H
Heinz Schmitz
Guest
Bernd Laengerich wrote:
Ok, wieviele DDR Bürger hatten einen konkreten Nachteil durch die
Mauer?
Welchen Nachteil ich durch die Abregelung habe, werde ich frühestens
nach dem Sommer wissen. Allerdings lässt schon jetzt jeder sonninge
Tag voraussehen, dass die Abregelung zuschlagen wird.
Auch kann die Abregelung am Wechselrichter vom Installateur
eingestellt werden, und wenn mich die Abregelung garnicht betrifft,
könnte sie doch auch rausgenommen werden?
GrüÃe,
H.
PS1
Du merkst, dass Du zu einer objektiven Beurteilung nicht fähig bist?
PS2
Würde ich die Zeit, die ich wegen des Solar-Tohuwabohus für Recherche
verwenden musste, dem Installateur anrechnen können, käme ein Betrag
in der Höhe der Anlagenkosten heraus.
Beispiel:
https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/betrieb/inbetriebnahme
\"20. September 2021
... Eine Photovoltaikanlage gilt also als in Betrieb
genommen, sobald die Anlage zum ersten Mal Strom erzeugt,
der dann auch auÃerhalb der Anlage genutzt wird. Wenn also
Solarstrom erzeugt wird, der nicht in eine Batterie oder ein
elektrisches Gerät geleitet wird, sondern nur am
Anschlusspunkt ankommt, erfüllt das nicht den Tatbestand
einer Inbetriebnahme. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer
Photovoltaikanlage wird also nicht über die Fertigstellung
der Photovoltaikanlage durch den Solarteur definiert. Eine
Anlage, die betriebsbereit ist, aber nirgends angeschlossen
ist und nicht Strom irgendwo hin liefert, ist laut
Erneuerbare Energien Gesetz also noch nicht in Betrieb
genommen. Die Inbetriebnahme erfolgt mit der ersten
Stromnutzung. Dabei muss diese Abnahme von Strom nicht
über den Netzbetreiber erfolgen. Sie kann auch mittels einer
Glühbirne erfolgen.\"
Hast Du also danach verstanden, wann die \"Inbetriebnahme\" ist?
Am 03.02.2022 um 15:29 schrieb Volker Bartheld:
Bitte beantworte die Frage, welche konkreten Nachteile Du Kraft aktuellem
EEG mit Deiner PV-Anlage erlitten hast.
Na, keine. War doch schon immer klar.
Ok, wieviele DDR Bürger hatten einen konkreten Nachteil durch die
Mauer?
Welchen Nachteil ich durch die Abregelung habe, werde ich frühestens
nach dem Sommer wissen. Allerdings lässt schon jetzt jeder sonninge
Tag voraussehen, dass die Abregelung zuschlagen wird.
Auch kann die Abregelung am Wechselrichter vom Installateur
eingestellt werden, und wenn mich die Abregelung garnicht betrifft,
könnte sie doch auch rausgenommen werden?
GrüÃe,
H.
PS1
Du merkst, dass Du zu einer objektiven Beurteilung nicht fähig bist?
PS2
Würde ich die Zeit, die ich wegen des Solar-Tohuwabohus für Recherche
verwenden musste, dem Installateur anrechnen können, käme ein Betrag
in der Höhe der Anlagenkosten heraus.
Beispiel:
https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/betrieb/inbetriebnahme
\"20. September 2021
... Eine Photovoltaikanlage gilt also als in Betrieb
genommen, sobald die Anlage zum ersten Mal Strom erzeugt,
der dann auch auÃerhalb der Anlage genutzt wird. Wenn also
Solarstrom erzeugt wird, der nicht in eine Batterie oder ein
elektrisches Gerät geleitet wird, sondern nur am
Anschlusspunkt ankommt, erfüllt das nicht den Tatbestand
einer Inbetriebnahme. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer
Photovoltaikanlage wird also nicht über die Fertigstellung
der Photovoltaikanlage durch den Solarteur definiert. Eine
Anlage, die betriebsbereit ist, aber nirgends angeschlossen
ist und nicht Strom irgendwo hin liefert, ist laut
Erneuerbare Energien Gesetz also noch nicht in Betrieb
genommen. Die Inbetriebnahme erfolgt mit der ersten
Stromnutzung. Dabei muss diese Abnahme von Strom nicht
über den Netzbetreiber erfolgen. Sie kann auch mittels einer
Glühbirne erfolgen.\"
Hast Du also danach verstanden, wann die \"Inbetriebnahme\" ist?