J
Joerg
Guest
On 2019-06-25 07:42, Ralf Kiefer wrote:
Das wird nicht mehr passieren. Sie wuerden es auch nicht durchbekommen,
da ich in Deutschland seit Jahrzehnten keinen Wohnsitz mehr habe. Den
muessten sie naemlich erstmal nachweisen. Oder gilt bei Euch inzwischen
"guilty until proven innocent"?
Dann waere da noch das Them der gesetzlich vorgeschriebenen
Aufbewahrungsfrist. Selbst das Finanzamt hat kein Recht, das
Vorhandensein von Akten aus der Zeit von Kaiser Wilhelm zu verlangen.
--
Gruesse, Joerg
http://www.analogconsultants.com/
Joerg wrote:
On 2019-06-25 00:41, Matthias Weingart wrote:
sobald du einen
Internetzugang hast, musst Du Abgaben löhnen, weil Du darüber Zugang zu den
öffentlich rechtlichen hast.
Das kann man so in seinen Meinungsschatz übernehmen, muß es aber nicht.
Denn vor dem Internet atmete ich die Luft, in dem die Sendungen der
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten übertragen wurden. Und das war
seinerzeit straffrei.
Abba ikke nich. Ich weiss nicht, ob ich von der GEZ noch eine
Abmeldebestatigung habe, die koennte ich mir rahmen
Wenn Du keine Abmeldebestätigung haben solltest und dran denkst, daß Du
jemals wieder einen Wohnsitz in diesem Deutschland haben möchtest, mach
Dich drauf gefaßt, daß Du die Jahrzehnte Deiner Abwesenheit nachbezahlen
mußt. So urteilte ein (AFAIR) bayrisches Gericht.
Das wird nicht mehr passieren. Sie wuerden es auch nicht durchbekommen,
da ich in Deutschland seit Jahrzehnten keinen Wohnsitz mehr habe. Den
muessten sie naemlich erstmal nachweisen. Oder gilt bei Euch inzwischen
"guilty until proven innocent"?
Dann waere da noch das Them der gesetzlich vorgeschriebenen
Aufbewahrungsfrist. Selbst das Finanzamt hat kein Recht, das
Vorhandensein von Akten aus der Zeit von Kaiser Wilhelm zu verlangen.
--
Gruesse, Joerg
http://www.analogconsultants.com/