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Hergen Lehmann
Guest
Am 13.01.19 um 20:39 schrieb Gerrit Heitsch:
Dann ist das immer noch irrelevant, denn *DU* erhältst das Gerät als
zusätzliches Gehalt und *DU* musst es mit seinem Marktwert versteuern.
Hergen
Ich denke das Gerät hat einen Buchwert von Null? Dann wäre auch der
geldwerte Vorteil Null.
Nein, denn maĂgeblich ist an der Stelle der Wert, den die
Sachleistung fĂźr den Mitarbeiter hat.
Und wie willst du den quantifizieren? Ein Oszi fĂźr 5000 Euro wĂźrde
ich mir nie kaufen, aber wenn ich es geschenkt bekomme nehme ich es
natĂźrlich.
Das ist deinem Finanzamt herzlich egal. Wenn das Ding neu ist, sind es
5000 Euro zusätzliches Gehalt, und wenn es gebraucht ist, darf halt
ein realistischer Wertverlust abgezogen werden.
Und wenn es laut Buchhaltung nur noch den Wert Null hat weil es
abgeschrieben ist?
Dann ist das immer noch irrelevant, denn *DU* erhältst das Gerät als
zusätzliches Gehalt und *DU* musst es mit seinem Marktwert versteuern.
Hergen