Warum ist die (private) Fotovoltaik am Ende?...

Hi Christoph,

Mit Wärmepumpen zum Heizen von Gebäuden hält sich meine Begeisterung in
Grenzen. Damit holt man sich im Wesentlichen die Energie zurück, die in
den kalorischen Kraftwerken durch die Kühltürme und Gewässer entsorgt
wurde.

Jetzt fall nicht hinten rrunter. Mit einer Wärmepumpe holst Du Dir im
Wesentlichen Wärme aus Deiner Umwelt, die zum allergrößten Teil solarem
Ursprung sein dürfte

Ins Haus geholte
Kraftwerke machen die konventionellen Heizkessel überflüssig.

Es ging um den Vergleich Wärmepumpe statt Heizstab, nur zur Erinnerung.

Man muss ja nicht gerade die dümmsten Verbraucher aktivieren, selbst
wenn sie die billigsten sind ;-)

Warum eigentlich nicht? Sie können teure Technik wie Akkus und
Power-to-X-Anwendungen ersparen, indem man Brennstoffe ganz einfach
liegen lässt und sie NICHT anzündet.

Deswegen muss man trotzdem nicht auf eine Wärmepumpe verzichten. Wäre
auch mal interessant, Das Mini-BHKW mit einer WP zu kombinieren, die
dessen Abwärme gleich noch zusätzlich nutzt...

> Nicht nur die RegelFÄHIGKEITEN, sondern auch die Regelei selbst.

Bin ich ganz bei Dir

> Träge Masse gibt es nicht nur in der Physik, sondern auch in den Köpfen.

Diese war gemeint.

Marte
 
Hi Volker,

IMHO müssen wir über kurz oder lang tatsächlich dahin kommen, dass
auch die Regelfähigkeiten mit in den Preis einfließen.

Da sind wir ja längst.

Aber es scheint nicht zu funktionieren. Ich hab jetzt nichts zitatfähig,
meine aber mitbekommen zu haben, dass diverse moderne Gaskraftwerke
große Not hätten, kostendeckend zu arbeiten, weil andere Energieträger
einfach billiger sind.

Marte
 
Am 07.01.2022 um 09:10 schrieb Marte Schwarz:
Hi Volker,

IMHO müssen wir über kurz oder lang tatsächlich dahin kommen, dass
auch die Regelfähigkeiten mit in den Preis einfließen.

Da sind wir ja längst.

Aber es scheint nicht zu funktionieren. Ich hab jetzt nichts zitatfähig,
meine aber mitbekommen zu haben, dass diverse moderne Gaskraftwerke
große Not hätten, kostendeckend zu arbeiten, weil andere Energieträger
einfach billiger sind.

Machen wir nicht genau deswegen den Kohleausstieg?

O.J.
 
On 1/7/22 5:36 AM, Marte Schwarz wrote:
Hi Hans-Peter,

Frage: wo bleibt die zu viel eingespeiste Energie?

Wie wäre es damit, dann Einspeiser abzuwerfen? Das geht nirgends
einfacher als mit Wechselrichter, die Sonnenstrom einspeisen. Das geht
ins Millisekunden.

Wer entscheidet dann, wann und welcher Einspeiser abgeschaltet werden
soll? Wenn man das dem einzelnen Sonnenstromeinspeiser überläßt, dann
droht das Netz unkontrollierbar zu werden.

DoDi
 
On 1/7/22 8:58 AM, Ole Jansen wrote:
Am 06.01.2022 um 22:54 schrieb Hans-Peter Diettrich:
Was hindert dann einen Betrüger daran, einfach eine falsche Buchung in
die Blockchain einzuschleusen?

Das kommt darauf an. Niemand, eine zentrale Instanz oder ein
dezentraler Konsensmechanismus welcher festlegt wie angehängte
Blöcke zu validieren sind.

Mit der Validierung der Blockchain hat das nichts zu tun.

Verteilte öffentliche Blockchains ohne zentrale Instanzen
wie z.B. \"freie\" Kryptowährungen müssen sich selbst überwachen.
Teilnehmer agieren dabei als Validatoren.

Wer entscheidet dann, ob die Transaktion von X Bitcoins von A nach B
valide ist? Und wann macht er das?

DoDi
 
Am 07.01.2022 um 09:07 schrieb Marte Schwarz:
Hi Christoph,

Mit Wärmepumpen zum Heizen von Gebäuden hält sich meine Begeisterung
in Grenzen. Damit holt man sich im Wesentlichen die Energie zurück,
die in den kalorischen Kraftwerken durch die Kühltürme und Gewässer
entsorgt wurde.

Jetzt fall nicht hinten rrunter. Mit einer Wärmepumpe holst Du Dir im
Wesentlichen Wärme aus Deiner Umwelt, die zum allergrößten Teil solarem
Ursprung sein dürfte

Kommt drauf an, wie der dafür nötige Strom produziert wurde. Wurde er in
thermischen Kraftwerken erzeugt, dann wurden höchstwahrscheinlich 60%
der Energie einfach in die Umwelt entlassen. Diese 60% holt man sich mit
der Wärmepumpe aus der Umwelt zurück. Je nach Qualität und
Betriebszustand der Anlage kann\'s auch etwas mehr sein. Je kälter es
draußen wird, desto schlechter funktionieren die Wärmepumpen und der
Stromanteil zum Heizen steigt. Der Strom, den man dafür braucht, liefert
lediglich Niedertemperaturwärme. Damit kann man im Wesentlichen NUR noch
Gebäude heizen. Nix Fernseher, Computer, Radio, Internet, Produktion, ...

Ins Haus geholte Kraftwerke machen die konventionellen Heizkessel
überflüssig.

Es ging um den Vergleich Wärmepumpe statt Heizstab, nur zur Erinnerung.

Primär geht es um die Vermeidung von Umweltschäden. Alles Andere leitet
sich daraus ab. Denn wird der Umweltschaden zu groß, gibt es
Massenaussterben. Dazu können auch wir Menschen gehören. Deshalb sollte
man den zentralen Punkt nicht zugunster irgendwelcher isolierter
Betrachtungsweisen übersehen.

Man muss ja nicht gerade die dümmsten Verbraucher aktivieren, selbst
wenn sie die billigsten sind ;-)

Warum eigentlich nicht? Sie können teure Technik wie Akkus und
Power-to-X-Anwendungen ersparen, indem man Brennstoffe ganz einfach
liegen lässt und sie NICHT anzündet.

Deswegen muss man trotzdem nicht auf eine Wärmepumpe verzichten.

Müssen nicht. Kann man aber, weil wir reichlich Prozesse mit Abwärme
haben, die statt Wärmepumpe genutzt werden könnte. Wozu eine Wärmepumpe
betreiben, wenn die gewünschte Wärme schon in der Mobilität und
Stromproduktion quasi ganz von selbst anfällt? Es ist nur eine Frage des
Managements, ob man diese Wärmequellen nutzen kann oder nicht.

Wäre
auch mal interessant, Das Mini-BHKW mit einer WP zu kombinieren, die
dessen Abwärme gleich noch zusätzlich nutzt...

Machen kann man natürlich. Sollte aber auch noch bezahlbar sein und
sollte vor allem Umweltschadensanreicherung beenden und bereits
angerichteten möglichst noch reparieren.


--
Servus
Christoph Müller
www.astrail.de


--
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Am 06.01.22 um 22:18 schrieb Christoph Müller:
Man kann alles beliebig verkomplizieren. Wenn eine Glühbirne nicht mehr
richtig hell wird, ist \"zu wenig Strom im Netz\". Droht sie
durchzubrennen, dann zu viel.

Langsam glaube ich, Du bist wirklich so blöd, wie Du tust.

Ob eine Glühbirne nicht mehr richtig hell wird oder durchbrennt, hängt
von der Netzspannung ab. Bei \"Einspeisung und Bedarf zur Deckung
bringen\" geht es um die Wirkleistung.

Unabhängig von der aktuellen Wirkleistungsbilanz (also Netzfrequenz)
kann man durch Einspeisung von Blindleistung die Netzspannung variieren.
Dies (Spannungshaltung im Netz) ist die zweite große Komponente der
Netzregelung: die Spannungs-Blindleistungsregelung oder kurz
U/Q-Regelung. In erster Näherung sind (globale)
Frequenz-Wirkleistungsregelung (f/P-Regelung) und (lokale) U/Q-Regelung
voneinander entkoppelt.

Um die Details können sich die Fachleute kümmern.

Wenn man praktikable Lösungen anbieten will, dann sollte man so weit
Fachmann sein, dass man wenigstens die Grundlagen beherrscht.

In regelungstechnischen Kategorien gedacht führt man damit eine
zusätzliche Laufzeit in den Regelkreis der Primärregelung ein.

Von wie vielen Millisekunden ist da die Rede?

Das destabilisiert die Regelung und macht sie im Enstfall unbrauchbar.

Wie alle Störgrößen im Regelkreis...

Nein. Stabilität und auch ihr Nichtvorhandensein ist in der (linearen)
Regelungstechnik eine Frage der Eigenschaften eines Systems und ist
völlig unabhängig von der Art der einwirkenden Signale wie Führungs- und
Störgrößen.

V.
 
Am 06.01.22 um 21:11 schrieb Marte Schwarz:
1.: die Ermittlung des Preises und die Übertragung an die Einspeiser
kostet Zeit.

Nö, das kann man von vornherein festlegen, welche Frequenz welchen Preis
macht.

Wenn Preis und Frequenz festverdrahtet zu einander proportional sind,
dann ist die Preisberechnung überflüssig.

2.: die Übertragung der Preisinformation an die Einspeiser benötigt
irgendeine Art von gesonderter Infrastruktur für die Datenübertragung.

Christoph spricht ständig von einer \"Dienstleistungsstelle\", die den
Bedarf ermitteln, den Preis berechnen und die Preisinfo übermitteln soll.

Wozu? Die Frequenz dürfte beim Einspeiser so ziemlich die gleiche sein,
wie beim Abnehmer.

Eben.

So wie ich Christoph bisher verstand, sieht er dieses Instrument auch
nicht als allein seeligmachende Komponente im Netz.

Da wird es schwieriger. In der Regelungstechnik gibt es ein
Grundprinzip: EINE Regelgröße (hier: Netzfrequenz) darf immer nur von
EINEM Regelsystem (das hier verteilt aufgebaut ist) geregelt werden. Das
ist wie beim Autofahren: wenn der Beifahrer andere Vorstellungen vom
Abstand vom rechten Fahrbahnrand hat (in der Technik ist ideale
gleichheit ein theoretischer Grenzfall), dann zerren Fahrer und
Beifahrer in unterschiedliche Drehrichtungen am Lenkrad. Vielleicht
gewinnt der Stärkere, vielleicht stellt sich ein mittlerer Zustand ein,
mit dem beide nicht zufrieden sind: was auch immer - zufriedenstellend
wird das Ergebnis nicht sein.

Im Grunde ist das, was Christoph immer wieder auf den Tisch bringt,
längst Realität. Virtuelle Kraftwerke existieren, der Zugang auch zum
Primärregelmarkt ist diskriminierungsfrei.

Aber es ließe sich
damit durchaus eine charmante Regelungskomponente einführen, um
Regelungskosten den verursachenden Stellen zumindest Teilweise zuordnen
zu können, sowohl auf Anbieterseite alsauch auf Verbraucherseite.
Jedenfalls deutlich fairer, als dies derzeit der Fall ist.

Es liegt doch in der Natur der elektrischen Energieversorgung, dass
Verbraucher quasi stochastischen Bedarf haben. Jede einzelne der
Millionen Schalthandlungen und Laständerungen je Sekunde auf ihre
Inanspruchnahme von Primärregelleistung zu bewerten, scheint mir nicht
sinnvoll zu sein. Zumal die Auswirkung einer Schalthandlung auf die
Netzfrequenz ja nicht unmittelbar erfolgt, sondern zwischen Ursache
(Schalthandlung) und Wirkung (Netzfrequenz) ja noch die Dynamik des
Netzes - in erster Näherung verzögert proportionales Verhalten 1.
Ordnung PT1 mit der Netzanlaufzeitkonstante - wirkt.

Da scheint mir die derzeitige lösung - solidarische Bbereitstellung der
Systemdienstleistung \"Frequenzhaltung\" durch alle ÜNBs und solidarisches
Tragen der Kosten durch alle Endkunden - gerecht, praktikabel und
wirtschaftlich optimal.

V.
 
Am 07.01.22 um 09:10 schrieb Marte Schwarz:
Hi Volker,

IMHO müssen wir über kurz oder lang tatsächlich dahin kommen, dass
auch die Regelfähigkeiten mit in den Preis einfließen.

Da sind wir ja längst.

Aber es scheint nicht zu funktionieren.

funktioniert wunderbar. Siehe https://www.regelleistung.net

Ich hab jetzt nichts zitatfähig,
meine aber mitbekommen zu haben, dass diverse moderne Gaskraftwerke
große Not hätten, kostendeckend zu arbeiten, weil andere Energieträger
einfach billiger sind.

Andere Baustelle.

V.
 
Am 06.01.22 um 21:00 schrieb Sieghard Schicktanz:
Hallo Volker Staben,

Du schriebst am Thu, 6 Jan 2022 17:48:27 +0100:

doch Signaturen für den _Inhalt_ des vorgängigen Blocks und deshalb
nur gültig (und verifizierbar), wenn dessen Hash _und_ Inhalt
^^^^^^^^^^^^^^^^^
...
Hm, ich bin kein Informatiker - die müsste man mal fragen. Aber wenn

Ich weiß da auch nur, was in dieversen Nichtinfomatik-Fachzeitschriften
dazu zu lesen ist. Aber:

man den ersten Block abschneidet, dann bleibt doch der zweite Block
(Hash des ersten Blocks + Nutzdaten des zweiten Blocks) unverändert

D.h. es bleibt (evtl.) _nur_ der \"Hash des ersten Blocks\" und nicht
dessen Inhalt? D.h. der Hash _des_ zweiten Blocks entsteht mindestens
aus dem ersten Hash und dem Inhalt des zweiten Blocks - das wäre dann
nach \"Abschneiden\" des ersten Blocks noch gültig und könnte
funktionieren.

denke ich auch.


Aber damit ist eine vollständige Rückverfolgbarkeit
nicht mehr gesichert, und daher dürfte das so implementiert sein, daß
jeder folgende Hash nicht nur den Vorgänger, sondern auch die gesamte
\"Vorgeschichte\" umfasst. Damit wären nach Abschneiden des ersten Blocks
alle folgenden Hashes ungültig, was das angestrebten Ziel erreichen
ließe.

ehrlich gesagt - das wird mir zu kompliziert - ich bin nicht vom Fach.

Wenn der erste Block fehlt und nur noch dessen Hash im zweiten Block
vorhanden ist, dann wird doch der Hash im dritten Block (der Hash im
zweiten Block und Nutzdaten des zweiten Blocks verhasht hat) noch gültig
sein. Und so weiter.

Rückverfolgbarkeit ist doch generell nur vom Ende her rückwärts
möglich. Nur der letzte Hash garantiert die Integrität des vorigen
Blocks und damit auch die Integrität des Hashs über den vorvorigen Block et.

Und für Daten, die man vorn abschneiden möchte, muss man auch keine
Validierung mehr haben. Man wird nur regeln benötigen, die festlegen,
wer den Anfang abschndeiden darf, um unerwünschten Datenverlust zu
verhindern.

Aber: wie gesagt - ich bin raus, daher EOD an dieser Stelle und Danke
für den Fisch.

Gruß, V.
 
Am 07.01.2022 um 09:10 schrieb Marte Schwarz:
Hi Volker,

IMHO müssen wir über kurz oder lang tatsächlich dahin kommen, dass
auch die Regelfähigkeiten mit in den Preis einfließen.

Da sind wir ja längst.

Aber es scheint nicht zu funktionieren. Ich hab jetzt nichts zitatfähig,
meine aber mitbekommen zu haben, dass diverse moderne Gaskraftwerke
große Not hätten, kostendeckend zu arbeiten, weil andere Energieträger
einfach billiger sind.

Es gibt hoch effiziente GuD-Gaskraftwerke mit teilweise sogar etwas über
60% elektrischen Wirkungsgrad. Die Dinger sind allerdings auch richtig
teuer und werden vor allem nur aus politischen Gründen am Leben gehalten
und sogar neu gebaut.

Unsere Umwelt interessiert sich aber mehr für angerichtete und sich noch
immer anreichernde Umweltschäden als für elektrische Wirkungsgrade.
Diese GuD-Kraftwerke liefern i.d.R. KEINE NUTZWÄRME. Die wird einfach
via Kühlturm und/oder Gewässer entsorgt. Das sind selbst mit solchen
Spitzenkraftwerken noch immer ca. 40% der eingesetzten Energie. Üblich
sind eher 60% Abwärme.

Die GuD-Kraftwerke sollten einst die Mittagsspitzen abdecken. Wäre das
möglich, könnte man sie vieleicht sogar wirtschaftlich (für die
Betreiber) betreiben. Doch genau in diese Mittagsspitze hinein liefern
inzwischen ziemlich viele PV-Anlagen ohne Umweltschadensanreicherung.
Deshalb gibt es nur selten einen Grund, diese hoch effizienten
Kraftwerke anzuwerfen. Nun können sie nicht mehr genug Strom liefern,
mit dessen Erlös sich die Anlage selbst finanzieren könnte. Geht jetzt
nur noch mit politischer Unterstützung.

--
Servus
Christoph Müller
www.astrail.de


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Am 06.01.22 um 10:16 schrieb Hartmut Kraus:
Ist denn Dein Hauptprogramm \"Dienstleistungsstelle.bas\" bzw. in
8.3-Notation \"DLS.BAS\" schon fertig?

Gruß, V.

Gib\'s auf, Christoph merkt doch nicht mal, wenn man ihn verarscht. ;)

Scheint so. Aber die Gelegenheit war günstig :)

Gruß, V.
 
Am 07.01.2022 um 09:04 schrieb Hans-Peter Diettrich:
On 1/7/22 5:36 AM, Marte Schwarz wrote:
Hi Hans-Peter,

Frage: wo bleibt die zu viel eingespeiste Energie?

Wie wäre es damit, dann Einspeiser abzuwerfen? Das geht nirgends
einfacher als mit Wechselrichter, die Sonnenstrom einspeisen. Das geht
ins Millisekunden.

Wer entscheidet dann, wann und welcher Einspeiser abgeschaltet werden
soll?

Das könnte ein lokal betriebenes WertReaktionsModul (WRM) erledigen.
Damit geht\'s um alles, was Strom erzeugt und verbraucht sowie auch um
Wärme, Wärmespeicher, Prozesswärme, menschliche Gewohnheiten usw.

Wenn man das dem einzelnen Sonnenstromeinspeiser überläßt, dann
droht das Netz unkontrollierbar zu werden.

Deshalb muss ein WRM auch etwas mehr im Blick als nur die eigene PV-Anlage.

--
Servus
Christoph Müller
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Am 07.01.2022 um 11:07 schrieb Volker Staben:
Am 06.01.22 um 21:11 schrieb Marte Schwarz:
1.: die Ermittlung des Preises und die Übertragung an die Einspeiser
kostet Zeit.

Christoph spricht ständig von einer \"Dienstleistungsstelle\",

ja

> die den Bedarf ermitteln,

sie ermittelt KEINEN Bedarf! Sie beobachtet das Verhältnis von Angebot
und Nachfrage. Sind beide gleich groß, besteht kein Handlungsbedarf.
Wird mehr nachgefragt als grade angeboten wird, steigt der Strompreis
(und fällt im umgekehrten Fall), der augenblicklich veröffentlicht wird.
Die Preissprünge sind das Ergebnis einen Regelalgorithmus, dessen
Aufgabe es ist, Angebot und Nachfrage im Gleichgewicht zu halten. Das
Leistungsniveau spielt dabei erst mal keine Rolle. Wird man aber
trotzdem berücksichtigen, um die Überlastung von Leitungen damit zu
verhindern.

Im Grunde ist das, was Christoph immer wieder auf den Tisch bringt,
längst Realität. Virtuelle Kraftwerke existieren, der Zugang auch zum
Primärregelmarkt ist diskriminierungsfrei.

Wenn er diskriminierungsfrei ist, dann kann man auch mit 10 Wattstunden
am Handel teilnehmen. Ist das tatsächlich so? Oder gibt es Mindestmengen
oder Vergleichbares? Wenn ja, dann kann von einem diskriminierungsfreien
Markt keine Rede sein.

Es liegt doch in der Natur der elektrischen Energieversorgung, dass
Verbraucher quasi stochastischen Bedarf haben. Jede einzelne der
Millionen Schalthandlungen und Laständerungen je Sekunde auf ihre
Inanspruchnahme von Primärregelleistung zu bewerten, scheint mir nicht
sinnvoll zu sein.

Damit stellt sich auch die Frage nach der Funktion der Smart Meter, die
sehr hochfrequent ausgelesen werden können. Wozu braucht man eine solche
Funktion? Einmal im Monat den Zähler abzulesen sollte doch reichen.


--
Servus
Christoph Müller
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Am 07.01.2022 um 10:58 schrieb Volker Staben:
Am 06.01.22 um 22:18 schrieb Christoph Müller:

Man kann alles beliebig verkomplizieren. Wenn eine Glühbirne nicht
mehr richtig hell wird, ist \"zu wenig Strom im Netz\". Droht sie
durchzubrennen, dann zu viel.

Langsam glaube ich, Du bist wirklich so blöd, wie Du tust.

Danke für das Kompliment. Gebe ich gerne zurück.

Ob eine Glühbirne nicht mehr richtig hell wird oder durchbrennt, hängt
von der Netzspannung ab. Bei \"Einspeisung und Bedarf zur Deckung
bringen\" geht es um die Wirkleistung.

Mir scheint, dass du den Wald vor lauter Bäumen, Ästen, Zweigen,
Blättern, Nadeln usw. nicht mehr siehst und verrennst dich deshalb in
Details, die zum Verständnis gar nicht nötig sind. Die Details, die du
lieferst, kommen erst dann zum Tragen, wenn man sich grundsätzlich auf
automatisches bidirektionales Stromhandeln verständigt hat. Dann sind
auch keine Gründe zu suchen, weshalb etwas NICHT geht, sondern es sind
dann Lösungen zu finden und zu erarbeiten. DANN - und nicht vorher -
werden deine Details wichtig. Es sei denn, dass sie GRUNDLEGEND deutlich
machen, dass automatisches bidirektionales Stromhandeln grundsätzlich
aus irgendwelchen Naturgesetzen heraus nicht möglich ist. Weil aber
solcher Handel im richtigen Leben doch stattfindet, muss es ein
Mindesthandelsvolumen auf naturgesetzlicher Basis geben, dessen Größe
noch zu definieren ist. Denke, dass man dabei auf Quantenphysik durchaus
verzichten kann, weil man sich in ganz anderen Größenordnungen bewegt.

Wenn man praktikable Lösungen anbieten will, dann sollte man so weit
Fachmann sein, dass man wenigstens die Grundlagen beherrscht.

Die Grundlage normalen Handels ist das Verhältnis von Angebot und
Nachfrage. Kommt in deinen Überlegungen eigentlich gar nicht vor, wenn
ich nicht irre.

In regelungstechnischen Kategorien gedacht führt man damit eine
zusätzliche Laufzeit in den Regelkreis der Primärregelung ein.

Von wie vielen Millisekunden ist da die Rede?

Das destabilisiert die Regelung und macht sie im Enstfall unbrauchbar.

Wie alle Störgrößen im Regelkreis...

Nein.

Wenn die Störgrößen bestimmte Größen überschreiten, dann versagt so
ziemlich jeder Regler.

--
Servus
Christoph Müller
www.astrail.de


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Christoph Müller wrote:
Es gibt hoch effiziente GuD-Gaskraftwerke mit teilweise sogar etwas über
60% elektrischen Wirkungsgrad.

Die haben sie nicht einfach so sondern nur unter bestimmten
Randbedingungen. Mehr dazu bei Dr. Humpich, wie immer sehr lesenswert.

http://www.nukeklaus.net/2022/01/06/deutschland-und-die-taxonomie/adminklaus/


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Am 07.01.22 um 12:30 schrieb Christoph Müller:

Ob eine Glühbirne nicht mehr richtig hell wird oder durchbrennt, hängt
von der Netzspannung ab. Bei \"Einspeisung und Bedarf zur Deckung
bringen\" geht es um die Wirkleistung.

Mir scheint, dass du den Wald vor lauter Bäumen, Ästen, Zweigen,
Blättern, Nadeln usw. nicht mehr siehst und verrennst dich deshalb in
Details, die zum Verständnis gar nicht nötig sind.

Wenn Du meinst. Wir leben in einem freien Land, hier darf jeder so dumm
sterben, wie er möchte.

Wenn es um die Energieversorgung geht, sollte man den Unterschied
zwischen Spannung und Wirkleistung kennen. Das würde ich nicht unter
\"Details, die zum Verständnis nicht nötig sind\" einordnen. Wenn man
unverzichtbare Grundlagen nicht beherrscht, dann kommt man allerdings -
so, wie Du - zu seltsamen Ansichten.

Die Grundlage normalen Handels ist das Verhältnis von Angebot und
Nachfrage. Kommt in deinen Überlegungen eigentlich gar nicht vor, wenn
ich nicht irre.

Da irrst Du. In der Regelungstechnik berechnet man üblicherweise nicht
das Verhältnis von Sollwert und Istwert, sondern deren Differenz. Ob man
\"Differenz ist gleich null\" oder \"Verhältnis ist gleich eins\" sagt, ist
gleich.

V.
 
Am 07.01.22 um 12:09 schrieb Christoph Müller:
Am 07.01.2022 um 11:07 schrieb Volker Staben:
Am 06.01.22 um 21:11 schrieb Marte Schwarz:
1.: die Ermittlung des Preises und die Übertragung an die Einspeiser
kostet Zeit.

Christoph spricht ständig von einer \"Dienstleistungsstelle\",

ja

die den Bedarf ermitteln,

sie ermittelt KEINEN Bedarf! Sie beobachtet das Verhältnis von Angebot
und Nachfrage. Sind beide gleich groß, besteht kein Handlungsbedarf.
Wird mehr nachgefragt als grade angeboten wird, steigt der Strompreis
(und fällt im umgekehrten Fall), der augenblicklich veröffentlicht wird.

Schluss mit der Krümelzählerei. Wer den Bedarf ermittelt, ist eigentlich
egal. Deine \"Dienstleistungsstelle\" übernimmt jedenfalls die Funktion
eines Reglers, der Einspeisung und Bedarf der Lasten im Gleichgewicht hält.

In der Regelungstechnik ist es dabei üblich, auf die Regelabweichung zu
reagieren. Letztlich ist es aber unerheblich, ob als Ergebnis eines
Regelvorgangs die Differenz von Sollwert und Istwert gleich null ist
oder das Verhältnis von Sollwert und Istwert gleich eins.

Im Grunde ist das, was Christoph immer wieder auf den Tisch bringt,
längst Realität. Virtuelle Kraftwerke existieren, der Zugang auch zum
Primärregelmarkt ist diskriminierungsfrei.

Wenn er diskriminierungsfrei ist, dann kann man auch mit 10 Wattstunden
am Handel teilnehmen.

Ja - als Teil eines virtuellen Kraftwerks, das als gesamtes
präqualifiziert ist. Im Übrigen wird das vereinbarte Leistungsband
vergütet, nicht die tatsächlich geleistete Arbeit.

Ist das tatsächlich so? Oder gibt es Mindestmengen
oder Vergleichbares?

Es gibt eine Mindestleistung - aus gutem Grund. Der Aufwand und die
Kosten der Präqualifikation rechnen sich nicht für 10 Watt
Primärregelleistung. Immerhin fährt da üblicherweise ein 40-Tonner voll
mit Technik vor und macht dir den Doppelhöcker. Das möchtest Du nicht
bezahlen.

Informiere Dich bitte selber über die technischen und
informationstechnischen Bedingungen für eine erfolgreiche Präqualifikation.

Wenn ja, dann kann von einem diskriminierungsfreien
Markt keine Rede sein.

Diskriminierungsfrei heißt nicht \"jeder darf, wie er gern möchte\",
sondern \"jeder muss die gleichen Regeln einhalten\".

Es liegt doch in der Natur der elektrischen Energieversorgung, dass
Verbraucher quasi stochastischen Bedarf haben. Jede einzelne der
Millionen Schalthandlungen und Laständerungen je Sekunde auf ihre
Inanspruchnahme von Primärregelleistung zu bewerten, scheint mir nicht
sinnvoll zu sein.

Damit stellt sich auch die Frage nach der Funktion der Smart Meter, die
sehr hochfrequent ausgelesen werden können. Wozu braucht man eine solche
Funktion? Einmal im Monat den Zähler abzulesen sollte doch reichen.

Frag die, die Dir den SmartMeter einbauen wollen. Bessere Lastprognosen?

V.
 
Volker Staben wrote:

Damit stellt sich auch die Frage nach der Funktion der Smart Meter, die
sehr hochfrequent ausgelesen werden können. Wozu braucht man eine solche
Funktion? Einmal im Monat den Zähler abzulesen sollte doch reichen.

Frag die, die Dir den SmartMeter einbauen wollen. Bessere Lastprognosen?

Nach dem was ich bisher gefunden habe, hat man (irgendwer) die Vision,
die dezentralen Einspeiser so abzuregeln, wie es dem Bedarf (auf ihrer
Netzebene ?) entspricht. Dazu muss man zeitnah die Erzeugung kennen,
und eine Abregelsteuerung installiert haben (wird vermutlich kommen).

Grüße,
H.
 
Am 07.01.2022 um 15:37 schrieb Heinz Schmitz:
Volker Staben wrote:

Damit stellt sich auch die Frage nach der Funktion der Smart Meter, die
sehr hochfrequent ausgelesen werden können. Wozu braucht man eine solche
Funktion? Einmal im Monat den Zähler abzulesen sollte doch reichen.

Frag die, die Dir den SmartMeter einbauen wollen. Bessere Lastprognosen?

Nach dem was ich bisher gefunden habe, hat man (irgendwer) die Vision,
die dezentralen Einspeiser so abzuregeln, wie es dem Bedarf (auf ihrer
Netzebene ?) entspricht. Dazu muss man zeitnah die Erzeugung kennen,
und eine Abregelsteuerung installiert haben (wird vermutlich kommen).

Klingt sehr nach Pfründesicherung und Behinderung der Konkurrenz.

--
Servus
Christoph Müller
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