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Eric BrĂźcklmeier
Guest
Am 03.07.2015 um 22:47 schrieb Siegfried Schmidt:
Das ist Unsinn, und das wirst Du auch wissen (oder?)
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http://www.headless-brewing.com/
Sieghard Schicktanz schrieb:
Er muÇY eben _nicht_ nur den "Umsatzsteueranteil der
EinspeisevergÇŹtung" abfÇŹhren - dagegen hat keiner was gesagt -
sondern der Umsatzsteueranteil des - fast doppelt so hohen -
EVU-Bezugspreises.
Solche Fürze der Steuerverwaltung sind doch ganz normal.
Jeder Gastwirt muss nicht nur für sich, sondern für alle
Familienangehörigen über 2 Jahren den Privatverzehr pauschal versteuern.
Ab 12 Jahren werden etwa 3200 Eur pro Kopf fällig, ganz gleich ob die
daheim essen oder nicht.
Das ist Unsinn, und das wirst Du auch wissen (oder?)
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