Alte Rauchmelder...

Hanno Foest wrote:
Oder wie oft kommt es vor, daß BMW-Fahrer
nur mit Schlüssel, aber ohne Auto in ihrer Werkstatt auftauchen?

Immer? Das Auto draußen auf dem Parkplatz und der Schlipsträger mit dem
Schlüssel an der Annahmetheke. Wenn die Hilfskraft im Meisterkittel dann
gleich sieht, es wird diesmal länger dauern und teurer werden (paßt
immer, geht auch ohne Schlüssel), kann das ganz praktisch sein.


--
/¯\\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067
\\ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069
 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
/ \\ Mail | -- No unannounced, large, binary attachments, please! --
 
Hanno Foest wrote:
Oder wie oft kommt es vor, daß BMW-Fahrer
nur mit Schlüssel, aber ohne Auto in ihrer Werkstatt auftauchen?

Immer? Das Auto draußen auf dem Parkplatz und der Schlipsträger mit dem
Schlüssel an der Annahmetheke. Wenn die Hilfskraft im Meisterkittel dann
gleich sieht, es wird diesmal länger dauern und teurer werden (paßt
immer, geht auch ohne Schlüssel), kann das ganz praktisch sein.


--
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On 1/9/23 18:46, Hanno Foest wrote:

Am 09.01.23 um 17:49 schrieb Hergen Lehmann:
Was ist da zu klären? Der Satz ist doch recht eindeutig: Überprüfung
und Instandsetzung im *Werk*, also nicht vor Ort, sondern beim
Hersteller.

Der Satz mag zwar eindeutig sein, aber das macht ihn nicht weniger
sinnlos.

Ich halte ihn für eine rein formale Hintertür, damit die Öko-Fraktion
sich nicht über die Austauschpflicht aufregt. Es geht ja ohne
Zwangstausch! Theoretisch. Die Hersteller müssten nur wollen...


Nehmen wir einen handelsüblichen einfachen optischen
Rauchmelder an - 1 IC, ein paar passive Bauteile, keine
Einstellmöglichkeiten, keine Testpunkte.

Die Dinger, die die Hausverwaltung hier hat installieren lassen, haben
sogar eine im Feld zugängliche Prüfschnittstelle. Da kommt tatsächlich
einmal im Jahr jemand von der Fachfirma, nimmt das Ding von der Decke
(Magnetsockel) und steckt ein Prüfgerät ein.
Ob dabei nur die Batteriespannung gemessen wird oder mehr (siehe unten),
müsste ich bei Gelegenheit mal fragen...


Der kommt jetzt ins Werk zur
\"Überprüfung und Instandsetzung\". Dort drückt man den Testknopf
(Überprüfung) und pustet einmal mit Druckluft durch (Instandsetzung).
Mehr geht ja eh nicht.

Natürlich geht mehr. Man kann zum Beispiel die Signalamplitude an der
Fotodiode messen (die LED ist üblicherweise moduliert). Auf diese Weise
erhält man einen guten Hinweis sowohl auf Alterung als auch auf
Verschmutzung.

Hochwertige (teure) Rauchmelder für professionelle Brandmeldeanlagen
prüfen sich auf diese Weise sogar regelmäßig selbst und melden über die
Schnittstelle zur Zentrale ggf. Wartungsbedarf an.


Mal wieder ein Autovergleich: Man darf sein Auto nicht nur selber
warten, sondern sogar selber reparieren. Eine \"Werkstattpflicht\" oder
gar Pflicht zur \"Instandsetzung nur im Werk\" gibt es hier nicht,

Stattdessen aber eine Prüfpflicht (TÜV) sowie eine Versicherungspflicht.
Nein, das willst du für einfache Haushalts-Rauchmelder nicht.
 
On 1/9/23 18:46, Hanno Foest wrote:

Am 09.01.23 um 17:49 schrieb Hergen Lehmann:
Was ist da zu klären? Der Satz ist doch recht eindeutig: Überprüfung
und Instandsetzung im *Werk*, also nicht vor Ort, sondern beim
Hersteller.

Der Satz mag zwar eindeutig sein, aber das macht ihn nicht weniger
sinnlos.

Ich halte ihn für eine rein formale Hintertür, damit die Öko-Fraktion
sich nicht über die Austauschpflicht aufregt. Es geht ja ohne
Zwangstausch! Theoretisch. Die Hersteller müssten nur wollen...


Nehmen wir einen handelsüblichen einfachen optischen
Rauchmelder an - 1 IC, ein paar passive Bauteile, keine
Einstellmöglichkeiten, keine Testpunkte.

Die Dinger, die die Hausverwaltung hier hat installieren lassen, haben
sogar eine im Feld zugängliche Prüfschnittstelle. Da kommt tatsächlich
einmal im Jahr jemand von der Fachfirma, nimmt das Ding von der Decke
(Magnetsockel) und steckt ein Prüfgerät ein.
Ob dabei nur die Batteriespannung gemessen wird oder mehr (siehe unten),
müsste ich bei Gelegenheit mal fragen...


Der kommt jetzt ins Werk zur
\"Überprüfung und Instandsetzung\". Dort drückt man den Testknopf
(Überprüfung) und pustet einmal mit Druckluft durch (Instandsetzung).
Mehr geht ja eh nicht.

Natürlich geht mehr. Man kann zum Beispiel die Signalamplitude an der
Fotodiode messen (die LED ist üblicherweise moduliert). Auf diese Weise
erhält man einen guten Hinweis sowohl auf Alterung als auch auf
Verschmutzung.

Hochwertige (teure) Rauchmelder für professionelle Brandmeldeanlagen
prüfen sich auf diese Weise sogar regelmäßig selbst und melden über die
Schnittstelle zur Zentrale ggf. Wartungsbedarf an.


Mal wieder ein Autovergleich: Man darf sein Auto nicht nur selber
warten, sondern sogar selber reparieren. Eine \"Werkstattpflicht\" oder
gar Pflicht zur \"Instandsetzung nur im Werk\" gibt es hier nicht,

Stattdessen aber eine Prüfpflicht (TÜV) sowie eine Versicherungspflicht.
Nein, das willst du für einfache Haushalts-Rauchmelder nicht.
 
Manuel Reimer <manuel.nulldevice@nurfuerspam.de> schrieb:

Mich würde interessieren, ob schon mal jemand bei einem ausgemusterten
Rauchmelder in die Rauchkammer geschaut hat.

Habe ich. Keine makroskopische Verschmutzung erkennbar.

Habe ich tatsächlich. Bei einem Rauchmelder, der schon installiert war,
lange bevor es Pflicht wurde. Rein optisch ist mir gar keine
Verunreinigung aufgefallen. Allerdings in einem Flur, in dem weder
Rauchgase noch Essensdämpfe in nennenswertem Umfang auftreten.

Die Empfehlung für den Tausch ist aber sicher so gewählt, dass sie auch
für Raume im Mittel passt, wo mehr Verunreinigungen auftreten.

Die Empfehlung für die Montage und die Empfehlung für einen regelmäßigen
Austausch dürfte zumindest auch einem gewissen Umsatzkalkül der
Hersteller folgen.

Ich erinnere mich an ein Video aus der Schweiz, das zum Thema hatte,
warum man in der Schweiz die Dinger eben nicht vorgeschrieben hat
(WIMRE: Ein verhinderter Brandtoter müßte statistisch mit etwa 5
Millionen bezahlt werden, das erschien zu teuer.)

Die Rauchmelderpflicht gibt es in unserem Land ja schon ein Weilchen.
Mich würde interessieren, ob dadurch die Zahl der Brandtoten wie
suggeriert zurückgegangen ist, fürchte allerdings, daß es diese
Information zumindest öffentlich nicht gibt.

In der Küche oder in einem Raucherhaushalt zum Beispiel. Und auf 10 Jahre
gerechnet ist auch ein teurer Rauchmelder noch billig. Erst recht, wenn
man bedenkt, dass die Dinger Leben retten können.

Wenn man bedenkt, daß das Nichtbenutzung von Kraftfahrzeugen Leben
retten kann und dies das einzige Kriterium ist, müßte man die Nutzung
von Kraftfahrzeugen umgehend untersagen.
 
Manuel Reimer <manuel.nulldevice@nurfuerspam.de> schrieb:

Mich würde interessieren, ob schon mal jemand bei einem ausgemusterten
Rauchmelder in die Rauchkammer geschaut hat.

Habe ich. Keine makroskopische Verschmutzung erkennbar.

Habe ich tatsächlich. Bei einem Rauchmelder, der schon installiert war,
lange bevor es Pflicht wurde. Rein optisch ist mir gar keine
Verunreinigung aufgefallen. Allerdings in einem Flur, in dem weder
Rauchgase noch Essensdämpfe in nennenswertem Umfang auftreten.

Die Empfehlung für den Tausch ist aber sicher so gewählt, dass sie auch
für Raume im Mittel passt, wo mehr Verunreinigungen auftreten.

Die Empfehlung für die Montage und die Empfehlung für einen regelmäßigen
Austausch dürfte zumindest auch einem gewissen Umsatzkalkül der
Hersteller folgen.

Ich erinnere mich an ein Video aus der Schweiz, das zum Thema hatte,
warum man in der Schweiz die Dinger eben nicht vorgeschrieben hat
(WIMRE: Ein verhinderter Brandtoter müßte statistisch mit etwa 5
Millionen bezahlt werden, das erschien zu teuer.)

Die Rauchmelderpflicht gibt es in unserem Land ja schon ein Weilchen.
Mich würde interessieren, ob dadurch die Zahl der Brandtoten wie
suggeriert zurückgegangen ist, fürchte allerdings, daß es diese
Information zumindest öffentlich nicht gibt.

In der Küche oder in einem Raucherhaushalt zum Beispiel. Und auf 10 Jahre
gerechnet ist auch ein teurer Rauchmelder noch billig. Erst recht, wenn
man bedenkt, dass die Dinger Leben retten können.

Wenn man bedenkt, daß das Nichtbenutzung von Kraftfahrzeugen Leben
retten kann und dies das einzige Kriterium ist, müßte man die Nutzung
von Kraftfahrzeugen umgehend untersagen.
 
Am 12.01.23 um 19:49 schrieb Gerald Oppen:

[Haftung wegen mangelhafter Wartung von Feuerlöschern]
Als Argument \"man kann ja eh nichts machen\" taugt die Story so
jedenfalls nicht.

Behaupten, jemand hätte sich bei der Durchsetzung seines Rechts nicht
genug angestrengt, kann man immer. Ein Beleg, daß überhaupt irgendwo
schon mal jemand was machen konnte, wäre hilfreich.

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 
Am 12.01.23 um 19:49 schrieb Gerald Oppen:

[Haftung wegen mangelhafter Wartung von Feuerlöschern]
Als Argument \"man kann ja eh nichts machen\" taugt die Story so
jedenfalls nicht.

Behaupten, jemand hätte sich bei der Durchsetzung seines Rechts nicht
genug angestrengt, kann man immer. Ein Beleg, daß überhaupt irgendwo
schon mal jemand was machen konnte, wäre hilfreich.

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 
On Mon, 9 Jan 2023 17:49:40 +0100, Hergen Lehmann wrote:
On 1/9/23 16:18, Volker Bartheld wrote:
Auch wäre zu klären, was eine \"Werksprüfung mit Werksinstandsetzung\"
denn genau ist.
Was ist da zu klären? Der Satz ist doch recht eindeutig: Überprüfung und
Instandsetzung im *Werk*, also nicht vor Ort, sondern beim Hersteller.

Ich würde ja das Ergebnis bzw. den Umfang der Prüfung vorschreiben,
nicht den Ort. Aber je nun. Man traut dem Vor-Ort-Prüfer also nicht die
notwendige Kompetenz zu.

Die kurze Antwort für Jürgen lautet: \"Geräte entgegen der
Herstellerempfehlung verwenden = Nix gut im Schadensfall.\".
Im Schadensfall (für die Versicherung) sind diese \"privaten\"
Rauchwarnmelder meines Wissens komplett irrelevant. Sie dienen einzig
und allein zur Vorbeugung von Personenschäden.

Dann hätte ich abschließend noch eine bescheidene Frage: Warum sind
Rauchmelder vorgeschrieben, nicht aber Feuerlöscher? Geht man davon aus,
daß ab Alarmauslösung der Brand sowieso schon so weit fortgeschritten
ist, daß der Betroffene 112 wählt, den Ort des Geschehens verläßt und
sich das Spektakel aus der Ferne ansieht? NB: Zwei Gloria-Feuerlöscher
mit 6kg ABC Pulver kosten um die 80¤.

Entsprechend schauen Feuerwehr und Versicherung sich das
Ding dann auch sehr genau an. Das willst du in deiner Wohnung nicht,
also bleib lieber bei der 14676. ^_-

Wie anderswo berichtet, entschied eine WEG schon auf die Installation
von Funkmeldern mit zentraler Alarmierung. Da können wir doch die
Fremdbestimmung sicher noch ein bisserl weiter treiben und Rauchmelder
mit Bluetooth-/WLAN-Interface verlangen, die sich im Alarmfall über die
in jedem Haushalt natürlich verfügbare Internetverbindung nach draußen
wählen. In Zeiten von ESP8266 & Co ist das doch wohl überhaupt kein
Problem mehr.

Schließlich geht es um MENSCHENLEBEN, darunter auch KINDER!!!111einself.

Volker
 
On Mon, 9 Jan 2023 17:49:40 +0100, Hergen Lehmann wrote:
On 1/9/23 16:18, Volker Bartheld wrote:
Auch wäre zu klären, was eine \"Werksprüfung mit Werksinstandsetzung\"
denn genau ist.
Was ist da zu klären? Der Satz ist doch recht eindeutig: Überprüfung und
Instandsetzung im *Werk*, also nicht vor Ort, sondern beim Hersteller.

Ich würde ja das Ergebnis bzw. den Umfang der Prüfung vorschreiben,
nicht den Ort. Aber je nun. Man traut dem Vor-Ort-Prüfer also nicht die
notwendige Kompetenz zu.

Die kurze Antwort für Jürgen lautet: \"Geräte entgegen der
Herstellerempfehlung verwenden = Nix gut im Schadensfall.\".
Im Schadensfall (für die Versicherung) sind diese \"privaten\"
Rauchwarnmelder meines Wissens komplett irrelevant. Sie dienen einzig
und allein zur Vorbeugung von Personenschäden.

Dann hätte ich abschließend noch eine bescheidene Frage: Warum sind
Rauchmelder vorgeschrieben, nicht aber Feuerlöscher? Geht man davon aus,
daß ab Alarmauslösung der Brand sowieso schon so weit fortgeschritten
ist, daß der Betroffene 112 wählt, den Ort des Geschehens verläßt und
sich das Spektakel aus der Ferne ansieht? NB: Zwei Gloria-Feuerlöscher
mit 6kg ABC Pulver kosten um die 80¤.

Entsprechend schauen Feuerwehr und Versicherung sich das
Ding dann auch sehr genau an. Das willst du in deiner Wohnung nicht,
also bleib lieber bei der 14676. ^_-

Wie anderswo berichtet, entschied eine WEG schon auf die Installation
von Funkmeldern mit zentraler Alarmierung. Da können wir doch die
Fremdbestimmung sicher noch ein bisserl weiter treiben und Rauchmelder
mit Bluetooth-/WLAN-Interface verlangen, die sich im Alarmfall über die
in jedem Haushalt natürlich verfügbare Internetverbindung nach draußen
wählen. In Zeiten von ESP8266 & Co ist das doch wohl überhaupt kein
Problem mehr.

Schließlich geht es um MENSCHENLEBEN, darunter auch KINDER!!!111einself.

Volker
 
Hanno Foest wrote:
Einen Mehrwert gegenüber den zuvor verbauten
Ferraris-Zählern, die kein Verfallsdatum hatten und für zig Jahre gut
waren, sehe ich (zumindest bei meiner Wohnung) nicht.

Du liest zu wenig Zeitung und hörst zu wenig Berufspolitiker: Die neuen
kann man für Zwischenstände selbst ablesen. Bei Ferraris scheint das
nicht möglich gewesen zu sein, wenn ich alle diese Werbetexte richtig
verstehe.


--
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Hanno Foest wrote:
Einen Mehrwert gegenüber den zuvor verbauten
Ferraris-Zählern, die kein Verfallsdatum hatten und für zig Jahre gut
waren, sehe ich (zumindest bei meiner Wohnung) nicht.

Du liest zu wenig Zeitung und hörst zu wenig Berufspolitiker: Die neuen
kann man für Zwischenstände selbst ablesen. Bei Ferraris scheint das
nicht möglich gewesen zu sein, wenn ich alle diese Werbetexte richtig
verstehe.


--
/¯\\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067
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Am 03.01.2023 um 20:33 schrieb Volker Bartheld:
On Mon, 2 Jan 2023 15:21:33 +0100, Thorsten Böttcher wrote:
Am 01.01.2023 um 23:34 schrieb Volker Bartheld:
On Sat, 31 Dec 2022 14:42:56 +0100, Thorsten Böttcher wrote:
Am 30.12.2022 um 16:09 schrieb Volker Bartheld:
On Fri, 30 Dec 2022 14:48:15 +0100, Thorsten Böttcher wrote:
Am 29.12.2022 um 20:38 schrieb Volker Bartheld:
On Thu, 29 Dec 2022 17:37:32 +0100, Manuel Reimer wrote:
auf 10 Jahre gerechnet ist auch ein teurer Rauchmelder noch billig.
Erst Recht wenn man bedenkt das die Dinger Leben retten können.
Ja, für den Konjunktiv sollte uns nun wirklich kein Preis zu hoch sein!
Ach naja, die Dinger kosten unter 10€ im Angebot, ich hab 3 in der
Wohnung. Macht bei 10 Jahren 3€ pro Jahr. Da im familiären Umfeld
schon 3 Wohnungen gebrannt haben gönne ich mir den Spaß.
Spaß sieht bei mir anders aus. Und für die Umwelt vermutlich auch. Zumal
Ja, an den Milliarden Rauchmeldern, die im 10 Jahresrhythmus entsorgt
werden geht der Planet zu Grunde.
Whataboutism.
Nö.

Doch. Paradebeispiel nach der Definition in
https://de.wikipedia.org/wiki/Whataboutism

Ohne zu den Thesen...:

- 10-Jahre-Rauchmelder halten deutlich weniger lange als die \"bis zu 10
Jahre\" mit denen sie beworben werden.

Dazu kann ich einfach (noch) nichts sagen. Ich hab welche davon im
Einsatz, aber erst ein paar Jahre.

- Rauchmelder lassen sich mit geringem Aufwand so bauen, daß das
relevanteste Verschleißteil - die Batterie - trivial ausgetauscht und
die Lebensdauer quasi ad infinitum verlängert werden kann.

Wieso These? Solche Rauchmelder gibt es zu kaufen, das ist doch eine
Tatsache.
Was soll man da noch drüber Diskutieren?
- Die angeblich vorgeschriebene Austauschpflicht existiert nicht.

Hab ich von Pflicht geschrieben?
Der Hersteller gibt eine Haltbarkeit an, die kann ich ignorieren oder
mich dran halten.
Ich kann jetzt den Aluhut aufsetzen und behaupten, dass er das nur zur
Gewinnmaximierung getan hat. Oder ich kann behaupten, dass er das aus
gutem Grund getan hat, weil er das empirisch ermittelt hat. Ich ich
glaube einfach irgendwas dazswischen.

... Stellung zu nehmen, lenkst Du mit anderen, vermeintlich
\"sinnvolleren\" Dingen ab, um die man sich zuerst kümmern muß. Die

Ja, das ist meine Meinung. Die paar Bauteile alle 10 Jahre sind ein Witz
verglichen mit anderen, viel komplexeren Geräten die man öfter entsorgt.

Ich habe hier sogar mit Statistiken aufgewartet, die den generellen
Nutzwert \"können Leben retten\" (NB auch hier die rhetorischen
Rafinessen, derer Du Dich bedienst - kaum besser als die \"bis zu\"- und
\"schon ab\"-Kniffe der Werbewirtschaft) solcher Brandmelder durchaus in
Frage stellen können. OK, demnächst geht es natürlich nicht mehr um
Menschenleben, sondern um den finanziellen Schaden durch Brände. Aber
auch da sieht die statistische Signifikanz nicht so sehr überzeugend
aus.

Wenn Dir die Hütte abbrennt tust Du das bestimmt mit einem
Schulterzucken ab, unter dem Motto, he, das war aber sehr
unwahrscheinlich. Scheiß auf die Kohle.
Mir persönlich hat ein Rauchmelder bereits einen Brand aus Blödheit erspart.
Das reicht mir auch weiterhin welche zu benutzen. Auch ohne
Verpflichtung. Die ich übrigens auch nicht sinnvoll finde.
 
Am 03.01.2023 um 20:33 schrieb Volker Bartheld:
On Mon, 2 Jan 2023 15:21:33 +0100, Thorsten Böttcher wrote:
Am 01.01.2023 um 23:34 schrieb Volker Bartheld:
On Sat, 31 Dec 2022 14:42:56 +0100, Thorsten Böttcher wrote:
Am 30.12.2022 um 16:09 schrieb Volker Bartheld:
On Fri, 30 Dec 2022 14:48:15 +0100, Thorsten Böttcher wrote:
Am 29.12.2022 um 20:38 schrieb Volker Bartheld:
On Thu, 29 Dec 2022 17:37:32 +0100, Manuel Reimer wrote:
auf 10 Jahre gerechnet ist auch ein teurer Rauchmelder noch billig.
Erst Recht wenn man bedenkt das die Dinger Leben retten können.
Ja, für den Konjunktiv sollte uns nun wirklich kein Preis zu hoch sein!
Ach naja, die Dinger kosten unter 10€ im Angebot, ich hab 3 in der
Wohnung. Macht bei 10 Jahren 3€ pro Jahr. Da im familiären Umfeld
schon 3 Wohnungen gebrannt haben gönne ich mir den Spaß.
Spaß sieht bei mir anders aus. Und für die Umwelt vermutlich auch. Zumal
Ja, an den Milliarden Rauchmeldern, die im 10 Jahresrhythmus entsorgt
werden geht der Planet zu Grunde.
Whataboutism.
Nö.

Doch. Paradebeispiel nach der Definition in
https://de.wikipedia.org/wiki/Whataboutism

Ohne zu den Thesen...:

- 10-Jahre-Rauchmelder halten deutlich weniger lange als die \"bis zu 10
Jahre\" mit denen sie beworben werden.

Dazu kann ich einfach (noch) nichts sagen. Ich hab welche davon im
Einsatz, aber erst ein paar Jahre.

- Rauchmelder lassen sich mit geringem Aufwand so bauen, daß das
relevanteste Verschleißteil - die Batterie - trivial ausgetauscht und
die Lebensdauer quasi ad infinitum verlängert werden kann.

Wieso These? Solche Rauchmelder gibt es zu kaufen, das ist doch eine
Tatsache.
Was soll man da noch drüber Diskutieren?
- Die angeblich vorgeschriebene Austauschpflicht existiert nicht.

Hab ich von Pflicht geschrieben?
Der Hersteller gibt eine Haltbarkeit an, die kann ich ignorieren oder
mich dran halten.
Ich kann jetzt den Aluhut aufsetzen und behaupten, dass er das nur zur
Gewinnmaximierung getan hat. Oder ich kann behaupten, dass er das aus
gutem Grund getan hat, weil er das empirisch ermittelt hat. Ich ich
glaube einfach irgendwas dazswischen.

... Stellung zu nehmen, lenkst Du mit anderen, vermeintlich
\"sinnvolleren\" Dingen ab, um die man sich zuerst kümmern muß. Die

Ja, das ist meine Meinung. Die paar Bauteile alle 10 Jahre sind ein Witz
verglichen mit anderen, viel komplexeren Geräten die man öfter entsorgt.

Ich habe hier sogar mit Statistiken aufgewartet, die den generellen
Nutzwert \"können Leben retten\" (NB auch hier die rhetorischen
Rafinessen, derer Du Dich bedienst - kaum besser als die \"bis zu\"- und
\"schon ab\"-Kniffe der Werbewirtschaft) solcher Brandmelder durchaus in
Frage stellen können. OK, demnächst geht es natürlich nicht mehr um
Menschenleben, sondern um den finanziellen Schaden durch Brände. Aber
auch da sieht die statistische Signifikanz nicht so sehr überzeugend
aus.

Wenn Dir die Hütte abbrennt tust Du das bestimmt mit einem
Schulterzucken ab, unter dem Motto, he, das war aber sehr
unwahrscheinlich. Scheiß auf die Kohle.
Mir persönlich hat ein Rauchmelder bereits einen Brand aus Blödheit erspart.
Das reicht mir auch weiterhin welche zu benutzen. Auch ohne
Verpflichtung. Die ich übrigens auch nicht sinnvoll finde.
 
On Thu, 12 Jan 2023 19:49:30 +0100, Gerald Oppen wrote:
Am 12.01.23 um 11:15 schrieb Thomas Prufer:
[Frisch gewarteter Feuerlöscher versagt]
Also: Feuerlöscher unter Zeugen beiseite legen, und einen Gutachter holen.
Zeugenaussagen zum Verbleib und der Behandlung der Löscher aufnehmen und
dokumentieren. Dann über die Wartung diskutieren, und den Vertrag lesen
(lassen): ist nun bezahlt für eine funktionierenden Löscher, oder für die
Durchführung irgendwelchen Handgriffe? Dann Kosten für obige Aktionen einklagen,
nachdem die Wartungsfirma \"aus Kulanz\" eine neue Wartung durchgeführt hat.
Oder einfach nicht zahlen, und dann mit der Inkassofirma diskutieren?
Nicht zahlen, schriftlich reklamieren und mit Anwalt/Gutachter drohen
während zumindest mal eine sinnvolle Eskalationsstufe gewesen.

Wenn man freundlich(!) fragt und als Antwort entweder das Schweigen im
Walde oder irgendwelche dummdreisten Textbausteine bekommt, darfst Du
meiner Erfahrung nach schonmal das Sitzfleisch massieren und eine
Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung klarmachen.

Ist zwar nichts mit Feuerlöschern, aber mit gewährleistungsrelevanten
Produktmängeln:

Hatte neulich via manomano.de bei mmsb.de ein BSH 087076 Magnetventil
für meine Waschmaschine gekauft, weil ich keinen Bock auf die
(tatsächlich mögliche) Zerlegunug des OEM-Teils und Panscherei mit
Amidosulfonsäure hatte. War das übliche Problem: Ventil schließt nicht
mehr vernünftig, Wasser saftelt in alle möglichen Spülkammern.

Erhalten habe ich dann einen ziemlich billigen, nicht zerstörungsfrei
zerlegbaren Chinaklon und bereute während eines ebenso länglichen wie
vergeblichen Einbauversuchs jeden einzelnen Euro der Preisdifferenz zum
noch lieferbaren Originalteil. Bitterlichst.

Schließlich Resignation und Reklamation. Weder bekam ich von mmsb.de ein
Retourenlabel, noch wollte man im Nachhinein meine Portokosten
erstatten und schob mir stattdessen einen Widerruf nach § 355 BGB
unter.

Nach einigem ergebnislosen Hin und Her versuchte ich bei Manomano mit
einer längeren Erklärung etwas Licht in die juristischen Hintergründe
der Angelegenheit zu bringen:

========================================================================

Die Rückerstattung des Kaufpreises und der VERSANDKOSTEN DES HÄNDLERS
wurden mir auf dem Referenzkonto bereits erstattet.

Wie bereits erwähnt, warte ich auf die Erstattung des RÜCKSENDEPORTOS
welches ich mit einem Scan der Paketmarke belege. Die zugehörige
Sendung mit der Sendungsnummer xxxxx hat Ihr Mandant bereits erhalten.

Der rechtliche Hintergrund sieht folgendermaßen aus:

§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der
folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt
ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder
nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach §
284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Schlüssiges Handeln der MMSB GmbH weist zweifelsfrei darauf hin, daß
eine Auflösung des Kaufvertrags gewünscht war. Meine vergeblichen
Aufwendungen nach § 284 bestanden u. A. im Rücksendeporto, auf eine
Erstattung von Kosten des Verpackungsmaterials habe ich verzichtet:

§ 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger
Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt
der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn,
deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht
erreicht worden.

Bitte beachten Sie insbesondere: Hier geht es NICHT um einen Widerruf
nach § 355 BGB sondern um einen SACHMANGEL nach § 437 BGB. In diesem
Fall hat der Verkäufer der mangelhaften Sache sämtliche entstandenen
Kosten zu tragen.

========================================================================

Danach wieder Schweigen. Nach Fristsetzung äußerte sich mmsb.de
gegenüber manomano.de erstmals zum Sachverhalt, Zitat:

\"Guten Tag, diese [Kosten] hat der Käufer zu Tragen. Wir haben keine
Übernahme dieser Kosten zugesagt. Dazu bitte die Widerrufbedingungen
beachten.\"

Da platzte mir dann doch der Kragen und ich antwortete:

========================================================================

Der Händler ist ein bauernschlauer Depp und kann oder will eine
gewährleistungsrelevante Mängelrüge nach § 434 BGB nicht von einem
Widerruf nach § 355 BGB unterscheiden.

Ich habe meine diesbezügliche Absicht mehrmals und unmißverständlich
kundgetan und weigere mich, Portokosten für die Rücksendung eines schon
ab Fabrikation unbrauchbaren Produktes zu tragen.

Bitte erklären Sie Ihrem Mandanten den Sachverhalt und veranlassen Sie
eine Rückerstattung der offenen Kosten bis zum [...] um zu vermeiden,
daß ich den Rechtsweg beschreite.

========================================================================

Schließlich hat manomano.de - vermutlich aus eigener Tasche und zur
Verhinderung einer weiteren Eskalation - den Betrag erstattet.

Das ist also, worauf sich ggfs. einstellen muß, wer ein mangelhaftes
Produkt für 20¤ zzgl. 4¤ Porto erhält. Hätte ich direkt bei mmsb.de
gekauft, läge die Sache nun vermutlich beim Anwalt bzw. vor Gericht und
ich hätte meine Kohle heute - nach ca. vier Monaten - noch nicht
wieder. Hier übrigens auch der wesentliche Grund, warum Amazon immer
noch der Internetversandhandel meiner Wahl ist: Amazon befiehlt, der
Händler folgt.

Als Argument \"man kann ja eh nichts machen\" taugt die Story so
jedenfalls nicht.

Ich finde, die o. g. Odyssee erfüllt hinreichend genau eine Definition
von \"man kann ja eh nichts machen\". Niemand - außer vielleicht einem so
stursinnigen, beharrlichen und leidensfähigen Idioten wie mir, dem es
ums Prinzip geht und nicht einen mickrigen einstelligen Eurobetrag,
welcher im Vergleich zur aufgewendeten Zeit nicht einmal der Dreck
unterm Fingernagel wert ist - macht sowas.

Volker

P.S.: Ich nenne hier übrigens gerne und vollkommen unverblümt
Firmennamen. Motto: Tue Gutes und schreibe darüber.

P.P.S.: Das originale BSH-Magnetventil habe ich dann natürlich
zähneknirschend zerlegt, entkalkt, gereinigt und mit Silikonfett
geschmiert. Funktioniert wieder. Vollkommen erwartungsgemäß.
 
On Thu, 12 Jan 2023 19:49:30 +0100, Gerald Oppen wrote:
Am 12.01.23 um 11:15 schrieb Thomas Prufer:
[Frisch gewarteter Feuerlöscher versagt]
Also: Feuerlöscher unter Zeugen beiseite legen, und einen Gutachter holen.
Zeugenaussagen zum Verbleib und der Behandlung der Löscher aufnehmen und
dokumentieren. Dann über die Wartung diskutieren, und den Vertrag lesen
(lassen): ist nun bezahlt für eine funktionierenden Löscher, oder für die
Durchführung irgendwelchen Handgriffe? Dann Kosten für obige Aktionen einklagen,
nachdem die Wartungsfirma \"aus Kulanz\" eine neue Wartung durchgeführt hat.
Oder einfach nicht zahlen, und dann mit der Inkassofirma diskutieren?
Nicht zahlen, schriftlich reklamieren und mit Anwalt/Gutachter drohen
während zumindest mal eine sinnvolle Eskalationsstufe gewesen.

Wenn man freundlich(!) fragt und als Antwort entweder das Schweigen im
Walde oder irgendwelche dummdreisten Textbausteine bekommt, darfst Du
meiner Erfahrung nach schonmal das Sitzfleisch massieren und eine
Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung klarmachen.

Ist zwar nichts mit Feuerlöschern, aber mit gewährleistungsrelevanten
Produktmängeln:

Hatte neulich via manomano.de bei mmsb.de ein BSH 087076 Magnetventil
für meine Waschmaschine gekauft, weil ich keinen Bock auf die
(tatsächlich mögliche) Zerlegunug des OEM-Teils und Panscherei mit
Amidosulfonsäure hatte. War das übliche Problem: Ventil schließt nicht
mehr vernünftig, Wasser saftelt in alle möglichen Spülkammern.

Erhalten habe ich dann einen ziemlich billigen, nicht zerstörungsfrei
zerlegbaren Chinaklon und bereute während eines ebenso länglichen wie
vergeblichen Einbauversuchs jeden einzelnen Euro der Preisdifferenz zum
noch lieferbaren Originalteil. Bitterlichst.

Schließlich Resignation und Reklamation. Weder bekam ich von mmsb.de ein
Retourenlabel, noch wollte man im Nachhinein meine Portokosten
erstatten und schob mir stattdessen einen Widerruf nach § 355 BGB
unter.

Nach einigem ergebnislosen Hin und Her versuchte ich bei Manomano mit
einer längeren Erklärung etwas Licht in die juristischen Hintergründe
der Angelegenheit zu bringen:

========================================================================

Die Rückerstattung des Kaufpreises und der VERSANDKOSTEN DES HÄNDLERS
wurden mir auf dem Referenzkonto bereits erstattet.

Wie bereits erwähnt, warte ich auf die Erstattung des RÜCKSENDEPORTOS
welches ich mit einem Scan der Paketmarke belege. Die zugehörige
Sendung mit der Sendungsnummer xxxxx hat Ihr Mandant bereits erhalten.

Der rechtliche Hintergrund sieht folgendermaßen aus:

§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der
folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt
ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder
nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach §
284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Schlüssiges Handeln der MMSB GmbH weist zweifelsfrei darauf hin, daß
eine Auflösung des Kaufvertrags gewünscht war. Meine vergeblichen
Aufwendungen nach § 284 bestanden u. A. im Rücksendeporto, auf eine
Erstattung von Kosten des Verpackungsmaterials habe ich verzichtet:

§ 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger
Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt
der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn,
deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht
erreicht worden.

Bitte beachten Sie insbesondere: Hier geht es NICHT um einen Widerruf
nach § 355 BGB sondern um einen SACHMANGEL nach § 437 BGB. In diesem
Fall hat der Verkäufer der mangelhaften Sache sämtliche entstandenen
Kosten zu tragen.

========================================================================

Danach wieder Schweigen. Nach Fristsetzung äußerte sich mmsb.de
gegenüber manomano.de erstmals zum Sachverhalt, Zitat:

\"Guten Tag, diese [Kosten] hat der Käufer zu Tragen. Wir haben keine
Übernahme dieser Kosten zugesagt. Dazu bitte die Widerrufbedingungen
beachten.\"

Da platzte mir dann doch der Kragen und ich antwortete:

========================================================================

Der Händler ist ein bauernschlauer Depp und kann oder will eine
gewährleistungsrelevante Mängelrüge nach § 434 BGB nicht von einem
Widerruf nach § 355 BGB unterscheiden.

Ich habe meine diesbezügliche Absicht mehrmals und unmißverständlich
kundgetan und weigere mich, Portokosten für die Rücksendung eines schon
ab Fabrikation unbrauchbaren Produktes zu tragen.

Bitte erklären Sie Ihrem Mandanten den Sachverhalt und veranlassen Sie
eine Rückerstattung der offenen Kosten bis zum [...] um zu vermeiden,
daß ich den Rechtsweg beschreite.

========================================================================

Schließlich hat manomano.de - vermutlich aus eigener Tasche und zur
Verhinderung einer weiteren Eskalation - den Betrag erstattet.

Das ist also, worauf sich ggfs. einstellen muß, wer ein mangelhaftes
Produkt für 20¤ zzgl. 4¤ Porto erhält. Hätte ich direkt bei mmsb.de
gekauft, läge die Sache nun vermutlich beim Anwalt bzw. vor Gericht und
ich hätte meine Kohle heute - nach ca. vier Monaten - noch nicht
wieder. Hier übrigens auch der wesentliche Grund, warum Amazon immer
noch der Internetversandhandel meiner Wahl ist: Amazon befiehlt, der
Händler folgt.

Als Argument \"man kann ja eh nichts machen\" taugt die Story so
jedenfalls nicht.

Ich finde, die o. g. Odyssee erfüllt hinreichend genau eine Definition
von \"man kann ja eh nichts machen\". Niemand - außer vielleicht einem so
stursinnigen, beharrlichen und leidensfähigen Idioten wie mir, dem es
ums Prinzip geht und nicht einen mickrigen einstelligen Eurobetrag,
welcher im Vergleich zur aufgewendeten Zeit nicht einmal der Dreck
unterm Fingernagel wert ist - macht sowas.

Volker

P.S.: Ich nenne hier übrigens gerne und vollkommen unverblümt
Firmennamen. Motto: Tue Gutes und schreibe darüber.

P.P.S.: Das originale BSH-Magnetventil habe ich dann natürlich
zähneknirschend zerlegt, entkalkt, gereinigt und mit Silikonfett
geschmiert. Funktioniert wieder. Vollkommen erwartungsgemäß.
 
Am 04.01.23 um 12:04 schrieb Thorsten Böttcher:

... Stellung zu nehmen, lenkst Du mit anderen, vermeintlich
\"sinnvolleren\" Dingen ab, um die man sich zuerst kümmern muß. Die

Ja, das ist meine Meinung. Die paar Bauteile alle 10 Jahre sind ein Witz
verglichen mit anderen, viel komplexeren Geräten die man öfter entsorgt.

Ich habe hier sogar mit Statistiken aufgewartet, die den generellen
Nutzwert \"können Leben retten\" (NB auch hier die rhetorischen
Rafinessen, derer Du Dich bedienst - kaum besser als die \"bis zu\"- und
\"schon ab\"-Kniffe der Werbewirtschaft) solcher Brandmelder durchaus in
Frage stellen können. OK, demnächst geht es natürlich nicht mehr um
Menschenleben, sondern um den finanziellen Schaden durch Brände. Aber
auch da sieht die statistische Signifikanz nicht so sehr überzeugend
aus.

Wenn Dir die Hütte abbrennt tust Du das bestimmt mit einem
Schulterzucken ab, unter dem Motto, he, das war aber sehr
unwahrscheinlich. Scheiß auf die Kohle.

\"Diese Risiken sind ein Witz gegenüber anderen, die man z.B. im
Straßenverkehr auf sich nimmt, daher sollte mal sich um diese zuerst
kümmern, bevor man Rauchmelder installiert\"

Mal analog zu dir \"argumentiert\".

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 
Am 04.01.23 um 12:04 schrieb Thorsten Böttcher:

... Stellung zu nehmen, lenkst Du mit anderen, vermeintlich
\"sinnvolleren\" Dingen ab, um die man sich zuerst kümmern muß. Die

Ja, das ist meine Meinung. Die paar Bauteile alle 10 Jahre sind ein Witz
verglichen mit anderen, viel komplexeren Geräten die man öfter entsorgt.

Ich habe hier sogar mit Statistiken aufgewartet, die den generellen
Nutzwert \"können Leben retten\" (NB auch hier die rhetorischen
Rafinessen, derer Du Dich bedienst - kaum besser als die \"bis zu\"- und
\"schon ab\"-Kniffe der Werbewirtschaft) solcher Brandmelder durchaus in
Frage stellen können. OK, demnächst geht es natürlich nicht mehr um
Menschenleben, sondern um den finanziellen Schaden durch Brände. Aber
auch da sieht die statistische Signifikanz nicht so sehr überzeugend
aus.

Wenn Dir die Hütte abbrennt tust Du das bestimmt mit einem
Schulterzucken ab, unter dem Motto, he, das war aber sehr
unwahrscheinlich. Scheiß auf die Kohle.

\"Diese Risiken sind ein Witz gegenüber anderen, die man z.B. im
Straßenverkehr auf sich nimmt, daher sollte mal sich um diese zuerst
kümmern, bevor man Rauchmelder installiert\"

Mal analog zu dir \"argumentiert\".

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 
Am Sun, 1 Jan 2023 23:32:07 +0100 schrieb Volker Bartheld
<news2022@bartheld.net> zum Thema \"Re: Alte Rauchmelder\":

On Fri, 30 Dec 2022 23:31:44 +0100, Martin Gerdes wrote:
Die Rauchmelderpflicht gibt es in unserem Land ja schon ein Weilchen.
Mich würde interessieren, ob dadurch die Zahl der Brandtoten wie
suggeriert zurückgegangen ist

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/757013/umfrage/brandtote-in-deutschland/
ist leider hinter einer Paywall. Aber immerhin...

https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2022/12/221230_Statistik.pdf

... frei zugänglich. Daraus:

Jahr: 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2005 2000 1990
Tote: 388 387 355 370 348 367 372 439 384 376 373 484 475 787

Zur Pflicht:

https://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-deutschland/ *)

Einführung demnach in Bestandsbauten frühestens 2011/12 (BW, SH, RP, HH)
in Neubauten so ab 2005. Einen deutlichen Knick ab der Jahrtausendwende
sehe ich da eher nicht. Aber, wir wissen ja: Es zählt jedes einzelne
Menschenleben. Und selbst Verletzte sind tragisch!

. o O ( Vor Allem, wenn nicht vorher die Kasse geklingelt hat. )

*) Niedlich hier auch die Implikation, man könne dem Ergebnis der
britischen Studie abhelfen, daß \"2/3 der batteriebetriebenen
Rauchmelder wegen fehlerhafter oder leerer Batterien nicht
funktionieren würden\", indem man Rauchmelder nach DIN EN 14604 prüfe.
Weil dort insbesondere \"ein wiederkehrendes Warnsignal [...] mindestens
30 Tage vor Ende der Batterielebensdauer einen nötigen Batteriewechsel
anzeigen [muss].\".

Der Plan wird wohl nur bei fest verschraubten Teilen mit untrennbar
verbundener Batterie aufgehen. Denn was macht $KUNDE wohl, wenn die
Batteriewarnung losgeht?

a) Sofort losrennen und bevorrateten, hoffentlich nicht ausgelaufenen
Ersatz aus dem Ärmel zaubern oder

b) den Störenfried erstmal stilllegen und irgendwann dann (vielleicht)
eine neue Batterie oder ein komplett neues Gerät kaufen.

Demnächst haben wir den \"Salat\": Ein nicht ganz kleiner Discounter
bietet ab 9.1.2023 günstige Rauchmelder als Aktionsware an. Für knapp 10
Euro bekommt man entweder einen \"10-Jahres-Melder\" mit Dauerbatterie
oder zwei mit wechselbarer 9-Volt-Batterie.

Meine Vermutung ist, dass solche günstigen Geräte die Mehrheit der
installierten Basis bildet. Und des weiteren, dass viele
10-Jahres-Melder im bewohnten Eigentum montiert und erstmal \"vergessen\"
werden, während die mit 9-Volt-Batterie wenigstens zum Tausch derselben
alle paar Jahre in die Hand genommen, rudimentär sauber gemacht und mit
der Test-Taste getestet werden wenn letztere getauscht werden muss.

Ich hab hier zwei alte Rauchmelder die ich tauschen will und von denen
ich mittlerweile recherchiert habe, dass ein anderer Discounter damals
teilweise Fakes verkaufte. Ein Versuch mit dem Rauch einer ausgeblasenen
Kerze verlief damals jedoch positiv. Allerdings habe ich vermutlich
nicht jeden einzelnen Rauchmelder so \"getestet\".

Theoretisch könnte ich also schon tot sein.
cu.
Juergen

--
\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\
\\ Freie Bits für freie Buerger \\
\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\
 
Am Sun, 1 Jan 2023 23:32:07 +0100 schrieb Volker Bartheld
<news2022@bartheld.net> zum Thema \"Re: Alte Rauchmelder\":

On Fri, 30 Dec 2022 23:31:44 +0100, Martin Gerdes wrote:
Die Rauchmelderpflicht gibt es in unserem Land ja schon ein Weilchen.
Mich würde interessieren, ob dadurch die Zahl der Brandtoten wie
suggeriert zurückgegangen ist

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/757013/umfrage/brandtote-in-deutschland/
ist leider hinter einer Paywall. Aber immerhin...

https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2022/12/221230_Statistik.pdf

... frei zugänglich. Daraus:

Jahr: 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2005 2000 1990
Tote: 388 387 355 370 348 367 372 439 384 376 373 484 475 787

Zur Pflicht:

https://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-deutschland/ *)

Einführung demnach in Bestandsbauten frühestens 2011/12 (BW, SH, RP, HH)
in Neubauten so ab 2005. Einen deutlichen Knick ab der Jahrtausendwende
sehe ich da eher nicht. Aber, wir wissen ja: Es zählt jedes einzelne
Menschenleben. Und selbst Verletzte sind tragisch!

. o O ( Vor Allem, wenn nicht vorher die Kasse geklingelt hat. )

*) Niedlich hier auch die Implikation, man könne dem Ergebnis der
britischen Studie abhelfen, daß \"2/3 der batteriebetriebenen
Rauchmelder wegen fehlerhafter oder leerer Batterien nicht
funktionieren würden\", indem man Rauchmelder nach DIN EN 14604 prüfe.
Weil dort insbesondere \"ein wiederkehrendes Warnsignal [...] mindestens
30 Tage vor Ende der Batterielebensdauer einen nötigen Batteriewechsel
anzeigen [muss].\".

Der Plan wird wohl nur bei fest verschraubten Teilen mit untrennbar
verbundener Batterie aufgehen. Denn was macht $KUNDE wohl, wenn die
Batteriewarnung losgeht?

a) Sofort losrennen und bevorrateten, hoffentlich nicht ausgelaufenen
Ersatz aus dem Ärmel zaubern oder

b) den Störenfried erstmal stilllegen und irgendwann dann (vielleicht)
eine neue Batterie oder ein komplett neues Gerät kaufen.

Demnächst haben wir den \"Salat\": Ein nicht ganz kleiner Discounter
bietet ab 9.1.2023 günstige Rauchmelder als Aktionsware an. Für knapp 10
Euro bekommt man entweder einen \"10-Jahres-Melder\" mit Dauerbatterie
oder zwei mit wechselbarer 9-Volt-Batterie.

Meine Vermutung ist, dass solche günstigen Geräte die Mehrheit der
installierten Basis bildet. Und des weiteren, dass viele
10-Jahres-Melder im bewohnten Eigentum montiert und erstmal \"vergessen\"
werden, während die mit 9-Volt-Batterie wenigstens zum Tausch derselben
alle paar Jahre in die Hand genommen, rudimentär sauber gemacht und mit
der Test-Taste getestet werden wenn letztere getauscht werden muss.

Ich hab hier zwei alte Rauchmelder die ich tauschen will und von denen
ich mittlerweile recherchiert habe, dass ein anderer Discounter damals
teilweise Fakes verkaufte. Ein Versuch mit dem Rauch einer ausgeblasenen
Kerze verlief damals jedoch positiv. Allerdings habe ich vermutlich
nicht jeden einzelnen Rauchmelder so \"getestet\".

Theoretisch könnte ich also schon tot sein.
cu.
Juergen

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