Es gibt ein Problem mit dem Autopiloten.

Axel Berger <Spam@Berger-Odenthal.De> wrote:
[Asoziales Verkehrsverhalten] Mit Vollgas Beschleunigen, um an einem
anderen vorbei, der schon halb die Spur gewechselt hat, eine Engstelle
zu erreichen, in der Engstelle, nachdem der andere dahinter eingereiht
ist, ohne äußeren Grund scharf und bis zum Stillstand Abbremsen und
sekundenlang Stehenbleiben. Das ganze garniert mit Fingersignalen, die
von einigen Richtern als Straftat gesehen werden.

On Tue, 5 Nov 2019 11:06:51 +0100, Marc Stibane wrote:
> Das würde schlagartig aufhören wenn DashCams verbreiteter wären...

Was sie aus Gründen der DSGVO aber nicht sind.

Volker
 
On 11/5/19 6:27 PM, Guido Grohmann wrote:
Marc Stibane schrieb:
Axel Berger <Spam@Berger-Odenthal.De> wrote:

So etwa in der Art: Mit Vollgas Beschleunigen, um an einem anderen
vorbei, der schon halb die Spur gewechselt hat, eine Engstelle zu
erreichen, in der Engstelle, nachdem der andere dahinter eingereiht ist,
ohne äußeren Grund scharf und bis zum Stillstand Abbremsen und
sekundenlang Stehenbleiben. Das ganze garniert mit Fingersignalen, die
von einigen Richtern als Straftat gesehen werden.

Das wßrde schlagartig aufhÜren wenn DashCams verbreiteter wären...

Und dann? Vor Gericht wĂźrden die Aufnahmen dann als Beweismittel nicht
zugelssen.

Das ist Ermessenssache. Wenn aus dem Verhalten ein Unfall, vieleicht
noch mit Personenschaden, resultiert ist es eher wahrscheinlich, daß die
Aufnahmen als Beweismittel zugelassen werden.

Gerrit
 
Marc Stibane schrieb:
Axel Berger <Spam@Berger-Odenthal.De> wrote:

So etwa in der Art: Mit Vollgas Beschleunigen, um an einem anderen
vorbei, der schon halb die Spur gewechselt hat, eine Engstelle zu
erreichen, in der Engstelle, nachdem der andere dahinter eingereiht ist,
ohne äußeren Grund scharf und bis zum Stillstand Abbremsen und
sekundenlang Stehenbleiben. Das ganze garniert mit Fingersignalen, die
von einigen Richtern als Straftat gesehen werden.

Das wßrde schlagartig aufhÜren wenn DashCams verbreiteter wären...
Und dann? Vor Gericht wĂźrden die Aufnahmen dann als Beweismittel nicht
zugelssen.

Guido
 
Am 2019-11-05 um 18:27 schrieb Guido Grohmann:
Marc Stibane schrieb:
Axel Berger <Spam@Berger-Odenthal.De> wrote:

So etwa in der Art: Mit Vollgas Beschleunigen, um an einem anderen
vorbei, der schon halb die Spur gewechselt hat, eine Engstelle zu
erreichen, in der Engstelle, nachdem der andere dahinter eingereiht ist,
ohne äußeren Grund scharf und bis zum Stillstand Abbremsen und
sekundenlang Stehenbleiben. Das ganze garniert mit Fingersignalen, die
von einigen Richtern als Straftat gesehen werden.

Das wßrde schlagartig aufhÜren wenn DashCams verbreiteter wären...

Und dann? Vor Gericht wĂźrden die Aufnahmen dann als Beweismittel nicht
zugelssen.

Guido

Kommt drauf an:
https://www.welt.de/vermischtes/video187661460/BGH-Urteil-Dashcams-vor-Gericht-zugelassen-Das-muessen-Sie-beachten.html

--
---hdw---
 
horst-d.winzler schrieb:
Am 2019-11-05 um 18:27 schrieb Guido Grohmann:
Marc Stibane schrieb:
Axel Berger <Spam@Berger-Odenthal.De> wrote:

So etwa in der Art: Mit Vollgas Beschleunigen, um an einem anderen
vorbei, der schon halb die Spur gewechselt hat, eine Engstelle zu
erreichen, in der Engstelle, nachdem der andere dahinter eingereiht
ist,
ohne äußeren Grund scharf und bis zum Stillstand Abbremsen und
sekundenlang Stehenbleiben. Das ganze garniert mit Fingersignalen, die
von einigen Richtern als Straftat gesehen werden.

Das wßrde schlagartig aufhÜren wenn DashCams verbreiteter wären...

Und dann? Vor Gericht wĂźrden die Aufnahmen dann als Beweismittel nicht
zugelssen.

Guido


Kommt drauf an:
https://www.welt.de/vermischtes/video187661460/BGH-Urteil-Dashcams-vor-Gericht-zugelassen-Das-muessen-Sie-beachten.html

Bei Unfall mit Personenschaden mĂśglicherweise, bei Sachschaden eher
fraglich und als Beweis bei NĂśtigung - somit bei oben geschildertem
Verhalten - nicht.

Guido
 
Guido Grohmann schrieb:

Marc Stibane schrieb:
Axel Berger wrote:
So etwa in der Art: Mit Vollgas Beschleunigen, um an einem anderen
vorbei, der schon halb die Spur gewechselt hat, eine Engstelle zu
erreichen, in der Engstelle, nachdem der andere dahinter eingereiht ist,
ohne äußeren Grund scharf und bis zum Stillstand Abbremsen und
sekundenlang Stehenbleiben. Das ganze garniert mit Fingersignalen, die
von einigen Richtern als Straftat gesehen werden.

Das wßrde schlagartig aufhÜren wenn DashCams verbreiteter wären...

Und dann? Vor Gericht wĂźrden die Aufnahmen dann als Beweismittel nicht
zugelssen.

Das hat sich inzwischen dank des BGH wieder deutlich gebessert. Wenn die
DashCam datenschutzgerecht betrieben wird, dann sind deren Aufnahmen
durchaus verwertbar, nicht nur im Straf- sondern sogar auch im
Zivilverfahren. Datenschutzgerecht heisst hier im Wesentlichen, dass die
Aufzeichnung nicht dauerhaft gespeichert wird sondern nach einigen Sekunden,
etwa 30 bis 60, gleich wieder gelĂśscht wird. Erst durch eine automatische
(ausgelĂśst durch starke VerzĂśgerung, ErschĂźtterung,...) oder manuelle
AuslĂśsung wird bei Bedarf dann die dauerhafte Speicherung bewirkt.

MfG
Rupert
 
On 05.11.19 20:20, Rupert Haselbeck wrote:

Und dann? Vor Gericht wĂźrden die Aufnahmen dann als Beweismittel nicht
zugelssen.

Das hat sich inzwischen dank des BGH wieder deutlich gebessert. Wenn die
DashCam datenschutzgerecht betrieben wird, dann sind deren Aufnahmen
durchaus verwertbar, nicht nur im Straf- sondern sogar auch im
Zivilverfahren.

Die Frage ist, ob sie datenschutzgerecht betrieben kann.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
(24.9.2019, also recht aktuell)

Aktuelle Entwicklung - Datenschutz

"Die LandesdatenschutzbehĂśrden sehen den Einsatz von Dashcams als
unzulässig an, *auch wenn die Aufnahmen nur kurz und anlassbezogen
erfolgen*, da der Verwender der Dashcam seinen Informationspflichten
gegenüber dem Aufgenommenen im fließenden Verkehr nicht nachkommen kann.
Bei der stationären Videoßberwachung z.B. von Firmengebäuden erfolgt
diese notwendige Information – die vielen Daten enthalten muss – mit gut
lesbaren Schildern. Dies geht auf der Autofahrt nicht.

Die Unzulässigkeit basiert auf der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
wonach eine Beobachtung und Aufzeichnung mittels Videokamera nur
zulässig ist, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen fßr
konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte
bestehen, dass schutzwĂźrdige Interessen der Betroffenen Ăźberwiegen."

Datenschutzgerecht heisst hier im Wesentlichen, dass die
Aufzeichnung nicht dauerhaft gespeichert wird sondern nach einigen Sekunden,
etwa 30 bis 60, gleich wieder gelĂśscht wird.

Siehe Hervorhebung...

Hanno
 
On 04.11.19 10:16, Ralph Aichinger wrote:

Das ist egal. Wenn fßr die Autoindustrie die Realität nicht zum
Warenangebot paßt, dann muß die Realität passend gemacht werden.
Und die Politik ist dabei natĂźrlich gerne behilflich. Wurde doch
x-mal vorexerziert.

/ralph

z.Bsp heute ...
--
Gruesse Gert
 
Am 04.11.2019 um 02:08 schrieb Hans-Peter Diettrich:

Dir ist es also lieber, mit 20 Ăźber die Autobahn zu schleichen als mit
80? Immerhin passieren mit 80 in der gleichen Zeit viermal so viele
Fahrzeuge wie mit 20. Nun ja, wenn Du es lieber langsam haben mĂśchtest...

Nein, es passen bei Sicherheizabstand immer genau gleich viele Fahrzeuge
auf die Autobahn, mit dem Grenzfall v=0 und s=0. Auch der Durchfluss ist
gleich, außer natürlich bei v=0, er hängt nur von der Anzahl
Fahrstreifen ab..

Bernd
 
Bernd Laengerich schrieb:

Hans-Peter Diettrich:
Dir ist es also lieber, mit 20 Ăźber die Autobahn zu schleichen als mit
80? Immerhin passieren mit 80 in der gleichen Zeit viermal so viele
Fahrzeuge wie mit 20. Nun ja, wenn Du es lieber langsam haben mĂśchtest...

Nein, es passen bei Sicherheizabstand immer genau gleich viele Fahrzeuge
auf die Autobahn, mit dem Grenzfall v=0 und s=0. Auch der Durchfluss ist
gleich, außer natürlich bei v=0, er hängt nur von der Anzahl
Fahrstreifen ab..

Das gilt nur unter der Prämisse, dass der "Sicherheitsabstand" gelten soll,
den menschliche Fahrer benĂśtigen. Bei einer Steuerung der Fahrzeuge durch,
mĂśglicherweise sogar koordinierte (obwohl das insoweit ĂźberflĂźssig ist)
Automatiken ist der Sicherheitsabstand aufgrund der geringeren
Reaktionszeiten der Automaten im Vergleich zum trägen Menschen deutlich
geringer. Damit steigt natßrlich auch die Kapazität des vorhandenen
Verkehrsraumes

MfG
Rupert
 
Hanno Foest wrote:

Das hat sich inzwischen dank des BGH wieder deutlich gebessert. Wenn die
DashCam datenschutzgerecht betrieben wird, dann sind deren Aufnahmen
durchaus verwertbar, nicht nur im Straf- sondern sogar auch im
Zivilverfahren.

Die Frage ist, ob sie datenschutzgerecht betrieben kann.

Lies das mal:
https://www.welt.de/vermischtes/article172211649/Poller-gegen-Attentaeter-Deutsche-Staedte-als-Anti-Terror-Festungen.html
"06.01.2018
... im Sinne der Brüsseler EU-Kommission verhält, die im
vergangenen Oktober einen „Aktionsplan zum verbesserten
Schutz öffentlicher Räume“ gefordert hat.
---> Eine der wichtigsten Maßnahmen müssten dabei Barrieren
sein, die „innovativ und diskret“ angelegt sind, sodass sie
trotz ihrer Schutzfunktionen den „offenen Charakter“ der
Städte erhalten."

Datenschutz wäre dann, die Verwendung solcher Barrieren in Städten
zu verbieten - mit Barrieren würde man ja alle unter Generalverdacht
stellen.

Wir sollten uns doch langsam mal fragen, ob unsere "Gesellschaft"
nicht schon total verrückt geworden ist. Die ihr obliegenden Aufgaben
nimmt sie nicht mehr wahr, aber der Bürger darf es selbst auch nicht.
Ende Gelände.

Grüße,
H.
 
On 06.11.19 09:02, Heinz Schmitz wrote:

Datenschutz wäre dann, die Verwendung solcher Barrieren in Städten
zu verbieten - mit Barrieren wĂźrde man ja alle unter Generalverdacht
stellen.

Hä? Mit der gleichen Argumentation kÜnnte man auch die Polizei
abschaffen wollen.

Wir sollten uns doch langsam mal fragen, ob unsere "Gesellschaft"
nicht schon total verrĂźckt geworden ist.

Das kann man, aber in diesem konkreten Fall frag ich mich das eher bei dir.

Hanno
 
Guido Grohmann <guido.grohmann@gmx.de> wrote:
Gerrit Heitsch schrieb:

Ich hab eher den Eindruck als wenn manche Leute das Setzen des
Blinkers als 'ich wechsel jetzt die Spur, also macht mal Platz'
verstehen.
Manche? Hier ist das Blinken schon längst eine Vollzugsmeldung, keine
Ankündigung mehr. Zum Kotzen ist das.

ACK. An dem Punkt wo die meisten Leute den Blinker einschalten (wenn
überhaupt) könnte man ihn eigentlich wieder ausschalten - und sollte ihn
mind. 5 sec vorher eingeschaltet haben.

--
In a world without walls and fences,
who needs windows and gates?
 
On 06.11.19 00:10, Rupert Haselbeck wrote:

Das gilt nur unter der Prämisse, dass der "Sicherheitsabstand" gelten soll,
den menschliche Fahrer benĂśtigen. Bei einer Steuerung der Fahrzeuge durch,
mĂśglicherweise sogar koordinierte (obwohl das insoweit ĂźberflĂźssig ist)
Automatiken ist der Sicherheitsabstand aufgrund der geringeren
Reaktionszeiten der Automaten im Vergleich zum trägen Menschen deutlich
geringer. Damit steigt natßrlich auch die Kapazität des vorhandenen
Verkehrsraumes

Ist fraglich, wie viel das bringt. Ich hab gerade mal die
fahrschulmäßigen Faustformeln nachgeschlagen, da heißt es dann Bremsweg
bei Gefahrenbremsung 32m, Reaktionsweg 24m. Der Reaktionsweg ist da
schon der kleinere Teil des Bremswegs, und in Nullzeit wird auch ein
Automat nicht reagieren kĂśnnen.

Mit Koordination geht mĂśglicherweise noch mehr, da dann die Bremsung
schon eingeleitet werden kann, wenn das Problem noch außer Sichtweite
ist. Allerdings sind auch spontan auftretende Hindernisse denkbar - im
Extremfall so was wie, großes Ding fällt von Brücke auf die Autobahn -
wo eine VerkĂźrzung des Abstands unter das fĂźr die Reaktion *eigentlich*
notwendige zu einer Karambolage gleich mehrerer nachfolgender Fahrzeuge
fĂźhren wĂźrde.

Oder so: Die Fahrzeuge fahren per Funk koordiniert dicht an dicht. Da
kommt der fiese Hacker mit einem StĂśrsender, der die Koordination
spontan unmöglich macht. Die Automatiken erkennen das und müßten jetzt
den Sicherheitsabstand auf das autonom zu bewältigende vergrößern. Der
Platz dafĂźr ist aber einfach nicht da...

Hanno
 
On 11/6/19 11:00 AM, Hanno Foest wrote:
Oder so: Die Fahrzeuge fahren per Funk koordiniert dicht an dicht. Da
kommt der fiese Hacker mit einem StĂśrsender, der die Koordination
spontan unmöglich macht. Die Automatiken erkennen das und müßten jetzt
den Sicherheitsabstand auf das autonom zu bewältigende vergrößern. Der
Platz dafĂźr ist aber einfach nicht da...

Das Ergebnis wird ein Stau sein, ob mit oder ohne Unfall.

Gerrit
 
Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de>:

Das gilt nur unter der Prämisse, dass der "Sicherheitsabstand" gelten soll,
den menschliche Fahrer benĂśtigen. Bei einer Steuerung der Fahrzeuge durch,
mĂśglicherweise sogar koordinierte (obwohl das insoweit ĂźberflĂźssig ist)
Automatiken ist der Sicherheitsabstand aufgrund der geringeren
Reaktionszeiten der Automaten im Vergleich zum trägen Menschen deutlich
geringer.

Den Menschen abschaffen macht doch immer wieder Spassss, das ist ein altes
Lied. Der will diskutieren und die Herrschaftssicherung hat aber das fixe
Kommando angesagt, da wissma doch gleich, wie sich Organisation
buchstabiert. Nur mit ständigem Krieg kann der Neoliberalismus ßberleben
(das ist so!).

Die Risikokurve schön fettt ansteilen zu lassen, macht außerdem viel mehr
Spassss, weil oberaffengeil darĂźberhinaus. Fahren 1000 mit dem Risiko auf
Kante genäht, 200 km/h oder so, mit 1 m Abstand, dann wissma gleich, wasma
davon haben, wenn ein Prozessor spinnt. 500 Tote oder so. Oberaffengeil! So
richtig, wie im Krieg,

Menschen abschaffen!

Ohne Sinn und Verstand, aber neoliberalala durchgestylt wie die schnieken
Affen.

Letzteres gibt dann auch das Schema fĂźr die Massenverbreitung, immer schĂśn
alles privatwirtschaftlich organisiert. Jeder in der Kolonne ist
verantwortlich, dass alle andere Ăźberleben. Ha! Immer ein bisschen Angst mit
dabei, und gleich parieren alle wie am SchnĂźrchen. Ein altes Lied, ebenso.

Massenverkehr im staatlich organisierten Magnetbahnen bei 500 km/h, das
machen Kommunisten, das ist pfui. Hier kauft jeder sein Risiko selbst und in
Summe ist die Verlässlichkeit ...

nun ja, schauma die Bahnen in England an, was daraus geworden ist,
Deutschland holt aber mächtig auf. Mit S21 die Überlandstrecke ruinieren,
Demnächst ist die Bahn in Mßnchen dran, so bleibt nurmehr Flug oder
Autobahn. So geht das. Stress machen. Alles andere ist Luxus. Die Rendite
sinkt, irgendwo muss immer Stress gemacht werden, noch mehr, die Rendite
sinkt schon wieder.

> Damit steigt natßrlich auch die Kapazität des vorhandenen Verkehrsraumes

So geht Risiko. Wo kämama denn da dahin, wenn die Pyramidenglßcksspiele der
Finanzwirtschaft, denen die BĂśrsen schon nicht mehr hinterherkommen, nicht
ansatzweise in alle Lebensbereiche hineingekeilt werden? Ohne Sinn und
Verstand. Brachma net. Ist nicht sexy genug. Brot und Spiele, Katastrophen,
dass per Massenmedien je der Rest in Spannung mitfiebern kann, was jetzt
schon wieder passiert ist. So geht Arbeitsbeschaffung - ohne Sinn und
Verstand, bittesehr, sonst langweilt sich das Publikum.

Die Wirtschaftsblasen die per Einsatz von Elektronik gezĂźchtet wurden,
werden rarer. Die Steilheit der Risikokurven bei den Nachfolgern kĂśnnte noch
ärger werden. Nahrungsmittelsicherheit per Genmanipulation und so Späße.
Aber die Fans scharren bestimmt auch hier schon unruhig mit den Füßen. Eine
ganze Nation kurz einmal ausrotten? Ha! Oberaffengeil!

So. Grummel.
 
Am 06.11.2019 um 11:03 schrieb Gerrit Heitsch:
On 11/6/19 11:00 AM, Hanno Foest wrote:

Oder so: Die Fahrzeuge fahren per Funk koordiniert dicht an dicht. Da
kommt der fiese Hacker mit einem StĂśrsender, der die Koordination
spontan unmĂśglich macht. Die Automatiken erkennen das

und das gestÜrte Fahrzeug fährt automatisch auf den Randstreifen, ohne
die nachfolgenden zu behindern.

DoDi
 
On 06.11.19 15:22, Hans-Peter Diettrich wrote:

Oder so: Die Fahrzeuge fahren per Funk koordiniert dicht an dicht. Da
kommt der fiese Hacker mit einem StĂśrsender, der die Koordination
spontan unmĂśglich macht. Die Automatiken erkennen das

und das gestÜrte Fahrzeug fährt automatisch auf den Randstreifen, ohne
die nachfolgenden zu behindern.

Das dĂźrften, je nach StĂśrsender, mehrere 100 Autos (oder mehr) sein, die
mehrspurig fahren...

Hanno
 
Am 06.11.2019 um 00:10 schrieb Rupert Haselbeck:

> Das gilt nur unter der Prämisse, dass der "Sicherheitsabstand" gelten soll,

Ja, genau das schrieb ich.

den menschliche Fahrer benĂśtigen. Bei einer Steuerung der Fahrzeuge durch,
mĂśglicherweise sogar koordinierte (obwohl das insoweit ĂźberflĂźssig ist)
Automatiken ist der Sicherheitsabstand aufgrund der geringeren
Reaktionszeiten der Automaten im Vergleich zum trägen Menschen deutlich
geringer. Damit steigt natßrlich auch die Kapazität des vorhandenen
Verkehrsraumes

Ach? Ich habe das nicht bestritten. Es hängt natßrlich auch noch von der Länge
des Fahrzeuges ab. Fahrende Telefonzellen in denen der einzelne Dosist steht
wären da eine gute Verbesserung.

Dennoch bleibt die Kapazität von der Geschwindigkeit unabhängig, es kommen bei
20km/h nicht mehr oder weniger Fahrzeuge durch als bei 100km/h, bei letzterem
passiert jedes einzelne lediglich eine gegebene Strecke schneller.

Bernd
 
On Wed, 6 Nov 2019 17:15:44 +0100, Hanno Foest wrote:
On 06.11.19 15:22, Hans-Peter Diettrich wrote:
Die Fahrzeuge fahren per Funk koordiniert dicht an dicht. Da
kommt der fiese Hacker mit einem Störsender, der die Koordination
spontan unmöglich macht. Die Automatiken erkennen das
und das gestörte Fahrzeug fährt automatisch auf den Randstreifen, ohne
die nachfolgenden zu behindern.
Das dürften, je nach Störsender, mehrere 100 Autos (oder mehr) sein, die
mehrspurig fahren...

Ich finde ja das Beispiel mit irgendwelchen Hackern unnötig weit hergeholt.
Triviale Situation im Mischverkehr reichen dafür aus.

Nehmen wir einmal an, Du wärest auf einer dreispurigen Autobahn mit Deinem
SAE-Level-5-Fahrzeug auf der mittleren Spur unterwegs und würdest auf
einen noch menschlich gesteuerten Wagen vor Dir treffen. Rechts sind ein
paar autonome LKW mit 80,000km/h.

Die KI, das Betriebssystem, etc. Deines Autos wird die StVO auswendig
können, nach hinten auf die linke Spur schielen, ausrechnen, daß Deine
130km/h gem. § 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung exakt +13% und
mit mehr als 10km/h lt. gewisser Grundsatzurteile eine "wesentlich höhere
Geschwindigkeit" gegenüber dem 115km/h-Oberlehrer i. S. des § 5 Abs. 2
Satz 2 StVO sind.

Dann wird sie feststellen, daß folgende Verkehrsteilnehmer auf der linken
Spur mehr als "halber Tacho" bzw. 2,001s Sicherheitsabstand i. S. des §4
StVO haben. Dann wird die Karre den Blinker aktivieren, stumpf ausscheren,
den Überholvorgang mit konstanter Geschwindigkeit innerhalb von 30
Sekunden durchführen (115m/15km/h), während sich die Fahrzeuge auf der
linken Spur hinter Dir aufstauen und Du als potentiell
eingriffspflichtiger Standby-Pilot schweißnasse Achseln kriegst.

Dann wird Dein Fahrzeug nochmal blinken und sich mit ausreichendem
Sicherheitsabstand - wieder 115m - erst auf die mittleren Spur und dann
die rechte Spur in einer mit 250m ausreichende Lücke zwischen die LKW
begeben, dort unverändert mit der Tempomat-Geschwindigkeit 130km/h
weiterzuckeln, bis nach 18s ein erneuter Spurwechsel notwendig wird.

Was denn auch sonst?

Der KI-Cayenne auf der linken Spur wird mit 0.1g im Komfortmodus - bzw.
0.5g wenn es denn eiliger sein muß - verzögern, damit ihm gegenüber Deiner
Heckklappe noch mindestens "halber Tacho" Luft bleibt, dito der KI-X6m
hinter ihm, dann der autmome Tesla, ein Uber-Taxi mit seinen allesamt
schlafenden Insassen und schließlich das experimentelle Google-Auto. Damit
entsteht ein Stau von ca. 1km Länge, der sich mit 130km/h weiterbewegt und
irgendwann nach Minuten hoffentlich wieder auflöst, falls der
Porschefahrer im Regelsatz seines Spaß-SUVs den
Richtgeschwindigkeits-Override für freies vMax-Blasen nach Klemmenwechsel
mit einem verbalen "Ja ich will!" und authentifizierendem Fingerabdruck
auf dem Sensor wieder reaktiviert hat.

Die Firmware vom Uber-Taxi ist ein bisserl mit der heißen Nadel gestrickt,
verwechselt das Zusatzzeichen 1053-35 ("bei Nässe") unter dem 80er-Schild
mit Verkehrszeichen 2031 ("Radarkontrolle"), wirft den Anker und läßt
Google leider keine 30 Sekunden Zeit, die auf SAE Level 5 für die
ordnungsgemäße Übergabe der Fahrzeuglenkerpflichten an den menschlichen
Bereitschaftsdienstler vorgesehen sind.

Die eigentlich notwendige Vollbremsung war noch "Beta" und wurde bis zum
nächste Woche geplanten OtA-Update auscodiert, weswegen nur mit
suboptimalen 3.5m/s^2 verzögert und dem Hersteller der erste kapitale
Auffahrunfall in der Firmengeschichte beschert wird. Eine
Massenkarambolage, weil der erste nachfolgenden LKW ein bisserl Dreck auf
dem Abstandsradar hat und den querstehenden Kleinwagen für ein Reh hält,
das auf der Prioritätsliste nicht ganz oben steht.

Machen wir uns da mal nichts vor. Fligende Weißwürschtl und Freibier wirds
nicht geben. Aber OK, bei Lichte betrachtet haben wir das auch heute
schon, nur mit geringeren Sicherheitsabständen und mehr Gehupe. Warum
sollten also autonome Fahrzeuge mehr Empathie heucheln?

SCNR,
Volker
 

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