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Rupert Haselbeck
Guest
Gerrit Heitsch schrieb:
Der Fahrer haftet im Gegensatz zum Halter, § 7 StVG, nicht
verschuldensunabhängig. Er haftet nach allgemeinen Regeln, also nur bei
Verschulden. Solange er nichts zu tun braucht, weil die Automatik aktiv ist,
§ 1a StVG, /kann/ er nichts falsch machen
Er mag ja FahrzeugfĂźhrer sein, aber er kann nichts falsch machen, also nicht
schuldhaft handeln, solange die Automatik steuert
Eben, das ist ein Problem des Herstellers, § 1 ProdHG
MfG
Rupert
Habe ich... wo genau steht in §1a was davon, daà der Fahrer nicht haftet
wenn die AI steuert?
Der Fahrer haftet im Gegensatz zum Halter, § 7 StVG, nicht
verschuldensunabhängig. Er haftet nach allgemeinen Regeln, also nur bei
Verschulden. Solange er nichts zu tun braucht, weil die Automatik aktiv ist,
§ 1a StVG, /kann/ er nichts falsch machen
Wenn ich mir (4) so durchlese sieht das eher danach aus als wenn du als
Fahrer haftest auch wenn die AI steuert:
FahrzeugfĂźhrer ist auch derjenige, der eine hoch- oder
vollautomatisierte Fahrfunktion im Sinne des Absatzes 2 aktiviert und
zur Fahrzeugsteuerung verwendet, auch wenn er im Rahmen der
bestimmungsgemäĂen Verwendung dieser Funktion das Fahrzeug nicht
eigenhändig steuert.
Er mag ja FahrzeugfĂźhrer sein, aber er kann nichts falsch machen, also nicht
schuldhaft handeln, solange die Automatik steuert
Knackpunkt ist auch (2) 5. Die 'ausreichende Zeitreserve' hängt stark
von der Situation ab und wie abgelenkt die Person im Fahrersitz gerade
war.
Eben, das ist ein Problem des Herstellers, § 1 ProdHG
MfG
Rupert