110 GHz / 256 GS/s 10 Bit Realtime Scope

On 1/14/19 8:40 PM, Rupert Haselbeck wrote:
Gerrit Heitsch schrieb:

On 1/14/19 8:22 PM, horst-d.winzler wrote:
Am 1/14/19 um 8:03 PM schrieb Gerrit Heitsch:
On 1/14/19 7:48 PM, Myn Seudop wrote:

Wenn das Gerät in der Firma korrekt abgeschrieben ist hat es den Wert
Null und eben nicht 5000 Euro.

Wenn es aber für €_5000,- verkauft werden kann, dann ist dieser Betrag
Gewinn. ;-)

Dann hat die Firma es aber inkorrekt abgeschrieben.

Nein

Doch, schon, denn offensichtlich ist der Buchwert falsch.

Gerrit
 
On 13.01.2019 19:27, Rolf Bombach wrote:
MaWin schrieb:
"Klaus Bahner" <Klaus.Bahner@ieee.org> schrieb im Newsbeitrag
news:q1b29i$333$1@dont-email.me...
https://www.youtube.com/watch?v=DXYje2B04xE

Ich denke hier ist der Begriff "Engineering Marvel" wirklich zutreffend.

Und, was Ăźber den Preis erfahren ?

Im Video war von 1.3 M$ die Rede.

Bei Keysight und in Lobhudeleiartikeln finde ich keine.
Ich habe aus einem Cache eine Angabe von 1.2 Millionen.
Vielleicht gibt es unterschiedliche Peise je nach Land,
und bei uns per Geoblocking keine Preisangabe.

So wie ich es verstanden habe, handelt es sich um einen
Prototypen; das endgßltige Gerät ist noch nicht im Handel.

Wer das Geld hat, kann sich schon in die Warteschlange einreihen :)

Bernd
 
Gerrit Heitsch schrieb:

On 1/14/19 8:40 PM, Rupert Haselbeck wrote:
Gerrit Heitsch schrieb:

On 1/14/19 8:22 PM, horst-d.winzler wrote:
Am 1/14/19 um 8:03 PM schrieb Gerrit Heitsch:
On 1/14/19 7:48 PM, Myn Seudop wrote:

Wenn das Gerät in der Firma korrekt abgeschrieben ist hat es den Wert
Null und eben nicht 5000 Euro.

Wenn es aber für €_5000,- verkauft werden kann, dann ist dieser Betrag
Gewinn. ;-)

Dann hat die Firma es aber inkorrekt abgeschrieben.

Nein

Doch, schon, denn offensichtlich ist der Buchwert falsch.

Der Buchwert hat nicht zwingend etwas mit dem Marktwert, dem Verkaufswert
oder einem anderen Wertbegriff zu tun. Es handelt sich hier vielmehr um
einen Begriff mit steuerrechtlicher Bedeutung. Da es sowohl einem
Unternehmer als auch dem Finanzamt kaum mÜglich wäre, alljährlich fßr die
Zwecke der Besteuerung einen realen Wert (was auch immer man sich darunter
vorstellen mag) fĂźr alle Teile des BetriebsvermĂśgens festzustellen, gibt es
Regeln, nach welchen ein neu angeschaffter Gegenstand des Anlage- oder des
UmlaufvermĂśgens in den BĂźchern zu fĂźhren ist und welcher Anteil des dafĂźr
ausgewandten Preises sofort oder aber Ăźber mehrere bis viele Jahre
abzuschreiben und damit steuermindernd geltend zu machen ist. Naturgemäß
hätte der Unternehmer in der Regel gern eine mÜglichst rasche Abschreibung,
um durch hĂśhere Betriebsausgaben einen geringeren Gewinn und damit weniger
Steuern zu erzielen, der Staat bzw. das Finanzamt als dessen ausfĂźhrendes
Organ hat mehr Einnahmen, wenn dem nicht so ist. In den Steuergesetzen ist
daher festgelegt, in welcher Weise (linear, degressiv) und in welcher Zeit
(z.B. sofort, Ăźber fĂźnf Jahre, Ăźber 10 Jahre, Ăźber 20 Jahre, Ăźber 50 Jahre)
ein VermÜgensgegenstand abgeschrieben werden darf. Auf die tatsächliche
Nutzbarkeit kommt es dabei nicht unbedingt an. Nach vollständiger
Abschreibung wird der betreffende Gegenstand mit einem Buchwert von 1 Euro
in den Bßchern weitergefßhrt, solange sich daran nichts ändert. Bei einem
Verkauf, oder einer sonstigen Veräußerung wie z.B. einer Schenkung, ist aber
natĂźrlich dennoch der Marktwert, der zu erzielende Preis massgeblich, z.B.
fĂźr die Umsatzsteuer.
Aber wie ich schon erwähnte, werden wir hier fßr vÜllige Klarheit hier ein
wenig Betriebswirtschaft und auch ein wenig Steuerrecht benĂśtigen. Ich
fĂźrchte jedoch, das wĂźrde hier zu weit fĂźhren.

MfG
Rupert
 
Am 14.01.19 um 20:16 schrieb Thomas Prufer:

NĂś. Verkauf versuchen. Der ErlĂśs ist der Marktwert, will ihn keiner
haben ist der Marktwert null. Klar ist das mehr Aufwand, als sich nach
einer Rechenvorschrift irgendwelche Zahlen aus dem Arsch zu ziehen und
hinterher voll funktionsfähige Geräte zu verschrotten.

Und dieser Marktwert ist wie zu ermitteln?

Ist das mein Bier? ggf. eine passende Handelsplattform schaffen. Der
Markt wird's schon richten! Ist doch sonst auch das Credo. Wenn schon,
denn schon, und nicht nur selektiv.

Das lässt sich doch beliebig
manipulieren, gerade bei Gßtern mit wenig breitem Käuferpublikum...

Siehe oben. Wenn sich rumspricht, daß es auf $handelsplattform seltene
Schnäppchen gibt, stellt sich auch die passende Käuferschaft ein und der
erzielbare Preis nähert sich dem maximal mÜglichen Marktpreis an.

Sich irgendwelche Abschreibungs-Zahlen aus dem Arsch ziehen ist sicher
einfacher, aber nicht realistischer.

Hanno
 
On 1/14/19 9:50 PM, Rupert Haselbeck wrote:
Gerrit Heitsch schrieb:

On 1/14/19 8:40 PM, Rupert Haselbeck wrote:
Gerrit Heitsch schrieb:

On 1/14/19 8:22 PM, horst-d.winzler wrote:
Am 1/14/19 um 8:03 PM schrieb Gerrit Heitsch:
On 1/14/19 7:48 PM, Myn Seudop wrote:

Wenn das Gerät in der Firma korrekt abgeschrieben ist hat es den Wert
Null und eben nicht 5000 Euro.

Wenn es aber für €_5000,- verkauft werden kann, dann ist dieser Betrag
Gewinn. ;-)

Dann hat die Firma es aber inkorrekt abgeschrieben.

Nein

Doch, schon, denn offensichtlich ist der Buchwert falsch.

Der Buchwert hat nicht zwingend etwas mit dem Marktwert, dem Verkaufswert
oder einem anderen Wertbegriff zu tun. Es handelt sich hier vielmehr um
einen Begriff mit steuerrechtlicher Bedeutung. Da es sowohl einem
Unternehmer als auch dem Finanzamt kaum mÜglich wäre, alljährlich fßr die
Zwecke der Besteuerung einen realen Wert (was auch immer man sich darunter
vorstellen mag) fĂźr alle Teile des BetriebsvermĂśgens festzustellen, gibt es
Regeln, nach welchen ein neu angeschaffter Gegenstand des Anlage- oder des
UmlaufvermĂśgens in den BĂźchern zu fĂźhren ist und welcher Anteil des dafĂźr
ausgewandten Preises sofort oder aber Ăźber mehrere bis viele Jahre
abzuschreiben und damit steuermindernd geltend zu machen ist. Naturgemäß
hätte der Unternehmer in der Regel gern eine mÜglichst rasche Abschreibung,
um durch hĂśhere Betriebsausgaben einen geringeren Gewinn und damit weniger
Steuern zu erzielen, der Staat bzw. das Finanzamt als dessen ausfĂźhrendes
Organ hat mehr Einnahmen, wenn dem nicht so ist. In den Steuergesetzen ist
daher festgelegt, in welcher Weise (linear, degressiv) und in welcher Zeit
(z.B. sofort, Ăźber fĂźnf Jahre, Ăźber 10 Jahre, Ăźber 20 Jahre, Ăźber 50 Jahre)
ein VermÜgensgegenstand abgeschrieben werden darf. Auf die tatsächliche
Nutzbarkeit kommt es dabei nicht unbedingt an. Nach vollständiger
Abschreibung wird der betreffende Gegenstand mit einem Buchwert von 1 Euro
in den Bßchern weitergefßhrt, solange sich daran nichts ändert. Bei einem
Verkauf, oder einer sonstigen Veräußerung wie z.B. einer Schenkung, ist aber
natĂźrlich dennoch der Marktwert, der zu erzielende Preis massgeblich, z.B.
fĂźr die Umsatzsteuer.

So gehts aber nicht. Wenn beim Verkauf ein Preis von Ăźber 1 Euro
erziehlt wird mĂźsste das den Buchwert korrigieren und damit auch die
Abschreibung nachträglich ändern, denn sie war offensichtlich falsch.

Gerrit
 
Gerrit Heitsch schrieb:

> So gehts aber nicht.

Ähm, doch

Wenn beim Verkauf ein Preis von Ăźber 1 Euro
erziehlt wird mĂźsste das den Buchwert korrigieren und damit auch die
Abschreibung nachträglich ändern, denn sie war offensichtlich falsch.

Nun ja, Buchhalter, Steuerberater, Finanzamt und auch meine Wenigkeit sehen
das anders. Einfach deshalb, weils anders in den maßgeblichen Vorschriften
steht

MfG
Rupert
 
On 1/15/19 7:00 PM, Rupert Haselbeck wrote:
Gerrit Heitsch schrieb:

So gehts aber nicht.

Ähm, doch

Wenn beim Verkauf ein Preis von Ăźber 1 Euro
erziehlt wird mĂźsste das den Buchwert korrigieren und damit auch die
Abschreibung nachträglich ändern, denn sie war offensichtlich falsch.

Nun ja, Buchhalter, Steuerberater, Finanzamt und auch meine Wenigkeit sehen
das anders. Einfach deshalb, weils anders in den maßgeblichen Vorschriften
steht

Ausserdem macht diese Fiktion, und nichts anderes ist das, es so schĂśn
einfach. Leider verhindert sie nebenher echtes Recycling oder
Weiterverwertung und belastet damit die Umwelt.

Gerrit
 
On Tue, 15 Jan 2019 19:30:24 +0100, Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de>
wrote:

Leider verhindert sie nebenher echtes Recycling oder
Weiterverwertung und belastet damit die Umwelt.

Tatsächlich verhindert das diejenige Firma, die den Kram in die Tonne kloppt,
und nicht das Steuerrecht.

Oder sie könnten die Geräte intern verkaufen, und den Erlös steuerlich richtig
behandeln. Aber dann muß sie auch die ganzen anderen Auflagen erfüllen, die zum
Schutz der Umwelt und der Verbraucher dienen: Altgeräterücknahme, 2 Jahre
Gewährleistung (denn B2C), eventuell VDE 0700/0701, 14-tägiges Rückgaberecht,
wasweisich.

Ebenso könnte die Firma die Geräte einem Verwerter geben, also B2B. Der zahlt
was, oder wird bezahlt, je nach Güte vom E-Schrott. Die Geräte werden dann
gesichtet, geprüft, aufbereitet, und eventuell verkauft. Das hat z.B. Helmut
Singer Elektronik gemacht, für Elektronik aus den Labors usw. Das macht z.B. der
Pollin, der Leasingrückläufer-Laptops und PCs von
Leasingrückläuferaufarbeitungsfirmen verkauft. Hier steht ein PC, vom Pollin als
"refurbished", Business-Klasse, sehr leise, eher langsam, und auf dem steht noch
"Agentur für Arbeit"...



Thomas Prufer
 
On 1/15/19 8:56 PM, Thomas Prufer wrote:
On Tue, 15 Jan 2019 19:30:24 +0100, Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de
wrote:

Leider verhindert sie nebenher echtes Recycling oder
Weiterverwertung und belastet damit die Umwelt.

Tatsächlich verhindert das diejenige Firma, die den Kram in die Tonne kloppt,
und nicht das Steuerrecht.

Das Steuerrecht macht das in die Tonne kloppen nur die einfachste und
billigste MĂśglichkeit, alles andere macht Arbeit.

Gerrit
 
On Tue, 15 Jan 2019 21:01:03 +0100, Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de>
wrote:

Das Steuerrecht macht das in die Tonne kloppen nur die einfachste und
billigste Möglichkeit, alles andere macht Arbeit.

Nicht nur das Steuerrecht: sondern auch die Regelungen zur Altgeräte-Entsorgung,
die Gewährleistung/Garantie einem Verbraucher gegenüber, dessen Rückgaberecht,
die Haftung bei Inverkehrbringung eines (gebrauchten) Geräts, RoHS, ...


Thomas Prufer
 
Am 15.01.19 um 20:56 schrieb Thomas Prufer:

Leider verhindert sie nebenher echtes Recycling oder
Weiterverwertung und belastet damit die Umwelt.

Tatsächlich verhindert das diejenige Firma, die den Kram in die Tonne kloppt,
und nicht das Steuerrecht.

Oder sie kÜnnten die Geräte intern verkaufen, und den ErlÜs steuerlich richtig
behandeln.

Das macht Arbeit, und wenn das Steuerrecht bei diesem Weg Arbeit macht,
wird halt der einfachere Weg gewählt. Da jetzt zu behaupten, das
Steuerrecht wäre nicht schuld, wäre absurd.

Aber dann muß sie auch die ganzen anderen Auflagen erfüllen, die zum
Schutz der Umwelt und der Verbraucher dienen: Altgeräterßcknahme, 2 Jahre
Gewährleistung (denn B2C), eventuell VDE 0700/0701, 14-tägiges Rßckgaberecht,
wasweisich.

Eben. Wenn wegen Verkauf das Steuerrecht wg. Verkauf diese Auflagen
erzwingt, die man aber wg. prohibitivem Aufwand nicht will, ist
offensichtlich das Steuerrecht schuld. Wenn man Kram als defekt
deklariert weggibt, gibt es diese Auflagen Ăźbrigens nicht. Aber dann
wird es auch schwer, sich einen Restwert zusammenzufantasieren, mit dem
man dem unbedarften Mitarbeiter einen reinwĂźrgen kann.

Ebenso kÜnnte die Firma die Geräte einem Verwerter geben, also B2B. Der zahlt
was, oder wird bezahlt, je nach Gßte vom E-Schrott. Die Geräte werden dann
gesichtet, geprĂźft, aufbereitet, und eventuell verkauft.

Lohnt sich allenfalls bei hochwertigem Kram, zumal jegliche Info Ăźber
den Zustand der Geräte verlorengeht und damit die Prßfung allermeist
unlukrativ wird. Und wenn der Verwerter lediglich einen Container
bekommt, in dem die TFTs bereits in hohem Bogen gelandet sind, kann er
auch nichts mehr machen. Sorgfältiger Abtransport von Geräten bekannten
Zustands hingegen ist ein Aufwand - und warum sollte sich eine Firma fĂźr
Krempel, der steuerlich nichts mehr wert ist, diesen Aufwand machen?
Auch hier ist offensichtlich wieder das Steuerrecht ursächlich fßr die
aus dem "nichts mehr wert" resultierende Ressourcenverschwendung.

Das macht z.B. der
Pollin, der Leasingrßckläufer-Laptops und PCs von
Leasingrßckläuferaufarbeitungsfirmen verkauft.

Leasing ist eine komplett andere Baustelle. Da ist nie irgendwas als
"defekt" oder abgeschrieben ausgesondert und es findet kein
EigentumsĂźbergang statt.

Hanno
 
Am 15.01.19 um 19:30 schrieb Gerrit Heitsch:
On 1/15/19 7:00 PM, Rupert Haselbeck wrote:
Gerrit Heitsch schrieb:

----Leider verhindert sie nebenher echtes Recycling oder
Weiterverwertung und belastet damit die Umwelt.

 Gerrit

Folgende Ordre de Mufti befĂśrdert Millionen von UKW-Radios zu MĂźll. Was
hat das mit Umweltschutz zu tun?

https://www.heise.de/autos/artikel/Digitalradio-wird-Pflicht-in-Neuwagen-4222381.html

--
---hdw---
 
In message <q1l8s1$mtc$1@news.bawue.net>
Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> wrote:



Ausserdem macht diese Fiktion, und nichts anderes ist das, es so schön
einfach. Leider verhindert sie nebenher echtes Recycling oder
Weiterverwertung und belastet damit die Umwelt.

Die Umwelt wird auch deswegen belastet, weil der "Verbraucher"
nach wie vor, zu wenig Müll trennt, sowie mit zu geringem Anteil die
E.Alt-Geräte auch in die "Verwertung" gibt, sowie dabei die
Batterien/Akkus auch entnimmt.

Da die Quote so schlecht ist, werden die Unternehmen mit immer mehr
Verordnungen, Vorschriften Gesetzen belatschert, um letztlich
hier zu besseren Ergebnissen (für die Umwelt) zu kommen.
Man kann bezweifeln, dass sich die Quoten dadurch verbessern lassen.

Es will ja auch keiner freiwillig kleine Autos fahren, um dadurch ganz
simpel, den Ausstoß zu verringern. Eher wird noch im Sommer zusätzlich
laut und nervig auf dem 2Rad durch die Gegend geknattert, besonders
häufig sieht man dabei ü50 auf HD.......


Echtes Recycling, wolltest Du gerne, dass man Dir etwas zu kommen lassen
soll? ;-)

80-90% vom Zeugs funzt noch und man bringt es weg, weil es Besseres
gibt und man keinen Platz mehr für das Unterbringen der "alten" Geräte
hat.







--
 
On 1/16/19 9:53 AM, Joerg Niggemeyer wrote:
80-90% vom Zeugs funzt noch und man bringt es weg, weil es Besseres
gibt und man keinen Platz mehr fßr das Unterbringen der "alten" Geräte
hat.

Das Problem ist weiterhin, wenn sich jemand findet, der den Kram haben
will bekommt er ihn nicht!

Gerrit
 
Am 16.01.19 um 10:05 schrieb Gerrit Heitsch:
On 1/16/19 9:53 AM, Joerg Niggemeyer wrote:

Das Problem ist weiterhin, wenn sich jemand findet, der den Kram haben
will bekommt er ihn nicht!

Davon kann manch einer ein gar garstig Lied singen. ;-(

--
---hdw---
 
In message <q1ms4l$dep$2@news.bawue.net>
Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> wrote:



Das Problem ist weiterhin, wenn sich jemand findet, der den Kram haben
will bekommt er ihn nicht!

Statistisch absolut vernachlässigbar.

Letztens einen riesigen NEC Monitor mit CFL zum Schrott gefahren
und andere "Retro" Heiligtümer alles funktionsfähig, könnte
also noch jemand "Geld" draus machen - interessiert kein
Schwein - Kommentar des Fahrers, der gerade Gitterboxen abholte -
"Das sagen sie alle, wenn sie ihre Geräte abgeben"

Man kann ja selber auf Ebay schauen wie tot der Gebraucht-Markt ist, wenn
es z.B. um scopes geht.

Da hast Du eben Rigol und andere, die kosten "neu" ein paar hundert EUR
und da wird kaum jemand anfangen im E-Schrott zu wühlen, oder aber
Geld für alte Geräte ausgeben zu wollen.

Gutes Zeugs, neu teuer (Stromzangen DC-MHz), gibts da hingegen kaum
oder fast so teuer wie neu......

Dann muss der Schrott auch als "Wertstoff" betrachtet werden und es kann
auch nicht angehen, dass dann innerhalb des Schrotts ein paar
Rosinenpicker sich die besten Stücke vorher rausnehmen, so dass dann
der Problemrest zum Verwerter geht. Der "Schrott" gehört der Firma, die
einen Vertrag mit dem Verwerter abgeschlossen hat.

Falls eine große Firma ein noch taugliches Gerät in die Verwertung gibt,
dann kannst Du gerne probieren, den Vorgang innerhalb der Firma als
solches zu kritisieren, dass das alte Gerät noch gut genug gewesen wäre
oder vorher intern in der Firma anderen Abteilungen hätte angeboten werden
können usw., um dann für die Zukunft besser zu sein.

Hier ist für diese Kritik also nicht unbedingt der richtige Ort....



--
 
On 1/16/19 11:07 AM, Joerg Niggemeyer wrote:
In message <q1ms4l$dep$2@news.bawue.net
Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> wrote:



Das Problem ist weiterhin, wenn sich jemand findet, der den Kram haben
will bekommt er ihn nicht!

Statistisch absolut vernachlässigbar.

Letztens einen riesigen NEC Monitor mit CFL zum Schrott gefahren
und andere "Retro" Heiligtßmer alles funktionsfähig, kÜnnte
also noch jemand "Geld" draus machen - interessiert kein
Schwein - Kommentar des Fahrers, der gerade Gitterboxen abholte -
"Das sagen sie alle, wenn sie ihre Geräte abgeben"

Man kann ja selber auf Ebay schauen wie tot der Gebraucht-Markt ist, wenn
es z.B. um scopes geht.

Mein analoges 100 MHz Scope (Hitachi) habe ich von da... Waren immer
noch 100 Euro. Ja zusätzlich habe ich noch ein DSO.



Dann muss der Schrott auch als "Wertstoff" betrachtet werden und es kann
auch nicht angehen, dass dann innerhalb des Schrotts ein paar
Rosinenpicker sich die besten StĂźcke vorher rausnehmen, so dass dann
der Problemrest zum Verwerter geht. Der "Schrott" gehĂśrt der Firma, die
einen Vertrag mit dem Verwerter abgeschlossen hat.

Also lieber alles, auch die guten Geräte, in den Mßll als die lieber
rauszupicken und nur zu entsorgen was wirklich nicht mehr brauchbar ist?
Warum kann das nicht angehen? Weil da jemand einen kleinen Vorteil von
haben kĂśnnte und das geht ja wohl gar nicht?

Gerrit
 
On 16.01.19 11:52, Gerrit Heitsch wrote:

Das Problem ist weiterhin, wenn sich jemand findet, der den Kram haben
will bekommt er ihn nicht!

Statistisch absolut vernachlässigbar.

Wenn das so ist, muß man ja auch nichts dagegen unternehmen, daß sich
Mitarbeiter am ausgemusterten Gerät bedienen.

Aber dann kommen plĂśtzlich die Steuerrechtler und finden das gar nicht
mehr "absolut vernachlässigbar". Seltsam, ne?

Hanno
 
In message <q1n2d0$fv6$1@news.bawue.net>
Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> wrote:



Also lieber alles, auch die guten Geräte, in den Müll als die lieber
rauszupicken und nur zu entsorgen was wirklich nicht mehr brauchbar ist?
Warum kann das nicht angehen? Weil da jemand einen kleinen Vorteil von
haben könnte und das geht ja wohl gar nicht?

Ich hab doch schon mal gesagt, dass die meisten Geräte noch funktionieren,
die in den E-Schrott, d.h. die Verwertung wandern.

Müll ist sowieso falsch - falls Du siehst, dass es jemand in den Müll
schmeisst - dann könnte es teuer werden.....

Die Meinungen darüber, ob ein bestimmtes Gerät für einen noch brauchbar
ist, gehen dann eben weit auseinander.
Gutes Gerät ist insofern ein Witz. Könntest Du auch als Scheidungsverbot
heranziehen, ihre Frau ist doch noch ein gutes Gerät, warum wollen Sie
sich scheiden lassen.....




--
 
In message <ga8hlbFdsc6U1@mid.individual.net>
Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:

Aber dann kommen plötzlich die Steuerrechtler und finden das gar nicht
mehr "absolut vernachlässigbar". Seltsam, ne?

Die Geschäftsleitung entscheidet selber, was mit ihren alten Geräten
passiert und zwar unabhängig, wie ein unterer Mitarbeiter den Wert
taxiert. Das Gesamte sollte schon G-konform sein, egal welcher Betrag.

Mit dem Argument könnte auch im Altpapier gewühlt werden, bzw. die
Festplatte vom CEO von der Putzfrau nach HAuse getragen werden.

Falls ein Mitarbeiter, den Anweisungen nicht nachkommt, dann könnte
er wohl eine Kündigung riskieren ;-)

Du kannst auch gerne schon vorher den Schlaumeier spielen und sagen,
das 110GhZ scope kaufen sie besser nicht, das steht nur rum und geht
schnell kaput, weil unsere Mitarbeiter das gar nicht effektiv einsetzen
können, dann brauchens das Dingens auch später nicht wegzuschmeissen


--
 

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