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Volker Bartheld
Guest
On Fri, 11 Feb 2022 09:57:27 +0100, Josef Moellers wrote:
Nebenschauplatz. Dein \"Smartmeter\" weiß sekundenbruchteilgenau, wann Du
wieviel Energie gezapft oder eingespeist hast. Das wird irgendwann mal
gegen Deine Buchungen abgerechnet (11.02.2022 11:03:56: Anbieter A Tarif
1, 11.02.2022 11:05:01: Anbieter C, Tarif 5, 11.02.2022 12:11:00: Anbieter
G, Tarif 42, 11.02.2022 13:00:00: Strom an Anbieter Z verkauft) und gut
ist.
Bevor Du fragst: Natürlich wird man Dir den Strom nicht nachträglich
abschalten, weil Du irgendwann ein Buchungsproblem hattest oder Deinen
vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen bist (z. B. 12.02.2022
00:00:00: Anbieter K - aber nur, wenn günstiger als 16ct/kWh oder Anbieter
L Tarif 1 taugt nur bei max 5kW Anschlußleistung, Du hattest aber
5000.01W, Du versprachst am 11.02.2022 zwischen 13:00:00 und 14:00:00 5kWh
zu liefern). Aber Dich mit Strafzahlungen bedenken, wie das im B2B-Umfeld
so üblich ist. Und nachdem Du mit den Großen spielen wolltest, mußt Du
Dich eben auch deren Spielregeln beugen.
Wenn das also ist, was ein privater Stromabnehmer/-anbieter unbedingt will,
dann sei es eben so. Technische Hemmnisse gibt es im Jahr 2022 dafür
keine, man tauscht den 50 Jahre alten Zähler gegen ein entsprechend
potentes Modell aus (auf Kosten des Sparfuchses natürlich), der rückt
keinen Zählerstand sondern stattdessen ein digital signiertes
Abnahmeprotokoll per WiFi raus, mailt es rechtzeitig an seine
Vertragspartner, das wars.
Volker
Also, ich bekomme meinen Strom von Anbieter A, mein einer Nachbar von
Anbieter B, der andere Nachbar von Anbieter C und der gegenüber von
Anbieter D. Anbieter A liefert z.B. Windstrom: extrem teuer, wenn gerade
eine Flaute ist. Anbieter B liefert Solarstrom, extrem teuer, wenn sich
gerade dicke Wolken vor die Sonne schieben oder sich die Sonne nach
Westen \'rübergemacht hat. Anbieter C wiederum liefert Nuklearstrom, im
Wesentlichen mit konstantem Preis. Anbieter D wiederum Kohlestrom, der
schon mal mit CO2-Preis zusätzlich belastet wird. Und wir hängen alle an
der selben Leitung in der Straße ... Jetzt erklär mir mal das mit der
\"Frequenz als codierter Parameter\"!
Nebenschauplatz. Dein \"Smartmeter\" weiß sekundenbruchteilgenau, wann Du
wieviel Energie gezapft oder eingespeist hast. Das wird irgendwann mal
gegen Deine Buchungen abgerechnet (11.02.2022 11:03:56: Anbieter A Tarif
1, 11.02.2022 11:05:01: Anbieter C, Tarif 5, 11.02.2022 12:11:00: Anbieter
G, Tarif 42, 11.02.2022 13:00:00: Strom an Anbieter Z verkauft) und gut
ist.
Bevor Du fragst: Natürlich wird man Dir den Strom nicht nachträglich
abschalten, weil Du irgendwann ein Buchungsproblem hattest oder Deinen
vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen bist (z. B. 12.02.2022
00:00:00: Anbieter K - aber nur, wenn günstiger als 16ct/kWh oder Anbieter
L Tarif 1 taugt nur bei max 5kW Anschlußleistung, Du hattest aber
5000.01W, Du versprachst am 11.02.2022 zwischen 13:00:00 und 14:00:00 5kWh
zu liefern). Aber Dich mit Strafzahlungen bedenken, wie das im B2B-Umfeld
so üblich ist. Und nachdem Du mit den Großen spielen wolltest, mußt Du
Dich eben auch deren Spielregeln beugen.
Wenn das also ist, was ein privater Stromabnehmer/-anbieter unbedingt will,
dann sei es eben so. Technische Hemmnisse gibt es im Jahr 2022 dafür
keine, man tauscht den 50 Jahre alten Zähler gegen ein entsprechend
potentes Modell aus (auf Kosten des Sparfuchses natürlich), der rückt
keinen Zählerstand sondern stattdessen ein digital signiertes
Abnahmeprotokoll per WiFi raus, mailt es rechtzeitig an seine
Vertragspartner, das wars.
Volker