110 GHz / 256 GS/s 10 Bit Realtime Scope

On 16.01.19 12:50, Joerg Niggemeyer wrote:

Statistisch absolut vernachlässigbar.

Wenn das so ist, muß man ja auch nichts dagegen unternehmen, daß sich
Mitarbeiter am ausgemusterten Gerät bedienen.

Am besten der Mitarbeiter befindet noch selber, dass sein scope
schrott ist, deklariert es als "MĂźll" und benutzt es zu Hause fein
schÜn weiter - das wäre ganz nach Deinem Geschmack?

"Statistisch absolut vernachlässigbar." Deine Worte.

Immer so wie es dir gerade paßt?

Hanno
 
On 16.01.19 12:35, Joerg Niggemeyer wrote:

Aber dann kommen plĂśtzlich die Steuerrechtler und finden das gar nicht
mehr "absolut vernachlässigbar". Seltsam, ne?

Die Geschäftsleitung entscheidet selber, was mit ihren alten Geräten
passiert und zwar unabhängig, wie ein unterer Mitarbeiter den Wert
taxiert. Das Gesamte sollte schon G-konform sein, egal welcher Betrag.

Hast du Ăźberhaupt mitgelesen? Ja, die Gesetzeslage macht es fĂźr eine
Firma die einfachste Option, sich gesetzeskonform zu verhalten, nicht
mehr benÜtigte oder abgeschriebene, aber noch funktionsfähige Gerate zu
zerstĂśren und zu verschrotten. Das war der Ausgangspunkt der Diskussion.

Die Frage ist allerdings, ob eine solche Gesetzeslage sinnvoll,
insbesondere ressourcenschonend ist. Irgendwas als "absolut
vernachlässigbar" zu bezeichnen schafft da keinen Erkenntnisgewinn.

Hanno
 
On 1/16/19 12:50 PM, Joerg Niggemeyer wrote:
In message <ga8hlbFdsc6U1@mid.individual.net
Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:

On 16.01.19 11:52, Gerrit Heitsch wrote:

Das Problem ist weiterhin, wenn sich jemand findet, der den Kram haben
will bekommt er ihn nicht!

Statistisch absolut vernachlässigbar.

Wenn das so ist, muß man ja auch nichts dagegen unternehmen, daß sich
Mitarbeiter am ausgemusterten Gerät bedienen.

Am besten der Mitarbeiter befindet noch selber, dass sein scope
schrott ist, deklariert es als "MĂźll" und benutzt es zu Hause fein
schÜn weiter - das wäre ganz nach Deinem Geschmack?

Wie kommst du darauf? Zum Ausmustern von Geräten gibt es schon jetzt
Prozesse, Fristen usw. und der eigentliche Benutzer der Geräte hat da so
ziemlich gar nichts zu sagen. Warum sollte sich das ändern? Es geht hier
nur darum was danach mit den Geräten passiert.


Gerrit
 
In message <ga8hlbFdsc6U1@mid.individual.net>
Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:

On 16.01.19 11:52, Gerrit Heitsch wrote:

Das Problem ist weiterhin, wenn sich jemand findet, der den Kram haben
will bekommt er ihn nicht!

Statistisch absolut vernachlässigbar.

Wenn das so ist, muß man ja auch nichts dagegen unternehmen, daß sich
Mitarbeiter am ausgemusterten Gerät bedienen.

Am besten der Mitarbeiter befindet noch selber, dass sein scope
schrott ist, deklariert es als "Müll" und benutzt es zu Hause fein
schön weiter - das wäre ganz nach Deinem Geschmack?

Schön selber privat einstecken, wo es passt, wenn Abgaben sich nicht
vermeiden / umgehen lassen, oder Geld ausgegeben werden muss - den
Protestmeckerer raushängen lassen... aha

Wenn das dann in höheren Ebenen passiert genauso schreien, aber nicht
weil die, sondern warum nicht ich auch.....


--
mit freundlichen Gruessen/ best regards Joerg Niggemeyer Dipl.Physiker
WEB: http://www.nucon.de https://www.led-temperature-protection.com
Nucon GbR Steinbecker Muehlenweg 95, 21244 Buchholz idN, Germany
UST-IDNR.: DE 231373311, phone: +49 4181 290913, fax: +49 4181 350504
WEEE-Reg.-Nr.:DE 31372201
 
On 1/16/19 12:23 PM, Joerg Niggemeyer wrote:
In message <q1n2d0$fv6$1@news.bawue.net
Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> wrote:



Also lieber alles, auch die guten Geräte, in den Mßll als die lieber
rauszupicken und nur zu entsorgen was wirklich nicht mehr brauchbar ist?
Warum kann das nicht angehen? Weil da jemand einen kleinen Vorteil von
haben kĂśnnte und das geht ja wohl gar nicht?

Ich hab doch schon mal gesagt, dass die meisten Geräte noch funktionieren,
die in den E-Schrott, d.h. die Verwertung wandern.

Die beste Verwertung von funktionierenden Geräten ist allerdings die
weitere Verwendung (*). Beim Recycling der Einzelteile gibt es immer
großen Schwund.

(*) Muss ja nicht am gleichen Platz oder bei der gleichen Person sein.

Gerrit
 
Horst-Dieter Winzler wrote:
Folgende Ordre de Mufti befĂśrdert Millionen von UKW-Radios zu MĂźll.
Was hat das mit Umweltschutz zu tun?

Erstens sehe ich das nicht, die vorhandenen Radios betrifft es ja nicht.
Zuum zweiten verstehe ich das nicht. Seit wann ist ein Autoradio denn
überhaupt Pflicht? Meines Wissens gar nicht. Ich habe meinen Neuwagen
vor kurzem ohne Radio gekauft und dann das eingebaut, das ich wollte. So
war es schon immer üblich und so geht es meines Wissens auch weiterhin.

--
/Ż\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067
\ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069
 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
/ \ Mail | -- No unannounced, large, binary attachments, please! --
 
Reinhard Zwirner <reinhard.zwirner@t-online.de> wrote:

Geht angeblich nicht mehr wg. des Elektro- und
Elektronik-Geräte-Gesetzes: der Arbeitgeber ist dann (angeblich)
Inverkehrbringer des Gerätes mit allen daraus folgenden juristischen
Konsequenzen ...

Hmm, sags nicht so laut, bei uns wurde letztens erst ein Speichersope
aus den 70ern und ein unsäglich unbedienbarer NF-spectrum analyzer für
je einen EUR an MA vertickt :)


-ras

--
Ralph A. Schmid +49-171-3631223 +49-911-21650056
http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/ http://www.kabuliyan.de/
 
Patrick Schaefer <pa.schaefer@web.de> wrote:

* wenn die Firma Dir das Gerät verkauft, auch gegen einen symbolischen
Betrag für die Kaffeekasse, dann ist das ein B2C-Geschäft. Mit 12
Monaten Gewährleistung und allem Drum und Dran. Extra-Arbeit für die
Buchhaltung, will keiner.

Aber da kein MA bei uns diese Garantie je einfordern will...egal.


-ras

--
Ralph A. Schmid +49-171-3631223 +49-911-21650056
http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/ http://www.kabuliyan.de/
 
Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:

Wenn die Steuergesetzgebung Ressourcenverschwendung propagiert, weil
funktionsfähige oder einfach reparierbare Geräte eher zerstört als
weiter/wiederverwendet werden, da Weiter/Wiederverwendendung
steuerrechtlich zu kompliziert erscheint, dann liegt eine Fehlsteuerung
vor, die korrigiert werden sollte - egal, wie gut das irgendwann mal
gemeint war. Gut gemeint ist halt oft das Gegenteil von gut gemacht.

Aber sowas von ACK.


-ras

--
Ralph A. Schmid +49-171-3631223 +49-911-21650056
http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/ http://www.kabuliyan.de/
 
Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:

Ist das mein Bier? ggf. eine passende Handelsplattform schaffen. Der
Markt wird's schon richten! Ist doch sonst auch das Credo. Wenn schon,
denn schon, und nicht nur selektiv.

Bei uns in der Firma ermittelt sich der Wert selber. Es wird ein
Zettel ausgehängt mit den Geräten und irgendwelchen kleinen Preisen.
Wenn sich einer einträgt, ktriegt er es, wenn es mehrere Interessenten
für ein device sind, wird der Pris hochgesetzt, solange, bis einer
nimmer mitzieht. Oder sie einigen sich eh, daß einer sagt, ich brauchs
net so dringend, nimms Du. Wie ebay, nur offline :)


-ras

--
Ralph A. Schmid +49-171-3631223 +49-911-21650056
http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/ http://www.kabuliyan.de/
 
On 1/16/19 5:00 PM, Ralph A. Schmid, dk5ras wrote:
Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:

Ist das mein Bier? ggf. eine passende Handelsplattform schaffen. Der
Markt wird's schon richten! Ist doch sonst auch das Credo. Wenn schon,
denn schon, und nicht nur selektiv.

Bei uns in der Firma ermittelt sich der Wert selber. Es wird ein
Zettel ausgehängt mit den Geräten und irgendwelchen kleinen Preisen.
Wenn sich einer einträgt, ktriegt er es, wenn es mehrere Interessenten
fĂźr ein device sind, wird der Pris hochgesetzt, solange, bis einer
nimmer mitzieht. Oder sie einigen sich eh, daß einer sagt, ich brauchs
net so dringend, nimms Du. Wie ebay, nur offline :)

Wie gut, daß ich nicht bei Euch arbeite... wäre mit der dem
Volumenkonstanz meines Arbeitszimmers nicht vereinbar...

Olaf, wenn der reale Raum nicht ausreicht weiche ich auf den komplexen
Teil aus...
 
Ralph A. Schmid, dk5ras schrieb:
Reinhard Zwirner <reinhard.zwirner@t-online.de> wrote:

Geht angeblich nicht mehr wg. des Elektro- und
Elektronik-Geräte-Gesetzes: der Arbeitgeber ist dann
(angeblich) Inverkehrbringer des Gerätes mit allen daraus
folgenden juristischen Konsequenzen ...

Hmm, sags nicht so laut, bei uns wurde letztens erst ein
Speichersope aus den 70ern und ein unsäglich unbedienbarer
NF-spectrum analyzer fĂźr je einen EUR an MA vertickt :)

In der Firma, in der ich frĂźher gearbeitet habe, hat's wohl einer von
den zuständigen Leuten laut gesagt - seitdem war's vorbei mit dem
Ergattern ausgemusterter Geräte, was einem als Folge davon immer
wieder die Tränen in die Augen treiben konnte <nochimmerseufz>.

Ciao

Reinhard
 
Olaf Schultz schrieb:

[...]
Olaf, wenn der reale Raum nicht ausreicht weiche ich auf den
komplexen Teil aus...

Klasse, super Trick! Wie machst Du das in der realen Welt?

Höchst interessiert, weil es ein großes Problem lösen könnte,

Reinhard
 
Gerrit Heitsch schrieb am 15.01.2019:

So gehts aber nicht. Wenn beim Verkauf ein Preis von Ăźber 1 Euro
erziehlt wird mĂźsste das den Buchwert korrigieren und damit auch die
Abschreibung nachträglich ändern, denn sie war offensichtlich falsch.

Doch, alles richtig. Die Wertdifferenzen sind die sog. Stillen Reserven.
https://de.wikipedia.org/wiki/Stille_Reserven

Wenn der Gegenstand das Unternehmen durch Verkauf, Verschenken,
Übernahme ins Privatvermögen verlässt, werden die Stillen
Reserven realisiert, weil dann der Veräußerungspreis erzielt wird oder
fiktiv in marktüblicher Höhe des Wertzuwachses beim Übernehmer als
erzielter Veräußerungspreis des veräußernden Unternehmens angesetzt
wird. Da passiert die Gewinnkorrektur, die du forderst.

Deswegen kann auch niemand das betriebliche Daimler Cabrio zum NP von
130.000EUR nach 4 oder 6 Jahren Abschreibung fĂźr 1EUR an den
Ehegatten "verkaufen", ohne den Zeitwert als Betriebseinnahme
anzusetzen. Wie im Großen, so auch im Kleinen.

Bei der echten Entsorgung, bei der der Gegenstand zerstĂśrt wird,
werden idealerweise keine Stillen Reserven aufgedeckt. Allerdings muss
man, wenn es sich um deutlich mehr als ein ausrangiertes Oszi handelt,
entsprechend der Recyclingkultur natĂźrlich marktĂźbliche Restwerte
berĂźcksichtigen (z.B. Schrott- und Bleiakkuwert beim Pkw oder
Altmetallwerte beim Abriss von Anlagen), die auch wieder Stille
Reserven wären, soweit sie den Buchwert ßbersteigen.

Grüße - Wilhelm
 
On 1/16/19 7:37 PM, Wilhelm C. SchĂźtze wrote:
Gerrit Heitsch schrieb am 15.01.2019:


So gehts aber nicht. Wenn beim Verkauf ein Preis von Ăźber 1 Euro
erziehlt wird mĂźsste das den Buchwert korrigieren und damit auch die
Abschreibung nachträglich ändern, denn sie war offensichtlich falsch.


Doch, alles richtig. Die Wertdifferenzen sind die sog. Stillen Reserven.
https://de.wikipedia.org/wiki/Stille_Reserven

Wenn der Gegenstand das Unternehmen durch Verkauf, Verschenken,
Übernahme ins Privatvermögen verlässt, werden die Stillen
Reserven realisiert, weil dann der Veräußerungspreis erzielt wird oder
fiktiv in marktüblicher Höhe des Wertzuwachses beim Übernehmer als
erzielter Veräußerungspreis des veräußernden Unternehmens angesetzt
wird. Da passiert die Gewinnkorrektur, die du forderst.

Deswegen kann auch niemand das betriebliche Daimler Cabrio zum NP von
130.000EUR nach 4 oder 6 Jahren Abschreibung fĂźr 1EUR an den
Ehegatten "verkaufen", ohne den Zeitwert als Betriebseinnahme
anzusetzen. Wie im Großen, so auch im Kleinen.

Da bleibt die Frage: Was ist der Zeitwert? Wenn jemand 1 Euro bietet und
die andere Seite das annimmt war dieser Gegenstand 1 Euro wert. Der
Markt hat gesprochen. Nur scheint das auch wieder nicht zu gefallen.
Also wie jetzt?

Gerrit
 
Axel Berger schrieb:

Horst-Dieter Winzler wrote:
Folgende Ordre de Mufti befÜrdert Millionen von UKW-Radios zu Mßll.
Was hat das mit Umweltschutz zu tun?

Erstens sehe ich das nicht, die vorhandenen Radios betrifft es ja nicht.
Zuum zweiten verstehe ich das nicht. Seit wann ist ein Autoradio denn
Ăźberhaupt Pflicht? Meines Wissens gar nicht.

Die Behauptung deines Vorredners ist natĂźrlich BlĂśdsinn. Richtig ist
lediglich, dass kĂźnftig wohl vorgeschrieben ist, dass ein Radio, welches ein
UKW-Empfangsteil aufweist, auch DAB+ empfangen kĂśnnen muss.
NatĂźrlich muss keiner sein vorhandenes Radio wegwerfen, noch ist jemand
verpflichtet, Ăźberhaupt ein Radio zu besitzen, zu erwerben oder gar ins Auto
einbauen zu lassen

MfG
Rupert
 
Am 16.01.19 um 20:00 schrieb Rupert Haselbeck:
Axel Berger schrieb:

Horst-Dieter Winzler wrote:
Folgende Ordre de Mufti befÜrdert Millionen von UKW-Radios zu Mßll.
Was hat das mit Umweltschutz zu tun?

Erstens sehe ich das nicht, die vorhandenen Radios betrifft es ja nicht.
Zuum zweiten verstehe ich das nicht. Seit wann ist ein Autoradio denn
Ăźberhaupt Pflicht? Meines Wissens gar nicht.

Die Behauptung deines Vorredners ist natĂźrlich BlĂśdsinn. Richtig ist
lediglich, dass kĂźnftig wohl vorgeschrieben ist, dass ein Radio, welches ein
UKW-Empfangsteil aufweist, auch DAB+ empfangen kĂśnnen muss.
NatĂźrlich muss keiner sein vorhandenes Radio wegwerfen, noch ist jemand
verpflichtet, Ăźberhaupt ein Radio zu besitzen, zu erwerben oder gar ins Auto
einbauen zu lassen

MfG
Rupert
Wenn das so einfach ist, warum dann eine EU-Direktive? Überlasst das
doch dem Markt. Ebenso in Deutschland. Wenn die ÖRR unbedingt digital
senden wollen, bitte sollen sie doch. Aber bitte ohne die helfende Hand
der Bundes- bzw Länderregierungen.

--
---hdw---
 
Gerrit Heitsch schrieb am 16.01.2019:

On 1/16/19 7:37 PM, Wilhelm C. SchĂźtze wrote:

Deswegen kann auch niemand das betriebliche Daimler Cabrio zum NP
von 130.000EUR nach 4 oder 6 Jahren Abschreibung fĂźr 1EUR an den
Ehegatten "verkaufen", ohne den Zeitwert als Betriebseinnahme
anzusetzen. Wie im Großen, so auch im Kleinen.

Da bleibt die Frage: Was ist der Zeitwert?

Der hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeiner_Wert

Wenn jemand 1 Euro bietet
und die andere Seite das annimmt war dieser Gegenstand 1 Euro wert.
Der Markt hat gesprochen. Nur scheint das auch wieder nicht zu
gefallen. Also wie jetzt?
Dann ist das - insbesondere in diesem Pkw-Fall - offensichtlich ein
Scheingeschäft und fßr das Finanzamt unverbindlich. Die bewerten dann
nach Schwacke-Liste.

Das machen die BetriebsprĂźfer Ăźbrigens selbst. Da "brauchen" die keinen
Sachverständigen. Kann ja der Steuerpflichtige Geld fßr ein Gutachten
ausgeben, wenn er mit der Bewertung nicht zufrieden ist.

Grüße - Wilhelm
 
On 1/16/19 8:50 PM, Wilhelm C. SchĂźtze wrote:
Gerrit Heitsch schrieb am 16.01.2019:

On 1/16/19 7:37 PM, Wilhelm C. SchĂźtze wrote:

Deswegen kann auch niemand das betriebliche Daimler Cabrio zum NP
von 130.000EUR nach 4 oder 6 Jahren Abschreibung fĂźr 1EUR an den
Ehegatten "verkaufen", ohne den Zeitwert als Betriebseinnahme
anzusetzen. Wie im Großen, so auch im Kleinen.

Da bleibt die Frage: Was ist der Zeitwert?

Der hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeiner_Wert

Der ist bei sehr speziellen Dingen oder EinzelstĂźcken aber nicht so
einfach zu ermitteln.


Wenn jemand 1 Euro bietet
und die andere Seite das annimmt war dieser Gegenstand 1 Euro wert.
Der Markt hat gesprochen. Nur scheint das auch wieder nicht zu
gefallen. Also wie jetzt?

Dann ist das - insbesondere in diesem Pkw-Fall - offensichtlich ein
Scheingeschäft und fßr das Finanzamt unverbindlich. Die bewerten dann
nach Schwacke-Liste.

Das Auto hat aber sehr real den Besitzer gewechselt und nicht nur zum
Schein. Aber man sieht schon, das Steuerrecht dreht es immer so hin, daß
sich was abgreifen lässt.

Gerrit
 
Hanno Foest schrieb am 16.01.2019:

Am 15.01.19 um 20:56 schrieb Thomas Prufer:

Tatsächlich verhindert das diejenige Firma, die den Kram in die
Tonne kloppt, und nicht das Steuerrecht.

Oder sie kÜnnten die Geräte intern verkaufen, und den ErlÜs
steuerlich richtig behandeln.

Das macht Arbeit, und wenn das Steuerrecht bei diesem Weg Arbeit
macht, wird halt der einfachere Weg gewählt. Da jetzt zu behaupten,
das Steuerrecht wäre nicht schuld, wäre absurd.

Nein, da ist Thomas zuzustimmen. Das Steuerrecht ist nicht schuld.

Aber dann muß sie auch die ganzen anderen Auflagen erfüllen, die zum
Schutz der Umwelt und der Verbraucher dienen: Altgeräterßcknahme, 2
Jahre Gewährleistung (denn B2C), eventuell VDE 0700/0701,
14-tägiges Rßckgaberecht, wasweisich.

Das ist ein wichtige Argument. Ein Betrieb, der gelegentlich Altgeräte
verkauft, will sich darĂźber im Mangelfall nicht mit Verbrauchern
rumärgern, noch weniger mit Mitarbeitern - falls die dann nicht aus
RĂźcksicht auf den Arbeitsfrieden zurĂźckstecken, was auch nicht
im Unternehmensinteresse sein darf. Es wäre auch total unwirtschaftlich.

Von 100EUR zusätzlichem Umsatz oberhalb eines ausgeglichenen
Ergebnisses bleiben einer Kapitalgesellschaft nach USt, KĂśrperschaftSt,
Soli und GewerbeSt, je nach Hebesatz, 42% bis 45% Reingewinn. Die
Altgeräte bringen doch nur Kleckerumsätze. Wie viel
Mitarbeiterkapazität willst du dafßr abstellen? Was kostet die? Geht
dir dadurch Umsatz im Hauptgeschäft verloren?

Jeder Altgeräteverkauf muss fakturiert und liquidiert werden. Es gibt
wahrscheinlich keine Scancodes. Die Buchhalterin muss alle
Kleingeschäfte manuell abwickeln und buchen. Soweit ist das in der
Regel kein Geschäft fßr ein Unternehmen.

Aber die Alternativen sehen auch nicht besser aus: Verkauf Ăźber eine
Kaffeekasse? Da kommt die Compliance. Schwarzgeld im Unternehmen? Wo
kämen wir hin! Das hat nichts mit einem restriktiven Einfluss des
Steuerrechts zu tun. Kriminell geht gar nicht, egal ob das zufällig
Steuern tangiert oder nicht.

Verschenken an Mitarbeiter wurde schon angespochen. Problem ist nicht
so sehr der geldwerte Vorteil, sondern die arbeitsrechtliche
entgeltliche (Un-)Gleichbehandlung. Geht auch nach der Compliance
nicht. Sonst kommt morgen ein Kollege ins LohnbĂźro und will den
gleichen Vorteil in bar. Da kommt Hochstimmung bei der Geschäftsleitung
auf - noch bevor alle anderen kommen =:-o.

Vermeiden muss man auch, dass immer die gleichen Vorgesetzten sich die
Geräte (machtmissbräuchlich) zusammenraffen und einen Eigenhandel im
Unternehmen aufmachen. Das stiftet zu viel Unfrieden.

In kleinen Betrieben mag ein Mitarbeiterverkauf von Altgeräten
unbßrokratisch funktionieren. Zum Jahresergebnis trägt er auch da
nichts bei. Ob es bei Betrieben mit Arbeitnehmervertretung vom
Betriebsrat abgesegnete Lösungen gibt, weiß ich leider nicht.


Das macht z.B. der
Pollin, der Leasingrßckläufer-Laptops und PCs von
Leasingrßckläuferaufarbeitungsfirmen verkauft.

Leasing ist eine komplett andere Baustelle. Da ist nie irgendwas als
"defekt" oder abgeschrieben ausgesondert und es findet kein
EigentumsĂźbergang statt.
Nee , nee. Die PCs standen erst in einem Betrieb und dann beim Verwerter
wie Max Pollin. Wie sie bezahlt wurden und wer sie dort zweitverwertet,
ist doch egal. Entscheidend ist, dass die Dinger noch sicher Ăźber die
zwei Jahre Gewährleistung kommen, ein Markt dafßr da ist und die
Stßckzahl identischer Geräte das Geschäft lohnt.
 

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