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Detlef Meißner
Guest
Am 13.04.2022 um 15:29 schrieb Hartmut Kraus:
Du zahlst für die *Möglichkeit\" des Empfangs.
Was du dann mit den empfangenen Wellen machst, ist wieder eine andere Sache.
Detlef
Am 13.04.2022 um 15:22 schrieb Axel Berger:
Christoph Müller wrote:
Mit den Leuchtvorrichtungen kann man weder Radio hören noch Bewegtbild
empfangen.
Sowie sich die Leuchte in einer Wohnung befindet, wird sie denoch
GEZ-Steuer-pflichtig.
Ach, und ich dachte immer, die GEZ bittet mich für Radio-/Fernsehempfang
zur Kasse, nicht für meine Beleuchtung, und GEZ-Gebühren wären keine
Steuern. Wieder was gelernt.
Du zahlst für die *Möglichkeit\" des Empfangs.
Was du dann mit den empfangenen Wellen machst, ist wieder eine andere Sache.
Detlef