110 GHz / 256 GS/s 10 Bit Realtime Scope

On 1/13/19 5:29 PM, Hergen Lehmann wrote:
Am 13.01.19 um 16:28 schrieb Gerrit Heitsch:

Verschenken an die Mitarbeiter sorgt wahlweise fßr zusätzliche Arbeit
oder Ärger mit dem Finanzamt ("geldwerter Vorteil").

Letzteres hĂśrt sich typisch deutsch an. "Es fliesst kein Geld, aber er
hat davon einen Vorteil, das muß doch zu besteuern sein!"

Es war frßher gängige Praxis, Boni in Form von Hardware, privater
Dienstwagen-Nutzung o.ä. auszuzahlen, um das Finanzamt zu umgehen.
NATÜRLICH musste der Gesetzgeber das unterbinden.

Andere Länder sehen das deutlich entspannter. Deshalb 'typisch deutsch'.



Außerdem würde eine solche Regelung garantiert früher oder später
missbraucht, indem Investitionsanträge mit dem alleinigen Zweck
gestellt werden, Geräte nach kurzer Alibi-Nutzungszeit privat zu
entsorgen.

Das ist eher einfach zu unterbinden. Schliesslich musst du ja
begrßnden warum du ein neues Gerät brauchst.

Ein Abteilungsleiter wird keine Probleme damit haben, ein intaktes Gerät
als "defekt" auszubuchen. Oder es von vornherein "zu Testzwecken" zu
bestellen, um es nach ein paar Monaten im Schrank als "nicht mehr
benĂśtigt" zu entsorgen. Wer will ĂźberprĂźfen, ob das stimmt?

Der Controller der einen Blick auf sein Budget wirft und, wenn das nicht
im Rauschen untergeht, nachfragt.

Gerrit
 
Am 13.01.19 um 19:27 schrieb Rolf Bombach:
So wie ich es verstanden habe, handelt es sich um einen
Prototypen; das endgßltige Gerät ist noch nicht im Handel.

WofĂźr braucht man denn eigentlich so ein Teil? Gibt es wirklich
Messaufgaben, wo man heute sagt, dass man die ohne so ein high-end Oszi
nicht lĂśsen kann? Oder wurde da etwas entwickelt mit der Erwartung, dass
sich die Technik dahin weiterentwickelt?

-- Andy
 
Gerhard Hoffmann schrieb:
Wenn du dich wunderst, warum dort flächendeckend auf den Häusern die
Betonpfosten fĂźr ein weiteres Stockwerk stehen:

Solange das Stockwerk nicht fertig ist, handelt es sich noch um eine
Baustelle und nicht um ein Haus, fĂźr das man Steuern bezahlen mĂźsste.

In Kairo wird dann tatsächlich aufgestockt, unabhängig davon, ob die
Eisen da schon da gewesen sind. Bis das Haus zusammenstĂźrzt.
Die Wahl der Mittel fßr die Altgeräte ist wohl "ausgeliehen ohne festen
RĂźckgabetermin fĂźr home office-Zwecke".

Oh, mann/girls, dieses Rumgeheule hier, soo teuer ist das Oszi ja nun
auch wieder nicht.

--
mfg Rolf Bombach
 
Gerrit Heitsch schrieb:
On 1/13/19 2:01 PM, Myn Seudop wrote:
Gerrit Heitsch wrote:
Zieh um nach Australien... Wenn man so sieht was Dave vom EEVblog so im
Muell findet kann das dort nicht mehr lange dauern.

Dave klaut ja nicht aus oeffentlich zugaenglichen Muellcontainern. Er hat
Zugriff auf Muellcontainer einer Firma. Gegen das, was ich in meiner Firma
in den Containern sehe, ist es nur Pippifax, was Dave so findet.

Anders als Dave darf ich mich bloss nicht daran bedienen. Es wird alles
verschrottet. Einmal habe ich mir zur Komplettierung vom meinen Arbeitsplatz
also NICHT fuer privat ein voll funktionsfaehiges 6stelliges Tischmultimeter
aus dem Muell genommen. Sollte das herauskommen, kriege ich sicherlich Aerger,
obwohl ich meinem Arbeitgeber Geld gespart habe, wenn er mir kein neues kaufen
muss.

Idiotische Policy, aber viele Firmen machen das so.

Die Hauptaufgabe des z.B. CERN ist die Verteilung von Subventionen an
die high-tech-Industrie. Geld sparen wĂźrde da dem Aufgabenportfolio
widersprechen :-]. Das sind dann wohl auch die, welche zuerst solche
Geräte kaufen wßrden.

--
mfg Rolf Bombach
 
MaWin schrieb:
"Klaus Bahner" <Klaus.Bahner@ieee.org> schrieb im Newsbeitrag news:q1b29i$333$1@dont-email.me...
https://www.youtube.com/watch?v=DXYje2B04xE

Ich denke hier ist der Begriff "Engineering Marvel" wirklich zutreffend.

Und, was Ăźber den Preis erfahren ?

Im Video war von 1.3 M$ die Rede.

Bei Keysight und in Lobhudeleiartikeln finde ich keine.
Ich habe aus einem Cache eine Angabe von 1.2 Millionen.
Vielleicht gibt es unterschiedliche Peise je nach Land,
und bei uns per Geoblocking keine Preisangabe.

So wie ich es verstanden habe, handelt es sich um einen
Prototypen; das endgßltige Gerät ist noch nicht im Handel.

--
mfg Rolf Bombach
 
On 1/13/19 7:04 PM, Hergen Lehmann wrote:
Am 13.01.19 um 18:46 schrieb Gerrit Heitsch:

* wenn die Firma Dir das Gerät schenkt ist das ein geldwerter
Vorteil, der beim Finanzamt angegeben werden muss.

Ich denke das Gerät hat einen Buchwert von Null? Dann wäre auch der
geldwerte Vorteil Null.

Nein, denn maßgeblich ist an der Stelle der Wert, den die Sachleistung
fĂźr den Mitarbeiter hat.

Und wie willst du den quantifizieren? Ein Oszi fĂźr 5000 Euro wĂźrde ich
mir nie kaufen, aber wenn ich es geschenkt bekomme nehme ich es natĂźrlich.

Gerrit
 
Am 13.01.19 um 18:46 schrieb Gerrit Heitsch:

* wenn die Firma Dir das Gerät schenkt ist das ein geldwerter Vorteil,
der beim Finanzamt angegeben werden muss.

Ich denke das Gerät hat einen Buchwert von Null? Dann wäre auch der
geldwerte Vorteil Null.

Nein, denn maßgeblich ist an der Stelle der Wert, den die Sachleistung
fĂźr den Mitarbeiter hat.

Hergen
 
On 1/13/19 6:10 PM, Rupert Haselbeck wrote:
Gerrit Heitsch schrieb:

On 1/13/19 5:29 PM, Hergen Lehmann wrote:
Am 13.01.19 um 16:28 schrieb Gerrit Heitsch:

Verschenken an die Mitarbeiter sorgt wahlweise fßr zusätzliche Arbeit
oder Ärger mit dem Finanzamt ("geldwerter Vorteil").

Letzteres hĂśrt sich typisch deutsch an. "Es fliesst kein Geld, aber er
hat davon einen Vorteil, das muß doch zu besteuern sein!"

Es war frßher gängige Praxis, Boni in Form von Hardware, privater
Dienstwagen-Nutzung o.ä. auszuzahlen, um das Finanzamt zu umgehen.
NATÜRLICH musste der Gesetzgeber das unterbinden.

Andere Länder sehen das deutlich entspannter. Deshalb 'typisch deutsch'.

Noch nichtmal mehr Griechenland sieht das vorbeischleusen von auch nur
kleinen Gehaltsbestandteilen inzwischen noch so "gelassen".
Welche Länder erlauben denn die steuerfreie Bezahlung von Mitarbeitern, egal
ob in Geld oder in Naturalien, Rabatten etc?

Der Controller der einen Blick auf sein Budget wirft und, wenn das nicht
im Rauschen untergeht, nachfragt.

Richtig. Und dieses Blick draufwerfen und ggfls. nachfragen kostet
Arbeitszeit und damit Geld.

Muss er aber trotzdem machen. Sonst kĂśnnte man gleich den ganzen
Controller einsparen.

Gerrit
 
On 1/13/19 6:04 PM, Patrick Schaefer wrote:
Am 13.01.2019 um 16:12 schrieb Gerrit Heitsch:

KÜnnte man aber lÜsen wenn man es richtig macht. Also Geräte ausbuchen,
Inventarnummer und sonstige Aufkleber runter und erst dann zur Mitnahme
freigeben.

Und dann?

* wenn die Firma Dir das Gerät verkauft, auch gegen einen symbolischen
Betrag fßr die Kaffeekasse, dann ist das ein B2C-Geschäft. Mit 12
Monaten Gewährleistung und allem Drum und Dran.  Extra-Arbeit fßr die
Buchhaltung, will keiner.

* wenn die Firma Dir das Gerät schenkt ist das ein geldwerter Vorteil,
der beim Finanzamt angegeben werden muss.

Ich denke das Gerät hat einen Buchwert von Null? Dann wäre auch der
geldwerte Vorteil Null.

Gerrit
 
Gerrit Heitsch schrieb:

On 1/13/19 6:10 PM, Rupert Haselbeck wrote:
Gerrit Heitsch schrieb:
Andere Länder sehen das deutlich entspannter. Deshalb 'typisch deutsch'.

Noch nichtmal mehr Griechenland sieht das vorbeischleusen von auch nur
kleinen Gehaltsbestandteilen inzwischen noch so "gelassen".
Welche Länder erlauben denn die steuerfreie Bezahlung von Mitarbeitern,
egal ob in Geld oder in Naturalien, Rabatten etc?

Hast du dazu auch etwas auf Lager? Mir ist auf die Schnelle kein solches
Land in den Sinn gekommen

Der Controller der einen Blick auf sein Budget wirft und, wenn das nicht
im Rauschen untergeht, nachfragt.

Richtig. Und dieses Blick draufwerfen und ggfls. nachfragen kostet
Arbeitszeit und damit Geld.

Muss er aber trotzdem machen. Sonst kĂśnnte man gleich den ganzen
Controller einsparen.

Wieso? Worauf sollte er dabei denn achten mĂźssen, wenn es den Vorgang
"Schrott an Mitarbeiterverkauf" (oder an Dritte) nicht gibt?

MfG
Rupert
 
Rupert Haselbeck wrote:
Die Leute stehlen leider wie die Raben - auch, oder
gerade(?), beim eigenen Arbeitgeber

Genau das ist der Punkt.

--
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Am 13.01.19 um 19:38 schrieb Andreas Weber:
Am 13.01.19 um 19:27 schrieb Rolf Bombach:
So wie ich es verstanden habe, handelt es sich um einen
Prototypen; das endgßltige Gerät ist noch nicht im Handel.

WofĂźr braucht man denn eigentlich so ein Teil? Gibt es wirklich
Messaufgaben, wo man heute sagt, dass man die ohne so ein high-end Oszi
nicht lĂśsen kann?

Mikrowellentechnik, ultrakurze Ereignisse in der Kernphysik.

Hergen
 
Am 13.01.19 um 19:25 schrieb Gerrit Heitsch:

Ich denke das Gerät hat einen Buchwert von Null? Dann wäre auch der
geldwerte Vorteil Null.

Nein, denn maßgeblich ist an der Stelle der Wert, den die Sachleistung
fĂźr den Mitarbeiter hat.

Und wie willst du den quantifizieren? Ein Oszi fĂźr 5000 Euro wĂźrde ich
mir nie kaufen, aber wenn ich es geschenkt bekomme nehme ich es natĂźrlich.

Das ist deinem Finanzamt herzlich egal. Wenn das Ding neu ist, sind es
5000 Euro zusätzliches Gehalt, und wenn es gebraucht ist, darf halt ein
realistischer Wertverlust abgezogen werden.

Hergen
 
Horst-Dieter Winzler schrieb:
Am 13.01.19 um 14:01 schrieb Myn Seudop:
Gerrit Heitsch wrote:
Zieh um nach Australien... Wenn man so sieht was Dave vom EEVblog
so im
Muell findet kann das dort nicht mehr lange dauern.

Dave klaut ja nicht aus oeffentlich zugaenglichen Muellcontainern.
Er hat
Zugriff auf Muellcontainer einer Firma. Gegen das, was ich in
meiner Firma
in den Containern sehe, ist es nur Pippifax, was Dave so findet.

Anders als Dave darf ich mich bloss nicht daran bedienen. Es wird
alles
verschrottet. Einmal habe ich mir zur Komplettierung vom meinen
Arbeitsplatz
also NICHT fuer privat ein voll funktionsfaehiges 6stelliges
Tischmultimeter
aus dem Muell genommen. Sollte das herauskommen, kriege ich
sicherlich Aerger,
obwohl ich meinem Arbeitgeber Geld gespart habe, wenn er mir kein
neues kaufen
muss.

Das wurde frĂźher sehr locker gehandhabt. Man fragt hĂśflich an. Aber,
es galt das ungeschrieben Gesetz, nur fĂźr den Eigenbedarf und kein
Geschäft damit machen. Genau dagegen ist zu häufig verstoßen worden.
Bei einer Firma sind ausgesonderte Geräte (noch mit Inventarnummer)
von Außenstehenden zu Reparatur eingeschickt worden. Was dann da los
war, dazu braucht man keine große Fantasie. Ergebnis war, jedes Gerät
wurde mit einem großen Hammer bearbeitet. Mir tats in der Seele weh. :-(

Geht angeblich nicht mehr wg. des Elektro- und
Elektronik-Geräte-Gesetzes: der Arbeitgeber ist dann (angeblich)
Inverkehrbringer des Gerätes mit allen daraus folgenden juristischen
Konsequenzen ...

Ciao

Reinhard
 
On 1/13/19 7:40 PM, Rupert Haselbeck wrote:
Gerrit Heitsch schrieb:

On 1/13/19 6:10 PM, Rupert Haselbeck wrote:
Gerrit Heitsch schrieb:
Andere Länder sehen das deutlich entspannter. Deshalb 'typisch deutsch'.

Noch nichtmal mehr Griechenland sieht das vorbeischleusen von auch nur
kleinen Gehaltsbestandteilen inzwischen noch so "gelassen".
Welche Länder erlauben denn die steuerfreie Bezahlung von Mitarbeitern,
egal ob in Geld oder in Naturalien, Rabatten etc?

Hast du dazu auch etwas auf Lager? Mir ist auf die Schnelle kein solches
Land in den Sinn gekommen

Ich kenne das immer nur von den Spesenabrechnungen auf Dienstreisen. In
D ist das mit der Pauschale aufwendig und man bekommt Dinge abgezogen
usw. Kollegen aus anderen Ländern meinten immer sie reichen einfach ein
was Restaurantrechnungen angefallen ist und bekommen das erstattet.
Teilweise wurde man eingeladen.



Der Controller der einen Blick auf sein Budget wirft und, wenn das nicht
im Rauschen untergeht, nachfragt.

Richtig. Und dieses Blick draufwerfen und ggfls. nachfragen kostet
Arbeitszeit und damit Geld.

Muss er aber trotzdem machen. Sonst kĂśnnte man gleich den ganzen
Controller einsparen.

Wieso? Worauf sollte er dabei denn achten mĂźssen, wenn es den Vorgang
"Schrott an Mitarbeiterverkauf" (oder an Dritte) nicht gibt?

Es gibt aber den Posten 'Hardwareeinkauf' und den muss er checken. Dabei
fällt auch auf, wenn immer wieder teure Hardware eingekauft wird.

Gerrit
 
On 1/13/19 8:17 PM, Hergen Lehmann wrote:
Am 13.01.19 um 19:25 schrieb Gerrit Heitsch:

Ich denke das Gerät hat einen Buchwert von Null? Dann wäre auch der
geldwerte Vorteil Null.

Nein, denn maßgeblich ist an der Stelle der Wert, den die
Sachleistung fĂźr den Mitarbeiter hat.

Und wie willst du den quantifizieren? Ein Oszi fĂźr 5000 Euro wĂźrde ich
mir nie kaufen, aber wenn ich es geschenkt bekomme nehme ich es
natĂźrlich.

Das ist deinem Finanzamt herzlich egal. Wenn das Ding neu ist, sind es
5000 Euro zusätzliches Gehalt, und wenn es gebraucht ist, darf halt ein
realistischer Wertverlust abgezogen werden.

Und wenn es laut Buchhaltung nur noch den Wert Null hat weil es
abgeschrieben ist?

Gerrit
 
Gerrit Heitsch schrieb:

Die Firma darf also dem Finanzamt gegenüber behaupten, daß das Gerät
abgeschrieben ist und nur noch den Wert Null hat, aber wehe ich bekomme
es in die Finger, dann ist es auf einmal doch was wert?

Wenn die Firma das Ding verkauft und dafĂźr 5000 Euro kassiert, dann darf sie
dem Finanzamt mitnichten nur von einem Euro berichten. Und das Finanzamt mag
dann auch die Mehrwertsteuer nach dem tatsächlichen Verkaufspreis haben. Der
eine Euro Buchwert ist, vereinfacht ausgedrĂźckt, nur solange massgeblich,
bis ein tatsächlicher Wert feststeht.

Um derlei Feinheiten zu klären, mßssten wir jetzt aber ein wenig tiefer in
Betriebswirtschaft und Steuerrecht einsteigen und dann klagt der allwissende
Zahnklempner aus Hannover wieder, das sei kein gruppenspezifisches Thema...

MfG
Rupert
 
Gerrit Heitsch schrieb:

Ich kenne das immer nur von den Spesenabrechnungen auf Dienstreisen. In
D ist das mit der Pauschale aufwendig und man bekommt Dinge abgezogen
usw. Kollegen aus anderen Ländern meinten immer sie reichen einfach ein
was Restaurantrechnungen angefallen ist und bekommen das erstattet.
Teilweise wurde man eingeladen.

Ja, gut. Das ist aber eine vĂśllig andere Baustelle. Spesen sind kein
Arbeitseinkommen. Das sind Kosten, die der Arbeitnehmer fĂźr den Arbeitgeber
ausgelegt hat, Betriebsausgaben. Die sind ja auch hierzulande nicht dem
Steuerabzug unterworfen

Es gibt aber den Posten 'Hardwareeinkauf' und den muss er checken. Dabei
fällt auch auf, wenn immer wieder teure Hardware eingekauft wird.

Das sollte es, ja. Aber er braucht sich nicht um den Verkauf zu sorgen. Er
braucht keinen Gedanken daran zu verschwenden, dass ein Teil der
Beschaffungen nicht nÜtig wäre, wenn es keine betrßgerische "Entsorgung"
gäbe. Ausserdem kÜnnte es ja durchaus sein, dass auch der Controller nicht
so genau hinsieht :-(
Ich habs ja selber auch schon erlebt, als ich in grauer Vorzeit ein
Praxissemester in einem Industriebetrieb absolvierte. Es war ziemlich
problemlos, einen Materialschein unterschrieben zu bekommen. Und es war auch
ziemlich problemlos, die Bestätigung "Schrott" fßr irgendwas zu bekommen,
damit man den Werkschutz ungeschoren passieren konnte - damals gabs noch
Kontrollen.
Als Student hätte ich mich sowas aber ohnehin nicht getraut. Da war ja schon
der Verstoß gegen das Alkoholverbot mit einem gelegentlichen Bier zu Mittag
eine Überlegung wert...

MfG
Rupert
 
Am 13.01.19 um 18:10 schrieb Rupert Haselbeck:

Andere Länder sehen das deutlich entspannter. Deshalb 'typisch deutsch'.

Noch nichtmal mehr Griechenland sieht das vorbeischleusen von auch nur
kleinen Gehaltsbestandteilen inzwischen noch so "gelassen".
Welche Länder erlauben denn die steuerfreie Bezahlung von Mitarbeitern, egal
ob in Geld oder in Naturalien, Rabatten etc?

Der Restwert des Gerätes ist null, die Entsorgung kostet allerdings.
Insofern "verdient" der Mitarbeiter nichts, spart der Firma allerdings Geld.

Was ich allenfalls gelten lassen würde, ist, daß auf diesem Wege
mÜglicherweise eine fachmännische Entsorgung umgangen werden kÜnnte, so
nach dem Motto "nehmt doch jeder bitte mal eine TĂźte GiftmĂźll mit nach
Haus", und dem ein Riegel vorgeschoben werden sollte. Genau dieses
Argument kam allerdings noch nicht...

Der Controller der einen Blick auf sein Budget wirft und, wenn das nicht
im Rauschen untergeht, nachfragt.

Richtig. Und dieses Blick draufwerfen und ggfls. nachfragen kostet
Arbeitszeit und damit Geld.

Das sind EDA-Kosten: Der Controller, der auf das Budget aufpassen muß,
ist eh da.

Hanno
 
On 1/13/19 8:51 PM, Hergen Lehmann wrote:
Am 13.01.19 um 20:39 schrieb Gerrit Heitsch:

Ich denke das Gerät hat einen Buchwert von Null? Dann wäre auch
der geldwerte Vorteil Null.

Nein, denn maßgeblich ist an der Stelle der Wert, den die
Sachleistung fĂźr den Mitarbeiter hat.

Und wie willst du den quantifizieren? Ein Oszi fĂźr 5000 Euro wĂźrde
ich mir nie kaufen, aber wenn ich es geschenkt bekomme nehme ich es
natĂźrlich.

Das ist deinem Finanzamt herzlich egal. Wenn das Ding neu ist, sind
es 5000 Euro zusätzliches Gehalt, und wenn es gebraucht ist, darf
halt ein realistischer Wertverlust abgezogen werden.

Und wenn es laut Buchhaltung nur noch den Wert Null hat weil es
abgeschrieben ist?

Dann ist das immer noch irrelevant, denn *DU* erhältst das Gerät als
zusätzliches Gehalt und *DU* musst es mit seinem Marktwert versteuern.

Die Firma darf also dem Finanzamt gegenüber behaupten, daß das Gerät
abgeschrieben ist und nur noch den Wert Null hat, aber wehe ich bekomme
es in die Finger, dann ist es auf einmal doch was wert?

Gerrit
 

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