VĂśllig OT

Am 25.12.19 um 01:27 schrieb Hanno Foest:
Am 24.12.19 um 11:37 schrieb Der Habakuk.:

Schon seit den 1990ern wurde diese Regelung aber Schritt fĂźr Schritt
angepasst. Anfangs konnten fĂźr Schule und Studium noch sieben Jahre
angerechnet werden, danach nur noch drei, die auch nur noch mit 75%
des Bruttodurchschnittseinkommens gerechnet wurden.

Irgendwie mußte man ja die deutsche Einheit bezahlen.

Du meinst sicher die Übernahme der Ex-DDR. Einig sind sich die Deutschen
bis heute nicht und werden es wohl auch nie werden, nicht mal Ăźber
Grundsatzfragen.

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
On 12/25/2019 01:24, Hanno Foest wrote:
Am 24.12.19 um 21:08 schrieb Helmut Schellong:

Warum haben wir seit etwa 2000 immer wieder einen Fachkräfte-Mangel?
Zurzeit massiv.

Hätten wir einen Fachkräftemangel, wären die LÜhne hÜher. Solange es fßr die
Fachkräfte lukrativer ist, auszuwandern, ist das wohl nicht der Fall. Auch
die Preise auf dem Arbeitsmarkt werden durch Angebot und Nachfrage bestimmt...

Einen Fachkräfte-Mangel behaupte ich ja nicht, sondern der kommt
immer wieder hoch, seitens der Industrie, der Medien, der Politik.

Es gibt viele, die sagen, daß es diesen Mangel nicht gibt, sondern
der wĂźrde einfach behauptet, um Vorteile 'durch den billigen Inder'
zu erhalten.

Ich glaube auch, daß ein Mangel, sollte er vorhanden sein, recht klein ist.
Die Personal-Abteilungen haben einfach keine Ahnung.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
www.schellong.de www.schellong.com www.schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm
 
On 12/25/2019 10:45, Ludger Averborg wrote:
On Wed, 25 Dec 2019 00:49:06 +0100, Helmut Schellong
rip@schellong.biz> wrote:

Art. 20 behandelt das Rechtsstaatsprinzip.
Und wiederum daraus ist der Vertrauensschutz abgeleitet.

Aus (3) ergibt sich ein Vertrauensschutz.

Was da lautet:

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an
Gesetz und Recht gebunden.

Ich ahne jetzt nicht, wo in der verfassungsmäßigen Ordnung
dieser "Vertrauensschutz" festgelegt wäre.

Doch offenbar eben nicht, das zeigt doch dieser Klimmzug mit
20(3).

Der Vertrauensschutz als Rechtsgrundsatz existiert, und er ist
von Grundgesetz so abgeleitet, wie Wikipedia es beschreibt.
Das ist ein Fakt.
Wer das nicht sieht, hat eben kein juristisches VermĂśgen.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
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http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm
 
On 12/25/2019 12:04, Hartmut Kraus wrote:
Am 24.12.19 um 21:49 schrieb Helmut Schellong:
On 12/24/2019 21:29, Hartmut Kraus wrote:
Am 24.12.19 um 21:08 schrieb Helmut Schellong:
On 12/24/2019 14:34, Hartmut Kraus wrote:

Es ist vollends von der Hand zu weisen - ganz schnell und einfach:

Man hatte die 'Ausfalljahre' eingefĂźhrt, damit Leute sich schulisch
weiterbilden,  > was volkswirtschaftlich sehr wirksam ist!, obwohl sie
dadurch in erheblicher Weise rentenwirksames Einkommen verlieren!

Eben. Ist das ein Anreiz, sich weiterzubilden?

NatĂźrlich!
Hätte man mir 1978..1980 gesagt, daß meine geplanten Ausbildungszeiten
rentenrechtlich eine verlorene Zeit sein werden, hätte ich diese
Ausbildungen wohl nicht begonnen!

Und wo soll da ein Anreiz gewesen sein? Macht's dir wenigstens Spaß, laufend
dir selber zu widersprechen?

Ich widerspreche mir Ăźberhaupt nicht.
Warum wohl hatte ich damals vor der schulischen Weiterbildung
in der Rentenstelle und später im Schulbßro gefragt?
Warum?
Warum?
Um entscheiden zu kĂśnnen, ob ich die Weiterbildung beginne
oder eben nicht beginne.

Ich hatte die Weiterbildung begonnen, weil man mir in beiden Fällen
sagte, daß ich die Weiterbildung unbesorgt beginnen könne, da ich
später Rentenpunkte auf Basis eines mittleren Einkommens erhalten werde.
Ich wiederhole mich...


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
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Am 25.12.19 um 13:28 schrieb Helmut Schellong:
On 12/25/2019 01:24, Hanno Foest wrote:
Am 24.12.19 um 21:08 schrieb Helmut Schellong:

Warum haben wir seit etwa 2000 immer wieder einen Fachkräfte-Mangel?
Zurzeit massiv.

Hätten wir einen Fachkräftemangel, wären die LÜhne hÜher. Solange es
fßr die Fachkräfte lukrativer ist, auszuwandern, ist das wohl nicht
der Fall. Auch die Preise auf dem Arbeitsmarkt werden durch Angebot
und Nachfrage bestimmt...

Einen Fachkräfte-Mangel behaupte ich ja nicht, sondern der kommt
immer wieder hoch, seitens der Industrie, der Medien, der Politik.

Es gibt viele, die sagen, daß es diesen Mangel nicht gibt, sondern
der wĂźrde einfach behauptet, um Vorteile 'durch den billigen Inder'
zu erhalten.

Ich glaube auch, daß ein Mangel, sollte er vorhanden sein, recht klein ist.
Die Personal-Abteilungen haben einfach keine Ahnung.

Schon. ;) "Fachkräftemangel" bedeutet bei dem heutigen Verhältnis von
Angebot zu Nachfrage nämlich: Auf jede ausgeschriebene Stelle melden
sich nicht mindestens 7 Bewerber, die haargenau ins Anforderungsprofil
passen.

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
Am 25.12.19 um 13:28 schrieb Helmut Schellong:
> Die Personal-Abteilungen haben einfach keine Ahnung.

Eben deshalb richtet man ja Angebote freier Mitarbeit nicht an
Personaler, du Nase.

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
Am 25.12.19 um 13:45 schrieb Helmut Schellong:
[...]
On 12/25/2019 12:04, Hartmut Kraus wrote:
Und wo soll da ein Anreiz gewesen sein?
[...]
Warum wohl hatte ich damals vor der schulischen Weiterbildung
in der Rentenstelle und später im Schulbßro gefragt?
Um entscheiden zu kĂśnnen, ob ich die Weiterbildung beginne
oder eben nicht beginne.

Cool. Diesen "Anreiz" wegfallen zu lassen, war also wirtschaftlich
gesehen nicht mehr als vernĂźnftig. @Axel Berger: Jetzt juckt's mir zwar
in den Fingern, was aus unserem diesbezĂźgl. Mailverkehr hier
preiszugeben, aber sowas macht man nun mal nicht. MĂśchtest du dich mal
dazu äußern?

Am 25.12.19 um 13:45 schrieb Helmut Schellong:
Ich hatte die Weiterbildung begonnen, weil man mir in beiden Fällen
sagte, daß ich die Weiterbildung unbesorgt beginnen könne, da ich
später Rentenpunkte auf Basis eines mittleren Einkommens erhalten werde.

Dann wäre nur noch von Interesse, was die Weiterbildung dir bezßgl.
"fachlicher und sozialer Kompetenz" im Sinne von "Bewerbungsprozessen"
und deiner "Karriere" gebracht hat. Vermutlich ~> 0. Ach ja: Und was
daran "volkswirtschaftlich sehr wirksam" gewesen sein soll.

Am 24.12.19 um 21:08 schrieb Helmut Schellong:
Man hatte die 'Ausfalljahre' eingefĂźhrt, damit Leute sich schulisch
weiterbilden, was volkswirtschaftlich sehr wirksam ist!,

Am 25.12.19 um 13:45 schrieb Helmut Schellong:
> Ich wiederhole mich...

Hoffentlich also nicht auch diesen Widerspruch.

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
Am 25.12.19 um 13:36 schrieb Helmut Schellong:
On 12/25/2019 10:45, Ludger Averborg wrote:
On Wed, 25 Dec 2019 00:49:06 +0100, Helmut Schellong
rip@schellong.biz> wrote:

Art. 20 behandelt das Rechtsstaatsprinzip.
Und wiederum daraus ist der Vertrauensschutz abgeleitet.

Aus (3) ergibt sich ein Vertrauensschutz.

Was da lautet:

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an
Gesetz und Recht gebunden.

Ich ahne jetzt nicht, wo in der verfassungsmäßigen Ordnung
dieser "Vertrauensschutz" festgelegt wäre.

Doch offenbar eben nicht, das zeigt doch dieser Klimmzug mit
20(3).

Der Vertrauensschutz als Rechtsgrundsatz existiert,

Dann zeig' mir mal die Stelle, wo die Rechtsprechung so entschieden hat.
Also in Form eines Grundsatzurteils.

und er ist
von Grundgesetz so abgeleitet, wie Wikipedia es beschreibt. > Das ist ein Fakt.

Wie gesagt: Reiche mal eine Verfassungsbeschwerde mit solchen Fakten als
BegrĂźndung ein, aber lass' dich nicht auslachen. Hast du schon mal eine
Gerichtsentscheidung auf Grundlage eines Wikipedia - Artikels erlebt?

> Wer das nicht sieht, hat eben kein juristisches VermĂśgen.

Nee, aber du 'ne herrliche Meise. Man darf gespannt sein auf deine
nächste rechtswirksame WortschÜpfung.

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
Am 25.12.19 um 09:53 schrieb Heinz Schmitz:
Es ist andererseits eine*r*m Studierenden auch kaum zu vermitteln,
dass man die selbstfinanzierte Studienzeit als eine Art Sonderurlaub
ansieht, dass jedem Azubi schon während der Lehrzeit die Taschen
vollgesteckt werden, und dass d*ie*er Studierende später dann als
Besserverdiener den Rest der Gesellschaft aus Einkommensteuern
ernähren muss :).

Arbeiten Lehrlinge (bei euch Azubi) denn unproduktiv?

--
Fritz
Frohes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr!
Allen die Guten Willens sind!
 
Am 25.12.19 um 15:20 schrieb Fritz:
Am 25.12.19 um 09:53 schrieb Heinz Schmitz:
Es ist andererseits eine*r*m Studierenden auch kaum zu vermitteln,
dass man die selbstfinanzierte Studienzeit als eine Art Sonderurlaub
ansieht, dass jedem Azubi schon während der Lehrzeit die Taschen
vollgesteckt werden, und dass d*ie*er Studierende später dann als
Besserverdiener den Rest der Gesellschaft aus Einkommensteuern
ernähren muss :).

Arbeiten Lehrlinge (bei euch Azubi) denn unproduktiv?

Nun, in kleinen Betrieben (typisch in sog. Meisterbetrieben) gilt wohl
nach wie vor der Jahrhunderte alte Grundsatz: "Des Lehrlings Arbeit -
des Meisters Gewinn." In größeren Betrieben ist das nicht so einfach, da
ist der Meister hĂśchstens noch am Gewinn beteiligt ...

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
On 12/25/2019 15:02, Hartmut Kraus wrote:
Am 25.12.19 um 13:45 schrieb Helmut Schellong:
[...]

Dann wäre nur noch von Interesse, was die Weiterbildung dir bezßgl.
"fachlicher und sozialer Kompetenz" im Sinne von "Bewerbungsprozessen" und
deiner "Karriere" gebracht hat. Vermutlich ~> 0. Ach ja: Und was daran
"volkswirtschaftlich sehr wirksam" gewesen sein soll.

Vor Jahrzehnten las ich, daß ein arbeitender Mensch im Mittel einen
volkswirtschaftlichen Wert von etwa einer Million DM hätte, bzw.
einen solchen im Laufe seines Lebens erarbeiten wĂźrde.

Als Entwicklungsingenieur hat man im Mittel sicherlich einen
mehrfach/vielfach hĂśheren volkswirtschaftlichen Wert.

Karriere (Boß zu sein) hatte mich nie sonderlich interessiert.
Ich wollte immer nur tĂźfteln, entwickeln.

Am 24.12.19 um 21:08 schrieb Helmut Schellong:
Man hatte die 'Ausfalljahre' eingefĂźhrt, damit Leute sich schulisch
weiterbilden,  was volkswirtschaftlich sehr wirksam ist!,

Am 25.12.19 um 13:45 schrieb Helmut Schellong:
Ich wiederhole mich...

Hoffentlich also nicht auch diesen Widerspruch.

Es gibt keine WidersprĂźche im Zusammenhang mit mir.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
www.schellong.de www.schellong.com www.schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm
 
On 12/25/2019 15:12, Hartmut Kraus wrote:
Am 25.12.19 um 13:36 schrieb Helmut Schellong:
On 12/25/2019 10:45, Ludger Averborg wrote:
On Wed, 25 Dec 2019 00:49:06 +0100, Helmut Schellong
rip@schellong.biz> wrote:

Art. 20 behandelt das Rechtsstaatsprinzip.
Und wiederum daraus ist der Vertrauensschutz abgeleitet.

Aus (3) ergibt sich ein Vertrauensschutz.

Was da lautet:

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an
Gesetz und Recht gebunden.

Ich ahne jetzt nicht, wo in der verfassungsmäßigen Ordnung
dieser "Vertrauensschutz" festgelegt wäre.

Doch offenbar eben nicht, das zeigt doch dieser Klimmzug mit
20(3).

Der Vertrauensschutz als Rechtsgrundsatz existiert,

Dann zeig' mir mal die Stelle, wo die Rechtsprechung so entschieden hat. Also
in Form eines Grundsatzurteils.

Ich habe keine Zeit fĂźr solche BemĂźhungen.
Ich arbeite an meinem Projekt.

und er ist
von Grundgesetz so abgeleitet, wie Wikipedia es beschreibt. > Das ist ein
Fakt.

Wie gesagt: Reiche mal eine Verfassungsbeschwerde mit solchen Fakten als
BegrĂźndung ein, aber lass' dich nicht auslachen. Hast du schon mal eine
Gerichtsentscheidung auf Grundlage eines Wikipedia - Artikels erlebt?

Du antwortest fehlgeleitet.
Wikipedia berichtet bekannte Daten, die bekannte Realität.
Wikipedia ist ein Informations-Fundus.

Wer das nicht sieht, hat eben kein juristisches VermĂśgen.

Nee, aber du 'ne herrliche Meise. Man darf gespannt sein auf deine nächste
rechtswirksame WortschĂśpfung.

Welche WortschĂśpfung?


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
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http://www.schellong.de/c.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm
 
Hartmut Kraus schrieb:

[http://hkraus.eu/Schaltg.png]

> Aber nicht einmal, dass die Ausgangssignale der zwei Filter gegeneinander um 180% phasenverschoben sind, und welche "Maßnahme" ich dagegen ergriffen habe.

Wenn du jetzt noch die Gßte hättest, dem unbedarften aber geduldigen
Leser zu schildern, welche zwei Filter du meinst...

--
mfg Rolf Bombach
 
Am 25.12.19 um 16:49 schrieb Rolf Bombach:
Hartmut Kraus schrieb:

[http://hkraus.eu/Schaltg.png]

Aber nicht einmal, dass die Ausgangssignale der zwei Filter
gegeneinander um 180% phasenverschoben sind, und welche "Maßnahme" ich
dagegen ergriffen habe.

Wenn du jetzt noch die Gßte hättest, dem unbedarften aber geduldigen
Leser zu schildern, welche zwei Filter du meinst...

"Unbedarftheit" kaufe ich /dir/ nicht ab. Ok, ok, es sind drei Filter.
;) Aber /dir/ muss ich hoffentlich nicht zeigen, dass zweie vor den
Satelliten-Endstufen sitzen und eins vor der Bassendstufe? Hoffentlich
auch nicht meine "Maßnahme" gegen die Phasendrehung von 180°: Die
Anschlüsse für die Bassbox (eine Kompaktbox mit nix drin außer den zwei
Lautsprechern und ein bisschen Dämmmaterial) einfach "umgedreht". ;) ;)

Und die Quelle hab' ich auch hoffentlich oft genug angegeben:

http://www.linkwitzlab.com/filters.htm#2

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
Am 25.12.19 um 17:01 schrieb Hartmut Kraus:
Am 25.12.19 um 16:49 schrieb Rolf Bombach:
Hartmut Kraus schrieb:

[http://hkraus.eu/Schaltg.png]

Aber nicht einmal, dass die Ausgangssignale der zwei Filter
gegeneinander um 180% phasenverschoben sind, und welche "Maßnahme"
ich dagegen ergriffen habe.

Wenn du jetzt noch die Gßte hättest, dem unbedarften aber geduldigen
Leser zu schildern, welche zwei Filter du meinst...

"Unbedarftheit" kaufe ich /dir/ nicht ab. Ok, ok, es sind drei Filter.
;) Aber /dir/ muss ich hoffentlich nicht zeigen, dass zweie vor den
Satelliten-Endstufen sitzen und eins vor der Bassendstufe? Hoffentlich
auch nicht meine "Maßnahme" gegen die Phasendrehung von 180°: Die
Anschlüsse für die Bassbox (eine Kompaktbox mit nix drin außer den zwei
Lautsprechern und ein bisschen Dämmmaterial) einfach "umgedreht". ;) ;)

Und die Quelle hab' ich auch hoffentlich oft genug angegeben:

http://www.linkwitzlab.com/filters.htm#2

@Helmut: Ich weiß, steilflankig geht anders. ;) Aber wenn ich sage, dass
mich die kontinuierliche Phasendrehung im Übergangsbereich beim Hören
absolut nicht stĂśrt, ist das ja auch wieder vĂśllig unprofessionell. ;)
Jedenfalls In deinem Sinne - ich fĂźr meinen Teil habe immer das
Verhältnis Ergebnis / Aufwand im Auge oder zumindest im Hinterkopf. ;)

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
Am 25.12.19 um 16:27 schrieb Helmut Schellong:
On 12/25/2019 15:12, Hartmut Kraus wrote:
Am 25.12.19 um 13:36 schrieb Helmut Schellong:
On 12/25/2019 10:45, Ludger Averborg wrote:
On Wed, 25 Dec 2019 00:49:06 +0100, Helmut Schellong
rip@schellong.biz> wrote:

Art. 20 behandelt das Rechtsstaatsprinzip.
Und wiederum daraus ist der Vertrauensschutz abgeleitet.

Aus (3) ergibt sich ein Vertrauensschutz.

Was da lautet:

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an
Gesetz und Recht gebunden.

Ich ahne jetzt nicht, wo in der verfassungsmäßigen Ordnung
dieser "Vertrauensschutz" festgelegt wäre.

Doch offenbar eben nicht, das zeigt doch dieser Klimmzug mit
20(3).

Der Vertrauensschutz als Rechtsgrundsatz existiert,

Dann zeig' mir mal die Stelle, wo die Rechtsprechung so entschieden
hat. Also in Form eines Grundsatzurteils.

Ich habe keine Zeit fĂźr solche BemĂźhungen.

Das wäre auch schade um die Zeit. ;) Das gibt dir aber noch lange nicht
das Recht, ein reines Phantasieprodukt von dir als Tatsache zu
postulieren. In diesem Fall die Existenz des Vertrauensschutzes als
/Rechtsgrundlage/.

Wie gesagt: Reiche mal eine Verfassungsbeschwerde mit solchen Fakten
als BegrĂźndung ein, aber lass' dich nicht auslachen. Hast du schon mal
eine Gerichtsentscheidung auf Grundlage eines Wikipedia - Artikels
erlebt?

Du antwortest fehlgeleitet.

Quatsch.

> Wikipedia berichtet bekannte Daten, die bekannte Realität. > Wikipedia ist ein Informations-Fundus.

Auch fĂźr mich, wirst es kaum glauben. Leider fĂźr kein Gericht (hatten
wir schon). Mein "Informationsfundus" auf juristischem Gebiet ist
ßbrigens hauptsächlich dieser:

https://dejure.org/

Sämtliche deutschen Gesetzestexte und die aktuelle Rechstprechung, mit
Suchfunktionen und Querverweisen. Was mir das schon an Anwalts- und
sonstigen Prozesskosten erspart hat, kĂśnnte ich im Leben nicht bezahlen. ;)

Wer das nicht sieht, hat eben kein juristisches VermĂśgen.

Nee, aber du 'ne herrliche Meise. Man darf gespannt sein auf deine
nächste rechtswirksame WortschÜpfung.

Welche WortschĂśpfung?

"Juristisches VermĂśgen". ;)

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
Am 25.12.19 um 16:22 schrieb Helmut Schellong:
On 12/25/2019 15:02, Hartmut Kraus wrote:
Am 25.12.19 um 13:45 schrieb Helmut Schellong:
[...]

Dann wäre nur noch von Interesse, was die Weiterbildung dir bezßgl.
"fachlicher und sozialer Kompetenz" im Sinne von "Bewerbungsprozessen"
und deiner "Karriere" gebracht hat. Vermutlich ~> 0. Ach ja: Und was
daran "volkswirtschaftlich sehr wirksam" gewesen sein soll.

Vor Jahrzehnten las ich, daß ein arbeitender Mensch im Mittel einen
volkswirtschaftlichen Wert von etwa einer Million DM hätte, bzw.
einen solchen im Laufe seines Lebens erarbeiten wĂźrde.

Als Entwicklungsingenieur hat man im Mittel sicherlich einen
mehrfach/vielfach hĂśheren volkswirtschaftlichen Wert.

Sicherlich. Und was war doch gleich deine Entscheidungsgrundlage?

Am 25.12.19 um 13:45 schrieb Helmut Schellong:
Warum wohl hatte ich damals vor der schulischen Weiterbildung
in der Rentenstelle und später im Schulbßro gefragt?
Um entscheiden zu kĂśnnen, ob ich die Weiterbildung beginne
oder eben nicht beginne.

Karriere (Boß zu sein) hatte mich nie sonderlich interessiert.
Ich wollte immer nur tĂźfteln, entwickeln.

Nachvollziehbar. Aber hättest du damals gewusst, dass du mit deinem
Studium Rente einbüßt, hättest du es gar nicht erst angefangen. Hör'
auf, dein Rumgeeiere tut langsam weh.

Am 24.12.19 um 21:08 schrieb Helmut Schellong:
 > Man hatte die 'Ausfalljahre' eingefßhrt, damit Leute sich schulisch
 > weiterbilden,  was volkswirtschaftlich sehr wirksam ist!,

Am 25.12.19 um 13:45 schrieb Helmut Schellong:
Ich wiederhole mich...

Hoffentlich also nicht auch diesen Widerspruch.

Es gibt keine WidersprĂźche im Zusammenhang mit mir.

Ach wo, Ăźberhaupt keine. Sorry, das ist mir wieder mal zwei Nummern zu
bleede.

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
On 12/25/2019 17:33, Hartmut Kraus wrote:
Am 25.12.19 um 16:27 schrieb Helmut Schellong:
On 12/25/2019 15:12, Hartmut Kraus wrote:
Am 25.12.19 um 13:36 schrieb Helmut Schellong:
On 12/25/2019 10:45, Ludger Averborg wrote:
On Wed, 25 Dec 2019 00:49:06 +0100, Helmut Schellong
rip@schellong.biz> wrote:

Art. 20 behandelt das Rechtsstaatsprinzip.
Und wiederum daraus ist der Vertrauensschutz abgeleitet.

Aus (3) ergibt sich ein Vertrauensschutz.

Was da lautet:

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an
Gesetz und Recht gebunden.

Ich ahne jetzt nicht, wo in der verfassungsmäßigen Ordnung
dieser "Vertrauensschutz" festgelegt wäre.

Doch offenbar eben nicht, das zeigt doch dieser Klimmzug mit
20(3).

Der Vertrauensschutz als Rechtsgrundsatz existiert,

Dann zeig' mir mal die Stelle, wo die Rechtsprechung so entschieden hat.
Also in Form eines Grundsatzurteils.

Ich habe keine Zeit fĂźr solche BemĂźhungen.

Das wäre auch schade um die Zeit. ;) Das gibt dir aber noch lange nicht das
Recht, ein reines Phantasieprodukt von dir als Tatsache zu postulieren. In
diesem Fall die Existenz des Vertrauensschutzes als /Rechtsgrundlage/.

Du antwortest fehlgeleitet!
Ich habe den Vertrauensschutz als Rechtsgrundlage postuliert?!
Wo habe ich das?
Wikipedia macht das - wenn Ăźberhaupt.
Und es ist kein Phantasieprodukt, sondern Realität!

Wer das nicht sieht, hat eben kein juristisches VermĂśgen.

Nee, aber du 'ne herrliche Meise. Man darf gespannt sein auf deine nächste
rechtswirksame WortschĂśpfung.

Welche WortschĂśpfung?

"Juristisches VermĂśgen". ;)

Das ist keine WortschĂśpfung!
Diese WĂśrter gab es schon, als ich noch nicht geboren war.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
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On 12/25/2019 17:48, Hartmut Kraus wrote:
Am 25.12.19 um 16:22 schrieb Helmut Schellong:

Als Entwicklungsingenieur hat man im Mittel sicherlich einen
mehrfach/vielfach hĂśheren volkswirtschaftlichen Wert.

Sicherlich. Und was war doch gleich deine Entscheidungsgrundlage?

Am 25.12.19 um 13:45 schrieb Helmut Schellong:
Warum wohl hatte ich damals vor der schulischen Weiterbildung
in der Rentenstelle und später im Schulbßro gefragt?
Um entscheiden zu kĂśnnen, ob ich die Weiterbildung beginne
oder eben nicht beginne.

Karriere (Boß zu sein) hatte mich nie sonderlich interessiert.
Ich wollte immer nur tĂźfteln, entwickeln.

Nachvollziehbar. Aber hättest du damals gewusst, dass du mit deinem Studium
Rente einbüßt, hättest du es gar nicht erst angefangen. Hör' auf, dein
Rumgeeiere tut langsam weh.

Rumgeeiere?
Warum habe ich denn damals gefragt?
Warum?
Warum?
Ich wiederhole mich...

Normales logisches Verhalten begreifst Du offenbar nicht.
Wenn es ein Rumgeeiere wäre, hätte ich damals nicht gefragt.


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On 12/25/2019 18:59, Hartmut Kraus wrote:
Am 25.12.19 um 18:24 schrieb Helmut Schellong:
Du antwortest fehlgeleitet!

Geh' mir nicht auf den S...elbigen. Letzte Verwarnung.

Ich habe den Vertrauensschutz als Rechtsgrundlage postuliert?!
Wo habe ich das?

DĂźmmer Fragen fallen dir hoffentlich nicht mehr ein:

Am 25.12.19 um 13:36 schrieb Helmut Schellong:
Der Vertrauensschutz als Rechtsgrundsatz existiert,

Und es ist kein Phantasieprodukt, sondern Realität!

Ich habe es nicht postuliert, sondern Wikipedia postuliert es.
Ich habe einen Wikipedia-Artikel wiedergegeben.

Nohmal ganz langsam fĂźr dich zum Mitschreiben: Kein Gericht wird sich in
irgend einer Entscheidung von irgendeiner Ableitung auch nur beeinflussen
lassen, und wenn du das Ergebnis dieser Ableitung zehnmal "Rechtsgrundsatz"
nennst. Mit dem gleichen Erfolg kannst du dich auf den Kopf stellen und
versuchen, mit den Ohren Fliegen zu fangen.

Ich nenne es nicht Rechtsgrundsatz, sondern Wikipedia nennt es so.
Ich zitierte Wikipedia.

Der Vertrauensschutz ist landesweit bekannt bei allen Rechtsanwälten
Deutschlands, als Rechtsgrundsatz.
Ist das nun klar?
Gib doch mal bei Google 'vertrauensschutz' ein...


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