Neue Weltordnung: Erdgas gegen Rubel oder Gold - Putins Schachzug gegen den Westen...

Am 07.09.2022 um 14:16 schrieb Hans-Peter Diettrich:
On 9/7/22 8:31 AM, Thomas Heger wrote:
Am 06.09.2022 um 09:34 schrieb Hans-Peter Diettrich:

Ich würde erwarten, daß Einzelheiten in irgendeinem
(Telekommunikations?) Gesetz geregelt sind. Bei Beleuchtung mit
Radiowellen könnte auch Stromdiebstahl einschlägig sein?

Radiowellen sind aber kein elektrischer Strom.

\'Energiediebstahl\' wäre eine denkbare Bezeichnung, ist imho aber nicht
strafbar.

Ich korrigiere mich: Im StGB §248c heißte es nicht (vulgo)
Stromdiebstahl sondern genau \"Entziehung elektrischer Energie\".

Fraglich bleibt allenfalls, wie die Entziehung ohne Leiter zu werten
ist. Da käme ggf. auch Leistungserschleichung in Frage, entnehme ich
Wikipedia.

Man muß im Strafrecht alle Tatbestandsmerkmale prüfen.

Hier hätten wir das Merkmal \'Entziehung\'.

Gemeint ist damit das widerrechtliche Wegnehmen von etwas.

\'widerechtlich\' ist dabei ebenfalls ein solches Merkmal, das man auch
prüfen muß.

Wurden die Radiowellen dem Sender nun widerechtlich weggenommen?

Das wird man wohl verneinen müssen, da der Sender die Wellen ja
freiwillig und auf eigenen Wunsch ausgesandt hat.

Eine \'teleologische\' Betrachtung ist im Strafrecht untersagt. Man darf
also Gesetze nicht so formulieren, das man alles verbietet, das jemandem
bestimmten irgendwie schadet, da dies zwei wichtige Grundsätze verletzt.

Der eine Grundsatz ist der, das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind
und der andere, dass erlaubt ist, was nicht verboten ist.

Es ist also nicht statthaft die vom Produzenten nicht gewünschte
Verwendung von etwas unter Strafe zu stellen, wenn der Besitzer das
Objekt rechtmäßig besitzt.

Die Intentionen der Vorbesitzer kann der jeweillige Eigentümer getrost
ignorieren, sondern muß sich nur an die geltenden Gesetze halten.

Mit dem, was die Sender dem Empfänger überlassen hat kann der Empfänger
daher auch in einer Weise verfahren, die der Sender nicht wünscht.

Statt sich die Nachrichten oder Schlager also anzuhören, könnte er daher
auch ggf. damit eine Glühlampe zum Leuchten bringen.

Der Gesetzgeber könnte sowas aber untersagen, wenn er das meint tun zu
müssen und dabei nicht in Konflikt mit der Verfassung gerät.

Aber solange er das nicht tut, wäre so ein Verhalten erlaubt.

TH
 
Am 07.09.2022 um 23:08 schrieb Rolf Bombach:
Thomas Heger schrieb:

Es gibt einige tausend Schriften, welche sich kritisch gegenüber
Einstein, der SRT oder den Artikel \'Zur Elektrodynamik bewegter
Körper\' geäußert haben.

Toll. Das Katholische Kaffeekränzchen Kleinkleisterbach stellt
per Mehrheitsbeschluss fest, dass Einstein irrte.

Scheint deine Vorstellung von Wissenschaft zu sein.

Von Kleinkleisterbach hab ich bislang noch nie etwas gehört.

Ich hatte das selber festgestellt, alllerdings nicht \'Irrtum\' genannt
sondern \'Absicht\'.

Die Absicht ist natürlich selber nur eine Theorie, die genausogut auch
falsch sein kann.

Aber ich hatte über vierhundert Fehler in dem Text von Einstein \'Zur
Elektrodynamik bewegter Körper\' gefunden, die Planck unmöglich alle
übersehen haben kann.

Das erfodert eine Zusammenarbeit zumindest von Planck und Einstein, und
das wiederum Absicht.

(Planck war Herausgeber der Zeitschrift, wo besagter Artikel erschienen
ist.)

Es erfordert auch eine insgesamt gesellschaftsfeindliche Ideologie, wenn
vorsätzlich eine wissenschaftlich Unwahrheit verbreitet wird.



TH
 
Am 07.09.2022 um 10:18 schrieb Detlef Meißner:
Am 07.09.2022 um 08:41 schrieb Thomas Heger:
Am 06.09.2022 um 14:56 schrieb Hanno Foest:
Am 06.09.22 um 08:20 schrieb Thomas Heger:

Da Wasser einen gewissen, wenn auch geringen, Wert besitzt, gibt es
Tendenzen, diesen Wert den Eigentümern wegzunehmen und sie zusätzlich
dazu noch mit Gebühren zu belasten.

Diese Tendenz findet sich in einer gewissen Klasse von Abschaum, den
man \'Sozialisten\' nennt

Sozialisten bei Nestle? Was der Heger nicht alles rausfindet.


Eigentlich hatte ich nicht von Nestle geschrieben.

Allerdings nannten sich die Nazis selber \'Sozialisten\'.

Also sind alle Rechten Sozialisten?

Sehr kühn.

Die Nazis hatten sich selber wahrscheinlich garnicht als rechts angesehen.

Mussolini, der Anführer der italienischen Faschisten, war jedenfalls
nach eigenem Bekunden ein Sozialist.

Bei den Nazis muss man sehen, dass deren ideologie keineswegs sonderlich
national war, sondern sie einen Zustand der Welt mit dem Namen \'Neue
Weltordnung\' angestrebt hatten, wo es keine Nationen mehr gibt.

TH
 
Am 08.09.2022 um 08:34 schrieb Thomas Heger:
Am 07.09.2022 um 21:52 schrieb Rolf Bombach:
Ulrich D i e z schrieb:

Flüssiges Wasser ist unpraktisch, weil man das ja nicht festbinden kann.
Es sei denn man trocknet es vorher.

Kein Problem, Trockeneis wird kommerziell angeboten. Gerät aber
wegen CO2 in Verruf.

Der schwachsinnigste Unfug, der trotzdem derzeit der Öffentlichkeit
eingeimpft wird, ist die unsinnige Idee von der Gefährlichkeit von CO2.

CO2 ist ein absolut lebensnotwendiger Bestandteil der Atmosphäre und
dessen Verlust würde unser Ende bedeuten.

Der Grund liegt darin, dass CO2 für die Pflanzen das ist, was Sauerstoff
für die Tiere.

Da wir uns bezüglich der Atmung zu den Tieren zählen können, gehören wir
Menschen zwar zu den Lebewesen, die Sauerstoff brauchen und kein CO2.

Aber diesen Sauerstoff produzieren die Pflanzen aus CO2. Und die dümmste
aller dummen Ideen wäre, den Pflanzen ihre Atmung unmöglich zu machen.

Und Wasser ist auch nicht gefährlich, das brauchen auch alle Lebewesen.

Detlef
 
Am 08.09.2022 um 09:09 schrieb Thomas Heger:
Am 07.09.2022 um 10:18 schrieb Detlef Meißner:
Am 07.09.2022 um 08:41 schrieb Thomas Heger:
Am 06.09.2022 um 14:56 schrieb Hanno Foest:
Am 06.09.22 um 08:20 schrieb Thomas Heger:

Da Wasser einen gewissen, wenn auch geringen, Wert besitzt, gibt es
Tendenzen, diesen Wert den Eigentümern wegzunehmen und sie zusätzlich
dazu noch mit Gebühren zu belasten.

Diese Tendenz findet sich in einer gewissen Klasse von Abschaum, den
man \'Sozialisten\' nennt

Sozialisten bei Nestle? Was der Heger nicht alles rausfindet.


Eigentlich hatte ich nicht von Nestle geschrieben.

Allerdings nannten sich die Nazis selber \'Sozialisten\'.

Also sind alle Rechten Sozialisten?

Sehr kühn.


Die Nazis hatten sich selber wahrscheinlich garnicht als rechts angesehen.

Du vermutest schon wieder!

Lies mal nach, aus welchen Motiven die DAP gegründet wurde und warum sie
sich später umbenannt hat.
Aber nicht in der Wikipedia, da ist das sehr knapp gefasst.

Detlef
 
Am 08.09.22 um 09:02 schrieb Thomas Heger:

Aber ich hatte über vierhundert Fehler in dem Text von Einstein \'Zur
Elektrodynamik bewegter Körper\' gefunden, die Planck unmöglich alle
übersehen haben kann.

Ich hab 3 Millionen Fehler in deinen Texten gefunden. Das muß Absicht sein.

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 
Seit Putin uns Nordstream1 abgestellt hat fliesst das ganze Geld in die
Natoländer Norwegen, Niederlande, USA und die Gasspeicher füllen sich
trotzdem weiter.

Tja, da hat sich der Möchtegern-Zar verzockt! Sind die Speicher mal voll
werden die Preise purzeln und er ist am Arsch.
 
Thomas Heger füllte insgesamt 28 Zeilen u.a. mit:

Der schwachsinnigste Unfug, der trotzdem derzeit der Öffentlichkeit
eingeimpft wird, ist die unsinnige Idee von der Gefährlichkeit von CO2.

Alter, könntest du dich bitte endlich erschießen gehen?

Niemand außer enthirnten Idioten wie dir will ALLES CO2 aus der
Atmosphäre nehmen, es geht darum die menschengemachte Zunahme zu stoppen
und bestenfalls zurück zu nehmen.


mit der dir zustehenden Hochachtung
Mithi

--
\"Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich
effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen,
greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme,
die wirkungslos ist\" - Volker Beck - Die Grünen
 
Am 08.09.2022 um 11:04 schrieb Stefan Heimers:
Seit Putin uns Nordstream1 abgestellt hat fliesst das ganze Geld in die
Natoländer Norwegen, Niederlande, USA und die Gasspeicher füllen sich
trotzdem weiter.

Tja, da hat sich der Möchtegern-Zar verzockt! Sind die Speicher mal voll
werden die Preise purzeln und er ist am Arsch.

Die Speicher werden ganz schnell wieder leer werden.

Du bist naiv!

Detlef
 
On 9/8/22 11:35, Detlef Meißner wrote:
Am 08.09.2022 um 11:04 schrieb Stefan Heimers:
Seit Putin uns Nordstream1 abgestellt hat fliesst das ganze Geld in die
Natoländer Norwegen, Niederlande, USA und die Gasspeicher füllen sich
trotzdem weiter.

Tja, da hat sich der Möchtegern-Zar verzockt! Sind die Speicher mal voll
werden die Preise purzeln und er ist am Arsch.

Die Speicher werden ganz schnell wieder leer werden.

Du bist naiv!

Detlef

Bis die leer sind (die reichen für ca. 2 Monate) ist das provisorische
Flüssiggasterminal bereit.
 
Am 08.09.2022 um 11:53 schrieb Stefan Heimers:
On 9/8/22 11:35, Detlef Meißner wrote:
Am 08.09.2022 um 11:04 schrieb Stefan Heimers:
Seit Putin uns Nordstream1 abgestellt hat fliesst das ganze Geld in die
Natoländer Norwegen, Niederlande, USA und die Gasspeicher füllen sich
trotzdem weiter.

Tja, da hat sich der Möchtegern-Zar verzockt! Sind die Speicher mal voll
werden die Preise purzeln und er ist am Arsch.

Die Speicher werden ganz schnell wieder leer werden.

Du bist naiv!

Bis die leer sind (die reichen für ca. 2 Monate) ist das provisorische
Flüssiggasterminal bereit.

Bereit sein ist alles!

Detlef
 
Am 08.09.22 um 11:53 schrieb Stefan Heimers:

Bis die leer sind (die reichen für ca. 2 Monate) ist das provisorische
Flüssiggasterminal bereit.

Au ja, Frackinggas und 20% CO2 Aufschlag.

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 
On 9/8/22 8:51 AM, Thomas Heger wrote:
Am 07.09.2022 um 14:16 schrieb Hans-Peter Diettrich:
On 9/7/22 8:31 AM, Thomas Heger wrote:
Am 06.09.2022 um 09:34 schrieb Hans-Peter Diettrich:

Ich würde erwarten, daß Einzelheiten in irgendeinem
(Telekommunikations?) Gesetz geregelt sind. Bei Beleuchtung mit
Radiowellen könnte auch Stromdiebstahl einschlägig sein?

Radiowellen sind aber kein elektrischer Strom.

\'Energiediebstahl\' wäre eine denkbare Bezeichnung, ist imho aber nicht
strafbar.

Ich korrigiere mich: Im StGB §248c heißte es nicht (vulgo)
Stromdiebstahl sondern genau \"Entziehung elektrischer Energie\".

Fraglich bleibt allenfalls, wie die Entziehung ohne Leiter zu werten
ist. Da käme ggf. auch Leistungserschleichung in Frage, entnehme ich
Wikipedia.


Man muß im Strafrecht alle Tatbestandsmerkmale prüfen.

Vorab vielen Dank für Deinen Beitrag, der sich wohltuend vom Gehalt
vieler anderer Beiträge abhebt :)


Hier hätten wir das Merkmal \'Entziehung\'.

Gemeint ist damit das widerrechtliche Wegnehmen von etwas.

\'widerechtlich\' ist dabei ebenfalls ein solches Merkmal, das man auch
prüfen muß.

Wurden die Radiowellen dem Sender nun widerechtlich weggenommen?

Juristen tun sich schwer mit unkörperlichen Gütern, wie Strom und Daten.
Beim Strom kann man eine Wegnahme ggf. noch nachweisen, bei Daten
(DSGVO) und Werken (UrhG) ist Wegnahme eigentlich kein anwendbares
Merkmal, schädlich ist eher das *Gegenteil*, nämlich deren
Vervielfältigung und unerwünschte Nutzung.


Das wird man wohl verneinen müssen, da der Sender die Wellen ja
freiwillig und auf eigenen Wunsch ausgesandt hat.

Das ist grundsätzlich richtig, doch kann die freiwillige Abgabe ebenso
für persönliche Daten geltend gemacht werden, deren *nachfolgende*
Verwendung aber unerwünscht sein kann.

[...]
Es ist also nicht statthaft die vom Produzenten nicht gewünschte
Verwendung von etwas unter Strafe zu stellen, wenn der Besitzer das
Objekt rechtmäßig besitzt.

Was für unkörperliche \"Objekte\" billigerweise *nicht* geltend gemacht
werden kann.

Die Intentionen der Vorbesitzer kann der jeweillige Eigentümer getrost
ignorieren, sondern muß sich nur an die geltenden Gesetze halten.

Mit dem, was die Sender dem Empfänger überlassen hat kann der Empfänger
daher auch in einer Weise verfahren, die der Sender nicht wünscht.

Das gilt beispielsweise nicht im Urheberrecht, spricht also nicht gegen
eine gesetzliche Regelung auch für Rundfunksendungen.

Statt sich die Nachrichten oder Schlager also anzuhören, könnte er daher
auch ggf. damit eine Glühlampe zum Leuchten bringen.

Hier sollte mindestens Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. Auch ein
ausgeschalteter Empfänger entzieht dem EM-Feld Energie, die nachfolgende
Nutzung durch Wiedergabe steht garnicht zur Debatte. Wesentlich ist
hingegen, daß der Entzug von Energie für Beleuchtungszwecke
millionenfach höher ist als für den Rundfunkempfang.

Der Gesetzgeber könnte sowas aber untersagen, wenn er das meint tun zu
müssen und dabei nicht in Konflikt mit der Verfassung gerät.

Aber solange er das nicht tut, wäre so ein Verhalten erlaubt.

Abschließend noch ein paar Anmerkungen:

Die Nutzung von Straßen für Verkehrszwecke ist grundsätzlich gestattet,
doch kann schon das Befahren mit Kettenfahrzeugen eine unerwünschte
übermäßige Abnutzung zur Folge haben. Eine \"Abnutzung\" von
Rundfunkwellen zu Beleuchtungszwecken wäre zumindest physikalisch eine
Analogie, wenn auch nicht unbedingt juristisch.

Der Entzug von Rundfunk-Energie in nennenswertem Umfang ist nur im
Nahbereich eines Senders technisch möglich. Und er erfolgt schon durch
das reine Vorhandensein von Leuchtstoffröhren o.ä. im Strahlungsfeld,
ohne daß eine Nutzungsabsicht dahinter steckt.

Deshalb möchte ich meinen Beitrag nicht als Kritik oder
Verbesserungsvorschlag zur speziellen Gesetzeslage bezüglich
elektrischer Energie verstanden wissen, sondern als Denkanstoß für die
rechtliche Würdigung unkörperlicher Güter im Allgemeinen. Zu Internet,
sozialen Medien und persönlichen Daten ist IMO erst ein juristischer
Grundstein gelegt, keinesfalls eine zufriedenstellende und praxisnahe
Würdigung.

DoDi
 
Hans-Peter Diettrich wrote:
> Juristen tun sich schwer mit unkörperlichen Gütern,

Bei der Rechnungsstellung für eigene Leistungen und \"Leistungen\" ist mir
das noch nie aufgefallen.


--
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 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
/ \\ Mail | -- No unannounced, large, binary attachments, please! --
 
On Thu, 8 Sep 2022 19:04:59 +0200, Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com>
wrote:

Hier sollte mindestens Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. Auch ein
ausgeschalteter Empfänger entzieht dem EM-Feld Energie, die nachfolgende
Nutzung durch Wiedergabe steht garnicht zur Debatte. Wesentlich ist
hingegen, daß der Entzug von Energie für Beleuchtungszwecke
millionenfach höher ist als für den Rundfunkempfang.

Und möglicherweise könnte auch ein \"Empfänger zu Beleuchtungszwecken\" einen
Runfunkbeitrag, damals(tm) eine GEZ-Anmeldung, oder gar eine Funkamateurlizenz
nötig machen.

Thomas Prufer
 
Der Habakuk. schrieb:
Am 21.08.2022 um 17:39 schrieb Rolf Bombach:
Der Habakuk. schrieb:

Auf dem Unfug basiert die halbe moderne Physik. Unter anderen funktioniert GPS auch nur wegen der Berücksichtigung der RT. Wäre da ein falsches Vorzeoichen drin, müßte es mit Berücksichtigung der
Rt ja schlechter sein als ohne. Isses aber nicht, im Gegenteil: es ist damit noch genauer.

Das wird gern zitiert, trifft aber in dieser Form nicht wirklich zu.
GPS würde auch ohne Theorie funktionieren.

Aber bei weitem nicht so genau.
Oder noch krasser ausgedrückt, auch mit den ART/SRT-Korrekturen funktioniert es
nicht richtig.

Doch, tut es!

Die Satelliten müssen eh synchronisiert werden.

Natürlich. Aber da ist ja kein Argument gegen die RT. Ohne wäre der Fehler, bzw die Ungenauigkeit viel größer. So etwas bei 300 oder 500 Metern pro Stunde. Viel zu groß für etwa militätische
Anwendungen, aber auch viele zivile.

Verstehendes Lesen ist wohl nicht so dein Ding. Wie ich schon oft erwähnt
habe, der Missionsbericht von NAVSTAR GPS 2 ist auffindbar.

Und ja, GPS ist ein extrem präziser Test für die Relativitätstheorien (2 Stück).

Nun zeigt die Praxis aber, dass umgekehrt die RT-Korrekturen in den Satelliten
_nicht_ ausreichen, um ein präzises Funktionieren zu erreichen.
Das liegt unter anderem an technischen Grenzen. Es gibt auch keine zwei Atomuhren,
welche trotz Korrekturen exakt gleich gehen.
Und daher müssen die Uhren und die Satelliten synchronisiert werden.

Und wenn man das eh machen muss, sind im Prinzip vorausberechnete die RT-
Korrekturen im Satelliten nicht nötig. Elementare Logik.

--
mfg Rolf Bombach
 
Hallo Ole Jansen,

Du schriebst am Wed, 7 Sep 2022 22:17:04 +0200:

Am 07.09.22 um 22:11 schrieb Rolf Bombach:
Die Menschheit scheint nicht geneigt, das ausprobieren zu wollen.
Üblicherweise, d.h. seit Jahrtausenden, werden Ressourcen
ausgebeutet, bis die lokale Zivilisation zusammenbricht.

Das geht hier einigen anscheinend nicht schnell genug.

Auch Du wirst Dich gedulden müssen. Allein wirst Du das nicht schaffen.

--
(Weitergabe von Adressdaten, Telefonnummern u.ä. ohne Zustimmung
nicht gestattet, ebenso Zusendung von Werbung oder ähnlichem)
-----------------------------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen, S. Schicktanz
-----------------------------------------------------------
 
Hallo Rolf Bombach,

Du schriebst am Wed, 7 Sep 2022 23:12:52 +0200:

Binärsystem, bitte, nicht Dualsystem. Zu was soll denn ein
....
Binär heisst, dass die Mächtigkeit der Symbolmenge 2 ist. Das
betrifft die Darstellung der Zahl, nicht die Basis des Systems.

Aber sicher betrifft das die Basis des Systems - deren Grundmenge hat
eben deshalb die Mächtigkeit 2, ganz unabhängig von jeder Symbolik.
Die Symbolik muß halt ihre Symbolmenge danach ausrichten.

BCD und Gray-Code sind typische Binärcodes, welche nicht
zur Basis 2 sind.

Gray-Codes sind nur eine besondere Anordnung der Symbole eines
beliebigen Codes, um dessen binäre Darstellung nach einem bestimmten
Schema anzuordnen. Ähnliches trifft für BCD zu, wobei da halt die
Menge der Grundelemente des Dezimalsystems mit Binärfolgen dargestellt
werden.
Muß das noch weiter diskutiert werden? Du bist halt Siemensianer.

--
(Weitergabe von Adressdaten, Telefonnummern u.ä. ohne Zustimmung
nicht gestattet, ebenso Zusendung von Werbung oder ähnlichem)
-----------------------------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen, S. Schicktanz
-----------------------------------------------------------
 
On 9/8/22 8:52 PM, Thomas Prufer wrote:
On Thu, 8 Sep 2022 19:04:59 +0200, Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com
wrote:

Hier sollte mindestens Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. Auch ein
ausgeschalteter Empfänger entzieht dem EM-Feld Energie, die nachfolgende
Nutzung durch Wiedergabe steht garnicht zur Debatte. Wesentlich ist
hingegen, daß der Entzug von Energie für Beleuchtungszwecke
millionenfach höher ist als für den Rundfunkempfang.

Und möglicherweise könnte auch ein \"Empfänger zu Beleuchtungszwecken\" einen
Runfunkbeitrag, damals(tm) eine GEZ-Anmeldung, oder gar eine Funkamateurlizenz
nötig machen.

Das nicht, weil es kein Empfangsgerät i.S.d. RStV ist.

DoDi
 
On Thu, 8 Sep 2022 23:02:03 +0200, Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com>
wrote:

On 9/8/22 8:52 PM, Thomas Prufer wrote:
On Thu, 8 Sep 2022 19:04:59 +0200, Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com
wrote:

Hier sollte mindestens Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. Auch ein
ausgeschalteter Empfänger entzieht dem EM-Feld Energie, die nachfolgende
Nutzung durch Wiedergabe steht garnicht zur Debatte. Wesentlich ist
hingegen, daß der Entzug von Energie für Beleuchtungszwecke
millionenfach höher ist als für den Rundfunkempfang.

Und möglicherweise könnte auch ein \"Empfänger zu Beleuchtungszwecken\" einen
Runfunkbeitrag, damals(tm) eine GEZ-Anmeldung, oder gar eine Funkamateurlizenz
nötig machen.

Das nicht, weil es kein Empfangsgerät i.S.d. RStV ist.

Es gab mal den Fall (der sich *sehr* wie eine urbane Legende anhört):

Kleingärtner in Berlin beleuchten ihre Hütten mit Leuchtstoffröhren, die über
\"Antennen\" das Feld der Hochspannungsleitungen über den Kleingärten anzapfen,
auch als Protest gegen den Elektrosmog (oder: weil das Licht umsonst ist).
Nachdem die Unterlassungsklage wegen \"Entzug elektrischer Energie\" mangels
Leiter nicht durchgeht, probieren es \"die\" mit der Rundfunklizenz.

NB -- das hat alle Merkmale einer urbanen Legende: \"die\" verklagen kleine aber
bauernschlaue Kleingärtner, die \"denen\" eine Nase drehen. Dazu sind die Details
bei Nachfrage verschwommen, und im Netz find ich nix dazu. Ich hab das auch von
verschiedenen Leuten so nebenher gehört. (ISTR auch das Beleuchtung in
Gartenlauben lange nicht erlaubt war, weil es den Wohncharakter fördert.)


Thomas Prufer
 

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