H
HC Ahlmann
Guest
Frank Müller <dw2fm@hotmail.com> wrote:
Nicht nur vor dem Bohrer ist es duster :-(
In Wasserschutzgebiten I bis II sind Bauten verboten, also nicht mal der
Bedarf vorhanden. In Wasserschutzgebieten III, IIIa sind Ausnahmen
möglich, in IIIb Einzelfallentscheidungen üblich, die lokale
Grundwasserleiter in die Entscheidungsfindung einbeziehen.
Aber warum engst Du auf Trinkwasser ein, wenn ich schrieb, dass nicht
nur Wasser im Boden sei? Denk doch an andere Gründe; das Stichwort hast
Du abgeschnitten.
--
Munterbleiben
HC
\"HC Ahlmann\" schrieb:
Ole Jansen <remove.this.kaspernasebaer@gmx.de> wrote:
Werden für die Wärmebrunnen Tiefbohrungen eingesetzt gibt es ähnliche
Risiken für das Grundwasser wie beim \"Fracking\".
Solange als Medium ph-neutrales Süßwasser eingesetzt wird, wird es das
Grundwasser nicht beeinträchtigen, aber da ist nicht nur Wasser im
Boden...
Wenn du in einen Trinkwasserschutzgebiet wohnst
bekommst du so was nicht genehmigt.
Nicht nur vor dem Bohrer ist es duster :-(
In Wasserschutzgebiten I bis II sind Bauten verboten, also nicht mal der
Bedarf vorhanden. In Wasserschutzgebieten III, IIIa sind Ausnahmen
möglich, in IIIb Einzelfallentscheidungen üblich, die lokale
Grundwasserleiter in die Entscheidungsfindung einbeziehen.
Aber warum engst Du auf Trinkwasser ein, wenn ich schrieb, dass nicht
nur Wasser im Boden sei? Denk doch an andere Gründe; das Stichwort hast
Du abgeschnitten.
--
Munterbleiben
HC