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Rupert Haselbeck
Guest
Axel Berger schrieb:
Hast du getrunken?
Der Mieter hat ein Recht auf Zugang zum Zähler. Wenn dir freilich der
Vermieter den geforderten Zugang verweigert und du zu feige bist, der
Forderung Nachdruck zu verleihen, so ist das wohl kaum die Schuld des
Gesetzgebers
Aha...
MfG
Rupert
Eric Bruecklmeier wrote:
Auch in unserem Haus habe ich keinen direkten Zugang zum Zählerraum - so
unüblich ist das nicht...
Derselbe Gesetzgeber, der unsere kurzfristigen Verbrauchsschwankungen
(wie kurzfristig scheinen die Quellen derzeit uneinig) zur permanenten
Ãberwachung an die Stasi melden möchte, die uns dann gnädig ein paar
Datenkrümel wieder zurückgibt, scheint dabei keinerlei Problem zu sehen.
Hast du getrunken?
Eine deutliche Aussage und zeigt klar, zu wessen Gunsten es tatsächlich
geschieht.
Der Mieter hat ein Recht auf Zugang zum Zähler. Wenn dir freilich der
Vermieter den geforderten Zugang verweigert und du zu feige bist, der
Forderung Nachdruck zu verleihen, so ist das wohl kaum die Schuld des
Gesetzgebers
Ich würde so etwas für mich oder meine Mieter in keinem Fall hinnehmen,
aber meine Tochter möchte nicht ohne Grund Streit vermeiden.
Aha...
MfG
Rupert