Alte Rauchmelder...

On Thu, 12 Jan 2023 02:47:18 +0100, Gerald Oppen wrote:
Am 11.01.23 um 22:04 schrieb Sieghard Schicktanz:
Ihr streitet hier um den Wert (?) der beiden möglichen Verfahren der
Strörungserkennung, aktiv oder passiv. Und dazu \"vergleicht\" ihr so
wenig ähnliche Gerätschaften wie Autos und Rauchmelder. (Welche davon
mit welchem Verfahren arbeitet, darf jeder selber für sich ausmachen.)
Der \"Streit\" geht eigentlich darum ob eine Vorgabe zur maximalen
Nutzungsdauer angebracht ist. Und nein, ich bin nicht der Meinung
dass man hier Rauchmelder und Auto gleichsetzen kann.

Genau. Man sollte lieber Autos regelmäßig tauschen und Rauchmelder
hängen lassen. Jedenfalls, wenn es nach den vorgetragenen Argumenten
geht.

Volker
 
On Thu, 12 Jan 2023 02:47:18 +0100, Gerald Oppen wrote:
Am 11.01.23 um 22:04 schrieb Sieghard Schicktanz:
Ihr streitet hier um den Wert (?) der beiden möglichen Verfahren der
Strörungserkennung, aktiv oder passiv. Und dazu \"vergleicht\" ihr so
wenig ähnliche Gerätschaften wie Autos und Rauchmelder. (Welche davon
mit welchem Verfahren arbeitet, darf jeder selber für sich ausmachen.)
Der \"Streit\" geht eigentlich darum ob eine Vorgabe zur maximalen
Nutzungsdauer angebracht ist. Und nein, ich bin nicht der Meinung
dass man hier Rauchmelder und Auto gleichsetzen kann.

Genau. Man sollte lieber Autos regelmäßig tauschen und Rauchmelder
hängen lassen. Jedenfalls, wenn es nach den vorgetragenen Argumenten
geht.

Volker
 
Gerald Oppen <Gerald.Oppen@web.de> schrieb:

8,99¤ für 10 Jahre pro Rauchmelder wird noch halbwegs quer durch alle
Bevölkerungsschichten akzeptiert.

Da hat ein Modell für 50¤ bei fünffacher Lebensdauer deutlich weniger
Chancen.

Na ja, 50 Jahre Lebensdauer wären ja auch recht unplausibel.

Vor 35 Jahren wurden auch noch Materialien verwendet, die heute nicht
mehr verwendet werden dürfen, ebenso die damaligen Produktionsmethoden.
Und in 35 Jahren wird man auch noch bei einzelnen Rauchmeldern belegen
können, dass sie noch funktionieren. Damit sie aber ihren Zweck erfüllen
reicht es nicht, wenn nach 10 Jahren noch 50% funktionieren und nach 35
Jahren vielleicht auch noch - es sollten noch annähernd 100%
funktionieren.

Welche Schlüsse ziehen wir nun daraus?
 
Gerald Oppen <Gerald.Oppen@web.de> schrieb:

8,99¤ für 10 Jahre pro Rauchmelder wird noch halbwegs quer durch alle
Bevölkerungsschichten akzeptiert.

Da hat ein Modell für 50¤ bei fünffacher Lebensdauer deutlich weniger
Chancen.

Na ja, 50 Jahre Lebensdauer wären ja auch recht unplausibel.

Vor 35 Jahren wurden auch noch Materialien verwendet, die heute nicht
mehr verwendet werden dürfen, ebenso die damaligen Produktionsmethoden.
Und in 35 Jahren wird man auch noch bei einzelnen Rauchmeldern belegen
können, dass sie noch funktionieren. Damit sie aber ihren Zweck erfüllen
reicht es nicht, wenn nach 10 Jahren noch 50% funktionieren und nach 35
Jahren vielleicht auch noch - es sollten noch annähernd 100%
funktionieren.

Welche Schlüsse ziehen wir nun daraus?
 
On Thu, 12 Jan 2023 02:18:48 +0100, Gerald Oppen wrote:
Am 11.01.23 um 17:15 schrieb Volker Bartheld:
On Tue, 10 Jan 2023 21:46:49 +0100, Gerald Oppen wrote:
Möchtest Du erklären, wie der Hersteller (der natürlich und - wie
zahllose Male Deinerseits betont - für sein Produkt haftet) zu dieser
Empfehlung kommt, der Kunde möge \"selbst mindestens einmal im Jahr
eine Überprüfung durchzuführen\". Und nicht etwa 1x/Monat, 1x/Woche oder
täglich? Welche Gründe könnte es wohl dafür geben?
Dass der entsprechende Hersteller festgestellt hat dass sein Piezo
anfällig gegen Insektenbefall, Durchrosten, Abgammeln oder was auch
immer ist und daher eine häufigerer Überprüfung vorschlägt?

Dann wird der Hersteller, dem sein Produkt und die damit verbundene
Haftunug doch offenbar am Herzen liegt, eine Metrik für das
Verschleißverhalten im typischen Alltagsbetrieb entwickelt haben,
welches nahelegt, daß die Betätigung des Testknopfs \"mindestens 1x/Jahr\"
reicht.

Was Deine Argumentation...

On Tue, 10 Jan 2023 21:46:49 +0100, Gerald Oppen wrote:
Dagegen kann ein Rauchmelder monatelang an der Decke hängen ohne dass
jemand auffällt dass sein Selbssttest gar nicht mehr läuft.
Nur wenn man falsch bedient (monatelang den Knopf nicht drückt) UND der
Selbsttest nicht frühzeitig gewarnt hat.
Vorgeschrieben ist einmal jährlich.

.... entkräftet.

Wenn sich Software in einem Steuergerät plötzlich verselbstständige hat
man meist größere Probleme als dass ein Selbststest nicht durchlaufen wird.

Unterscheidet sich nicht vom uC im Rauchmelder.

Und wie ist das bei verstellten Scheinwerfern [1]? Sicherheitsrelevant
durchaus. Bestandteil des Selbsttests? Vielleicht.
Wenn einem nicht auffällt das mit dem Licht etwas nicht stimmt -
spätestens wenn der geblendete Gegenverkehr regelmäßig reklammiert,
sollte man auch kein Auto mehr fahren.

Wem nicht auffällt, daß der RWM per Warnpieps seine Batterie gewechselt
haben will, er nicht mehr regelmäßig blinkt oder auf Betätigung des
Testknopfes nicht reagiert, sollte über betreutes Wohnen nachdenken.

Volker
 
On Thu, 12 Jan 2023 02:18:48 +0100, Gerald Oppen wrote:
Am 11.01.23 um 17:15 schrieb Volker Bartheld:
On Tue, 10 Jan 2023 21:46:49 +0100, Gerald Oppen wrote:
Möchtest Du erklären, wie der Hersteller (der natürlich und - wie
zahllose Male Deinerseits betont - für sein Produkt haftet) zu dieser
Empfehlung kommt, der Kunde möge \"selbst mindestens einmal im Jahr
eine Überprüfung durchzuführen\". Und nicht etwa 1x/Monat, 1x/Woche oder
täglich? Welche Gründe könnte es wohl dafür geben?
Dass der entsprechende Hersteller festgestellt hat dass sein Piezo
anfällig gegen Insektenbefall, Durchrosten, Abgammeln oder was auch
immer ist und daher eine häufigerer Überprüfung vorschlägt?

Dann wird der Hersteller, dem sein Produkt und die damit verbundene
Haftunug doch offenbar am Herzen liegt, eine Metrik für das
Verschleißverhalten im typischen Alltagsbetrieb entwickelt haben,
welches nahelegt, daß die Betätigung des Testknopfs \"mindestens 1x/Jahr\"
reicht.

Was Deine Argumentation...

On Tue, 10 Jan 2023 21:46:49 +0100, Gerald Oppen wrote:
Dagegen kann ein Rauchmelder monatelang an der Decke hängen ohne dass
jemand auffällt dass sein Selbssttest gar nicht mehr läuft.
Nur wenn man falsch bedient (monatelang den Knopf nicht drückt) UND der
Selbsttest nicht frühzeitig gewarnt hat.
Vorgeschrieben ist einmal jährlich.

.... entkräftet.

Wenn sich Software in einem Steuergerät plötzlich verselbstständige hat
man meist größere Probleme als dass ein Selbststest nicht durchlaufen wird.

Unterscheidet sich nicht vom uC im Rauchmelder.

Und wie ist das bei verstellten Scheinwerfern [1]? Sicherheitsrelevant
durchaus. Bestandteil des Selbsttests? Vielleicht.
Wenn einem nicht auffällt das mit dem Licht etwas nicht stimmt -
spätestens wenn der geblendete Gegenverkehr regelmäßig reklammiert,
sollte man auch kein Auto mehr fahren.

Wem nicht auffällt, daß der RWM per Warnpieps seine Batterie gewechselt
haben will, er nicht mehr regelmäßig blinkt oder auf Betätigung des
Testknopfes nicht reagiert, sollte über betreutes Wohnen nachdenken.

Volker
 
Am 30.12.22 um 16:09 schrieb Volker Bartheld:
On Fri, 30 Dec 2022 14:48:15 +0100, Thorsten Böttcher wrote:
Am 29.12.2022 um 20:38 schrieb Volker Bartheld:
On Thu, 29 Dec 2022 17:37:32 +0100, Manuel Reimer wrote:
auf 10 Jahre gerechnet ist auch ein teurer Rauchmelder noch billig.
Erst Recht wenn man bedenkt das die Dinger Leben retten können.
Ja, für den Konjunktiv sollte uns nun wirklich kein Preis zu hoch sein!
Ach naja, die Dinger kosten unter 10€ im Angebot, ich hab 3 in der
Wohnung. Macht bei 10 Jahren 3€ pro Jahr. Da im familiären Umfeld
schon 3 Wohnungen gebrannt haben gönne ich mir den Spaß.

Spaß sieht bei mir anders aus. Und für die Umwelt vermutlich auch. Zumal
es ja offenkundig auch anders ginge, insbesondere wenn es mehr
Spaßvögel gäbe, die dem Wegwerfdreck den Rücken kehren.

Merkwürdige Erwartungshaltung, gerade in dieser Gruppe.
Wie soll den ein Modell \"langlebiger Rauchmelder\" aussehen?
Elektronische Baugruppen zu bauen für die man deutlich über 10Jahre
garantieren kann wird teuer. Dazu müsste man sie auch regelmäßig zur
Reinigung + Kalibrierung geben. Allein das dürfte schon einmalig mehr
Kosten als ein üblicher -\"10 Jahres-Melder\" verursachen.
Sehr fraglich ob das damit nachhaltig umweltfreundlicher wird..
Hier geht es um ein Teil das Leben retten soll und funktionieren muss,
dabei aber vorher praktisch nicht wahrgenommen wird ob überhaupt
vorhanden / einsatzbereit. Kann man nicht mit dem Radiowecker
vergleichen den man so lange neben dem Bett stehen hat bis er nicht mehr
funktioniert.

Gerald
 
Am 30.12.22 um 16:09 schrieb Volker Bartheld:
On Fri, 30 Dec 2022 14:48:15 +0100, Thorsten Böttcher wrote:
Am 29.12.2022 um 20:38 schrieb Volker Bartheld:
On Thu, 29 Dec 2022 17:37:32 +0100, Manuel Reimer wrote:
auf 10 Jahre gerechnet ist auch ein teurer Rauchmelder noch billig.
Erst Recht wenn man bedenkt das die Dinger Leben retten können.
Ja, für den Konjunktiv sollte uns nun wirklich kein Preis zu hoch sein!
Ach naja, die Dinger kosten unter 10€ im Angebot, ich hab 3 in der
Wohnung. Macht bei 10 Jahren 3€ pro Jahr. Da im familiären Umfeld
schon 3 Wohnungen gebrannt haben gönne ich mir den Spaß.

Spaß sieht bei mir anders aus. Und für die Umwelt vermutlich auch. Zumal
es ja offenkundig auch anders ginge, insbesondere wenn es mehr
Spaßvögel gäbe, die dem Wegwerfdreck den Rücken kehren.

Merkwürdige Erwartungshaltung, gerade in dieser Gruppe.
Wie soll den ein Modell \"langlebiger Rauchmelder\" aussehen?
Elektronische Baugruppen zu bauen für die man deutlich über 10Jahre
garantieren kann wird teuer. Dazu müsste man sie auch regelmäßig zur
Reinigung + Kalibrierung geben. Allein das dürfte schon einmalig mehr
Kosten als ein üblicher -\"10 Jahres-Melder\" verursachen.
Sehr fraglich ob das damit nachhaltig umweltfreundlicher wird..
Hier geht es um ein Teil das Leben retten soll und funktionieren muss,
dabei aber vorher praktisch nicht wahrgenommen wird ob überhaupt
vorhanden / einsatzbereit. Kann man nicht mit dem Radiowecker
vergleichen den man so lange neben dem Bett stehen hat bis er nicht mehr
funktioniert.

Gerald
 
Volker Bartheld <news2022@bartheld.net> schrieb:

Die Rauchmelderpflicht gibt es in unserem Land ja schon ein Weilchen.
Mich würde interessieren, ob dadurch die Zahl der Brandtoten wie
suggeriert zurückgegangen ist

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/757013/umfrage/brandtote-in-deutschland/
ist leider hinter einer Paywall.

Erstaunlicherweise kommen selbst solche Statistiken nach einem für mich
unauslotbaren Rhythmus gelegentlich doch. Dann heißt es: Schnell
abspeichern.

Aber immerhin...

https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2022/12/221230_Statistik.pdf

... frei zugänglich. Daraus:

Jahr: 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2005 2000 1990
Tote: 388 387 355 370 348 367 372 439 384 376 373 484 475 787

Danke!

Sehr deutliche Reduktion von 1990 bis 2000 (OHNE jeglichen Rauchmelder!
Staun), gleich geblieben zwischen 2000 und 2005, mäßige Reduktion von
2005-2010, seitdem eigentlich keine Änderungen mehr. Huch! Da hätte man
mehr erwartet.

Zur Pflicht:
https://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-deutschland/ *)

Einführung demnach in Bestandsbauten frühestens 2011/12 (BW, SH, RP, HH)
in Neubauten so ab 2005. Einen deutlichen Knick ab der Jahrtausendwende
sehe ich da eher nicht. Aber, wir wissen ja: Es zählt jedes einzelne
Menschenleben. Und selbst Verletzte sind tragisch!

Klar. Dazuhin sollte man die Wirtschaft nicht vergessen, die auch etwas
verdienen will.

*) Niedlich hier auch die Implikation, man könne dem Ergebnis der
britischen Studie abhelfen, daß \"2/3 der batteriebetriebenen
Rauchmelder wegen fehlerhafter oder leerer Batterien nicht
funktionieren würden\", indem man Rauchmelder nach DIN EN 14604 prüfe.
Weil dort insbesondere \"ein wiederkehrendes Warnsignal [...] mindestens
30 Tage vor Ende der Batterielebensdauer einen nötigen Batteriewechsel
anzeigen [muss].\".

Einstein wird der Spruch zugeschrieben, das Universum und die
menschliche Dummheit seien unendlich, wobei er bei ersterem nicht ganz
sicher sei.

Daß die deutsche Bürokratie unerschöpflich ist, ist aber gewiß.

Der Plan wird wohl nur bei fest verschraubten Teilen mit untrennbar
verbundener Batterie aufgehen. Denn was macht $KUNDE wohl, wenn die
Batteriewarnung losgeht?

a) Sofort losrennen und bevorrateten, hoffentlich nicht ausgelaufenen
Ersatz aus dem Ärmel zaubern oder

b) den Störenfried erstmal stilllegen und irgendwann dann (vielleicht)
eine neue Batterie oder ein komplett neues Gerät kaufen.

Ohne einen eigenen Privatpolizisten pro Einwohner wird der Staat das nie
erfahren.

Ich habe üblicherweise die gängigen Batteriegrößen auf Lager; bemühe
mich allerdings sehr, nicht zu viele zu kaufen, damit sie mir nicht
schlecht werden. Noch sind die Lieferketten ja soweit intakt, daß man
einen 9-V-Block umstandslos (fast) jederzeit bei Feinkost Albrecht oder
so um die Ecke kaufen kann. Wenn ich keine passende Batterie habe, lege
ich das entsprechende Gerät auf meinen Schreibtisch, wo es mich nervt
und leise flüstert: \"Bitte Batterie nachkaufen.\" Dieses Nudging hat
bisher eigentlich immer ganz gut funktioniert.
 
Volker Bartheld <news2022@bartheld.net> schrieb:

Die Rauchmelderpflicht gibt es in unserem Land ja schon ein Weilchen.
Mich würde interessieren, ob dadurch die Zahl der Brandtoten wie
suggeriert zurückgegangen ist

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/757013/umfrage/brandtote-in-deutschland/
ist leider hinter einer Paywall.

Erstaunlicherweise kommen selbst solche Statistiken nach einem für mich
unauslotbaren Rhythmus gelegentlich doch. Dann heißt es: Schnell
abspeichern.

Aber immerhin...

https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2022/12/221230_Statistik.pdf

... frei zugänglich. Daraus:

Jahr: 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2005 2000 1990
Tote: 388 387 355 370 348 367 372 439 384 376 373 484 475 787

Danke!

Sehr deutliche Reduktion von 1990 bis 2000 (OHNE jeglichen Rauchmelder!
Staun), gleich geblieben zwischen 2000 und 2005, mäßige Reduktion von
2005-2010, seitdem eigentlich keine Änderungen mehr. Huch! Da hätte man
mehr erwartet.

Zur Pflicht:
https://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-deutschland/ *)

Einführung demnach in Bestandsbauten frühestens 2011/12 (BW, SH, RP, HH)
in Neubauten so ab 2005. Einen deutlichen Knick ab der Jahrtausendwende
sehe ich da eher nicht. Aber, wir wissen ja: Es zählt jedes einzelne
Menschenleben. Und selbst Verletzte sind tragisch!

Klar. Dazuhin sollte man die Wirtschaft nicht vergessen, die auch etwas
verdienen will.

*) Niedlich hier auch die Implikation, man könne dem Ergebnis der
britischen Studie abhelfen, daß \"2/3 der batteriebetriebenen
Rauchmelder wegen fehlerhafter oder leerer Batterien nicht
funktionieren würden\", indem man Rauchmelder nach DIN EN 14604 prüfe.
Weil dort insbesondere \"ein wiederkehrendes Warnsignal [...] mindestens
30 Tage vor Ende der Batterielebensdauer einen nötigen Batteriewechsel
anzeigen [muss].\".

Einstein wird der Spruch zugeschrieben, das Universum und die
menschliche Dummheit seien unendlich, wobei er bei ersterem nicht ganz
sicher sei.

Daß die deutsche Bürokratie unerschöpflich ist, ist aber gewiß.

Der Plan wird wohl nur bei fest verschraubten Teilen mit untrennbar
verbundener Batterie aufgehen. Denn was macht $KUNDE wohl, wenn die
Batteriewarnung losgeht?

a) Sofort losrennen und bevorrateten, hoffentlich nicht ausgelaufenen
Ersatz aus dem Ärmel zaubern oder

b) den Störenfried erstmal stilllegen und irgendwann dann (vielleicht)
eine neue Batterie oder ein komplett neues Gerät kaufen.

Ohne einen eigenen Privatpolizisten pro Einwohner wird der Staat das nie
erfahren.

Ich habe üblicherweise die gängigen Batteriegrößen auf Lager; bemühe
mich allerdings sehr, nicht zu viele zu kaufen, damit sie mir nicht
schlecht werden. Noch sind die Lieferketten ja soweit intakt, daß man
einen 9-V-Block umstandslos (fast) jederzeit bei Feinkost Albrecht oder
so um die Ecke kaufen kann. Wenn ich keine passende Batterie habe, lege
ich das entsprechende Gerät auf meinen Schreibtisch, wo es mich nervt
und leise flüstert: \"Bitte Batterie nachkaufen.\" Dieses Nudging hat
bisher eigentlich immer ganz gut funktioniert.
 
On 2023-01-06, olaf <olaf@criseis.ruhr.de> wrote:
Naja, wenn ich mal davon ausgehe das ich noch die ersten Schluessel
habe und so wie die aussehen ist das stark zu vermuten, dann halten
die bei meinem Z4 schon 20Jahre.
Da kann man sich wohl kaum beschweren wenn mal etwas kaputt geht.

Das finde ich OK. IIRC war das (nicht nur) bei meinem Kollegen damals
<<10y.

cu
Michael
 
On 2023-01-06, olaf <olaf@criseis.ruhr.de> wrote:
Naja, wenn ich mal davon ausgehe das ich noch die ersten Schluessel
habe und so wie die aussehen ist das stark zu vermuten, dann halten
die bei meinem Z4 schon 20Jahre.
Da kann man sich wohl kaum beschweren wenn mal etwas kaputt geht.

Das finde ich OK. IIRC war das (nicht nur) bei meinem Kollegen damals
<<10y.

cu
Michael
 
On Sun, 8 Jan 2023 20:57:20 +0100, Gerald Oppen wrote:
Am 07.01.23 um 10:05 schrieb Volker Bartheld:
On Sat, 7 Jan 2023 00:17:04 +0100, Gerald Oppen wrote:
Am 05.01.23 um 22:19 schrieb Volker Bartheld:
Das Risiko dass der Ausfall unmittelbar bei der Anwendung
(Rauchausbruch/Notbremsung) auftritt ist in beiden Fällen sehr
gering.
Ist es das? Die Belastung des Systems (z. B. wenn der stromhungrige
Piezo loslegt oder diverse ABS-Aktuatoren, Regelpumpen, usw. ihr
nutzbringendes Werk verrichten) ist im Ruhezustand ident mit der
Belastung im Ernstfall?
Hier ging es um einen Sensor, oder?

Dir (jetzt) vielleicht. Mir ging es um Deine Behauptung, man müsse RWMs
in regelmäßigen Abständen austauschen, da sie nicht sinnvoll testbar
seien und selbst wenn, man dann dem Hersteller vertrauen müsse, seinen
Test richtig designt zu haben.

Wenn man die Mechanik noch mit rein nimmt muss man beim Rauchmelder
auch noch mit in Betracht ziehen dass er von der Decke fallen kann.

Natürlich. Wenn der RMW Dir von der Decke ins Klo fällt und dort
blitzartig absäuft, kann er Dich nicht mehr davor warnen, daß Deine
Elektrozahnbürste mit Lithiumakku auf dem Induktivlader gerade im
Begriff ist, abzukokeln.

> Kann man jetzt ins unendliche ausdehnen.

Natürlich. Was Deine Behauptung kaum weniger abstrus macht.

Beim Auto hast Du große Chancen dass ein Ausfall in einem
unbestimmten Zeitraum davor erkannt und entsprechend gewarnt wird. Ein
toter Rauchmelder fällt dagegen lange Zeit nicht auf.
Weil die LED des toten RWM bekanntlich weiterblinkt und er bei
schwächelnder Batterie nicht auf sich aufmerksam macht? Aber, ja, dieser
Funktionalität trautest Du ja nicht. Nachvollziehbar.
Mit tot meine ich tot - keine Lebenszeichen von außen.

Mit \"ABS tot\" meine ich tot. Keine Lebenszeichen mehr nach draußen. Also
Warnlampe im Display durchgebrannt, Sensor mit Kabelbruch und
Druckregelkolben verklemmt. Letztere tun das übrigens ganz gerne mal,
wenn das Fahrzeug nicht ordentlich gewartet wurde, d. h. beim
allzweijählichen Bremsflüssigkeitswechsel per Diagnosegerät der Kreis
nicht aufgesteuert wurde.

> Beim ABS-Sensor fällt das auf (der Selbstdiagnose),

Da vertraust Du also dem Hersteller in puncto Testfrequenz,
Testabdeckung, usw.?

beim einfachen Rauchmelder gibt es als übergeordnetes System nur den
Menschen dem das auffallen kann.

Ein Kraftfahrzeug, das mittels Warnlampe dem Fahrer (sind gerüchteweise
ebenfalls Menschen) als übergeordnetem System vergeblich mitzuteilen
versucht, daß mit dem ABS etwas nicht stimmt, ruft selbsttätig in der
Fachwerkstatt, beim KBA, der Polizei oder der nächsten Prüfstelle an
und petzt? Oder verweigert gar gleich den Dienst? Da muß mir eine
wichtige Neuerung entgangen sein.

Dir traust Du das nicht zu. Bitte nicht verallgemeinern! \"Dem Endkunden\"
(der den RWM möglicherweise selbst montiert hat) traue ich das durchaus
zu. Schließlich ist er auch in der Lage so hochkomplexe Dinge wie sein
Smartphone oder ein Automobil zu bedienen.
Kann der Endkunde beides nicht.

Dann macht der RWM dabei auch keinen Unterschied, weswegen Automobile
regelmäßig auszutauschen sind, mangels Testbarkeit bzw. Mißtrauen
Deinerseits in die Testspezifikation. Die für viele
Kraftfahrzeuggattungen vorgeschriebene Hauptuntersuchung zählt hier
nicht, denn Vergleichbares könnte und müßte man für RMWs ebenfalls
anordnen und durchführen.

https://mobil.abus.com/de/Privat/Brandschutz-Gefahrenmelder/Brandschutz/Rauchwarnmelder/Rauchmelder/Test-Spray-RM-125-fuer-Rauchmelder
https://mobil.abus.com/de/abusproductsheet.pdf/203684/ger-DE
Und damit willst Du mir jetzt was sagen?

Ich will Dir sagen, daß es Prüfsprays für RWM gibt, deren Anwendung
zumindest ein Hersteller als einfach genug erachtet um sie normalen
Endkunden zum Gebrauch nach BDA zu verkaufen.

Ich weiss dass es die Sprays gibt. Genauso weiss ich auch wie kreativ
Kunden sein können. Und wer für 5 Euro Rauchmelder kauft ist eher
nicht bereit das dreifache für ein Testspray auszugeben.

Die Kreativität (=der Geiz) der Kunden endet Deiner Meinung also beim
Kauf des RWM. Keinesfalls würde jemand versuchen, noch mehr Geld zu
sparen und einfach die Vorschrift zur Installation eines RWM ignorieren
oder einen Dummy anzuschrauben. Und natürlich ist es undenkbar, daß der
Heizungsableser, Kaminkehrer, Feuerlöscherinspektor, usw. die
RWM-Prüfung gleich mitmacht, wenn er eh in der Wohnung herumturnt.

Als Hersteller verkaufe ich ein Produkt für das ich 10 Jahre gerade
stehen muss.
Falsch. \"Bis zu\". Geradestehen mußt Du 6 Monate, mit etwas Mühe zwei
Jahre.
Schon mal was von Produkthaftung gehört?

Und die würde greifen bei einem Produkt, welches mit einer Lebensdauer
von \"bis zu 10 Jahren\" beworben wurde? Wie genau sähe denn Dein
Haftungsfall aus? Wohnungsbrand, bei dem der Hersteller des RWM dem
Geschädigten nachweisen muß, sein Gerät habe ordnungsgemäß funktioniert?

> Du bist gerade bei Mängelgewährleistungsansprüchen...

Und der Unterschied? Vielleicht doch kurz die §§ 437, 440, 280, 281, 283
und 311a im BGB nachlesen. Stichwort: \"Schadensersatz\".

DIN 14676: Rauchwarnmelder sind nach Herstellerangaben, spätestens
aber nach 10 Jahren (+6 Monate) nach dem Datum der Inbetriebnahme
auszutauschen

Falsch. Kannst Du nicht sinnentnehmend lesen?
https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_14676#Austausch_des_Rauchwarnmelders
\"Ein Rauchwarnmelder muss spätestens nach 10 Jahren und 6 Monaten nach
dem Datum der Inbetriebnahme ausgetauscht werden oder einer Werksprüfung
mit Werksinstandsetzung unterzogen werden.\"

Der Hersteller darf in seiner Empfehlung natürlich abweichen, die DIN
14676 erlaubt aber auch die Prüfung als Alternative. Woher die
Wikipedia die Einschränkung auf Werks(!)prüfung hat, weiß ich nicht.

Es scheint hier sowieso reichlich Klärungsbedarf zu geben, was in dieser
ominösen DIN 14676 nun wirklich drinnensteht.
https://www.eielectronics.de/wissen/din-14676
behauptet lediglich: \"Rauchwarnmelder sind nach Herstellerangaben,
spätestens aber nach 10 Jahren (+6 Monate) nach dem Datum der
Inbetriebnahme auszutauschen\".

https://www.sicherheit.info/wann-muessen-rauchmelder-getauscht-werden
hingegen verweist auf die DIN 14675 und möchte einen Austausch \"nach
acht Jahren für automatische Melder mit einer mikroprozessorgesteuerten
Messwertnachführung oder Verschmutzungskompensation, wenn die
Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht
festgestellt werden kann\".

Vielleicht kann jemand mit Zugriff auf das Originaldokument helfen.

Google BMW iABS.
Wenn Du das meinst:
https://www.motorradonline.de/typen/im-blickpunkt-bmw-abs-ausfall-zeiten/

Das meine ich.

Daraus lese ich dass es zu Problemen durch übermässiges beanspruchen vom
ABS gekommen ist -> entsprechend etwa dem, wenn man man sich wundert
dass einem der Motor vorzeitig um die Ohren fliegt wenn man ihn mit
Maximaldrehzahl im Dauerbetrieb betreibt wenn er dafür nicht konzipiert
ist.

Du solltest daraus lesen, daß eine korrekt geladene Batterie während des
Betriebs des Krads in einen Unterspannungszustand geraten kann, der zum
nicht vorher signalisierten Ausfall des Integralbremssystems bei einer
Vollbremsung führt.

Was in diesem Fall \"übermäßig\" ist (BMW sieht hier z. B. die Teilnahme
an einem Fahrsicherheitstraining), ist diskutabel.

Insofern der Hersteller davon Kenntnis bekommen hat wird er sicherlich
prüfen ob es ein Einzelfall oder Serien-Problem ist und entsprechend
reagieren. In der Familie wurde kürzlich bei einem fast 25 Jahre alten
Auto der Airbag im Rahmen einer Rückrufaktion getauscht.
Nachdem ein paar andere Familien in dieser Kiste gestorben sind.
Belegt oder einfach nur dahin geschrieben?

Belegt. Der Fall \"Anton Yelchin\" trifft es zwar nicht ganz (keine
Familie, Rückrufaktion lief bereits), aber Du nimmst es mit der
Argumentation ja sonst auch nicht so genau. Im Zweifel einfach die
Geschehnisse um die Boeing 737 MAX revuepassieren lassen und wann die
Sache mit dem MCAS so richtig Traktion bekam. Vielleicht gibt es ja da
die Familie, nach der Du so händeringend suchst.

Und ganze Flugzeuge, die man austauscht, weil sie nicht sinnvoll zu
warten und zu testen sind.

Volker
 
On Sun, 8 Jan 2023 20:57:20 +0100, Gerald Oppen wrote:
Am 07.01.23 um 10:05 schrieb Volker Bartheld:
On Sat, 7 Jan 2023 00:17:04 +0100, Gerald Oppen wrote:
Am 05.01.23 um 22:19 schrieb Volker Bartheld:
Das Risiko dass der Ausfall unmittelbar bei der Anwendung
(Rauchausbruch/Notbremsung) auftritt ist in beiden Fällen sehr
gering.
Ist es das? Die Belastung des Systems (z. B. wenn der stromhungrige
Piezo loslegt oder diverse ABS-Aktuatoren, Regelpumpen, usw. ihr
nutzbringendes Werk verrichten) ist im Ruhezustand ident mit der
Belastung im Ernstfall?
Hier ging es um einen Sensor, oder?

Dir (jetzt) vielleicht. Mir ging es um Deine Behauptung, man müsse RWMs
in regelmäßigen Abständen austauschen, da sie nicht sinnvoll testbar
seien und selbst wenn, man dann dem Hersteller vertrauen müsse, seinen
Test richtig designt zu haben.

Wenn man die Mechanik noch mit rein nimmt muss man beim Rauchmelder
auch noch mit in Betracht ziehen dass er von der Decke fallen kann.

Natürlich. Wenn der RMW Dir von der Decke ins Klo fällt und dort
blitzartig absäuft, kann er Dich nicht mehr davor warnen, daß Deine
Elektrozahnbürste mit Lithiumakku auf dem Induktivlader gerade im
Begriff ist, abzukokeln.

> Kann man jetzt ins unendliche ausdehnen.

Natürlich. Was Deine Behauptung kaum weniger abstrus macht.

Beim Auto hast Du große Chancen dass ein Ausfall in einem
unbestimmten Zeitraum davor erkannt und entsprechend gewarnt wird. Ein
toter Rauchmelder fällt dagegen lange Zeit nicht auf.
Weil die LED des toten RWM bekanntlich weiterblinkt und er bei
schwächelnder Batterie nicht auf sich aufmerksam macht? Aber, ja, dieser
Funktionalität trautest Du ja nicht. Nachvollziehbar.
Mit tot meine ich tot - keine Lebenszeichen von außen.

Mit \"ABS tot\" meine ich tot. Keine Lebenszeichen mehr nach draußen. Also
Warnlampe im Display durchgebrannt, Sensor mit Kabelbruch und
Druckregelkolben verklemmt. Letztere tun das übrigens ganz gerne mal,
wenn das Fahrzeug nicht ordentlich gewartet wurde, d. h. beim
allzweijählichen Bremsflüssigkeitswechsel per Diagnosegerät der Kreis
nicht aufgesteuert wurde.

> Beim ABS-Sensor fällt das auf (der Selbstdiagnose),

Da vertraust Du also dem Hersteller in puncto Testfrequenz,
Testabdeckung, usw.?

beim einfachen Rauchmelder gibt es als übergeordnetes System nur den
Menschen dem das auffallen kann.

Ein Kraftfahrzeug, das mittels Warnlampe dem Fahrer (sind gerüchteweise
ebenfalls Menschen) als übergeordnetem System vergeblich mitzuteilen
versucht, daß mit dem ABS etwas nicht stimmt, ruft selbsttätig in der
Fachwerkstatt, beim KBA, der Polizei oder der nächsten Prüfstelle an
und petzt? Oder verweigert gar gleich den Dienst? Da muß mir eine
wichtige Neuerung entgangen sein.

Dir traust Du das nicht zu. Bitte nicht verallgemeinern! \"Dem Endkunden\"
(der den RWM möglicherweise selbst montiert hat) traue ich das durchaus
zu. Schließlich ist er auch in der Lage so hochkomplexe Dinge wie sein
Smartphone oder ein Automobil zu bedienen.
Kann der Endkunde beides nicht.

Dann macht der RWM dabei auch keinen Unterschied, weswegen Automobile
regelmäßig auszutauschen sind, mangels Testbarkeit bzw. Mißtrauen
Deinerseits in die Testspezifikation. Die für viele
Kraftfahrzeuggattungen vorgeschriebene Hauptuntersuchung zählt hier
nicht, denn Vergleichbares könnte und müßte man für RMWs ebenfalls
anordnen und durchführen.

https://mobil.abus.com/de/Privat/Brandschutz-Gefahrenmelder/Brandschutz/Rauchwarnmelder/Rauchmelder/Test-Spray-RM-125-fuer-Rauchmelder
https://mobil.abus.com/de/abusproductsheet.pdf/203684/ger-DE
Und damit willst Du mir jetzt was sagen?

Ich will Dir sagen, daß es Prüfsprays für RWM gibt, deren Anwendung
zumindest ein Hersteller als einfach genug erachtet um sie normalen
Endkunden zum Gebrauch nach BDA zu verkaufen.

Ich weiss dass es die Sprays gibt. Genauso weiss ich auch wie kreativ
Kunden sein können. Und wer für 5 Euro Rauchmelder kauft ist eher
nicht bereit das dreifache für ein Testspray auszugeben.

Die Kreativität (=der Geiz) der Kunden endet Deiner Meinung also beim
Kauf des RWM. Keinesfalls würde jemand versuchen, noch mehr Geld zu
sparen und einfach die Vorschrift zur Installation eines RWM ignorieren
oder einen Dummy anzuschrauben. Und natürlich ist es undenkbar, daß der
Heizungsableser, Kaminkehrer, Feuerlöscherinspektor, usw. die
RWM-Prüfung gleich mitmacht, wenn er eh in der Wohnung herumturnt.

Als Hersteller verkaufe ich ein Produkt für das ich 10 Jahre gerade
stehen muss.
Falsch. \"Bis zu\". Geradestehen mußt Du 6 Monate, mit etwas Mühe zwei
Jahre.
Schon mal was von Produkthaftung gehört?

Und die würde greifen bei einem Produkt, welches mit einer Lebensdauer
von \"bis zu 10 Jahren\" beworben wurde? Wie genau sähe denn Dein
Haftungsfall aus? Wohnungsbrand, bei dem der Hersteller des RWM dem
Geschädigten nachweisen muß, sein Gerät habe ordnungsgemäß funktioniert?

> Du bist gerade bei Mängelgewährleistungsansprüchen...

Und der Unterschied? Vielleicht doch kurz die §§ 437, 440, 280, 281, 283
und 311a im BGB nachlesen. Stichwort: \"Schadensersatz\".

DIN 14676: Rauchwarnmelder sind nach Herstellerangaben, spätestens
aber nach 10 Jahren (+6 Monate) nach dem Datum der Inbetriebnahme
auszutauschen

Falsch. Kannst Du nicht sinnentnehmend lesen?
https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_14676#Austausch_des_Rauchwarnmelders
\"Ein Rauchwarnmelder muss spätestens nach 10 Jahren und 6 Monaten nach
dem Datum der Inbetriebnahme ausgetauscht werden oder einer Werksprüfung
mit Werksinstandsetzung unterzogen werden.\"

Der Hersteller darf in seiner Empfehlung natürlich abweichen, die DIN
14676 erlaubt aber auch die Prüfung als Alternative. Woher die
Wikipedia die Einschränkung auf Werks(!)prüfung hat, weiß ich nicht.

Es scheint hier sowieso reichlich Klärungsbedarf zu geben, was in dieser
ominösen DIN 14676 nun wirklich drinnensteht.
https://www.eielectronics.de/wissen/din-14676
behauptet lediglich: \"Rauchwarnmelder sind nach Herstellerangaben,
spätestens aber nach 10 Jahren (+6 Monate) nach dem Datum der
Inbetriebnahme auszutauschen\".

https://www.sicherheit.info/wann-muessen-rauchmelder-getauscht-werden
hingegen verweist auf die DIN 14675 und möchte einen Austausch \"nach
acht Jahren für automatische Melder mit einer mikroprozessorgesteuerten
Messwertnachführung oder Verschmutzungskompensation, wenn die
Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht
festgestellt werden kann\".

Vielleicht kann jemand mit Zugriff auf das Originaldokument helfen.

Google BMW iABS.
Wenn Du das meinst:
https://www.motorradonline.de/typen/im-blickpunkt-bmw-abs-ausfall-zeiten/

Das meine ich.

Daraus lese ich dass es zu Problemen durch übermässiges beanspruchen vom
ABS gekommen ist -> entsprechend etwa dem, wenn man man sich wundert
dass einem der Motor vorzeitig um die Ohren fliegt wenn man ihn mit
Maximaldrehzahl im Dauerbetrieb betreibt wenn er dafür nicht konzipiert
ist.

Du solltest daraus lesen, daß eine korrekt geladene Batterie während des
Betriebs des Krads in einen Unterspannungszustand geraten kann, der zum
nicht vorher signalisierten Ausfall des Integralbremssystems bei einer
Vollbremsung führt.

Was in diesem Fall \"übermäßig\" ist (BMW sieht hier z. B. die Teilnahme
an einem Fahrsicherheitstraining), ist diskutabel.

Insofern der Hersteller davon Kenntnis bekommen hat wird er sicherlich
prüfen ob es ein Einzelfall oder Serien-Problem ist und entsprechend
reagieren. In der Familie wurde kürzlich bei einem fast 25 Jahre alten
Auto der Airbag im Rahmen einer Rückrufaktion getauscht.
Nachdem ein paar andere Familien in dieser Kiste gestorben sind.
Belegt oder einfach nur dahin geschrieben?

Belegt. Der Fall \"Anton Yelchin\" trifft es zwar nicht ganz (keine
Familie, Rückrufaktion lief bereits), aber Du nimmst es mit der
Argumentation ja sonst auch nicht so genau. Im Zweifel einfach die
Geschehnisse um die Boeing 737 MAX revuepassieren lassen und wann die
Sache mit dem MCAS so richtig Traktion bekam. Vielleicht gibt es ja da
die Familie, nach der Du so händeringend suchst.

Und ganze Flugzeuge, die man austauscht, weil sie nicht sinnvoll zu
warten und zu testen sind.

Volker
 
On Thu, 12 Jan 2023 02:41:41 +0100, Gerald Oppen wrote:
Am 11.01.23 um 17:04 schrieb Volker Bartheld:
Kernaufgabe des Autos ist es mich von A nach B zu bringen.
Kernaufgabe eines RWM ist es, Dich vor Rauch zu warnen.
Wenn es tot ist kann ich erst gar nicht losfahren.
Wenn der RWM tot ist, kann er keinen Rauch melden.
Richtig erkannt.
Und genau das muss er unbedingt 24/7 können.
Eine Alternative wie beim Auto notfalls auf Bus, Taxi oder Fahrrad
umzusteigen gibt es nicht.

Ein Grund mehr, bei so sicherheitsrelevanten Geräten wie Rauchmeldern
auf Redundanz zu setzen und idealerweise zwei oder mehr einzubauen. In
jedem Raum. Von unterschiedlichen Herstellern.

Bei leichteren Fehlern - wie z. B. einer zu Neige gehenden Batterie -
bekommst Du im Falle des RWM eine entsprechende Meldung.
Was noch kein Fehler im Sinne von \"Defekt\" ist sondern ein vorgesehener
Betriebsfall.

Interessante Interpretation, die sich aber nicht vom ähnlich gelagerten,
vorgesehenen Betriebsfall \"Starterbatterie tot\" im Auto unterscheidet.

Kurz: Es besteht schlicht _keinerlei_ grundsätzlicher Unterschied
zwischen den Produkten \"Automobil\" und \"Rauchwarnmelder\", zumindest
hinsichtlich der potentiellen Testbarkeit, der Fehlermöglichkeiten und
Störungssignalisierung. Zumindest nicht dergestalt, daß man zum Schluß
kommen müßte, RWMs ein Verfallsdatum aufzudrücken und Autos nicht.
Deine Ansicht...
Beim Auto kann ich auf einen auftretenden Fehler in den allermeisten
Fällen noch reagieren.

Und diese \"allermeisten Fälle\" gäbe es beim RWM nicht? Die Teile sind
offenbar so unzuverlässig, daß sie ohne Vorwarnung einfach ausfallen.

Insbesondere in Steuergeräten. Und beim RWM so freilich undenkbar.
Sag: Arbeitest Du im Automobilumfeld, daß Du zu so weltfremden
Einsichten kommst?
Interessante Ansicht dass im Automobilumfeld arbeitende Menschen
weltfremd sind.

Dein Ironiedetektor mal wieder. Ich vermute, daß Du nie im
Automobilumfeld gearbeitet hast und deshalb keinen blassen Dunst davon,
wie man mit dem Wust an Steuergeräten, Funktionen, Fehlerzuständen so
umgeht, insbesondere, wenn Komponenten betroffen sind, für die es keine
harten Vorschriften gibt, keine potentiellen Kläger oder deren
Vorschriften nicht einfach und kostengünstig unterwandert werden
können.

> Gilt das auch für Medizintechnik, Verkehrstechnik, Industrietechnik,...?

Aber ja. Du möchtest Sprint Fidelis googeln. Oder was es mit Bausilikon
in den Brüsten von Frauen auf sich hat. Oder welche Rolle der TÜV Süd
beim Kollaps eines Dammes in Brasilien spielte. Die enge und gedeihliche
Zusammenarbeit der FAA mit Ingenieuren von Boeing bei der Zertifizierung
der 737 MAX hatten wir ja schon angerissen.

Volker
 
On Thu, 12 Jan 2023 02:41:41 +0100, Gerald Oppen wrote:
Am 11.01.23 um 17:04 schrieb Volker Bartheld:
Kernaufgabe des Autos ist es mich von A nach B zu bringen.
Kernaufgabe eines RWM ist es, Dich vor Rauch zu warnen.
Wenn es tot ist kann ich erst gar nicht losfahren.
Wenn der RWM tot ist, kann er keinen Rauch melden.
Richtig erkannt.
Und genau das muss er unbedingt 24/7 können.
Eine Alternative wie beim Auto notfalls auf Bus, Taxi oder Fahrrad
umzusteigen gibt es nicht.

Ein Grund mehr, bei so sicherheitsrelevanten Geräten wie Rauchmeldern
auf Redundanz zu setzen und idealerweise zwei oder mehr einzubauen. In
jedem Raum. Von unterschiedlichen Herstellern.

Bei leichteren Fehlern - wie z. B. einer zu Neige gehenden Batterie -
bekommst Du im Falle des RWM eine entsprechende Meldung.
Was noch kein Fehler im Sinne von \"Defekt\" ist sondern ein vorgesehener
Betriebsfall.

Interessante Interpretation, die sich aber nicht vom ähnlich gelagerten,
vorgesehenen Betriebsfall \"Starterbatterie tot\" im Auto unterscheidet.

Kurz: Es besteht schlicht _keinerlei_ grundsätzlicher Unterschied
zwischen den Produkten \"Automobil\" und \"Rauchwarnmelder\", zumindest
hinsichtlich der potentiellen Testbarkeit, der Fehlermöglichkeiten und
Störungssignalisierung. Zumindest nicht dergestalt, daß man zum Schluß
kommen müßte, RWMs ein Verfallsdatum aufzudrücken und Autos nicht.
Deine Ansicht...
Beim Auto kann ich auf einen auftretenden Fehler in den allermeisten
Fällen noch reagieren.

Und diese \"allermeisten Fälle\" gäbe es beim RWM nicht? Die Teile sind
offenbar so unzuverlässig, daß sie ohne Vorwarnung einfach ausfallen.

Insbesondere in Steuergeräten. Und beim RWM so freilich undenkbar.
Sag: Arbeitest Du im Automobilumfeld, daß Du zu so weltfremden
Einsichten kommst?
Interessante Ansicht dass im Automobilumfeld arbeitende Menschen
weltfremd sind.

Dein Ironiedetektor mal wieder. Ich vermute, daß Du nie im
Automobilumfeld gearbeitet hast und deshalb keinen blassen Dunst davon,
wie man mit dem Wust an Steuergeräten, Funktionen, Fehlerzuständen so
umgeht, insbesondere, wenn Komponenten betroffen sind, für die es keine
harten Vorschriften gibt, keine potentiellen Kläger oder deren
Vorschriften nicht einfach und kostengünstig unterwandert werden
können.

> Gilt das auch für Medizintechnik, Verkehrstechnik, Industrietechnik,...?

Aber ja. Du möchtest Sprint Fidelis googeln. Oder was es mit Bausilikon
in den Brüsten von Frauen auf sich hat. Oder welche Rolle der TÜV Süd
beim Kollaps eines Dammes in Brasilien spielte. Die enge und gedeihliche
Zusammenarbeit der FAA mit Ingenieuren von Boeing bei der Zertifizierung
der 737 MAX hatten wir ja schon angerissen.

Volker
 
On 2023-01-06, Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:
Wurde versucht, dem Kunden irgendwie einen Mehrwert weiszumachen, im
Vergleich zu einem Schlüssel mit Knopfzelle, die > 10 Jahre hält?

Man muss die Batterie nicht wechseln ;-)

Die Knopfzellen halten üblicherweise keine 10, sondern eher gut 3 Jahre und
werden turnusmässig bei der Inspektion getauscht.

cu
Michael
--
Some people have no respect of age unless it is bottled.
 
On 2023-01-06, Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:
Wurde versucht, dem Kunden irgendwie einen Mehrwert weiszumachen, im
Vergleich zu einem Schlüssel mit Knopfzelle, die > 10 Jahre hält?

Man muss die Batterie nicht wechseln ;-)

Die Knopfzellen halten üblicherweise keine 10, sondern eher gut 3 Jahre und
werden turnusmässig bei der Inspektion getauscht.

cu
Michael
--
Some people have no respect of age unless it is bottled.
 
On Sun, 8 Jan 2023 23:41:13 +0100, Gerald Oppen wrote:
Ein Auto muss alle zwei Jahre zum Tüv und bekommt dort bei Bedarf die
Weiternutzung im öffentlichen Verkehrsraum verweigert.
Funktionsausfälle in der Elektronik sind weitgehend abgefangen so dass
daraus in der Regel unbemerkt keine direkte Gefahr für Leib und Leben
entsteht.

Du solltest Dir wirklich mal zu Gemüte führen, was der Sachverständige
anläßlich der Hauptuntersuchung eines (modernen, d. h. mit OBD
ausgestatteten) Kraftfahrzeugs so prüft und was nicht.

Schnelleinstieg:
https://www.dekra.de/media/dekra-ratgeber-hauptuntersuchung.pdf

Wenn - im öffentlich zugänglichen - Fehlerspeicher nichts drinsteht, war
es das. Wer annimmt, jegliche sicherheitsrelevanten Funktionsausfälle
in der Elektronik würden Fehlerspeichereinträge werfen, der irrt.

Ein ausgefallener Rauchmelder (Ausserhalb der funktionierenden
Selbsttest-Meldungen) fällt dagegen erstmal nicht auf.

Der Unterschied zwischen den Selbsttests eines Kraftfahrzeugs (auf die
der Sachverständige bei der ODB vertraut) und denen eines Rauchmelders?

Ist mir jedenfalls noch nie untergekommen, daß anläßlich der HU die
Werte von Raddrehzahlsensoren, Lenkwinkelsensoren,
Beschleunigungssensoren, usw. explizit ermittelt worden wären.

Volker
 
On Sun, 8 Jan 2023 23:41:13 +0100, Gerald Oppen wrote:
Ein Auto muss alle zwei Jahre zum Tüv und bekommt dort bei Bedarf die
Weiternutzung im öffentlichen Verkehrsraum verweigert.
Funktionsausfälle in der Elektronik sind weitgehend abgefangen so dass
daraus in der Regel unbemerkt keine direkte Gefahr für Leib und Leben
entsteht.

Du solltest Dir wirklich mal zu Gemüte führen, was der Sachverständige
anläßlich der Hauptuntersuchung eines (modernen, d. h. mit OBD
ausgestatteten) Kraftfahrzeugs so prüft und was nicht.

Schnelleinstieg:
https://www.dekra.de/media/dekra-ratgeber-hauptuntersuchung.pdf

Wenn - im öffentlich zugänglichen - Fehlerspeicher nichts drinsteht, war
es das. Wer annimmt, jegliche sicherheitsrelevanten Funktionsausfälle
in der Elektronik würden Fehlerspeichereinträge werfen, der irrt.

Ein ausgefallener Rauchmelder (Ausserhalb der funktionierenden
Selbsttest-Meldungen) fällt dagegen erstmal nicht auf.

Der Unterschied zwischen den Selbsttests eines Kraftfahrzeugs (auf die
der Sachverständige bei der ODB vertraut) und denen eines Rauchmelders?

Ist mir jedenfalls noch nie untergekommen, daß anläßlich der HU die
Werte von Raddrehzahlsensoren, Lenkwinkelsensoren,
Beschleunigungssensoren, usw. explizit ermittelt worden wären.

Volker
 

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