110 GHz / 256 GS/s 10 Bit Realtime Scope

On 14.01.19 14:54, Eric Bruecklmeier wrote:

Im vorliegenden Fall vĂśllig falsch: Die Anwendung von geltendem Recht
liefert die einfachste LĂśsung "verschrotten". Die genauso einfache
LĂśsung "verschenken" liefert sie allerdings nicht.

Selbstverständlich nicht, es wurde hier auch hinreichend begrßndet,
warum das nicht funktionieren kann.

Wegen des Steuerrechts natĂźrlich, was ich deswegen ja gerade kritisiere.

Ich mag jetzt nicht noch eine 360°
Runde drehen...

Die hast du gerade vollendet - ĂźberflĂźssigerweise.

Hanno
 
Am 14.01.2019 um 14:48 schrieb Hanno Foest:

Im vorliegenden Fall vĂśllig falsch: Die Anwendung von geltendem Recht
liefert die einfachste LĂśsung "verschrotten". Die genauso einfache
LĂśsung "verschenken" liefert sie allerdings nicht.

Selbstverständlich nicht, es wurde hier auch hinreichend begrßndet,
warum das nicht funktionieren kann. Ich mag jetzt nicht noch eine 360°
Runde drehen...


--
Ich muss nicht kultiviert *aussehen* - ich bin es.

Profiklaus in d.r.f.
 
On 14.01.19 14:13, Eric Bruecklmeier wrote:

Wenn die Steuergesetzgebung Ressourcenverschwendung propagiert,

Das tut sie nicht, die Option z.B. als "Geldwerter Vorteil" zu
versteuern besteht.

Die Option wird aber im vorliegenden Fall nicht genutzt, da mit dem
Hammer draufhaun einfacher ist -

Tja, es liegt in der Natur der Dinge, daß die Anwendung von geltendem
Recht oft nicht die einfachste LĂśsung liefert.

Im vorliegenden Fall vĂśllig falsch: Die Anwendung von geltendem Recht
liefert die einfachste LĂśsung "verschrotten". Die genauso einfache
LĂśsung "verschenken" liefert sie allerdings nicht. Sie wĂźrde auch die
LĂśsung "als geldwerter Vorteil versteuern" liefern, aber das will eh
niemand (Aufwand, Kosten) und ist daher eher uninteressant.

Hanno
 
On 14.01.19 15:16, Eric Bruecklmeier wrote:

Im vorliegenden Fall vĂśllig falsch: Die Anwendung von geltendem
Recht liefert die einfachste LĂśsung "verschrotten". Die genauso
einfache LĂśsung "verschenken" liefert sie allerdings nicht.

Selbstverständlich nicht, es wurde hier auch hinreichend begrßndet,
warum das nicht funktionieren kann.

Wegen des Steuerrechts natĂźrlich, was ich deswegen ja gerade kritisiere.

Was wßrde denn passieren, wenn Geschenke von abgeschriebenen Geräten an
Mitarbeiter prinzipiell steuerlich ignoriert werden wĂźrden?

Du setzt einen Schritt zu spät an - die Probleme resultieren ja erst
daraus, daß per Abschreibung tadellos funktionierende Geräte irgendwann
einen Buchwert von null haben, der aber in der Realität nicht null ist.
Irgendwie, irgendwo wird eine solche Berechnung sicherlich irgendwem
nützen, aber sie führt offenbar dazu, daß 1. tadellos funktionierende
Geräte weggeworfen werden und 2. nicht mal wiederverwendet werden dßrfen
(das heißt in diesem Fall nicht gesetzlich verboten, sondern gesetzlich
unwirtschaftlich gemacht).

Und da Ressourcen immer knapper werden, halte ich es fĂźr eine
Fehlsteuerung, de facto Rohstoffe und Energie zu verballern, nur um
irgendwo mit einer "buchhalterischen Fiktion" (Thomas PrĂźfer) schĂśner
rechnen zu kĂśnnen.

Du kannst das gerne noch weiter ausfĂźhren - fĂźr mich wars das an dieser
Stelle.

Man muß nicht auf alles antworten, mach ich ja auch nicht.

Hanno
 
On Mon, 14 Jan 2019 15:48:02 +0100, Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:

Du setzt einen Schritt zu spät an - die Probleme resultieren ja erst
daraus, daß per Abschreibung tadellos funktionierende Geräte irgendwann
einen Buchwert von null haben, der aber in der Realität nicht null ist.
Irgendwie, irgendwo wird eine solche Berechnung sicherlich irgendwem
nützen, aber sie führt offenbar dazu, daß 1. tadellos funktionierende
Geräte weggeworfen werden und 2. nicht mal wiederverwendet werden dürfen
(das heißt in diesem Fall nicht gesetzlich verboten, sondern gesetzlich
unwirtschaftlich gemacht).

Und da Ressourcen immer knapper werden, halte ich es für eine
Fehlsteuerung, de facto Rohstoffe und Energie zu verballern, nur um
irgendwo mit einer "buchhalterischen Fiktion" (Thomas Prüfer) schöner
rechnen zu können.

Da wir doch nicht "schöner gerechnet", sondern es erspart der Firma die Arbeit,
für jedes Oszi, jeden Lötkolben, usw. einen Marktwert festzulegen. Bei einem
08/15 Oszi mag es ja noch einen realisitischen Marktwert geben, der auch mit ein
paar Klicks bei eBay zu ermittlen ist. Aber bei spezialisiertem Gerät: einem
Bestückungsautomaten? Einem Testautomaten mit Testbett für eine bestimmte
Platine? ist doch eine Rechenvorschrift mit geschätzter Lebensdauer,
Anfangswert, Abschreibung sinnvoll...


Thomas Prufer
 
Eric Bruecklmeier wrote:
Alles was steuerrechtlich nicht explizit verboten ist, wird auch
genutzt werden.

Das Problem da ist ein anderes. Eine Sache kann zu einem Zeitpunkt nur
einen Eigentümer haben. Wenn eine Aktie an einem Tag mehrfach gehandelt
werden kann, aber nur taggenau gebucht wird, dann ist das System kaputt.
Bei kleinen Leuten wie Dir und mir achten sie darauf. Es gibt ein
Buchungs- und ein Wertstellungsdatum und die müssen nicht gleich sein.
Wenn ich Dir heute 100 Euro überweise, dann werden sie bei Dir heute
gebucht und morgen gutgeschrieben. Heute gehören sie noch mir und morgen
Dir.

Die Steuergutschrift kann der geltend machen, der am Ausschüttungstag
der Eigentümer war. Und wenn die Aktie an dem Tag "gleichzeitig" fünf
verschiedenen gehörte, dann können die alle. Der Täter sind weder die
Banken noch die Anleger, sondern der, der sehenden Auges und vorsätzlich
eine offensichtlich blödsinnige Regelung erlassen hat. Vielleicht hilft
ein vergelichender Blick auf Privatvermögen(szuwachs) und Einkommen
mancher Beamter in Leitungspositionen.

--
/Ż\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067
\ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069
 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
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Am Sonntag, 13. Januar 2019 19:38:37 UTC+1 schrieb Andreas Weber:
Am 13.01.19 um 19:27 schrieb Rolf Bombach:
So wie ich es verstanden habe, handelt es sich um einen
Prototypen; das endgßltige Gerät ist noch nicht im Handel.

WofĂźr braucht man denn eigentlich so ein Teil? Gibt es wirklich
Messaufgaben, wo man heute sagt, dass man die ohne so ein high-end Oszi
nicht lĂśsen kann? Oder wurde da etwas entwickelt mit der Erwartung, dass
sich die Technik dahin weiterentwickelt?

-- Andy

Z.B. als Digitizer fßr die F&E im Bereich hochbitratige optische Kommunikation (ab 100 GBit/s aufwärts pro optischem Träger). Siehe auch Keysight N4391B (habe ich selber mitentwickelt :), da braucht man auch alle 4 Kanäle). So ein Scope wßrde man nicht entwicklen, wenn man nicht wßsste, dass man es auch verkaufen kann (dafßr steckt man zu viel Geld in der Entwicklung).

Bernd

Bernd
 
On 1/14/19 5:03 PM, Thomas Prufer wrote:
On Mon, 14 Jan 2019 15:48:02 +0100, Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:

Du setzt einen Schritt zu spät an - die Probleme resultieren ja erst
daraus, daß per Abschreibung tadellos funktionierende Geräte irgendwann
einen Buchwert von null haben, der aber in der Realität nicht null ist.
Irgendwie, irgendwo wird eine solche Berechnung sicherlich irgendwem
nützen, aber sie führt offenbar dazu, daß 1. tadellos funktionierende
Geräte weggeworfen werden und 2. nicht mal wiederverwendet werden dßrfen
(das heißt in diesem Fall nicht gesetzlich verboten, sondern gesetzlich
unwirtschaftlich gemacht).

Und da Ressourcen immer knapper werden, halte ich es fĂźr eine
Fehlsteuerung, de facto Rohstoffe und Energie zu verballern, nur um
irgendwo mit einer "buchhalterischen Fiktion" (Thomas PrĂźfer) schĂśner
rechnen zu kĂśnnen.

Da wir doch nicht "schĂśner gerechnet", sondern es erspart der Firma die Arbeit,
fĂźr jedes Oszi, jeden LĂśtkolben, usw. einen Marktwert festzulegen. Bei einem
08/15 Oszi mag es ja noch einen realisitischen Marktwert geben, der auch mit ein
paar Klicks bei eBay zu ermittlen ist. Aber bei spezialisiertem Gerät: einem
BestĂźckungsautomaten? Einem Testautomaten mit Testbett fĂźr eine bestimmte
Platine? ist doch eine Rechenvorschrift mit geschätzter Lebensdauer,
Anfangswert, Abschreibung sinnvoll...

Dann aber bitte konsequent. Wenn der Buchwert Null ist, dann nicht auf
einmal mit einem Marktwert und Steuern kommen wenn du es loswerden
willst und jemand das Teil haben will.


Gerrit
 
On 14.01.19 17:03, Thomas Prufer wrote:

Und da Ressourcen immer knapper werden, halte ich es fĂźr eine
Fehlsteuerung, de facto Rohstoffe und Energie zu verballern, nur um
irgendwo mit einer "buchhalterischen Fiktion" (Thomas PrĂźfer) schĂśner
rechnen zu kĂśnnen.

Da wir doch nicht "schĂśner gerechnet", sondern es erspart der Firma die Arbeit,
fĂźr jedes Oszi, jeden LĂśtkolben, usw. einen Marktwert festzulegen.

Also läßt es sich schöner rechnen, ohne einen Marktwert festlegen zu
mĂźssen...?

Mal abgesehen davon, daß der Marktwert nicht (einseitig) festgelegt,
sondern allenfalls beim Verkauf als Marktpreis erzielt wird: Marktwert
ist der Wert, der einem Wirtschaftsobjekt auf einem Markt durch den
Marktpreis von den Marktteilnehmern beigemessen wird. Gegen diese
Festlegung durch Verkauf hätte ich ja gar nichts.

Bei einem
08/15 Oszi mag es ja noch einen realisitischen Marktwert geben, der auch mit ein
paar Klicks bei eBay zu ermittlen ist. Aber bei spezialisiertem Gerät: einem
BestĂźckungsautomaten? Einem Testautomaten mit Testbett fĂźr eine bestimmte
Platine? ist doch eine Rechenvorschrift mit geschätzter Lebensdauer,
Anfangswert, Abschreibung sinnvoll...

NĂś. Verkauf versuchen. Der ErlĂśs ist der Marktwert, will ihn keiner
haben ist der Marktwert null. Klar ist das mehr Aufwand, als sich nach
einer Rechenvorschrift irgendwelche Zahlen aus dem Arsch zu ziehen und
hinterher voll funktionsfähige Geräte zu verschrotten. Aber genau darauf
will ich ja die ganze Zeit hinaus: Die Steuergesetzgebung macht es
einfacher, zu verschrotten, als weiterzuverwenden, und leistet damit der
Ressourcenverschwendung Vorschub.

Aber natĂźrlich ist in der neoliberalen Wegwerfgesellschaft das Wegwerfen
und Verschrotten und Verhindern von Weiterverwendung Glaubensmaxime. Es
ist sicher reiner Zufall, daß die Steuergesetzgebung dazu paßt...

Hanno
 
Am 14.01.2019 um 17:12 schrieb Axel Berger:
Eric Bruecklmeier wrote:
Alles was steuerrechtlich nicht explizit verboten ist, wird auch
genutzt werden.

Das Problem da ist ein anderes.

Nein
 
Gerrit Heitsch wrote:
Dann aber bitte konsequent. Wenn der Buchwert Null ist, dann nicht auf
einmal mit einem Marktwert und Steuern kommen

Nein. Beim Abschreiben geht es um etwas ganz anderes, eigentlich um zwei
Dinge.

Zum ersten sollten parallel zur Abschreibung Rücklagen gebildet werden.
Nach der Abschreibungszeit "darf" das Gerät kaputtgehen und es müssen
die Mittel verfügbar sein, um es zu ersetzen. Das gilt auch bei
vernünftiger Haushaltsführung im Privaten.

Zum zweiten kann nicht der Kaufpreis sondern die Abschreibungsrate
steuerlich als Ausgabe geltend gemacht werden. Für mich als kleinen
Vermieter ist das sehr nützlich. Eine große Handwerkerrechnung ist
schnell größer als die komplette Nettojahresmiete. Dann ist mein
Einkommen einmal negativ und die Ausgabe verpufft. Über mehrere Jahre
verteilt senkt es jedes Mal das Einkommen, aber so, daß,ich auch etwas
davon habe. Das entspricht schießlich der Wahrheit. Im zweiten bis n-ten
Jahr nehme ich nichts für mich ein sondern zahle mit der Miete immer
noch die Rechnung ab.

Der Aufwand über viele, viele Jahre immer noch jedes Jahr den
Zeitwertverlust ermitteln und als Betriebsausgabe (Verlust von
Betriebsvermögen) auflisten zu müssen wäre ein ungeheurer. Ich will das
nicht und sonst auch keiner. Der Verkauf von Vermögen ist zumindest bei
Privatleuten keine steuerlich relevante Einnahme. Das Verschenken von
Vermögen beim Empfänger aber sehr wohl.

--
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\ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069
 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
/ \ Mail | -- No unannounced, large, binary attachments, please! --
 
On 1/14/19 8:22 PM, horst-d.winzler wrote:
Am 1/14/19 um 8:03 PM schrieb Gerrit Heitsch:
On 1/14/19 7:48 PM, Myn Seudop wrote:

Wenn das Gerät in der Firma korrekt abgeschrieben ist hat es den Wert
Null und eben nicht 5000 Euro.

Wenn es aber für €_5000,- verkauft werden kann, dann ist dieser Betrag
Gewinn. ;-)

Dann hat die Firma es aber inkorrekt abgeschrieben. KĂśnnte das zu
Steuernachforderungen fĂźhren?

Gerrit
 
Am 1/14/19 um 8:03 PM schrieb Gerrit Heitsch:
On 1/14/19 7:48 PM, Myn Seudop wrote:

Wenn das Gerät in der Firma korrekt abgeschrieben ist hat es den Wert
Null und eben nicht 5000 Euro.

Wenn es aber für €_5000,- verkauft werden kann, dann ist dieser Betrag
Gewinn. ;-)
--
---hdw---
 
On Mon, 14 Jan 2019 18:22:27 +0100, Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de>
wrote:

Dann aber bitte konsequent. Wenn der Buchwert Null ist, dann nicht auf
einmal mit einem Marktwert und Steuern kommen wenn du es loswerden
willst und jemand das Teil haben will.

https://de.wikipedia.org/wiki/Buchwert

und

https://de.wikipedia.org/wiki/Fair_Value



Thomas Prufer
 
On Mon, 14 Jan 2019 18:02:37 +0100, Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:

Nö. Verkauf versuchen. Der Erlös ist der Marktwert, will ihn keiner
haben ist der Marktwert null. Klar ist das mehr Aufwand, als sich nach
einer Rechenvorschrift irgendwelche Zahlen aus dem Arsch zu ziehen und
hinterher voll funktionsfähige Geräte zu verschrotten.

Und dieser Marktwert ist wie zu ermitteln? Das lässt sich doch beliebig
manipulieren, gerade bei Gütern mit wenig breitem Käuferpublikum...

Thomas Prufer
 
On 1/14/19 7:48 PM, Myn Seudop wrote:
Gerrit Heitsch wrote:
Es wuerde auch nichts anfallen wenn die Firma das Teil verschenkt.

Wenn dir deine Firma ein 5000 EUR Geraet schenkt anstelle z.B. des
Weihnachtsgelds, wofuer sie Steuern und Sozialabgaben zahlen muesste,
dann entgehen dem Finanzamt eben schon Einnahmen. Daher muessen
geldwerte Vorteile eben auch versteuert werden.

Wenn das Gerät in der Firma korrekt abgeschrieben ist hat es den Wert
Null und eben nicht 5000 Euro.

Gerrit
 
Gerrit Heitsch wrote:
> Es wuerde auch nichts anfallen wenn die Firma das Teil verschenkt.

Wenn dir deine Firma ein 5000 EUR Geraet schenkt anstelle z.B. des
Weihnachtsgelds, wofuer sie Steuern und Sozialabgaben zahlen muesste,
dann entgehen dem Finanzamt eben schon Einnahmen. Daher muessen
geldwerte Vorteile eben auch versteuert werden.

Myn
 
On 1/14/19 7:45 PM, Michael Limburg wrote:
Gerrit Heitsch wrote:

On 1/14/19 8:46 AM, Thomas Prufer wrote:
On Mon, 14 Jan 2019 08:33:30 +0100, Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de
wrote:

Und das eben ist die Unlogik. Die Firma selber hat das Teil mit einem
Wert von Null in den BĂźchern und das Finanzamt hat damit gar kein

Warum sollte dies das Finanzamt interessieren? Das Finanzamt interessiert
sich fĂźr die anfallenden Steuern. Das ist fĂźr den Abschreibungszeitraum
eben der jeweilige steuerminderde Bertrag.
Ist das Teil abgeschrieben, stets mit dem symbolische Euro in den BĂźchern.

Damit ist der Wert Null und darauf zahlt man keine Steuern.

Problem. Auch dann nicht wenn es im MĂźll landet. Aber wehe es wird an
jemand anderes weitergebeben! Dann ist der Wert auf einmal doch nicht Null.

Richtig. In dem Moment, wo das Teil verkauft wird, ergibt sich der
aktuelle Marktwert ja schon durch den Verkaufspreis und damit wird
es auch wieder steuerlich relevant.
Bei Weitergabe wird man halt den Marktwert schätzen mßssen und
selbst darĂźber wird man sich im Zweifel mit dem FA trefflich streiten
kĂśnnen.

Wieso schätzen? Wenn ich etwas umsonst weitergebe ist der Marktwert
offensichtlich Null.



Weil der Buchwert rechnerisch ermittelt wird, also aus Art des Gutes,
Anschaffungswert, und Zeit -- und der ist eine buchhalterische Fiktion.

Mit der hat das Finanzamt aber gar kein Problem wenn das Gerät weiter in
der Firma bleibt oder weggeworfen wird.

Klar, warum sollte das FA ein Problem damit haben. Ist das Teil
abgeschrieben, fällt ja weiter keine Steuer/Steuerminderung an,
wenn das Teil in der Firma verbleibt bzw. entsorgt wird.

Es wĂźrde auch nichts anfallen wenn die Firma das Teil verschenkt.

Gerrit
 
Gerrit Heitsch wrote:

On 1/14/19 8:46 AM, Thomas Prufer wrote:
On Mon, 14 Jan 2019 08:33:30 +0100, Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de
wrote:

Und das eben ist die Unlogik. Die Firma selber hat das Teil mit einem
Wert von Null in den BĂźchern und das Finanzamt hat damit gar kein

Warum sollte dies das Finanzamt interessieren? Das Finanzamt interessiert
sich fĂźr die anfallenden Steuern. Das ist fĂźr den Abschreibungszeitraum
eben der jeweilige steuerminderde Bertrag.
Ist das Teil abgeschrieben, stets mit dem symbolische Euro in den BĂźchern.

Problem. Auch dann nicht wenn es im MĂźll landet. Aber wehe es wird an
jemand anderes weitergebeben! Dann ist der Wert auf einmal doch nicht Null.

Richtig. In dem Moment, wo das Teil verkauft wird, ergibt sich der
aktuelle Marktwert ja schon durch den Verkaufspreis und damit wird
es auch wieder steuerlich relevant.
Bei Weitergabe wird man halt den Marktwert schätzen mßssen und
selbst darĂźber wird man sich im Zweifel mit dem FA trefflich streiten
kĂśnnen.

Weil der Buchwert rechnerisch ermittelt wird, also aus Art des Gutes,
Anschaffungswert, und Zeit -- und der ist eine buchhalterische Fiktion.

Mit der hat das Finanzamt aber gar kein Problem wenn das Gerät weiter in
der Firma bleibt oder weggeworfen wird.

Klar, warum sollte das FA ein Problem damit haben. Ist das Teil
abgeschrieben, fällt ja weiter keine Steuer/Steuerminderung an,
wenn das Teil in der Firma verbleibt bzw. entsorgt wird.

MfG
 
Gerrit Heitsch schrieb:

On 1/14/19 8:22 PM, horst-d.winzler wrote:
Am 1/14/19 um 8:03 PM schrieb Gerrit Heitsch:
On 1/14/19 7:48 PM, Myn Seudop wrote:

Wenn das Gerät in der Firma korrekt abgeschrieben ist hat es den Wert
Null und eben nicht 5000 Euro.

Wenn es aber für €_5000,- verkauft werden kann, dann ist dieser Betrag
Gewinn. ;-)

Dann hat die Firma es aber inkorrekt abgeschrieben.

Nein

> KĂśnnte das zu Steuernachforderungen fĂźhren?

Nein

MfG
Rupert
 

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