110 GHz / 256 GS/s 10 Bit Realtime Scope

Am 13.01.19 um 20:39 schrieb Gerrit Heitsch:

Ich denke das Gerät hat einen Buchwert von Null? Dann wäre auch der
geldwerte Vorteil Null.

Nein, denn maßgeblich ist an der Stelle der Wert, den die
Sachleistung fĂźr den Mitarbeiter hat.

Und wie willst du den quantifizieren? Ein Oszi fĂźr 5000 Euro wĂźrde
ich mir nie kaufen, aber wenn ich es geschenkt bekomme nehme ich es
natĂźrlich.

Das ist deinem Finanzamt herzlich egal. Wenn das Ding neu ist, sind es
5000 Euro zusätzliches Gehalt, und wenn es gebraucht ist, darf halt
ein realistischer Wertverlust abgezogen werden.

Und wenn es laut Buchhaltung nur noch den Wert Null hat weil es
abgeschrieben ist?

Dann ist das immer noch irrelevant, denn *DU* erhältst das Gerät als
zusätzliches Gehalt und *DU* musst es mit seinem Marktwert versteuern.

Hergen
 
Hi Gerrit,

Häufig ausgelÜst durch vÜllig idiotisches Verhalten der Mitarbeiter.
Gier frißt Hirn!

KĂśnnte man aber lĂśsen wenn man es richtig macht.

Das Problem, das erwächst, wenn es einfach geht: Zu viele verwenden dies
dann zum persÜnlichen Missbrauch. Dann werden Geräte eben als defekt
deklariert und angeblich entsorgt, statt dessen werden die Teile dann
via Bucht vertickt...
Und weil irgendjemand dann einen wirtschaftlichen vorteil haben
kĂśnnte... geht nicht, kann nicht gehen, geht ganz sicher gar nicht. Das
gibts im Container von vielen Supermärkten genauso und mit genau
demselben Grund.

Marte
 
Am 13.01.19 um 21:04 schrieb Gerrit Heitsch:

Dann ist das immer noch irrelevant, denn *DU* erhältst das Gerät als
zusätzliches Gehalt und *DU* musst es mit seinem Marktwert versteuern.

Die Firma darf also dem Finanzamt gegenüber behaupten, daß das Gerät
abgeschrieben ist und nur noch den Wert Null hat, aber wehe ich bekomme
es in die Finger, dann ist es auf einmal doch was wert?

https://de.wikipedia.org/wiki/Abschreibung

Hergen
 
Hi Patrick,

Also läuft's raus auf ein inoffizielles "nimm mit und erzähl's keinem."
Das klappt umso besser je keiner die Firma und je größer die
Vertrauensbasis ist.

zu klein darf die 4ma aber nicht sein, sonst fällts auf. Ich hab das so
mitbekommen, dass das Gerät als Leihgabe lief, was irgendwann keiner
mehr wusste, wann und wohin es verliehen wurde...

Das Gegenstßck hatte ich auch schon erlebt: Ich brauchte während meiner
Doktorandenzeit dringend ein Messgerät, das es nur einmal in der
Abteilung gab. Ein anderer Assi wollte es auch, also hat er es "kaputt"
gemacht. Daraufhin war es einfach nicht mehr da... Komisch nur, dass
dieser Trottel seine Messungen lustig weitermachen konnte...

Geschichte... Schwamm drĂźber.

Marte
 
Am 13.01.2019 um 19:27 schrieb Rolf Bombach:
https://www.youtube.com/watch?v=DXYje2B04xE

Und, was Ăźber den Preis erfahren ?

Im Video war von 1.3 M$ die Rede.

Wem die 54 Minuten zu lange sind, gleich im ersten Kommentar unter dem
Video schreibt "The Signal Path Am 18.09.2018 verĂśffentlicht"

"The 110GHz 4-channel variant of the UXR-Series oscilloscope has an
MSRP of $1.3 Million US dollars."

(MSRP= manufacturer's suggested retail price)

Hier schreibt einer "expect near 2 millions for 4 channels"
http://www.eevblog.com/forum/testgear/uxr1104a-infiniium-uxr-series-oscilloscope-110-ghz-4-channels-price/

Gibt 256GSa/s auch mit kleinerer Bandbreite:
https://www.keysight.com/en/pcx-2935671/uxr-series-real-time-infiniium-oscilloscopes?cc=DE&lc=ger

mfG W.Martens
 
Hi Rupert,
Wenn die Firma das Ding verkauft und dafĂźr 5000 Euro kassiert, dann darf sie
dem Finanzamt mitnichten nur von einem Euro berichten. Und das Finanzamt mag
dann auch die Mehrwertsteuer nach dem tatsächlichen Verkaufspreis haben. Der
eine Euro Buchwert ist, vereinfacht ausgedrĂźckt, nur solange massgeblich,
bis ein tatsächlicher Wert feststeht.

Derlei Logiken erfährt man spätestens, wenn man eine (gewerblich
genutzte z.B. vermietete) Immobilie kauft oder erbt und dabei
abschreibt. Auf den drittel Anteil, den ich geerbt hatte, darf ich die
Abschreibung, die mein Vater zu seinem Kaufpreis vor vielen Jahren hatte
als Basis weiterschreiben, die 2/3, die ich meinen Geschwistern zum
heute marktĂźblichen Preis abgekauft habe, sind urplĂśtzlich deutlich mehr
Wert. Mit kedem Kauf/Verkauf ist der Abschreibungsbetrag genau an dem
Wert festzumachen, der just im Moment der Monetarisierung ermittelt
wurde, aber nur dann, wenn auch tatsächlich Geld geflossen ist. Beim
Erben geschah dies nicht, ergo hat mein Drittel auch nicht an Wert
zugelegt. Das ist nach dem, was Rupert eben schrieb urplĂśtzlich so was
von logisch.

Again something learned ;-)

Marte
 
On 1/13/19 9:38 PM, Hergen Lehmann wrote:
Am 13.01.19 um 21:04 schrieb Gerrit Heitsch:

Dann ist das immer noch irrelevant, denn *DU* erhältst das Gerät als
zusätzliches Gehalt und *DU* musst es mit seinem Marktwert versteuern.

Die Firma darf also dem Finanzamt gegenüber behaupten, daß das Gerät
abgeschrieben ist und nur noch den Wert Null hat, aber wehe ich
bekomme es in die Finger, dann ist es auf einmal doch was wert?

https://de.wikipedia.org/wiki/Abschreibung

Hergen

Abschreibung (englisch Depreciation) ist im Rechnungswesen die Erfassung
und Verrechnung von Wertminderungen, die bei VermÜgensgegenständen des
Anlage- und UmlaufvermĂśgens eintreten.

Passt doch... Am Ende ist der Wert Null. Sagt die Buchhaltung und das
Finanzamt hat damit kein Problem. Aber wehe man gibt diesen Gegenstand
mit Wert Null weiter, dann ist er auf einmal doch etwas wert.

Gerrit
 
On 1/13/19 9:40 PM, Rupert Haselbeck wrote:
Gerrit Heitsch schrieb:

Die Firma darf also dem Finanzamt gegenüber behaupten, daß das Gerät
abgeschrieben ist und nur noch den Wert Null hat, aber wehe ich bekomme
es in die Finger, dann ist es auf einmal doch was wert?

Wenn die Firma das Ding verkauft und dafĂźr 5000 Euro kassiert, dann darf sie
dem Finanzamt mitnichten nur von einem Euro berichten. Und das Finanzamt mag
dann auch die Mehrwertsteuer nach dem tatsächlichen Verkaufspreis haben. Der
eine Euro Buchwert ist, vereinfacht ausgedrĂźckt, nur solange massgeblich,
bis ein tatsächlicher Wert feststeht.

Und wenn die Firma dir das Ding, weil abgeschrieben, einfach so gibt?

Gerrit
 
On Mon, 14 Jan 2019 07:06:07 +0100, Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de>
wrote:

>Und wenn die Firma dir das Ding, weil abgeschrieben, einfach so gibt?

Genau der Kanckpunkt: Dann gibt sie dir einfach so einen zu schätzenden oder
sonstwie zu ermittelnden Marktwert, also geldwerter Vorteil, und von dir zu
versteuern und anzugeben.

Ich meine, Umsatzsteuer kann auch noch fällig werden, und ist von der Firma
abzuführen.

Jo, stimmt:
<https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/sachspenden-aus-dem-betriebsvermoegen-kosten-umsatzsteuer_190_210058.html>

Differenz von Buchwert und Marktwert ist ggfs. mit 19% zu versteuern...


Thomas Prufer
 
On 1/14/19 8:26 AM, Thomas Prufer wrote:
On Mon, 14 Jan 2019 07:06:07 +0100, Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de
wrote:

Und wenn die Firma dir das Ding, weil abgeschrieben, einfach so gibt?

Genau der Kanckpunkt: Dann gibt sie dir einfach so einen zu schätzenden oder
sonstwie zu ermittelnden Marktwert, also geldwerter Vorteil, und von dir zu
versteuern und anzugeben.

Und das eben ist die Unlogik. Die Firma selber hat das Teil mit einem
Wert von Null in den BĂźchern und das Finanzamt hat damit gar kein
Problem. Auch dann nicht wenn es im MĂźll landet. Aber wehe es wird an
jemand anderes weitergebeben! Dann ist der Wert auf einmal doch nicht Null.

Gerrit
 
Am 14.01.2019 um 08:33 schrieb Gerrit Heitsch:
On 1/14/19 8:26 AM, Thomas Prufer wrote:
On Mon, 14 Jan 2019 07:06:07 +0100, Gerrit Heitsch
gerrit@laosinh.s.bawue.de
wrote:

Und wenn die Firma dir das Ding, weil abgeschrieben, einfach so gibt?

Genau der Kanckpunkt: Dann gibt sie dir einfach so einen zu
schätzenden oder
sonstwie zu ermittelnden Marktwert, also geldwerter Vorteil, und von
dir zu
versteuern und anzugeben.

Und das eben ist die Unlogik. Die Firma selber hat das Teil mit einem
Wert von Null in den BĂźchern und das Finanzamt hat damit gar kein
Problem. Auch dann nicht wenn es im MĂźll landet. Aber wehe es wird an
jemand anderes weitergebeben! Dann ist der Wert auf einmal doch nicht Null.

Und jetzt haben wir uns erfolgreich einmal im Kreis gedreht. Rate mal,
wo solche Regelungen ihren Ursprung haben. Richtig, in der Gier
(Steuervermeidung unter Einbeziehung aller MĂśglichkeiten)!
 
On Mon, 14 Jan 2019 08:33:30 +0100, Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de>
wrote:

Und das eben ist die Unlogik. Die Firma selber hat das Teil mit einem
Wert von Null in den Büchern und das Finanzamt hat damit gar kein
Problem. Auch dann nicht wenn es im Müll landet. Aber wehe es wird an
jemand anderes weitergebeben! Dann ist der Wert auf einmal doch nicht Null.

Weil der Buchwert rechnerisch ermittelt wird, also aus Art des Gutes,
Anschaffungswert, und Zeit -- und der ist eine buchhalterische Fiktion.

Sobald das Ding verkauft würde, hätte es einen Marktwert, auch wenn der Verkauf
nur virtuell stattfindet, also "Firma gibt Teil umsonst her", aka Spende.


Thomas Prufer
 
On 1/14/19 8:46 AM, Thomas Prufer wrote:
On Mon, 14 Jan 2019 08:33:30 +0100, Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de
wrote:

Und das eben ist die Unlogik. Die Firma selber hat das Teil mit einem
Wert von Null in den BĂźchern und das Finanzamt hat damit gar kein
Problem. Auch dann nicht wenn es im MĂźll landet. Aber wehe es wird an
jemand anderes weitergebeben! Dann ist der Wert auf einmal doch nicht Null.

Weil der Buchwert rechnerisch ermittelt wird, also aus Art des Gutes,
Anschaffungswert, und Zeit -- und der ist eine buchhalterische Fiktion.

Mit der hat das Finanzamt aber gar kein Problem wenn das Gerät weiter in
der Firma bleibt oder weggeworfen wird.

Gerrit
 
On 14.01.19 08:40, Eric Bruecklmeier wrote:

Und das eben ist die Unlogik. Die Firma selber hat das Teil mit einem
Wert von Null in den BĂźchern und das Finanzamt hat damit gar kein
Problem. Auch dann nicht wenn es im MĂźll landet. Aber wehe es wird an
jemand anderes weitergebeben! Dann ist der Wert auf einmal doch nicht
Null.

Und jetzt haben wir uns erfolgreich einmal im Kreis gedreht. Rate mal,
wo solche Regelungen ihren Ursprung haben.

Wieviel Prozent der weltweiten Steuerliteratur war noch mal auf deutsch? :)

Richtig, in der Gier
(Steuervermeidung unter Einbeziehung aller MĂśglichkeiten)!

Da fragt man sich doch, ob das hypergenaue Hingucken am Schrottcontainer
das angestrengte Weggucken beim Cum-Ex-Skandal kompensiert.

Hanno
 
Am 14.01.2019 um 12:35 schrieb Hanno Foest:
On 14.01.19 08:40, Eric Bruecklmeier wrote:

Und das eben ist die Unlogik. Die Firma selber hat das Teil mit einem
Wert von Null in den BĂźchern und das Finanzamt hat damit gar kein
Problem. Auch dann nicht wenn es im MĂźll landet. Aber wehe es wird an
jemand anderes weitergebeben! Dann ist der Wert auf einmal doch nicht
Null.

Und jetzt haben wir uns erfolgreich einmal im Kreis gedreht. Rate mal,
wo solche Regelungen ihren Ursprung haben.

Wieviel Prozent der weltweiten Steuerliteratur war noch mal auf deutsch? :)

Das liegt aber eher an den 4 verschiedenen Steuersätzen fßr Tannen und
an der unterschiedlichen Besteuerung von Eseln, Mauleseln und Pferden...

Richtig, in der Gier (Steuervermeidung unter Einbeziehung aller
MĂśglichkeiten)!

Da fragt man sich doch, ob das hypergenaue Hingucken am Schrottcontainer
das angestrengte Weggucken beim Cum-Ex-Skandal kompensiert.

Selbstverständlich nicht, aber was sollte die Schlußfolgerung sein?
Natürlich, daß überall genau hingeschaut werden muß.

Merke: Alles was steuerrechtlich nicht explizit verboten ist, wird auch
genutzt werden. Daß es auf diesem Gebiet Nachholbedarf gibt und daß auf
anderen Gebieten Ăźberreguliert wird (s.o.) ist sicher unbestritten...


--
Ich muss nicht kultiviert *aussehen* - ich bin es.

Profiklaus in d.r.f.
 
On 14.01.19 12:45, Eric Bruecklmeier wrote:

Da fragt man sich doch, ob das hypergenaue Hingucken am
Schrottcontainer das angestrengte Weggucken beim Cum-Ex-Skandal
kompensiert.

Selbstverständlich nicht, aber was sollte die Schlußfolgerung sein?
Natürlich, daß überall genau hingeschaut werden muß.

Wenn die Steuergesetzgebung Ressourcenverschwendung propagiert, weil
funktionsfähige oder einfach reparierbare Geräte eher zerstÜrt als
weiter/wiederverwendet werden, da Weiter/Wiederverwendendung
steuerrechtlich zu kompliziert erscheint, dann liegt eine Fehlsteuerung
vor, die korrigiert werden sollte - egal, wie gut das irgendwann mal
gemeint war. Gut gemeint ist halt oft das Gegenteil von gut gemacht.

Hanno
 
Am 14.01.2019 um 13:37 schrieb Hanno Foest:
On 14.01.19 12:45, Eric Bruecklmeier wrote:

Da fragt man sich doch, ob das hypergenaue Hingucken am
Schrottcontainer das angestrengte Weggucken beim Cum-Ex-Skandal
kompensiert.

Selbstverständlich nicht, aber was sollte die Schlußfolgerung sein?
Natürlich, daß überall genau hingeschaut werden muß.

Wenn die Steuergesetzgebung Ressourcenverschwendung propagiert,

Das tut sie nicht, die Option z.B. als "Geldwerter Vorteil" zu
versteuern besteht.

Unser Steuerrecht hat viele und große Probleme, die dringend gelöst
werden mĂźssen - das Beschriebene gehĂśrt IMHO nicht dazu.

--
Ich muss nicht kultiviert *aussehen* - ich bin es.

Profiklaus in d.r.f.
 
On 14.01.19 13:52, Eric Bruecklmeier wrote:

Da fragt man sich doch, ob das hypergenaue Hingucken am
Schrottcontainer das angestrengte Weggucken beim Cum-Ex-Skandal
kompensiert.

Selbstverständlich nicht, aber was sollte die Schlußfolgerung sein?
Natürlich, daß überall genau hingeschaut werden muß.

Wenn die Steuergesetzgebung Ressourcenverschwendung propagiert,

Das tut sie nicht, die Option z.B. als "Geldwerter Vorteil" zu
versteuern besteht.

Die Option wird aber im vorliegenden Fall nicht genutzt, da mit dem
Hammer draufhaun einfacher ist - wurde ja nun im Thread lang und breit
erĂśrtert. Unterm Strich leistet damit die Steuergesetzgebung
Ressourcenverschwendung Vorschub, egal was sie theoretisch erlauben wĂźrde.

Unser Steuerrecht hat viele und große Probleme, die dringend gelöst
werden mĂźssen - das Beschriebene gehĂśrt IMHO nicht dazu.

Ich seh's eher so, daß irgendjemand die "Lösung" fabriziert hat,
Steuerrecht auf MĂźll anzuwenden, aber darĂźber Cum-Ex vergessen hat.

Hanno
 
Am 14.01.2019 um 14:06 schrieb Hanno Foest:
On 14.01.19 13:52, Eric Bruecklmeier wrote:

Da fragt man sich doch, ob das hypergenaue Hingucken am
Schrottcontainer das angestrengte Weggucken beim Cum-Ex-Skandal
kompensiert.

Selbstverständlich nicht, aber was sollte die Schlußfolgerung sein?
Natürlich, daß überall genau hingeschaut werden muß.

Wenn die Steuergesetzgebung Ressourcenverschwendung propagiert,

Das tut sie nicht, die Option z.B. als "Geldwerter Vorteil" zu
versteuern besteht.

Die Option wird aber im vorliegenden Fall nicht genutzt, da mit dem
Hammer draufhaun einfacher ist -

Tja, es liegt in der Natur der Dinge, daß die Anwendung von geltendem
Recht oft nicht die einfachste LĂśsung liefert. Das kĂśnnte man jetzt
sicher lang und breit diskutieren, dazu habe ich aber keine Lust ...


--
Ich muss nicht kultiviert *aussehen* - ich bin es.

Profiklaus in d.r.f.
 
Am 14.01.2019 um 15:06 schrieb Hanno Foest:
On 14.01.19 14:54, Eric Bruecklmeier wrote:

Im vorliegenden Fall vĂśllig falsch: Die Anwendung von geltendem Recht
liefert die einfachste LĂśsung "verschrotten". Die genauso einfache
LĂśsung "verschenken" liefert sie allerdings nicht.

Selbstverständlich nicht, es wurde hier auch hinreichend begrßndet,
warum das nicht funktionieren kann.

Wegen des Steuerrechts natĂźrlich, was ich deswegen ja gerade kritisiere.

Was wßrde denn passieren, wenn Geschenke von abgeschriebenen Geräten an
Mitarbeiter prinzipiell steuerlich ignoriert werden wĂźrden? Irgend ein
Arschloch wĂźrde sofort auf die Idee kommen, jedem Mitarbeiter ein
"abgeschriebenes" Auto zu "schenken" - im Gegenzug wĂźrden dann natĂźrlich
die Gehälter ein wenig "angepaßt" werden, mit allen steuerlichen und
sozialversicherungsmäßigen Konsequenzen *). Was Du forderst kann nur
funktionieren, wenn auf beiden Seiten keine gierigen Vollidioten
unterwegs wären - davon kann aber nicht ausgegangen werden...

Du kannst das gerne noch weiter ausfĂźhren - fĂźr mich wars das an dieser
Stelle.

*) klar kĂśnnte man das wiederum auf etlichen 100 Seiten haarklein regeln...
--
Ich muss nicht kultiviert *aussehen* - ich bin es.

Profiklaus in d.r.f.
 

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