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Gerrit Heitsch
Guest
On 5/29/19 9:10 AM, Joerg Niggemeyer wrote:
Nein, bei Halogen eben nicht. Denn da spielt noch rein, daĂ die
Leitungen zu den Lampen unterschiedlich lang sind. Ăblicherweise ist
rechts die Lampe mit der längeren Leitung. Da gerne an Kupfer gespart
wird (die Kabel sind eher dĂźnn) macht das anscheinend genug Unterschied
um die Lebensdauer zu beeinflussen. Jedenfalls hielten bisher immer die
Halogenlampen auf der Beifahrerseite so um 1 Jahr länger. Aber das merkt
man erst wenn man eben nicht gleich beide tauscht.
Und wie gesagt, der erwähnte Xenon-Brenner im Audi starb erst zwei Jahre
nach dem Ableben seines Kollegen.
Gerrit
In message <xobhhnkgsef3.dlg@news.bartheld.net
Volker Bartheld <news2019@bartheld.net> wrote:
What he said. Meine diesbezßglichen Erkenntnisse waren äquivalent. Nein, es
existiert m. W. n. keine gesetzliche Verpflichtung, Xenonbrenner beidseitig
zu tauschen. Man kann aber auch einfach mit kaputtem oder verstelltem
Abblendlicht weiterfahren. Ist gĂźnstiger als ein Tausch.
Bis zum TĂźV ?! ;-)
Normalerweise sollte der entgĂźltige Defekt bzw. das Versagen des zweiten
alten Brenners nicht sehr lange auf sich warten lassen, insbesondere,
wenn es Qualitätsware von Philips oder Osram war. Gilt auch fßr
Halogen.
Nein, bei Halogen eben nicht. Denn da spielt noch rein, daĂ die
Leitungen zu den Lampen unterschiedlich lang sind. Ăblicherweise ist
rechts die Lampe mit der längeren Leitung. Da gerne an Kupfer gespart
wird (die Kabel sind eher dĂźnn) macht das anscheinend genug Unterschied
um die Lebensdauer zu beeinflussen. Jedenfalls hielten bisher immer die
Halogenlampen auf der Beifahrerseite so um 1 Jahr länger. Aber das merkt
man erst wenn man eben nicht gleich beide tauscht.
Und wie gesagt, der erwähnte Xenon-Brenner im Audi starb erst zwei Jahre
nach dem Ableben seines Kollegen.
Gerrit