VĂśllig OT

Am 24.12.19 um 14:04 schrieb Fritz:
Frohes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr!
Allen die Guten Willens sind!

Danke fĂźr die guten WĂźnsche, auch wenn sie reine Heuchelei sind.

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
Am 24.12.19 um 11:37 schrieb Der Habakuk.:
Und das war schon ein Nachteil. Ein doppelter, denn während einem ein
Studium früher rentensteigernd angerechnet wurde, ist es heute so, daß
es nicht nur nicht angerechnet wird, sondern einem auch noch fĂźr die
Rente nachteilig ist, weil man ja als Student idR keine, oder nur
geringe Beschäftigungszeiten (bei oft eher geringen LÜhnen) aufzuweisen
hat.

Das kommt in Zahlen ausgedrĂźckt auf dasselbe 'raus. Es ist /ein/
Nachteil, dass die Studienzeit nicht wie eine (beitragspflichtige)
Beschäftigungszeit auf die Rente angerechnet wird.

Peter hat insofern schon recht: Als er oder ich) zu studieren begann,
war die Rechtslage, bzw. waren die Regelungen der DRV so, daß es hieß:
diese Zeiten werden anerkannt und wirken sich später rentensteigernd
aus. Wer sich im Vertrauen darauf zu einem Studium entschlossen hatte,
war später insofern der Gelackmeierte, weil das  halt  geändert bzw.
einfach abgeschafft wurde.

Da hat's dich also auch gelackmeiert? Oder vielleich doch nicht: Ich
weiß ja nicht, was du als Studierter dann verdient (und in die RV
eingezahlt) hast, es dĂźrfte aber z.B. als Netzadmin nicht ganz schlecht
gewesen sein. Jedenfalls einiges besser als bei einem "geringer
Qualifizierten". Meinst du nicht, dass das den "Ausfall" durch das
Studium mehr als kompensiert hat, dass du als Rentner einiges besser
dastehst als der Durchschnitt?

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
On 12/24/2019 14:34, Hartmut Kraus wrote:
Am 24.12.19 um 12:50 schrieb Rupert Haselbeck:
Klaus Butzmann schrieb:

Es ist einem Handwerker oder einem Fabrikarbeiter schliesslich auch kaum als
gerecht zu vermitteln, wieso ein anderer, der zehn oder fĂźnfzehn Jahre
später mit der Beitragszahlung beginnt, weil er in der Zwischenzeit -
kostenlos - die Schulen und/oder Universitäten besucht hat, welche er fßr
diesen mitbezahlt, später dennoch eine deutlich hÜhere Rente bekommen soll
als er selber sie trotz weit längerer Beitragszahlungen erhalten kann.

Manchmal sind deine Argumente schon nicht von der Hand zu weisen. Wenn's nur
Üfter so wäre.

Es ist vollends von der Hand zu weisen - ganz schnell und einfach:

Man hatte die 'Ausfalljahre' eingefĂźhrt, damit Leute sich schulisch
weiterbilden, was volkswirtschaftlich sehr wirksam ist!, obwohl sie
dadurch in erheblicher Weise rentenwirksames Einkommen verlieren!

Das Ummßnzen der Ausfalljahre hatte diese Ausfälle befriedigend
kompensiert.

Warum haben wir seit etwa 2000 immer wieder einen Fachkräfte-Mangel?
Zurzeit massiv.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
www.schellong.de www.schellong.com www.schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm
 
On 12/24/2019 14:40, Hartmut Kraus wrote:
Am 24.12.19 um 12:07 schrieb Helmut Schellong:
On 12/23/2019 23:27, Hartmut Kraus wrote:

Davon steht da leider nichts.

Doch, genau das steht mehrmals dort.

"dass ein vom BĂźrger entgegengebrachtes Vertrauen
  von der Rechtsordnung zu schßtzen ist."

"dass der BĂźrger sich bei seinen Dispositionen auf die bestehende
  Rechtslage verlassen darf und bei Gesetzesänderungen
  keine fßr den Bßrger nachteiligen Rßckwirkungen in Kraft treten dßrfen"

Woanders her:
"Der BĂźrger soll sich darauf verlassen dĂźrfen, dass sein auf eine
  bestimmte Rechtslage gegrßndetes Verhalten nicht durch eine Rechtsänderung
  anders bewertet wird und getroffene Dispositionen dadurch entwertet werden."

https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensschutz

Ja und - wo steht das im Grundgesetz? Dann kĂśnntest du verfassungsrechtlich
gegen diesen "Vertrauensbruch" vorgehen.

Das steht in dem Wikipedia-Artikel.
Du kannst nur nicht richtig lesen, deuten und interpretieren.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
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http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm
 
On 12/24/2019 15:34, Hartmut Kraus wrote:
Ehe ich's vergesse: Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch wĂźnsche ich
allen, die's verdient haben.

Am 24.12.19 um 12:20 schrieb Helmut Schellong:
Ich hatte im Rathaus bei der Rentenstelle gefragt, und im SchulbĂźro.

Und welche verfassungsgrechtliche Verbindlichkeit willst du daraus ableiten?

Es wird also sofort verfälscht.

Wo siehst du eine Verfälschung?

Du kannst nicht folgen und nicht lesen - es ist zwecklos.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
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http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm
 
Am 24.12.19 um 21:08 schrieb Helmut Schellong:
On 12/24/2019 14:34, Hartmut Kraus wrote:
Am 24.12.19 um 12:50 schrieb Rupert Haselbeck:
Klaus Butzmann schrieb:

Es ist einem Handwerker oder einem Fabrikarbeiter schliesslich auch
kaum als
gerecht zu vermitteln, wieso ein anderer, der zehn oder fĂźnfzehn Jahre
später mit der Beitragszahlung beginnt, weil er in der Zwischenzeit -
kostenlos - die Schulen und/oder Universitäten besucht hat, welche er
fĂźr
diesen mitbezahlt, später dennoch eine deutlich hÜhere Rente bekommen
soll
als er selber sie trotz weit längerer Beitragszahlungen erhalten kann.

Manchmal sind deine Argumente schon nicht von der Hand zu weisen.
Wenn's nur Üfter so wäre.

Es ist vollends von der Hand zu weisen - ganz schnell und einfach:

Man hatte die 'Ausfalljahre' eingefĂźhrt, damit Leute sich schulisch
weiterbilden, > was volkswirtschaftlich sehr wirksam ist!, obwohl sie
dadurch in erheblicher Weise rentenwirksames Einkommen verlieren!

Eben. Ist das ein Anreiz, sich weiterzubilden?

Das Ummßnzen der Ausfalljahre hatte diese Ausfälle befriedigend
kompensiert.

Und das ist ja nun weggefallen.

> Warum haben wir seit etwa 2000 immer wieder einen Fachkräfte-Mangel?

Gegenfrage: Warum hockst du auf deiner (nach deinen eigenen Worten
unbefriedigenden) Rente und machst professionelle Entwicklung nur noch
als Hobby? Sollte fßr dich wohl kein Problem sein, gutbezahlte Aufträge
auf freiberuflicher Basis zu kriegen. In puncto Elektronik ist der
Mangel nämlich besonders auf der Analogstrecke gravierend. Frag' mal
JĂśrg!

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
On 12/24/2019 20:12, Hartmut Kraus wrote:
Am 24.12.19 um 11:37 schrieb Der Habakuk.:
Und das war schon ein Nachteil. Ein doppelter, denn während einem ein
Studium früher rentensteigernd angerechnet wurde, ist es heute so, daß es
nicht nur nicht angerechnet wird, sondern einem auch noch fĂźr die Rente
nachteilig ist, weil man ja als Student idR keine, oder nur geringe
Beschäftigungszeiten (bei oft eher geringen LÜhnen) aufzuweisen hat.
[...]

https://rentenbescheid24.de/anrechnungszeiten-der-rente/

https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/versicherungsrecht/388-rentenrechtliche-zeiten-anrechnungszeiten.html


Hintergrund:

Nach der Neuregelung des § 74 Satz 4 SGB VI in der Fassung des Art. 1 Nr. 13
des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes werden Anrechnungszeiten wegen Schul- oder
Hochschulausbildung ab 1. Januar 2005 grundsätzlich nicht mehr rentenerhÜhend
berĂźcksichtigt.

Mit Verfassungsklagen gegen das System der Anrechnung von Ausbildungszeiten
in der gesetzlichen Rentenversicherung sind bereits mehrere Rentner
gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine entsprechende
Verfassungsbeschwerden gar nicht erst an.

Die Kläger hätten nach Ansicht des Gerichts genauer begrßnden mßssen, warum
die verschiedenen Ausbildungen aus ihrer Sicht einheitlich zu berĂźcksichtigen
seien.



--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
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http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm
 
On 12/24/2019 21:29, Hartmut Kraus wrote:
Am 24.12.19 um 21:08 schrieb Helmut Schellong:
On 12/24/2019 14:34, Hartmut Kraus wrote:

Es ist vollends von der Hand zu weisen - ganz schnell und einfach:

Man hatte die 'Ausfalljahre' eingefĂźhrt, damit Leute sich schulisch
weiterbilden,  > was volkswirtschaftlich sehr wirksam ist!, obwohl sie
dadurch in erheblicher Weise rentenwirksames Einkommen verlieren!

Eben. Ist das ein Anreiz, sich weiterzubilden?

NatĂźrlich!
Hätte man mir 1978..1980 gesagt, daß meine geplanten Ausbildungszeiten
rentenrechtlich eine verlorene Zeit sein werden, hätte ich diese
Ausbildungen wohl nicht begonnen!

Das Ummßnzen der Ausfalljahre hatte diese Ausfälle befriedigend
kompensiert.

Und das ist ja nun weggefallen.

Warum haben wir seit etwa 2000 immer wieder einen Fachkräfte-Mangel?

Gegenfrage: Warum hockst du auf deiner (nach deinen eigenen Worten
unbefriedigenden) Rente und machst professionelle Entwicklung nur noch als
Hobby? Sollte fßr dich wohl kein Problem sein, gutbezahlte Aufträge auf
freiberuflicher Basis zu kriegen. In puncto Elektronik ist der Mangel nämlich
besonders auf der Analogstrecke gravierend. Frag' mal JĂśrg!

Potentielle Bedarfsträger werden den Teufel tun, mich zu beschäftigen!
Zu alt (z.B.).


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
www.schellong.de www.schellong.com www.schellong.biz
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http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm
 
On Tue, 24 Dec 2019 12:45:14 +0100, "horst-d.winzler"
<horst.d.winzler@web.de> wrote:

Am 24.12.19 um 12:13 schrieb Klaus Butzmann:
Am 24.12.2019 um 11:41 schrieb Heinz Schmitz:

     Mit in Kraft treten der letzten Rentenreformgesetze werden
     zum größten Teil (Schul)Ausbildungs- oder auch Studienzeiten
     fßr die Rente nicht mehr berßcksichtigt. Fßr die kßnftigen
     Rentner bedeutet dies eine Kßrzung der RentenhÜhe."
"Ein Land in dem wir gut und gerne Leben"

Bei vier linken Parteien im Bundestag frage ich mich nur wie lange dass
noch gut geht.
Mieten, Heizen, MĂźll, Wasser teurer, zur Arbeit fahren dito und mit
Argument "Klima" noch eine Schippe drauf.

Bin einfach nur gespannt...

Bis der Furor teutonicus die kritische Masse Ăźberschreitet. Aber gemach,
die Laternenmaste sind auch nicht mehr das, was sie mal waren.

Wo? Bei uns in D?

Bei uns ist der Adel und die Aristokratie noch fest von der
Gesellschaft akzeptiert.

Laternen dienten hier ausschließlich dazu, die Umgebung
unzureichend zu erhellen.

l.
 
On Tue, 24 Dec 2019 21:12:09 +0100, Helmut Schellong
<rip@schellong.biz> wrote:

On 12/24/2019 14:40, Hartmut Kraus wrote:
Am 24.12.19 um 12:07 schrieb Helmut Schellong:
On 12/23/2019 23:27, Hartmut Kraus wrote:

Davon steht da leider nichts.

Doch, genau das steht mehrmals dort.

"dass ein vom BĂźrger entgegengebrachtes Vertrauen
  von der Rechtsordnung zu schßtzen ist."

"dass der BĂźrger sich bei seinen Dispositionen auf die bestehende
  Rechtslage verlassen darf und bei Gesetzesänderungen
  keine fßr den Bßrger nachteiligen Rßckwirkungen in Kraft treten dßrfen"

Woanders her:
"Der BĂźrger soll sich darauf verlassen dĂźrfen, dass sein auf eine
  bestimmte Rechtslage gegrßndetes Verhalten nicht durch eine Rechtsänderung
  anders bewertet wird und getroffene Dispositionen dadurch entwertet werden."

https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensschutz

Ja und - wo steht das im Grundgesetz? Dann kĂśnntest du verfassungsrechtlich
gegen diesen "Vertrauensbruch" vorgehen.

Das steht in dem Wikipedia-Artikel.
Du kannst nur nicht richtig lesen, deuten und interpretieren.

In der Tat. Ich auch nicht. Wie man aus Art. 20 GG einen
"Vertrauensschutz" rauslesen kann ist mir absolut
rätselhaft.

l.
 
On 12/24/2019 23:53, Ludger Averborg wrote:
On Tue, 24 Dec 2019 21:12:09 +0100, Helmut Schellong
rip@schellong.biz> wrote:

https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensschutz

Ja und - wo steht das im Grundgesetz? Dann kĂśnntest du verfassungsrechtlich
gegen diesen "Vertrauensbruch" vorgehen.

Das steht in dem Wikipedia-Artikel.
Du kannst nur nicht richtig lesen, deuten und interpretieren.

In der Tat. Ich auch nicht. Wie man aus Art. 20 GG einen
"Vertrauensschutz" rauslesen kann ist mir absolut
rätselhaft.

Wieso denn dort?
Im Wikipedia-Artikel kann das gelesen werden.

"In Deutschland wird er aus dem verfassungsrechtlichen
Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 des Grundgesetzes) abgeleitet;"

Art. 20 behandelt das Rechtsstaatsprinzip.
Und wiederum daraus ist der Vertrauensschutz abgeleitet.

Aus (3) ergibt sich ein Vertrauensschutz.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
www.schellong.de www.schellong.com www.schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm
 
Am 24.12.19 um 21:08 schrieb Helmut Schellong:

Warum haben wir seit etwa 2000 immer wieder einen Fachkräfte-Mangel?
Zurzeit massiv.

Hätten wir einen Fachkräftemangel, wären die LÜhne hÜher. Solange es fßr
die Fachkräfte lukrativer ist, auszuwandern, ist das wohl nicht der
Fall. Auch die Preise auf dem Arbeitsmarkt werden durch Angebot und
Nachfrage bestimmt...

Hanno
 
Am 24.12.19 um 11:37 schrieb Der Habakuk.:

Schon seit den 1990ern wurde diese Regelung aber Schritt fĂźr Schritt
angepasst. Anfangs konnten fĂźr Schule und Studium noch sieben Jahre
angerechnet werden, danach nur noch drei, die auch nur noch mit 75% des
Bruttodurchschnittseinkommens gerechnet wurden.

Irgendwie mußte man ja die deutsche Einheit bezahlen.

Hanno
 
Am 24.12.19 um 12:13 schrieb Klaus Butzmann:

Bei vier linken Parteien im Bundestag frage ich mich nur wie lange dass
noch gut geht.

Vier linke Parteien im Bundestag wären eine schÜne Utopie.

https://www.politicalcompass.org/germany2017

Hanno
 
Rupert Haselbeck wrote:

Heinz Schmitz:

Mit in Kraft treten der letzten Rentenreformgesetze werden
zum größten Teil (Schul)Ausbildungs- oder auch Studienzeiten
für die Rente nicht mehr berücksichtigt. Für die künftigen
Rentner bedeutet dies eine Kürzung der Rentenhöhe."

"Ein Land in dem wir gut und gerne Leben"

Ja. Die arg ungerechten Regelungen zur praktisch vollständigen Anrechnung
der Ausbildungs- und Stduienzeiten als Versicherungszeit (wenn auch
natürlich nicht als Zeit der Beschäftigung) wurden konseqent zurückgefahren.
Es ist einem Handwerker oder einem Fabrikarbeiter schliesslich auch kaum als
gerecht zu vermitteln, wieso ein anderer, der zehn oder fünfzehn Jahre
später mit der Beitragszahlung beginnt, weil er in der Zwischenzeit -
kostenlos - die Schulen und/oder Universitäten besucht hat, welche er für
diesen mitbezahlt, später dennoch eine deutlich höhere Rente bekommen soll
als er selber sie trotz weit längerer Beitragszahlungen erhalten kann.

Es ist andererseits eine*r*m Studierenden auch kaum zu vermitteln,
dass man die selbstfinanzierte Studienzeit als eine Art Sonderurlaub
ansieht, dass jedem Azubi schon während der Lehrzeit die Taschen
vollgesteckt werden, und dass d*ie*er Studierende später dann als
Besserverdiener den Rest der Gesellschaft aus Einkommensteuern
ernähren muss :).

Einer Gesellschaft, in der jeder Teil jeden beliebigen Nachteil seiner
Lebensführung als gravierendes Unrecht behandelt sehen will, wird
früher oder später das Licht ausgehen.

Grüße,
H.
 
Am 25.12.2019 um 00:49 schrieb Helmut Schellong:
On 12/24/2019 23:53, Ludger Averborg wrote:
On Tue, 24 Dec 2019 21:12:09 +0100, Helmut Schellong
rip@schellong.biz> wrote:

https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensschutz

Ja und - wo steht das im Grundgesetz? Dann kĂśnntest du
verfassungsrechtlich
gegen diesen "Vertrauensbruch" vorgehen.

Das steht in dem Wikipedia-Artikel.
Du kannst nur nicht richtig lesen, deuten und interpretieren.

In der Tat. Ich auch nicht. Wie man aus Art. 20 GG einen
"Vertrauensschutz" rauslesen kann ist mir absolut
rätselhaft.

Wieso denn dort?
Im Wikipedia-Artikel kann das gelesen werden.

"In Deutschland wird er aus dem verfassungsrechtlichen
 Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 des Grundgesetzes) abgeleitet;"

Art. 20 behandelt das Rechtsstaatsprinzip.
Und wiederum daraus ist der Vertrauensschutz abgeleitet.

Aus (3) ergibt sich ein Vertrauensschutz.

Es gibt keinen Vertrauensschutz auf Erwartungen an die Zukunft und auf
die Verlässlichkeit verfassungswidriger Zustände.

Kollege meinte bei Änderung des Familienrechts, sein Vertrauen auf die
rechtlichen Grundlagen einer ordentlichen, patriarchalische Ehe sei
verletzt worden. Hätte er das gewusst, hätte er nicht geheiratet.

Zum Erlass der Regelungen zur Energieeinsparung, der den Einbau teuer
Heizungen erzwingt, meinte der Grossist in Heizung und Sanitär etwas
arrogant, es gebe nun mal keinen Vetrauensschutz auf das Recht, die
Umwelt zu versauen.

--

Roland Franzius
 
On Wed, 25 Dec 2019 00:49:06 +0100, Helmut Schellong
<rip@schellong.biz> wrote:

Art. 20 behandelt das Rechtsstaatsprinzip.
Und wiederum daraus ist der Vertrauensschutz abgeleitet.

Aus (3) ergibt sich ein Vertrauensschutz.

Was da lautet:

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an
Gesetz und Recht gebunden.

Ich ahne jetzt nicht, wo in der verfassungsmäßigen Ordnung
dieser "Vertrauensschutz" festgelegt wäre.

Doch offenbar eben nicht, das zeigt doch dieser Klimmzug mit
20(3).

l.
 
Am 24.12.19 um 21:15 schrieb Helmut Schellong:
> Du kannst nicht folgen und nicht lesen - es ist zwecklos.

Was sagt der Arzt - kommst du durch? ;)

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
Am 25.12.19 um 01:31 schrieb Hanno Foest:
Am 24.12.19 um 12:13 schrieb Klaus Butzmann:

Bei vier linken Parteien im Bundestag frage ich mich nur wie lange
dass noch gut geht.

Vier linke Parteien im Bundestag wären eine schÜne Utopie.

Utopisch vielleicht, schĂśn garantiert nicht. ;)

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
Am 24.12.19 um 21:49 schrieb Helmut Schellong:
On 12/24/2019 21:29, Hartmut Kraus wrote:
Am 24.12.19 um 21:08 schrieb Helmut Schellong:
On 12/24/2019 14:34, Hartmut Kraus wrote:

Es ist vollends von der Hand zu weisen - ganz schnell und einfach:

Man hatte die 'Ausfalljahre' eingefĂźhrt, damit Leute sich schulisch
weiterbilden,  > was volkswirtschaftlich sehr wirksam ist!, obwohl sie
dadurch in erheblicher Weise rentenwirksames Einkommen verlieren!

Eben. Ist das ein Anreiz, sich weiterzubilden?

NatĂźrlich!
Hätte man mir 1978..1980 gesagt, daß meine geplanten Ausbildungszeiten
rentenrechtlich eine verlorene Zeit sein werden, hätte ich diese
Ausbildungen wohl nicht begonnen!

Und wo soll da ein Anreiz gewesen sein? Macht's dir wenigstens Spaß,
laufend dir selber zu widersprechen?

Am 24.12.19 um 21:37 schrieb Helmut Schellong:
Mit Verfassungsklagen gegen das System der Anrechnung von
Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind bereits
mehrere Rentner gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine
entsprechende Verfassungsbeschwerden gar nicht erst an.

So wĂźrde es mit Sicherheit auch dir ergehen.

Am 24.12.19 um 21:12 schrieb Helmut Schellong:
On 12/24/2019 14:40, Hartmut Kraus wrote:
Ja und - wo steht das im Grundgesetz? Dann kĂśnntest du
verfassungsrechtlich gegen diesen "Vertrauensbruch" vorgehen.

Das steht in dem Wikipedia-Artikel.
Du kannst nur nicht richtig lesen, deuten und interpretieren.

So musst du in deiner Verfassungsbeschwerde auch argumentieren. ;) Dann
wäre eine Klageabweisung das Harmloserste, was dir passieren kÜnnte.

Potentielle Bedarfsträger werden den Teufel tun, mich zu beschäftigen!
Zu alt (z.B.).

"Wir beschäftigen nur 23jährige Diplomingenieure mit 23 Jahren
Berufserfahrung, die mÜglichst noch Geld mitbringen" wäre kein
Ablehnungsgrund. Was du da demonstrierst, schon eher. Man muss es nur
richtig lesen, deuten und interpretieren. ;) Ist dass nun geistige
Verwirrung, Altersstarrsinn oder beides? ;)

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 

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