VĂśllig OT

Am 24.12.2019 um 10:00 schrieb Hartmut Kraus:
Dann zeig mich doch an!

Bitte, wenn du unbedingt willst - da brauche ich nur eine ladungsfähige
Adresse von dir. ;)

Die ist dir wohlbekannt.


Ich kann problemlos beweisen, dass du ein Schnorrer und BetrĂźger bist.

Schnorren wäre nicht strafbar, Betrug schon.

Dann unterlasse deine Betrugsversuche ab sofort!
 
Am 24.12.19 um 09:45 schrieb Hartmut Kraus:
Am 24.12.19 um 09:39 schrieb Ralph Aichinger:
Hartmut Kraus <hartmut.melina@web.de> wrote:
- HostEurope: Ihre Forderungen waren beglichen, dann kamen neue Ăźber
Vollstreckungsmaßnahmen, die der Gerichtsvollzieher nie durchgeführt,
aber ihnen in Rechnung gestellt hat. Das Gericht wertete seine
telefonische Behauptung ohne jeden schriftlichen Beleg als Beweis genug.
Ich nicht, das tut mir nicht mal leid. ("Eidesstattliche Erklärung
mittels Haftbefehl erzwungen" und ähnlicher BlÜdsinn.)

...

Ich /bitte/ also /dringend/ nur noch um ernstgemeinte Antworten,

Wenn ich sowas wie oben lese: Bist du bei einer Schuldnerberatung?

War ich schon (vom "Jobcenter" verpflichtet), - erwartungsgemäß kam da
nichts raus, außer dass die auch nur mir einen Anwalt "verkaufen" wollten.

Ok, ok, außerdem noch kostenlos die "wertvollen Informationen" - sprich:
Der kriminelle Schwachsinn, den die Schufa und 4 oder 5 ihrer
"Wettbewerber" Ăźber mich gespeichert haben. Es reicht wohl, dass mir
dank derer jahrelang keine Bank mir ein Konto erĂśffnen wollte, nachdem
die KSKMS es mir gekĂźndigt hatte.

Einer der echt wertvollen Tipps unserer Sozialarbeiterin (ja, das gab's
auch): Es doch mal bei der "Konkurrenz" (Sparkasse FFB) zu versuchen.
Darauf wäre ich von mir aus nie gekommen. Dort haben sie mich natßrlich
gefragt, warum ich in Gilching kein Konto hatte - und sich nur an den
Kopf gefasst, als ich ihnen die Story erzählt hatte.

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
Am 24.12.19 um 09:48 schrieb Sebastian Wolf:
Am 24.12.2019 um 09:19 schrieb Hartmut Kraus:
Am 24.12.19 um 09:08 schrieb Sebastian Wolf:
Am 24.12.2019 um 08:30 schrieb Hartmut Kraus:
Ich /bitte/ also /dringend/ nur noch um ernstgemeinte Antworten,

@all: Gebt dem Schnorrer und BetrĂźger kein Geld, ihr wĂźrdet es
niemals wieder sehen.

Dir ist schon klar, dass du dich damit strafbar machst?

Dann zeig mich doch an!

Bitte, wenn du unbedingt willst - da brauche ich nur eine ladungsfähige
Adresse von dir. ;)

> Ich kann problemlos beweisen, dass du ein Schnorrer und BetrĂźger bist.

Schnorren wäre nicht strafbar, Betrug schon.

"§ 263 StGB

Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
VermĂśgensvorteil zu verschaffen, das VermĂśgen eines anderen dadurch
beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung
oder Unterdrßckung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fĂźnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar."

Reicht. Und jetzt das:

http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc

Auch wenn's langsam langweilig fĂźr mich wird - vielleicht kriege ich von
dir mal eine Anwort auf folgende Fragen:

- Wem gegenĂźber will ich mir damit einen rechtswidrigen VermĂśgensvorteil
verschaffen?

- Wie schädige ich damit sein VermÜgen?

- Welche falschen Tatsachen spiegele ich ihm damit vor oder welche
wahren Tatsachen unterdrĂźcke ich damit?

- Welchen Irrtum errege oder unterhalte ich damit bei ihm?
 
Am 24.12.2019 um 09:19 schrieb Hartmut Kraus:
Am 24.12.19 um 09:08 schrieb Sebastian Wolf:
Am 24.12.2019 um 08:30 schrieb Hartmut Kraus:
Ich /bitte/ also /dringend/ nur noch um ernstgemeinte Antworten,

@all: Gebt dem Schnorrer und BetrĂźger kein Geld, ihr wĂźrdet es niemals
wieder sehen.

Dir ist schon klar, dass du dich damit strafbar machst?

Dann zeig mich doch an! Ich kann problemlos beweisen, dass du ein
Schnorrer und BetrĂźger bist.
 
Am 24.12.19 um 09:39 schrieb Ralph Aichinger:
Hartmut Kraus <hartmut.melina@web.de> wrote:
- HostEurope: Ihre Forderungen waren beglichen, dann kamen neue Ăźber
Vollstreckungsmaßnahmen, die der Gerichtsvollzieher nie durchgeführt,
aber ihnen in Rechnung gestellt hat. Das Gericht wertete seine
telefonische Behauptung ohne jeden schriftlichen Beleg als Beweis genug.
Ich nicht, das tut mir nicht mal leid. ("Eidesstattliche Erklärung
mittels Haftbefehl erzwungen" und ähnlicher BlÜdsinn.)

...

Ich /bitte/ also /dringend/ nur noch um ernstgemeinte Antworten,

Wenn ich sowas wie oben lese: Bist du bei einer Schuldnerberatung?

War ich schon (vom "Jobcenter" verpflichtet), - erwartungsgemäß kam da
nichts raus, außer dass die auch nur mir einen Anwalt "verkaufen" wollten.

Das wär für dich vielleicht die sinnvollste erste Maßnahme, um
aus deinem Strudel rauszukommen.

Was fĂźr ein Strudel? Strudel sehe ich nur in den KĂśpfen der Leute, die
mir "dringend behandlungsbedßrftige geistige Verwirrung" u.ä. einreden
wollen.

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
Am 24.12.19 um 10:41 schrieb Sebastian Wolf:
Am 24.12.2019 um 10:39 schrieb Hartmut Kraus:

Unterlasse du lieber deine Verleumdungen.

Ich verleumde niemanden, ich berichte Tatsachen.

Du berichtest nicht, du behauptest. Und zwar falsche Tatsachen wider
besseren Wissens. Was darauf steht, weißt du.

https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html

Und jetzt entschuldige mich, ich muass mich mal langsam auf die Socken
machen, von Luft und Liebe kann ich nämlich auch ßber Weihnachten nicht
leben. ;)

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
Am 24.12.2019 um 10:47 schrieb Hartmut Kraus:
Am 24.12.19 um 10:41 schrieb Sebastian Wolf:
Am 24.12.2019 um 10:39 schrieb Hartmut Kraus:

Unterlasse du lieber deine Verleumdungen.

Ich verleumde niemanden, ich berichte Tatsachen.

Du berichtest nicht, du behauptest. Und zwar falsche Tatsachen wider
besseren Wissens.

Ich muss mich korrigieren: Du bist ein Schnorrer, BetrĂźger und
gottverdammter LĂźgner!
 
Peter Thoms schrieb:

> wer seine Rechte nicht kennt hat selbst Schuld.

Nachdem gerade etwas mehr Zeit ist, habe ich angesichts des Stichwortes
"Bundesverfassungsgericht" mal ein wenig durch diesen Spinnerthread
geklickt.
Und wie angesichts der beiden als ahnungslos bekannten Hauptplapperer und
einiger namenloser Kaspers hier nicht anders zu erwarten, gehts auch hier
wieder nur um ausgemachten BlĂśdsinn. Es gab zu keiner Zeit eine gesetzliche
Regelung, wonach es fĂźr Zeiten des Schulbesuchs irgendwelche rentenrelevante
BerĂźcksichtigung, ja gar die Ansammlung von Rentenpunkten ohne eigene
Beitragszahlung geben wĂźrde.
Es dßrfte auch schlechterdings unmÜglich sein, dass eine Schulsekretärin
einem Schßler erklärt, er wßrde fßr den Schulbesuch Rente bekommen, nur weil
die Schulzeit im konkreten Fall nicht nur kostenlos sondern auch umsonst
war...

MfG
Rupert
 
Am 24.12.2019 um 11:20 schrieb Rupert Haselbeck:
Peter Thoms schrieb:

wer seine Rechte nicht kennt hat selbst Schuld.

Nachdem gerade etwas mehr Zeit ist, habe ich angesichts des Stichwortes
"Bundesverfassungsgericht" mal ein wenig durch diesen Spinnerthread
geklickt.
Und wie angesichts der beiden als ahnungslos bekannten Hauptplapperer und
einiger namenloser Kaspers hier nicht anders zu erwarten, gehts auch hier
wieder nur um ausgemachten BlĂśdsinn. Es gab zu keiner Zeit eine gesetzliche
Regelung, wonach es fĂźr Zeiten des Schulbesuchs irgendwelche rentenrelevante
BerĂźcksichtigung, ja gar die Ansammlung von Rentenpunkten ohne eigene
Beitragszahlung geben wĂźrde.
Es dßrfte auch schlechterdings unmÜglich sein, dass eine Schulsekretärin
einem Schßler erklärt, er wßrde fßr den Schulbesuch Rente bekommen, nur weil
die Schulzeit im konkreten Fall nicht nur kostenlos sondern auch umsonst
war...

Na, irgend sowas ist mir aber auch erinnerlich! Nicht von der
SchuklsekretĂśrin natĂźrlich.

Ich habe das gefunden:

" Wer in den 70er- und 80er-Jahren Schule oder Uni besucht hat und
diese Ausbildung erfolgreich abschloss, konnte sich diese Zeit frĂźher
auf die Rente anrechnen lassen. Studenten erarbeiteten sich also mit
ihrem Studium ein Recht auf Rentenzahlungen, als ob sie richtige
Beiträge zahlen wßrden. Sie konnten insgesamt bis zu 13 Jahre
anrechnen lassen. So hatten sie keine Nachteile dadurch, dass sie
später ins Berufsleben starteten als jemand, der mit 16 eine
Ausbildung anfing.

Schon seit den 1990ern wurde diese Regelung aber Schritt fĂźr Schritt
angepasst. Anfangs konnten fĂźr Schule und Studium noch sieben Jahre
angerechnet werden, danach nur noch drei, die auch nur noch mit 75%
des Bruttodurchschnittseinkommens gerechnet wurden. Wer seit dem Jahr
2009 in Rente geht, kann sich seine Ausbildungszeit – also Zeiten, die
man an Schule, Uni oder Fachhochschule verbracht hat – gar nicht mehr
rentensteigernd anrechnen lassen."

https://www.bestealtersvorsorge.com/rentenzeit-fuer-ausbildung-und-studium/

Und das war schon ein Nachteil. Ein doppelter, denn während einem ein
Studium früher rentensteigernd angerechnet wurde, ist es heute so, daß
es nicht nur nicht angerechnet wird, sondern einem auch noch fĂźr die
Rente nachteilig ist, weil man ja als Student idR keine, oder nur
geringe Beschäftigungszeiten (bei oft eher geringen LÜhnen)
aufzuweisen hat.

Peter hat insofern schon recht: Als er oder ich) zu studieren begann,
war die Rechtslage, bzw. waren die Regelungen der DRV so, daß es hieß:
diese Zeiten werden anerkannt und wirken sich später rentensteigernd
aus. Wer sich im Vertrauen darauf zu einem Studium entschlossen hatte,
war später insofern der Gelackmeierte, weil das halt geändert bzw.
einfach abgeschafft wurde.


--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
 
Rupert Haselbeck wrote:

Es gab zu keiner Zeit eine gesetzliche
Regelung, wonach es für Zeiten des Schulbesuchs irgendwelche rentenrelevante
Berücksichtigung, ja gar die Ansammlung von Rentenpunkten ohne eigene
Beitragszahlung geben würde.
Es dürfte auch schlechterdings unmöglich sein, dass eine Schulsekretärin
einem Schüler erklärt, er würde für den Schulbesuch Rente bekommen, nur weil
die Schulzeit im konkreten Fall nicht nur kostenlos sondern auch umsonst
war...

Wie soll ich denn dann dieses verstehen:
https://rente-rentenberater.de/rentenversicherung/versicherungs-beitragsrecht/12-ausbildungszeiten.html
"12. November 2007
Zuletzt aktualisiert: 27. August 2019

Mit in Kraft treten der letzten Rentenreformgesetze werden
zum größten Teil (Schul)Ausbildungs- oder auch Studienzeiten
für die Rente nicht mehr berücksichtigt. Für die künftigen
Rentner bedeutet dies eine Kürzung der Rentenhöhe."

Grüße,
H.
 
On 12/23/2019 23:27, Hartmut Kraus wrote:
Am 23.12.19 um 18:47 schrieb Helmut Schellong:
Ich will meine Zeit nicht verschwenden.
Ich bin realistisch und glaube nicht, daß ich nach Jahren Erfolg
vor dem Verfassungsgericht haben wĂźrde.

Nun, ich lasse mich da nicht vom Glauben leiten, hab' nur mal ein bisschen
gegoogelt:

Am 23.12.19 um 15:47 schrieb Helmut Schellong:
Jedoch im Laufe der Jahre wurden die einsetzbaren Anrechnungsjahre
Zug um Zug zu Null (2006) gekĂźrzt.
Somit erhielt ich nachträglich fßr 8 angerechnete Jahre 0 Rentenpunkte.

Aus meiner Sicht ist das verfassungswidrig, da es den in der
Verfassung verankerten /Vertrauensschutz/ gibt, nach dem
man Gesetzen hinsichtlich Lebensplanung vertrauen können muß.

Davon steht da leider nichts.

Doch, genau das steht mehrmals dort.

"dass ein vom BĂźrger entgegengebrachtes Vertrauen
von der Rechtsordnung zu schĂźtzen ist."

"dass der BĂźrger sich bei seinen Dispositionen auf die bestehende
Rechtslage verlassen darf und bei Gesetzesänderungen
keine fĂźr den BĂźrger nachteiligen RĂźckwirkungen in Kraft treten dĂźrfen"

Woanders her:
"Der BĂźrger soll sich darauf verlassen dĂźrfen, dass sein auf eine
bestimmte Rechtslage gegrßndetes Verhalten nicht durch eine Rechtsänderung
anders bewertet wird und getroffene Dispositionen dadurch entwertet werden."

> https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensschutz

--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
www.schellong.de www.schellong.com www.schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm
 
Am 24.12.2019 um 11:41 schrieb Heinz Schmitz:

Mit in Kraft treten der letzten Rentenreformgesetze werden
zum größten Teil (Schul)Ausbildungs- oder auch Studienzeiten
fĂźr die Rente nicht mehr berĂźcksichtigt. FĂźr die kĂźnftigen
Rentner bedeutet dies eine KĂźrzung der RentenhĂśhe."
"Ein Land in dem wir gut und gerne Leben"

Bei vier linken Parteien im Bundestag frage ich mich nur wie lange dass
noch gut geht.
Mieten, Heizen, MĂźll, Wasser teurer, zur Arbeit fahren dito und mit
Argument "Klima" noch eine Schippe drauf.

Bin einfach nur gespannt...


Frohe Weihnachten

Butzo
 
On 12/24/2019 11:41, Heinz Schmitz wrote:
Rupert Haselbeck wrote:

Es gab zu keiner Zeit eine gesetzliche
Regelung, wonach es für Zeiten des Schulbesuchs irgendwelche rentenrelevante
Berücksichtigung, ja gar die Ansammlung von Rentenpunkten ohne eigene
Beitragszahlung geben würde.
Es dürfte auch schlechterdings unmöglich sein, dass eine Schulsekretärin
einem Schüler erklärt, er würde für den Schulbesuch Rente bekommen, nur weil
die Schulzeit im konkreten Fall nicht nur kostenlos sondern auch umsonst
war...

Wie soll ich denn dann dieses verstehen:
https://rente-rentenberater.de/rentenversicherung/versicherungs-beitragsrecht/12-ausbildungszeiten.html
"12. November 2007
Zuletzt aktualisiert: 27. August 2019

Mit in Kraft treten der letzten Rentenreformgesetze werden
zum größten Teil (Schul)Ausbildungs- oder auch Studienzeiten
für die Rente nicht mehr berücksichtigt. Für die künftigen
Rentner bedeutet dies eine Kürzung der Rentenhöhe."

Ganz einfach: Es ist immer genau so, wie ich es sage.
Siehe auch Beitrag vom Habakuk.

Ich hatte im Rathaus bei der Rentenstelle gefragt, und im Schulbüro.
Es wird also sofort verfälscht.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
www.schellong.de www.schellong.com www.schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm
 
Am 24.12.19 um 12:13 schrieb Klaus Butzmann:
Am 24.12.2019 um 11:41 schrieb Heinz Schmitz:

     Mit in Kraft treten der letzten Rentenreformgesetze werden
     zum größten Teil (Schul)Ausbildungs- oder auch Studienzeiten
     fßr die Rente nicht mehr berßcksichtigt. Fßr die kßnftigen
     Rentner bedeutet dies eine Kßrzung der RentenhÜhe."
"Ein Land in dem wir gut und gerne Leben"

Bei vier linken Parteien im Bundestag frage ich mich nur wie lange dass
noch gut geht.
Mieten, Heizen, MĂźll, Wasser teurer, zur Arbeit fahren dito und mit
Argument "Klima" noch eine Schippe drauf.

Bin einfach nur gespannt...

Bis der Furor teutonicus die kritische Masse Ăźberschreitet. Aber gemach,
die Laternenmaste sind auch nicht mehr das, was sie mal waren.

--
---hdw---
 
Klaus Butzmann schrieb:

Heinz Schmitz:

Mit in Kraft treten der letzten Rentenreformgesetze werden
zum größten Teil (Schul)Ausbildungs- oder auch Studienzeiten
fĂźr die Rente nicht mehr berĂźcksichtigt. FĂźr die kĂźnftigen
Rentner bedeutet dies eine KĂźrzung der RentenhĂśhe."
"Ein Land in dem wir gut und gerne Leben"

Ja. Die arg ungerechten Regelungen zur praktisch vollständigen Anrechnung
der Ausbildungs- und Stduienzeiten als Versicherungszeit (wenn auch
natßrlich nicht als Zeit der Beschäftigung) wurden konseqent zurßckgefahren.
Es ist einem Handwerker oder einem Fabrikarbeiter schliesslich auch kaum als
gerecht zu vermitteln, wieso ein anderer, der zehn oder fĂźnfzehn Jahre
später mit der Beitragszahlung beginnt, weil er in der Zwischenzeit -
kostenlos - die Schulen und/oder Universitäten besucht hat, welche er fßr
diesen mitbezahlt, später dennoch eine deutlich hÜhere Rente bekommen soll
als er selber sie trotz weit längerer Beitragszahlungen erhalten kann.

MfG
Rupert
 
Am 24.12.19 um 09:48 schrieb Sebastian Wolf:
Am 24.12.2019 um 09:19 schrieb Hartmut Kraus:
Am 24.12.19 um 09:08 schrieb Sebastian Wolf:
Am 24.12.2019 um 08:30 schrieb Hartmut Kraus:
Ich /bitte/ also /dringend/ nur noch um ernstgemeinte Antworten,

@all: Gebt dem Schnorrer und BetrĂźger kein Geld, ihr wĂźrdet es niemals
wieder sehen.

Dir ist schon klar, dass du dich damit strafbar machst?

Dann zeig mich doch an! Ich kann problemlos beweisen, dass du ein
Schnorrer und BetrĂźger bist.

Das Gericht wßrde wohl seinen Geisteszustand ßberprßfen, damit hätte er
dann Narren-Freiheit (und einen Kurator)!

Nur für den Fall, das jemand nicht weiß was damit gemeint ist:
<https://www.duden.de/rechtschreibung/Kurator>

--
Fritz
Frohes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr!
Allen die Guten Willens sind!
 
Am 24.12.19 um 12:13 schrieb Klaus Butzmann:
Am 24.12.2019 um 11:41 schrieb Heinz Schmitz:

Mit in Kraft treten der letzten Rentenreformgesetze werden
zum größten Teil (Schul)Ausbildungs- oder auch Studienzeiten
fĂźr die Rente nicht mehr berĂźcksichtigt. FĂźr die kĂźnftigen
Rentner bedeutet dies eine KĂźrzung der RentenhĂśhe."
"Ein Land in dem wir gut und gerne Leben"

Bei vier linken Parteien im Bundestag frage ich mich nur wie lange dass
noch gut geht.
Mieten, Heizen, MĂźll, Wasser teurer, zur Arbeit fahren dito und mit
Argument "Klima" noch eine Schippe drauf.

Bin einfach nur gespannt...

Waren da bei euch nicht SchrĂśder, Maschmeyer, RĂźrup, Riester, Harz & Co.
am 'Rudern'?

--
Fritz
Frohes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr!
Allen die Guten Willens sind!
 
Am 24.12.19 um 12:13 schrieb Klaus Butzmann:
Am 24.12.2019 um 11:41 schrieb Heinz Schmitz:

     Mit in Kraft treten der letzten Rentenreformgesetze werden
     zum größten Teil (Schul)Ausbildungs- oder auch Studienzeiten
     fßr die Rente nicht mehr berßcksichtigt. Fßr die kßnftigen
     Rentner bedeutet dies eine Kßrzung der RentenhÜhe."
"Ein Land in dem wir gut und gerne Leben"

Bei vier linken Parteien im Bundestag frage ich mich nur wie lange dass
noch gut geht.
Mieten, Heizen, MĂźll, Wasser teurer, zur Arbeit fahren dito und mit
Argument "Klima" noch eine Schippe drauf.

Als ob das die "Schuld" der Linken wäre.

> Bin einfach nur gespannt...

Ich nicht mehr.

> Frohe Weihnachten

Dir auch.
 
Am 24.12.19 um 12:50 schrieb Rupert Haselbeck:
Klaus Butzmann schrieb:

Heinz Schmitz:

Mit in Kraft treten der letzten Rentenreformgesetze werden
zum größten Teil (Schul)Ausbildungs- oder auch Studienzeiten
fĂźr die Rente nicht mehr berĂźcksichtigt. FĂźr die kĂźnftigen
Rentner bedeutet dies eine KĂźrzung der RentenhĂśhe."
"Ein Land in dem wir gut und gerne Leben"

Ja. Die arg ungerechten Regelungen zur praktisch vollständigen Anrechnung
der Ausbildungs- und Stduienzeiten als Versicherungszeit (wenn auch
natßrlich nicht als Zeit der Beschäftigung) wurden konseqent zurßckgefahren.

Naja, nach Gerechtigkeit fragt beim Gesetzgeber keiner.

Paradebeispiel: Mein alter Herr war nach der Wende einer der ersten
Ossis, die voll auf bundesdeutschem Rentenniveau waren: Nach
bundesdeutschem Recht stand einem berufsunfähigen Sportlehrer die Hälfte
seines letzten Nettogehalts zu. Das waren ein paar Mark mehr als seine
Miete (die war fast genauso schnell auf "Westniveau") ;) ...

Es ist einem Handwerker oder einem Fabrikarbeiter schliesslich auch kaum als
gerecht zu vermitteln, wieso ein anderer, der zehn oder fĂźnfzehn Jahre
später mit der Beitragszahlung beginnt, weil er in der Zwischenzeit -
kostenlos - die Schulen und/oder Universitäten besucht hat, welche er fßr
diesen mitbezahlt, später dennoch eine deutlich hÜhere Rente bekommen soll
als er selber sie trotz weit längerer Beitragszahlungen erhalten kann.

Manchmal sind deine Argumente schon nicht von der Hand zu weisen. Wenn's
nur Üfter so wäre.

--
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc
 
Am 24.12.2019 um 14:17 schrieb Hartmut Kraus:
Am 24.12.19 um 13:01 schrieb Fritz:
Am 24.12.19 um 09:48 schrieb Sebastian Wolf:
Am 24.12.2019 um 09:19 schrieb Hartmut Kraus:
Am 24.12.19 um 09:08 schrieb Sebastian Wolf:
Am 24.12.2019 um 08:30 schrieb Hartmut Kraus:
Ich /bitte/ also /dringend/ nur noch um ernstgemeinte Antworten,

@all: Gebt dem Schnorrer und BetrĂźger kein Geld, ihr wĂźrdet es niemals
wieder sehen.

Dir ist schon klar, dass du dich damit strafbar machst?

Dann zeig mich doch an! Ich kann problemlos beweisen, dass du ein
Schnorrer und BetrĂźger bist.

Irrtum, ich kÜnnte problemlos beweisen, dass du ein Verleumder gem. §
187 StGB bist (hatten wir schon).

Nur in deinen wirren Wahnvorstellungen.


Das Gericht wĂźrde wohl seinen Geisteszustand ĂźberprĂźfen,

Witzbold. Das Gericht wĂźrde Sebastians Aussagen auf ihren
Wahrheitsgehalt ĂźberprĂźfen.

NÜ, Verfahren wßrde lange vorher eingestellt. Staatsanwälte und Richter
haben anderes zu tun, als sich mit den Spinnereien des bekannten
Übergeschnappten Harmut Kraus zu befassen.
 

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