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Falk Willberg
Guest
Joerg schrieb:
In dem geschilderten Fall hat der "Täter" aber angegeben, daß er sich
kein DSL leisten kann und deswegen zu einem Haus gefahren ist, wo ein
ungesichertes WLAN war, um kostenlos surfen zu können.
Er hat praktisch zugegeben, geklaut zu haben und der Richter hat dann
eine Vorschrift an den Haaren herbeigezerrt, die eine Verurteilung
ermöglichten.
Mit Anwalt wäre das nicht passiert, da bin ich ganz sicher.
Falk
Das passiert...Christian Zietz wrote:
Axel Berger schrieb:
Hier haben das unsere Rechtsverdreher erstmal unterbunden. Jeder Irre
kann Dich in einen offenen Hotspot locken und hinterher hinterrücks
anzeigen.
Du musst ja keinen WLAN-Hotspot nutzen, wenn Du nicht die
ausdrückliche Genehmigung des Besitzers hast. Im Café oder Hotel mit
einem Schild "Use our free WLAN" (o.ä.) ist letztere gegeben, im von
Dir zitierten Fall nicht.
Wobei es auch da geschehen kann, dass Dein Rechner versehentlich auf ein
zweites WLAN vom Stock darueber einrastet.
In dem geschilderten Fall hat der "Täter" aber angegeben, daß er sich
kein DSL leisten kann und deswegen zu einem Haus gefahren ist, wo ein
ungesichertes WLAN war, um kostenlos surfen zu können.
Er hat praktisch zugegeben, geklaut zu haben und der Richter hat dann
eine Vorschrift an den Haaren herbeigezerrt, die eine Verurteilung
ermöglichten.
Mit Anwalt wäre das nicht passiert, da bin ich ganz sicher.
Falk