Problem beim Zoll

Hi Ralph,

Du hast das Prinzip der Umsatzsteuer anscheinend falsch verstanden. FĂźr
Händler ist die ein durchlaufender Posten. Bezahlen tun die
Ăźblicherweise die Endkonsumenten. Warum sollte das bei Dir als
Endkonsumentimporteur dann anders sein?

FĂźr einen Umsatz, an dem
niemand in Deutschland beteiligt war.

Du bist doch daran beteiligt. Warum solltest Du anders gestellt werden,
nur weil der Verkäufer aus dem Ausland kommt? Genau desswegen gibt es
die Einfuhrumsatzsteuer. Das schafft nicht mehr und nicht weniger als
Steuergerechtigkeit.

Marte
 
Joerg Niggemeyer <joerg.niggemeyer@nucon.de> wrote:

Einfuhrumsatzsteuer, die hier auffällt. Für einen Umsatz, an dem
niemand in Deutschland beteiligt war. Finde ich schon etwas frech.
Wer exportiert erhebt dafür keine Umsatzsteuer - bitte jetzt einmal scharf
nachdenken......

In der Regel erwerbe ich das Zeugs im normalen Handel, nicht irgendwie
für Export, und das wird natürlich bereits da besteuert. So wird es
dann doppelt besteuert.


-ras

--
Ralph A. Schmid +49-171-3631223 +49-911-21650056
http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/ http://www.kabuliyan.de/
 
On 28.03.19 10:51, Ralph A. Schmid, dk5ras wrote:

In der Regel erwerbe ich das Zeugs im normalen Handel, nicht irgendwie
fĂźr Export, und das wird natĂźrlich bereits da besteuert. So wird es
dann doppelt besteuert.

Die Einfuhrumsatzsteuer ist das Äquivalent zur Mehrwertsteuer für den
Endkunden, nur eben bei Import. Wenn du bei einem Händler kaufst, dann
bezahlst du da Mehrwertsteuer, aber der Händler bezahlt sie beim Import
nicht. Doppelt besteuert wird da nichts.

Hanno
 
Marte Schwarz <marte.schwarz@gmx.de> wrote:

Was wird denn doppelt besteuert? Wenn Du beim lokalen Händler etwas
kaufst, bezahlst Mehrwertsteuern, in der Regel 19%. Der Händler führt

Genau, oder was halt in dem Land üblich ist.

diese an den Staat ab und verrechnet ggfs von ihm entrichtete
Umsatzsteuern damit. Ergo: Bezahlen tut die nur und ausschließlich der
Konsument am Ende der Verkaufskette.
Warum sollte das bei Importen anders geregelt werden?

Wenn ich das Trumm dann über die Grenze mit heim nehme, dann zahle ich
nochmal.

Und irgendwelche Erstattungen zwecks Export und all das, das geht
nicht immer, oder nicht immer so einfach.

Ich bin ja schon froh, in der EU halbwegs unbehelligt diesbezüglich
tun und lassen zu können was ich will, ich mag also gar nicht
allzusehr schimpfen. Aber was mit so Auslandsdeals getrieben wird, das
ist für den Privatimport schon hässlich.


-ras

--
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Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:

Die Einfuhrumsatzsteuer ist das Äquivalent zur Mehrwertsteuer für den
Endkunden, nur eben bei Import. Wenn du bei einem Händler kaufst, dann
bezahlst du da Mehrwertsteuer, aber der Händler bezahlt sie beim Import
nicht. Doppelt besteuert wird da nichts.

Nochmal, wenn ich jetzt irgendwo im fernen Ausland was kaufe, ich als
Privathoschi, dann zahle ich die dort übliche Steuer. Wenn ich dann
das Ding mit heimnehme und an der Grenze schön brav deklariere, dann
zahle ich nochmal. Genau das meinte ich, nix mit Händler usw., da ist
alles gut und letztlich eh ein PAL, ein Problem Anderer Leute.


-ras

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Hi Ralph,

Wenn ich das Trumm dann Ăźber die Grenze mit heim nehme, dann zahle ich
nochmal.

Wenn Dein "heim" außerhalb Deutschlands ist, dann importier das eben
dahin. Warum solltest Du es nach Deutschland importieren, um es dann
wieder nach woanders zu exportieren. Ganz nebenbei mĂźsste es dann gehen,
die Einfuhrumsatzsteuer wieder gegenzurechnen.

Und irgendwelche Erstattungen zwecks Export und all das, das geht
nicht immer, oder nicht immer so einfach.

Wieso nicht?

Ich bin ja schon froh, in der EU halbwegs unbehelligt diesbezĂźglich
tun und lassen zu kĂśnnen was ich will, ich mag also gar nicht
allzusehr schimpfen. Aber was mit so Auslandsdeals getrieben wird, das
ist fßr den Privatimport schon hässlich.

Das ist nichts anderes, als wenn Du etwas in D einkaufst und in die
Schweiz mit nimmst.

Marte
 
On 28 Mar 19 at group /de/sci/electronics in article gg3m5hFlpd9U1@mid.individual.net
<hurga-news2@tigress.com> (Hanno Foest) wrote:

Sehe ich genauso. Die Schotten hätte ich dennoch gerne weiterhin in der
EU :)

Haggis?
Porridge?
Black Pudding?

Pfui Deibel!

Witzki?

Conde de Osborne und Metaxa sind da die bessere Alternative.



Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig)
Wolfgang

--
Ich bin in Paraguay lebender Trollallergiker :) reply Adresse gesetzt!
Ich diskutiere zukünftig weniger mit Idioten, denn sie ziehen mich auf
ihr Niveau herunter und schlagen mich dort mit ihrer Erfahrung! :p
(lt. alter usenet Weisheit) iPod, iPhone, iPad, iTunes, iRak, iDiot
 
Hi Hanno,

Wenn ich irgendwas lediglich wegen der fehlenden deutschen
Bedienungsanleitung nicht bekommen kann (die mich kein StĂźck juckt, da
ich 1. fließend englisch spreche und 2. ich auf fehlerhafte und
sinnentstellende MaschinenĂźbersetzungen hervorragend verzichten kann),
ein Händler sowas aber problemlos in Tausenderstßckzahlen importieren
und mglw. auch an Oma Huber verkaufen kann, ohne eine deutsche
Bedienungsanleitung beizulegen (nach dem Import ist CE keine HĂźrde
mehr), dann finde ich das eigenartig und nicht im Sinne des BĂźrgers.

Das ist so nicht richtig. Ein Händler kann die Teile ohne
Bedienungsanleitung einkaufen, aber beim Verkaufen / in den Verkehr
bringen / muss er dem Endkunden eine deutsche Beriebsanleitung
mitliefern. Der Importeur ist auch derjenige, der die
Konformitätserklärung abzugeben hat und im Zweifelsfall juristisch dafßr
einsteht. Wenn dieser sich auf seine Lieferanten verlässt und dann
feststellen muss, dass darauf aber kein Verlass war, wird es
mĂśglicherweise ziemlich teuer.
Bei Importen, die an der fehlenden deutschen Bedienungsanleitung zu
scheitern drohen kannst Du versuchen, selbst eine deutschsprachige zu
verfassen und diese vorlegen. Das mĂźsste in logischer Rechtsauslegung
gehen (wohlwissend, dass Logik in Verbindung mit Rechtsauslegung eine
weiche Angelegenheit ist)

Marte
 
Marte Schwarz wrote:
> fehlenden deutschen Bedienungsanleitung

Wie wollen deutsche Juristen das eigentlich beurteilen? Ich habe noch
nicht einen einzigen Rechtsanwaltsbrief in deutscher Sprache gesehen
oder erhalten. Deutsche Gerichte verweisen regelmäßig darauf, es stünde
einem frei, für viel eigenes Geld einen Anwalt zu konsultieren und sich
von dem ihre Schreiben ins Deutsche übersetzen zu lassen. Warum gilt
dann dasselbe nicht für koreanische Bedienungsanleitungen?

--
/Ż\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067
\ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069
 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
/ \ Mail | -- No unannounced, large, binary attachments, please! --
 
AT Thursday 28 March 2019 18:53, Ralph A. Schmid, dk5ras wrote:

Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:

Die Einfuhrumsatzsteuer ist das Äquivalent zur Mehrwertsteuer für den
Endkunden, nur eben bei Import. Wenn du bei einem Händler kaufst, dann
bezahlst du da Mehrwertsteuer, aber der Händler bezahlt sie beim Import
nicht. Doppelt besteuert wird da nichts.

Nochmal, wenn ich jetzt irgendwo im fernen Ausland was kaufe, ich als
Privathoschi, dann zahle ich die dort Ăźbliche Steuer. Wenn ich dann
das Ding mit heimnehme und an der Grenze schĂśn brav deklariere, dann
zahle ich nochmal. Genau das meinte ich, nix mit Händler usw., da ist
alles gut und letztlich eh ein PAL, ein Problem Anderer Leute.

Du bezahlst die dort Ăźbliche Steuer? Wie denn? Ist die auf der Rechnung des
Versenders ausgewiesen?
Solltest du persĂśnlich dort einkaufen, kannst du dir in fast jedem Land bei
der Ausreise die Steuer zurĂźckerstatten lassen.

--
Reinhardt
 
Am 28.03.2019 um 11:53 schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras:
Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:

Die Einfuhrumsatzsteuer ist das Äquivalent zur Mehrwertsteuer für den
Endkunden, nur eben bei Import. Wenn du bei einem Händler kaufst, dann
bezahlst du da Mehrwertsteuer, aber der Händler bezahlt sie beim Import
nicht. Doppelt besteuert wird da nichts.

Nochmal, wenn ich jetzt irgendwo im fernen Ausland was kaufe, ich als
Privathoschi, dann zahle ich die dort Ăźbliche Steuer. Wenn ich dann
das Ding mit heimnehme und an der Grenze schĂśn brav deklariere, dann
zahle ich nochmal.

Dann bekommst Du aber die Steuer des Erwerbslandes raus..


--
Ich muss nicht kultiviert *aussehen* - ich bin es.

Profiklaus in d.r.f.
 
Am 28.03.19 um 11:53 schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras:
Nochmal, wenn ich jetzt irgendwo im fernen Ausland was kaufe, ich als
Privathoschi, dann zahle ich die dort Ăźbliche Steuer. Wenn ich dann
das Ding mit heimnehme und an der Grenze schĂśn brav deklariere, dann
zahle ich nochmal.
Hallo,

Leute, die auf Zack sind, lassen sich die Umsatzsteuer bei der Ausfuhr
zurĂźckgeben, das macht der Zoll.


Peter
 
In message <eq9p9eppoof2vp7pg2f2qo1ajl52pq903d@4ax.com>
"Ralph A. Schmid, dk5ras" <ralph@schmid.xxx> wrote:

Nochmal, wenn ich jetzt irgendwo im fernen Ausland was kaufe, ich als
Privathoschi, dann zahle ich die dort übliche Steuer. Wenn ich dann
das Ding mit heimnehme und an der Grenze schön brav deklariere, dann
zahle ich nochmal. Genau das meinte ich, nix mit Händler usw., da ist
alles gut und letztlich eh ein PAL, ein Problem Anderer Leute.

Das ist ein PSL Problem spezieller Leute

Üblicherweise fährt aber der Deutsche nicht nach China zum Händler hin
und nimmt die Ware im Koffer mit zurück, um die Versandkosten zu sparen.

Der Händler vor Ort bekommt keine Ausfuhrpapiere vom Touri, die belegen,
dass die Ware auch das Herstellungsland sicher verlassen,
insofern muss er beim Direktverkauf die übliche UST des LAndes
draufschlagen - könnte ja sonst jeder auch in D hier sagen, die Dippen
nehme ich mit in Ausland, die rauch ich nicht hier, bitte steuerfrei...






--
mit freundlichen Gruessen/ best regards Joerg Niggemeyer Dipl.Physiker
WEB: http://www.nucon.de https://www.led-temperature-protection.com
Nucon GbR Steinbecker Muehlenweg 95, 21244 Buchholz idN, Germany
UST-IDNR.: DE 231373311, phone: +49 4181 290913, fax: +49 4181 350504
WEEE-Reg.-Nr.:DE 31372201
 
In message <5C9CB51F.1FB92590@Berger-Odenthal.De>
Axel Berger <Spam@Berger-Odenthal.De> wrote:

Marte Schwarz wrote:
fehlenden deutschen Bedienungsanleitung

Warum gilt
dann dasselbe nicht für koreanische Bedienungsanleitungen?

Warum Gesetze befolgen, wenn man sie auch diskutieren kann?



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In message <gg3m5hFlpd9U1@mid.individual.net>
Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:

On 28.03.19 10:35, Joerg Niggemeyer wrote:


Naja, es ist schon ein Problem, daß manche Sachen eine gute Idee sind,
aber die Ausführung suboptimal ist. CE als Hürde dafür, daß gefährlicher
Dreck ins Land kommt: prima. CE für Protektionismus: Tja. CE als Hürde
bei der Globalisierung, aber nur für Bürger aber nicht für Händler?
Moment mal.

CE pflichtig ist der Inverkehrbringer, also der Händler oder der
Hersteller. B2B braucht kein CE.


> mehr), dann finde ich das eigenartig und nicht im Sinne des Bürgers.

Kleiner Egoist ? ;-)

Eine Bedienungsanleitung in Chinesisch mit Bildern wäre dann auch noch
ausreichend?

Also zu einem Produkt gehört natürlich eine lesbare Bedienungsanleitung
für alle Käufer in seiner betreffenden Landessprache insbesondere auch mit
Hinweisen, wie z.B. Batterien entnommen werden
können, relevante Sichherheits Hinweise usw.

Eigentlich für den Hersteller/Inverkehrbringer auch erschwinglicher
geworden, seitdem es Ü-Programme gibt (Duck)



--
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On 28.03.19 12:07, Wolfgang Allinger wrote:

[Schottland]
Haggis?
Porridge?
Black Pudding?

Pfui Deibel!

Witzki?

Conde de Osborne und Metaxa sind da die bessere Alternative.

Ich mag Single Malts :p Und die Landschaft ist auch ganz nett.

Hanno
 
On 2019-03-27 16:08, Hanno Foest wrote:
> Am 27.03.19 um 23:24 schrieb Joerg:

[...]


Bin ich froh, dass wir so ein CE-Gedriss nicht haben.

Wie schon gesagt find ich die prinzipielle Idee gar nicht so verkehrt...

Prinzipiell ist die Idee nicht schlecht, aber es ist in einen Moloch
ausgeartet.


Aber nachdem euer Präsident das internationale Postabkommen gekßndigt
hat, ...

Findest Du das bisherige System gerecht? Ich nicht und ich habe nie
verstanden, warum vor Trump niemand etwas dran tat. Die UPU hat sich
geweigert und alles vertagt. Trump ist der erste Praesident, der das
richtig gerafft hat. Auch einiges andere, aber das ginge hier weit OT.


... dĂźrften nach Oktober 2019 Postsendungen aus China in die USA eh so
prohibitiv teuer werden, daß sich Import auch ohne CE verbietet. :)

Sollte das eintreten, sage ich hiermit schomal voraus, dass es dann ganz
weit im Osten einen dumpfen Knall geben wird, das Platzen der
chinesischen Kreditblase :)

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
 
Joerg Niggemeyer <joerg.niggemeyer@nucon.de> wrote:

Also zu einem Produkt gehört natürlich eine lesbare Bedienungsanleitung
für alle Käufer in seiner betreffenden Landessprache insbesondere auch mit
Hinweisen, wie z.B. Batterien entnommen werden
können, relevante Sichherheits Hinweise usw.

Eigentlich für den Hersteller/Inverkehrbringer auch erschwinglicher
geworden, seitdem es Ü-Programme gibt (Duck)

Eben wegen dieser Diskussion habe ich bei einer heute erhaltenen
USB-Tastatur mal reingesehen, da war ein kleines Heftchen drin, u.a.
in Deutsch, und der deutsche Händler wirbt sogar mit "Developed in
Germany". Dennoch, schade um den toten Baum, das liegt wirklich nur
drin, weil es halt vorgeschrieben ist, das liest keiner, und das muß
auch keiner lesen, weil die Funktion so einer Tastatur nicht
erklärungsbedürftig ist. Als Alibi-Sicherheitsanweisung stand noch
drin, daß zu langes Arbeiten mit einer Tastatur der Gesundheit schaden
könne, so sinngemäß ausgedrückt. Und alles, was man zu CE und
Entsorgung wissen muß, drückt die Symbolik auf dem Typenschild aus.

Unter üblichen Umständen hätte ich nur die Tastatur aus der Schachtel
genommen und den Rest unbesehen ins Altpapier gehauen.


-ras

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Joerg Niggemeyer <joerg.niggemeyer@nucon.de> wrote:

Das ist ein PSL Problem spezieller Leute

Üblicherweise fährt aber der Deutsche nicht nach China zum Händler hin
und nimmt die Ware im Koffer mit zurück, um die Versandkosten zu sparen.

Geht ja nicht unbedingt um China, aber auch da habe ich mir schon was
mitbringen lassen.

Der Händler vor Ort bekommt keine Ausfuhrpapiere vom Touri, die belegen,
dass die Ware auch das Herstellungsland sicher verlassen,
insofern muss er beim Direktverkauf die übliche UST des LAndes
draufschlagen - könnte ja sonst jeder auch in D hier sagen, die Dippen
nehme ich mit in Ausland, die rauch ich nicht hier, bitte steuerfrei...

Klar.


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Reinhardt Behm <rbehm@hushmail.com> wrote:

Du bezahlst die dort übliche Steuer? Wie denn? Ist die auf der Rechnung des
Versenders ausgewiesen?

Das ist ganz unterschiedlich, aber teils auch Privatkäufe oder kleine
Klitschen.

Solltest du persönlich dort einkaufen, kannst du dir in fast jedem Land bei
der Ausreise die Steuer zurückerstatten lassen.

In der Theorie, wenn man den Verwaltungsakt kennt und nicht scheut und
der Sprache mächtig ist und die Zeit hat, und eben, wenn der entspr.
Laden alles richtig gemacht hat.


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