Mit Tachyonen und Gold-Chip gegen Handystrahlen...

Hab's glaubbich gefunden!

On Donnerstag, 18. September 2003 09:22 Karl-Heinz Zimmer wrote:
(...)
da möche jemand gerne von mir den 'Beweis', dass es tatsächlich verboten
ist, einen defekten Lichtschalter selber auszuwechseln
(...)

Gehe ich Recht in der Annahme, dass diese hier darauf zutrifft? :)

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/index.html §12 (2)

Karl-Heinz
--
Karl-Heinz Zimmer, Senior Software Engineer, Klarälvdalens Datakonsult AB
<mailto:khz@klaralvdalens-datakonsult.se> <mailto:khz@kde.org>
"For every complex problem there is an
answer that is clear, simple, and wrong." H. L. Mencken, 1880 - 1956
 
Karl-Heinz Zimmer wrote:

da möche jemand gerne von mir den 'Beweis', dass es tatsächlich verboten
ist, einen defekten Lichtschalter selber auszuwechseln
Das ist nicht verboten. Wenn dir der Lichtschalter gehört und auch das
Haus, in dem er angebracht ist, dann kannst du damit machen, was du
willst.

Das Problem ist nur, daß du für eventuelle schädliche Folgen deines Tuns
natürlich voll haftbar bist, was allerdings sowieso immer gilt, auch
wenn ein Elektrikermeister das macht.
Der Unterschied ist nur: Wenn du ohne entsprechende Qualifikation an der
Elektrik rumschraubst, dann ist das schon vom Ansatz her grob fahrlässig
und keine Versicherung steht für eventuell dadurch verursachte Schäden
ein.
Macht es hingegen eine qualifizierte Person, ist der Schaden generell
erstmal durch die Versicherung gedeckt. Will die Versicherung ihr Geld
wiederhaben, muß sie den Ausführenden auf Schadensersatz verklagen und
vor Gericht beweisen, daß er Installationsfehler gemacht hat und daß
diese Installationsfehler die Schadensursache sind.
 
On Donnerstag, 18. September 2003 11:08 Heiko Nocon wrote:

Karl-Heinz Zimmer wrote:

da möche jemand gerne von mir den 'Beweis', dass es tatsächlich verboten
ist, einen defekten Lichtschalter selber auszuwechseln

Das ist nicht verboten. Wenn dir der Lichtschalter gehört und auch das
^^^^^
Haus, in dem er angebracht ist, dann kannst du damit machen, was du
willst.
Das sehe ich anders und nehme an, dass diese hier darauf zutrifft? :)

   http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/index.html   §12  (2)

Karl-Heinz
--
Karl-Heinz Zimmer, Senior Software Engineer, Klarälvdalens Datakonsult AB
<mailto:khz@klaralvdalens-datakonsult.se> <mailto:khz@kde.org>
"For every complex problem there is an
answer that is clear, simple, and wrong." H. L. Mencken, 1880 - 1956
 
Karl-Heinz Zimmer wrote:

Hallo Karl-Heinz,

[Lichtschalter wechseln, VDE...]


Das sehe ich anders und nehme an, dass diese hier darauf zutrifft? :)


http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/index.html §12 (2)
Warum mußt Du jetzt ich mehreren Newsgroups anfangen die Leite rechtlich
zu belehren?

In de.rec.heimwerken gab es doch vor wenigen Tagen schon mal den
gleichen Scheiß ('spannung auf der stromleitung trotz ausgeschaltetem
schalter'). Jetzt fängst Du damit an mehreren Leuten mit dem Gleichen
Zitat zu antworten.

Wen es interessiert, der ließt es einmal, da brauchst Du nicht jedem
persönlich zu antworten und in weiteren NGs damit jetzt auch anzufangen.
Thematisch würde es sowieso am besten in die de.sci.ing.elektrotechnik
passen (ja, auch dort habe ich schon solchen Rechts-Diskussionen
gesehen...).

Ciao Dschen

PS: x-post: de.sci.electronics, de.rec.heimwerken
f'up: de.rec.heimwerken

--
Dschen Reinecke

=== der mit dem Namen aus China ==
http://WWW.DSCHEN.DE mailto:usenet@dschen.de
 
Karl-Heinz Zimmer wrote:

Hallo Karl-Heinz,

[Lichtschalter wechseln, VDE...]


Das sehe ich anders und nehme an, dass diese hier darauf zutrifft? :)


http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/index.html §12 (2)
Warum mußt Du jetzt in mehreren Newsgroups anfangen die Leite rechtlich
zu belehren?

In de.rec.heimwerken gab es doch vor wenigen Tagen schon mal den
gleichen Scheiß ('spannung auf der stromleitung trotz ausgeschaltetem
schalter'). Jetzt fängst Du damit an mehreren Leuten mit dem Gleichen
Zitat zu antworten.

Wen es interessiert, der ließt es einmal, da brauchst Du nicht jedem
persönlich zu antworten und in weiteren NGs damit jetzt auch anzufangen.
Thematisch würde es sowieso am besten in die de.sci.ing.elektrotechnik
passen (ja, auch dort habe ich schon solchen Rechts-Diskussionen
gesehen...).

Ciao Dschen

PS: x-post: de.sci.electronics, de.rec.heimwerken
f'up: de.rec.heimwerken

--
Dschen Reinecke

=== der mit dem Namen aus China ==
http://WWW.DSCHEN.DE mailto:usenet@dschen.de
 
On Donnerstag, 18. September 2003 11:13 Karl-Heinz Zimmer wrote:

On Donnerstag, 18. September 2003 11:08 Heiko Nocon wrote:

Karl-Heinz Zimmer wrote:

da möche jemand gerne von mir den 'Beweis', dass es tatsächlich verboten
ist, einen defekten Lichtschalter selber auszuwechseln

Das ist nicht verboten. Wenn dir der Lichtschalter gehört und auch das
^^^^^
Haus, in dem er angebracht ist, dann kannst du damit machen, was du
willst.

Das sehe ich anders und nehme an, dass diese hier darauf zutrifft? :)

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/index.html   §12  (2)
Bitte, liebe Mitlesenden, da berteits versucht wird, mir den Mund zu
verbieten: kann mir denn vielleicht jemand mal definitiv erklären, ob
ich mich irre und Heiko Recht hat, oder ob ich mit meiner Interpretation
richtig liege und es tatsächlich nicht erlaubt ist, einen Lichtschalter
zu wechseln?

Wenn ich mir 100% sicher wäre, würde ich nicht hier in de.sci.electronics
die Fachleute fragen - aber ich nehme mal an, hier lesen auch ein paar
Leute mit, die in ihrer Ausbildung die Rechtslage gelernt haben und mir
ohne Umschweife sagen können:

[ ] Vergiss es, Alter, Du liegst falsch, denn:

oder eben:

[ ] Jau, stimmt leider, rechtlich gesehen - ob sich jemand dran hält,
steht auf einem anderen Blatt.

Karl-Heinz
--
Karl-Heinz Zimmer, Senior Software Engineer, Klarälvdalens Datakonsult AB
<mailto:khz@klaralvdalens-datakonsult.se> <mailto:khz@kde.org>
"For every complex problem there is an
answer that is clear, simple, and wrong." H. L. Mencken, 1880 - 1956
 
Karl-Heinz Zimmer meinte:


Bitte, liebe Mitlesenden, da berteits versucht wird, mir den Mund zu
verbieten: kann mir denn vielleicht jemand mal definitiv erklären, ob
ich mich irre und Heiko Recht hat, oder ob ich mit meiner Interpretation
richtig liege und es tatsächlich nicht erlaubt ist, einen Lichtschalter
zu wechseln?
Hallo,

Gegenstand dieser Verordnung ist:

(1) Die allgemeinen Bedingungen, zu denen
Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 6 Abs. 1 des
Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Versorgungsnetz
anzuschließen und in Niederspannung zu allgemeinen Tarifpreisen zu
versorgen haben, sind in den §§ 2 bis 34 dieser Verordnung geregelt. Sie
sind Bestandteil des Versorgungsvertrages.

Ich denke mit dieser Verordnung gibt der Gesetzgeber den EVUs eine
Verordnung an die Hand nach denen sie ihre Allgemeinen
Geschäftsbedinungen erstellen können. Mehr oder weniger aber auch nicht.

Das nacher in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen dieser Textbausteinm
auftaucht ist nachvollziehbar. Warum sollte das EVU auch die
Verantwortung für Anlagenteile übernehmen die nicht Fachmänisch
errichtet wurden.

Der erste Absatz aus § 12 sagt auch ganz klar das der Verantwortliche
für die Anlage der Hauseigentüner ist. Wenn ich nun die Verantwortung
für eine Installation über nehmen will, dann darf ich das muß aber mit
den Konsequenzen rechnen, die durch fehlerhafte Ausführung der Arbeiten
entstehen.

Im Grunde dreht es sich doch nur um die Frage ob ich später dafür gerade
stehen muß welchen Murks ich gemacht habe oder nicht.

Und die Antwort auf diese Frage lautet eindeutig Ja.

Daran würde sich aber auch nichts ändern wenn ich die Arbeiten ausführen
dürfte nur habe ich dann die möglichkeit mich gegen solche Schäden zu
versichern und das hat der nicht Fachmann normalerweise nicht.


Es ist genauso wie immer im Leben mache ich es und es passiert was muß
ich den Kopf hinhalten. Das gilt im Strassenverkehr genauso wie im
Bereich Elektrotechnik.

tm
 
On Donnerstag, 18. September 2003 12:55 Torsten Melzener wrote:

Karl-Heinz Zimmer meinte:


Bitte, liebe Mitlesenden, da berteits versucht wird, mir den Mund zu
verbieten: kann mir denn vielleicht jemand mal definitiv erklären, ob
ich mich irre und Heiko Recht hat, oder ob ich mit meiner Interpretation
richtig liege und es tatsächlich nicht erlaubt ist, einen Lichtschalter
zu wechseln?

Hallo,

Gegenstand dieser Verordnung ist:

(1) Die allgemeinen Bedingungen, zu denen
Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 6 Abs. 1 des
Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Versorgungsnetz
anzuschließen und in Niederspannung zu allgemeinen Tarifpreisen zu
versorgen haben, sind in den §§ 2 bis 34 dieser Verordnung geregelt. Sie
sind Bestandteil des Versorgungsvertrages.

Ich denke mit dieser Verordnung gibt der Gesetzgeber den EVUs eine
Verordnung an die Hand nach denen sie ihre Allgemeinen
Geschäftsbedinungen erstellen können. Mehr oder weniger aber auch nicht.

Das nacher in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen dieser Textbausteinm
auftaucht ist nachvollziehbar. Warum sollte das EVU auch die
Verantwortung für Anlagenteile übernehmen die nicht Fachmänisch
errichtet wurden.

Der erste Absatz aus § 12 sagt auch ganz klar das der Verantwortliche
für die Anlage der Hauseigentüner ist. Wenn ich nun die Verantwortung
für eine Installation über nehmen will, dann darf ich das
Tja, beim lesen des 1. Absatzes dachte ich das auch, bloss verstand ich
den 2. Absatz dann so, als ob er genau diese selbst-Installationen
ausdrücklich verbietet.
Meine Frage ist, ob ich das nun richtig oder falsch verstanden habe.

muß aber mit den Konsequenzen rechnen, die durch fehlerhafte Ausführung
der Arbeiten entstehen.

Im Grunde dreht es sich doch nur um die Frage ob ich später dafür gerade
stehen muß welchen Murks ich gemacht habe oder nicht.

Und die Antwort auf diese Frage lautet eindeutig Ja.

Daran würde sich aber auch nichts ändern wenn ich die Arbeiten ausführen
dürfte nur habe ich dann die möglichkeit mich gegen solche Schäden zu
versichern und das hat der nicht Fachmann normalerweise nicht.
Könnte es nicht sein, dass mir noch Schlimmeres blüht?

Falls etwas ganz schlimm schiefgeht und Leute dabei sterben, könnte es
dann nicht sein, dass ich (abgesehen davon, dass ich mich nicht für
solche Fälle versichern konnte) noch _zusätzlich_ bestraft werde: mit
dem Argument, dass der Schaden ja erst dadurch passiern konnte, dass
ich etwas Verbotenes tat?

Zum Punkt, dass es sich hierbei bloss um eine Verordnung, nicht aber
um ein gestzt handelt, fand ich den Spruch, diese Verordnung "hat
Gesetzescharakter" - konnte aber nicht herausfinden, ob das nun eine
Latrinenparole ist, oder da tatsächlich etwas dran ist: also immer
noch die Frage: Bin ich evtl. auch strafrechtlich dran, wenn etwas
passiert?

Karl-Heinz
--
Karl-Heinz Zimmer, Senior Software Engineer, Klarälvdalens Datakonsult AB
<mailto:khz@klaralvdalens-datakonsult.se> <mailto:khz@kde.org>
"For every complex problem there is an
answer that is clear, simple, and wrong." H. L. Mencken, 1880 - 1956
 
Karl-Heinz Zimmer schrieb:
Gehe ich Recht in der Annahme, dass diese hier darauf zutrifft? :)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/index.html §12 (2)
Besonders die Eingangsformel finde ich intessant:
" Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes
vom 13. Dezember 1935 ..."

Irgendwas stimmt mich nachdenklich - unbewältigte Vergangenheit?

Butzo
 
Karl-Heinz Zimmer meinte:

Bin ich evtl. auch strafrechtlich dran, wenn etwas
passiert?

Hallo,

ja. Genauso wie du dran bist, wenn du jemanden auf der Strasse
zusammenschlägst oder umbringst. Ob es dir dann als Mord oder nur als
Totschlag ausgelegt wird, steht auf einem anderen Blatt verändert aber
glaube ich auch nur das Strafmaß.

Wustest du es etwa nicht? Als Elektromeister steht man immer mit einem
Fuß im Gefängniss... Weil man Haftbar dafür gemacht werden kann wenn
etwas passiert. Wenn dann auch noch Menschenleben in Gefahr gebracht
werden hilft dir auch keine Versicherung. Du bist garantiert nicht
dagegen versichert wenn durch deinen Fehler ein anderer ums Leben kommt
und du bekommst auch keine "Hiermit kommen Sie aus dem Gefängnis frei"
Karte...

Die einzige Möglichkeit das zu verhindern ist sich an die VDE und TAB zu
halten dann kann man dir nichts. Wenn dann etwas passiert ist es eben
höhere Gewalt denn du hast die "Vorschriften" eingehalten.

In wieweit ein Laie das jedoch kann ist fraglich und deshalb reiten ja
auch alle darauf rum das ein Laie an einer Elektrischen Anlage nichts zu
suchen hat.

tm
 
Moin,

Marco Budde schrieb...
Wofür braucht man bitte eine serielle Schnittstelle? Typ. Marketing-
argument für Bastler, IHMO.
Bei Langzeitmessungen kann die schon interessant sein, z.B. Aufnahme
einer Akku Lade-/Entladekennlinie, festhalten von Einschaltdauer
elektrischer (Kühl) Geräte ...

Das Problem bei Langzeitmessungen ist eigentlich nur, dass die
Multimeter selber mit Batterie/Akku betrieben werden und damit der
Aufzeichnungsdauer wieder Grenzen gesetzt sind.

- Heinz
 
Am 15 Sep 2003 23:01:40 -0700, meinte lutz.kather@gmx.de (Lutz):

Für den Fall hätte ich einen TLC2274 oder TLC274, in den
Dann tritt diese variable Verstärkung nicht auf? Aber mich würde doch
wirklich der Grund dafür interessieren, warum mit 120k/680k die
Verstörkung mit zunehmender Meßspannung zunimmt.

Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de
 
Rafael Deliano wrote:

Gleich nach 1933 wurden schlagartig alle Problembereiche die
die Weimarer Republik vor sich her geschoben hatte angegangen.
Hmm. Das ist zumindest eine gewagte Formulierung, wenn nicht
Schlimmeres.

Recht hast du natürlich insofern, daß es in einer Diktatur
notwendigerweise leichter fällt, Gesetze zu verabschieden.
Aaaaber: Es werden natürlich vor allem solche Gesetze verabschiedet, die
der Diktatur zu ihrem eigenen Erhalt dienen.

Nur ein Beispiel für die gesetzgeberischen Aktivitäten von Adolf und
seinem Klüngel: Die Wiederinkraftsetzung der mittelalterlichen
Gildenstrukturen mittels der Handwerksordnung, die olle Bismarck
schonmal abgeschafft hatte.

Unter den so entstandenen Strukturen leidet Deutschland heute noch
massiv. Und das ist das wirklich bittere für überzeugte Demokraten. Daß
die deutsche Demokratie bis heute nicht in der Lage war, diesen
mittelalterlichen Muff von Adolfs Gnaden gegen den Widerstand der
Lobbyisten wieder los zu werden.

Die Lösungen waren in vielen Fällen eben gut genug, daß sie
bis heute Bestand haben.
Siehe oben.

Und von sowas mal abgesehen: Ein großer Teil der Gesetze, die während
der Nazizeit in Kraft traten, sind natürlich völlig indiskutabel, weil
menschenverachtend und obendrein im Widerspruch zu allen möglichen
internationalen Vertragswerken, die auch Deutschland unterzeichnet
hatte.

Über die Folgen, nicht zuletzt für Deutschland selber, brauchen wir ja
wohl nicht ernsthaft zu diskutieren. Und wenn doch, dann sicher nicht
hier.
 
Rafael Deliano wrote:
" Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes
vom 13. Dezember 1935 ..."
- unbewältigte Vergangenheit?

Eher: überwundener Reformstau.
Gleich nach 1933 wurden schlagartig alle Problembereiche die
die Weimarer Republik vor sich her geschoben hatte angegangen.
Die Lösungen waren in vielen Fällen eben gut genug, daß sie
bis heute Bestand haben.
Das erinnert mich an ein bissiges bonmot, das den sachverhalt
wohl gut darstellt.
Es war wohl so, das die "erste Garnitur" aus wissenschaft
technik und kultur vor den nazis fliehen mußte oder ermordet wurde.

Die zweite für die nazis arbeitete und sich somit desavouierte.

Die dritte, die nie für etwas aber auch nie gegen etwas war
Also, die "ewigen" mitläufer, die hat dann karriere gemacht.

Das tragische ist wohl, das vieles was damals im reformstau steckte,
eben von jener ersten garnitur stammte ;-)
Und die elite, die für die derzeitige misere in etlichen
gesellschaftlichen sektoren verantwortlich ist, eben die sind,
die von den damaligen karrieristen, der "dritten garnitur also"
ausgebildet wurden.

--
mfg horst-dieter
 
Aaaaber: Es werden natürlich vor allem solche Gesetze
verabschiedet, die der Diktatur zu ihrem eigenen Erhalt dienen.
Wozu brauchte der gute alte Adolf Autobahnen ?
( Ja ich weiß: für Truppenbewegung ( das ist die politisch korrekte
Standardantwort ).)
Hitler wußte, daß er um an der Regierung zu bleiben das Problem
der Massenarbeitslosigkeit lösen mußte, sonst hätte er Probleme
bekommen ( er war in der Reichswehr und verwandten Kreisen
nicht sonderlich beliebt ). Deshalb wurden rasch umfassende
wirtschaftliche Reformen vorgenommen, die ja auch Erfolg hatten.
Die Fachleute die sie durchführten waren typisch Leute die eher
konservativ oder unpolitisch waren, sich aber von der
Weimarer Repubik abgewandt hatten, als deren Versagen offenkundig
wurde.
Hjalmar Schacht, der Mann der Hyperinflation in den 20er Jahren
beseitigt hatte, ist ein typisches Beispiel. Innerhalb der NSDAP
waren solche Leute gar nicht vorhanden.

Die Wiederinkraftsetzung der mittelalterlichen
Gildenstrukturen mittels der Handwerksordnung,
Der 1. Weltkrieg und die Inflation der 20er Jahre hatten zu einer
Verarmung des Kleinbürgertums geführt. Die etablierten Handwerker
wollte Handwerksordnung usw. um eine Beschränkung des Wettbewerbs
zu erreichen und damit ihren weiteren wirtschaftlichen Niedergang
zu verhindern. Das war keine fixe Idee Adolfs ( sonst wäre sie 1945
verschunden ) sondern Wunsch der Betroffenen. Handwerks-
betriebe mit "Ich-AGs" zu unterminieren ist nicht der Wunsch
der Betroffenen, sondern diesmal tatsächlich der Wunsch der
Regierung.
Die Ärzte wollen heute überigens genauso weniger Studienabgänger
um eine Ärzteschwemme zu verhindern. Anwälte dito.
Wenns eng wird, bemüht man sich um "Protektionismus".

die olle Bismarck schonmal abgeschafft hatte.
Sehr verkürzte Darstellung. Der Auflösungsprozess des
ursprünglichen Zunftzwangs hat sich über das ganze 19. Jh. hingezogen
und war natürliche Folge der Industrialisierung.
Zu seiner Zeit hatte der überigens auch gewisse Berechtigung.

Ein großer Teil der Gesetze, ... weil menschenverachtend ...
Real nein, sonst wären sie heute ja nicht noch massenweise inkraft.
Man hat 1949 nur die mit politischer Schlagseite nicht übernommen.
Denn: die Technokraten von 1949 waren auch auch die Technokraten
von 1933 - 45.

MfG JRD
 
On Donnerstag, 18. September 2003 19:50 Rafael Deliano wrote:

Aaaaber: Es werden natürlich vor allem solche Gesetze
verabschiedet, die der Diktatur zu ihrem eigenen Erhalt dienen.
Wozu brauchte der gute alte Adolf Autobahnen ?
( Ja ich weiß: für Truppenbewegung ( das ist die politisch korrekte
Standardantwort ).)
Hitler wußte
(...)


\|||/
(o o)
,----ooO--(_)-------.
| Please |
| don't feed the |
| TROLL's ! |
'--------------Ooo--'
|__|__|
|| ||
ooO Ooo


Karl-Heinz
 
Hallo Karl-Heinz,

Was wäre denn, wenn es kein Installationsfehler, sondern ein Material-
fehler wäre, der aber vorher unmöglich feststellbar war, dennoch aber
zum Tod einer Person führte?

Wäre ich dann (als Laie, der da ja gar nix dran machen _durfte_) nicht
dennoch ganz doll dran: Der Richter könnte sich doch auf den Standpunkt
stellen, dass ich ja gar nicht das Recht hatte, den Schalter zu wechseln
und daher für alles zu haften hätte - egal ob technisch korrekt oder
nicht vorgegangen wurde: hätte ich die Finger davon gelassen, wäre nix
passiert.
Du darfst eben keine Fingerabdrücke/ DNS-Spuren hinterlassen und den
Schalter nicht vor Zeugen wechseln. Gummihandschuhe sind für
Hobby-Elektriker sowieso recht nützlich. :eek:)
Der Richter muß Dir erst einmal eine Schuld nachweisen und ein Gutachter
würde in diesem Fall wohl auf den Materialfehler stoßen, bevor der
"Installateur" gesucht wird.

hätte ich die Finger davon gelassen, wäre nix passiert.
Leben ist lebensgefährlich. Schliesse Dich irgendwo ein, sonst gibt das
noch ein Magengeschwür - tödliche Fehler können jedem immer und bei
jeder Gelegenheit passieren, das wird auch diese ganze Regulierungswut
nicht verhindern. Elektiker gehören zu den Leuten, die am häufigsten
Stromunfälle erleiden - was sagt uns das?

Gruß,

Ed
 
Karl-Heinz Zimmer <khz@snafu.de> wrote in message news:<1402708.HNU7oy23i0@linhelp10.org>...

Falls etwas ganz schlimm schiefgeht und Leute dabei sterben, könnte es
dann nicht sein, dass ich (abgesehen davon, dass ich mich nicht für
solche Fälle versichern konnte) noch _zusätzlich_ bestraft werde: mit
dem Argument, dass der Schaden ja erst dadurch passiern konnte, dass
ich etwas Verbotenes tat?
Bestraft werden kannst Du nur für Dinge, die lt. Strafgesetzbuch (oder
anderen Vorschriften mit Strafandrohung) strafbar sind. Etwas
'verbotenes' zu tun, ist erstmal wohl nicht strafbar, IMHO kann man
allenfalls zivilrechtliche Ansprüche (z.B. Schadensersatz,
Schmerzensgeld) daraus herleiten und der jeweils Geschädigte könnte
Dich auf Unterlassung (mit Androhung einer Geldstrafe bei Verstoß
gegen ein evtl. Gerichtsurteil) verklagen.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, daß es strafrechtlich
Körperverletzung bzw. fahrlässige Tötung sein wäre, wenn jemand durch
solche Handlungen verletzt bzw. getötet wird - und das ist allerdings
strafbar.

Winfried Büchsenschütz
 
On Donnerstag, 18. September 2003 20:04 Edzard Egberts wrote:
(...)
Elektiker gehören zu den Leuten, die am häufigsten Stromunfälle
erleiden - was sagt uns das?
Im Ernst?

Das würde mein Weltbild aber doch etwas erschüttern - ich dachte immer,
die Typen, die einen Stuhl auf den Tisch stellen, wennse hoch hinaus
wollen und zu faul sind, in den Keller zu gehen und die Leiter zu holen,
werden am ehesten verschmort.

Karl-Heinz
 
khz@snafu.de (Karl-Heinz Zimmer) schrieb am 18.09.03:


Bitte, liebe Mitlesenden, da berteits versucht wird, mir den Mund zu
verbieten: kann mir denn vielleicht jemand mal definitiv erklaeren, ob
Es geht nicht darum, Dir den Mund zu verbieten. Blos nervt es, dass Du
beispielsweise in dem thread in drh Deine gefundenen Ergebnisse sogar
doppelt postest. Ein wenig uebereifrig, findest Du nicht...


ciao, Dirk

--
| Akkuschrauber-Kaufberatung and AEG-GSM-stuff |
| Visit my homepage: http://www.nutrimatic.ping.de/ |
| FIDO: Dirk Salva 2:244/6305.10 Internet: dsalva@gmx.de |
| The "Ruhrgebiet", best place to live in Germany! |
 

Welcome to EDABoard.com

Sponsor

Back
Top