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Rupert Haselbeck
Guest
Volker Bartheld schrieb:
Sollte es dem ein oder anderen hier entgangen sein, dass der Fahrer seit
mehr als zwei Jahren nicht mehr haftet, weil er ja nicht mehr Fahrer ist,
wenn das Fahrzeug mittels "hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen"
gesteuert wird, vgl. § 1a StVG?
MfG
Rupert
lustige ErĂśffnung spielt. Im Schach ist das absolut kein Problem, wenn man
eine KI aber in ein KFZ setzt und auf den StraĂenverkehr loĂläst aber
doch. Diese Problematik kann man ganz gut am Thema Haftung nachvollziehen.
Solange die nämlich nicht beim Softwarehersteller (dem Automobilkonzern
und seinen Zulieferern) liegt, sondern immer noch beim betreuten Fahrer,
weiĂ offenbar niemand (und garantiert auch nicht), was da eigentlich vor
sich geht.
Sollte es dem ein oder anderen hier entgangen sein, dass der Fahrer seit
mehr als zwei Jahren nicht mehr haftet, weil er ja nicht mehr Fahrer ist,
wenn das Fahrzeug mittels "hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen"
gesteuert wird, vgl. § 1a StVG?
MfG
Rupert