DAB+: fast zu schĂśn, um wahr zu sein

  • Thread starter Wilhelm C. SchĂźtze
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On 2019-06-25 07:42, Ralf Kiefer wrote:
Joerg wrote:

On 2019-06-25 00:41, Matthias Weingart wrote:
sobald du einen
Internetzugang hast, musst Du Abgaben löhnen, weil Du darüber Zugang zu den
öffentlich rechtlichen hast.

Das kann man so in seinen Meinungsschatz übernehmen, muß es aber nicht.
Denn vor dem Internet atmete ich die Luft, in dem die Sendungen der
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten übertragen wurden. Und das war
seinerzeit straffrei.


Abba ikke nich. Ich weiss nicht, ob ich von der GEZ noch eine
Abmeldebestatigung habe, die koennte ich mir rahmen :cool:

Wenn Du keine Abmeldebestätigung haben solltest und dran denkst, daß Du
jemals wieder einen Wohnsitz in diesem Deutschland haben möchtest, mach
Dich drauf gefaßt, daß Du die Jahrzehnte Deiner Abwesenheit nachbezahlen
mußt. So urteilte ein (AFAIR) bayrisches Gericht.

Das wird nicht mehr passieren. Sie wuerden es auch nicht durchbekommen,
da ich in Deutschland seit Jahrzehnten keinen Wohnsitz mehr habe. Den
muessten sie naemlich erstmal nachweisen. Oder gilt bei Euch inzwischen
"guilty until proven innocent"?

Dann waere da noch das Them der gesetzlich vorgeschriebenen
Aufbewahrungsfrist. Selbst das Finanzamt hat kein Recht, das
Vorhandensein von Akten aus der Zeit von Kaiser Wilhelm zu verlangen.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
 
Joerg wrote:

Sie wuerden es auch nicht durchbekommen,
da ich in Deutschland seit Jahrzehnten keinen Wohnsitz mehr habe. Den
muessten sie naemlich erstmal nachweisen. Oder gilt bei Euch inzwischen
"guilty until proven innocent"?

Im Bereich der Haushaltszwangsabgabe gilt schon immer die
Beweislastumkehr. Das Opfer muß nachweisen, daß irgendetwas so und so
war, wenn die (kostenrelevante) Annahme der
Haushaltszwangsabgabenbehörde (meist die Landesrundfunkanstalt) eine
andere ist.

Dabei gibt es Fälle von unbeschreibbarer Logik:
- Wenn ein Student Bafög erhält, wird er auf Antrag von der
Haushaltszwangsabgabe befreit. Das muß er alljährlich wiederholen.
Unterlagen bei seiner Hochschule ausfüllen, bestempeln lassen, zur
Anstalt senden, um dann nach ein paar Monaten einen Bescheid zu
erhalten. Meistens. Bekommt ein Student kein Bafög, hat aber weniger,
auch deutlich weniger Einkommen zur Verfügung, gilt er als
haushaltszwangsabgabenpflichtig. Die Anstalt beruft sich dabei auf den
Rundfunkgebührenstaatsvertrag, in dem zum Leidwesen der Anstalten
Ausnahmen stehen. Und da steht nunmal nur Bafög, und nichts weiteres,
behaupten sie.

- Die Zweitwohnungssteuer, die zum Jahr 2013 eingeführt wurde, wurde vor
knapp einem Jahr vom Bundesverfassungsgericht entsorgt. Wer glaubt, daß
die Betroffenen ihr unrechtmäßig gefordertes Geld, ggf. auf Antrag,
zurückerhalten würden, hat sich getäuscht. Diese mußten gegenteilig
sogar einen Antrag auf zukünftige Befreiung stellen, obwohl die
Anstalten in ihren Datenbanken die Meldedaten der Einwohnermeldeämter
lückenlos und zeitnah vorliegen haben. Freiberufler, die eine
Betriebsstätte außerhalb ihrer Wohnung haben, müssen weiterhin für diese
Betriebsstätte bezahlen. Lediglich eine zur Wohnung gehörende
Betriebsstätte wird auf Antrag befreit, denn eine Betriebsstätte ist
"selbstverständlich" keine Zweitwohnung. Und zur Betriebsstätte liegt
kein Urteil des Verfassungsgerichts vor. Solch eines wird nicht mal
kommen, weil das Verfassungsgericht einen solchen Antrag zur Annahme
abgelehnt hat.


Befreiungen gelten üblicherweise nur 3Jahre rückwirkend, wenn überhaupt.
Und das entscheidet die Landesrundfunkanstalt nach eigenem Ermessen. Das
zugehörige Verwaltungsgericht entscheidet (wie auch das Landesparlament)
sowieso gemäß den Vorgaben der Anstalt.

Wenn Dich dieses Thema interessiert, dann gibt's einen informativen
Vortrag von Olaf Kretschmann (rund 1,5Stunden), der dabei auch die
Historie belechtet:
https://www.youtube.com/watch?v=yi9LdMeirQU

Gruß, Ralf
 
Ralf Kiefer <R.Kiefer.SPAEM@gmx.de> wrote:

... und weil das Fahrzeug dauernd online und eingebucht (dauerüberwacht)
ist, wir so tolle 27G-Netze haben, wird Dir von den
Projektionsscheinwerfern Werbung auf Straße oder vorausfahrende
Fahrzeuge eingeblendet.
Gruß, Ralf, "mein Abblendlicht hat 4k Pixel in 16Mio Farben"

Hey, bring die nicht auf dumme Ideen...

--
In a world without walls and fences,
who needs windows and gates?
 
On 2019-06-25 08:16, Ralf Kiefer wrote:
Joerg wrote:

Sie wuerden es auch nicht durchbekommen,
da ich in Deutschland seit Jahrzehnten keinen Wohnsitz mehr habe. Den
muessten sie naemlich erstmal nachweisen. Oder gilt bei Euch inzwischen
"guilty until proven innocent"?

Im Bereich der Haushaltszwangsabgabe gilt schon immer die
Beweislastumkehr. Das Opfer muß nachweisen, daß irgendetwas so und so
war, wenn die (kostenrelevante) Annahme der
Haushaltszwangsabgabenbehörde (meist die Landesrundfunkanstalt) eine
andere ist.

Und das laesst Eure Verfassung zu? *staun*


Dabei gibt es Fälle von unbeschreibbarer Logik:
- Wenn ein Student Bafög erhält, wird er auf Antrag von der
Haushaltszwangsabgabe befreit. Das muß er alljährlich wiederholen.
Unterlagen bei seiner Hochschule ausfüllen, bestempeln lassen, zur
Anstalt senden, um dann nach ein paar Monaten einen Bescheid zu
erhalten. Meistens. Bekommt ein Student kein Bafög, hat aber weniger,
auch deutlich weniger Einkommen zur Verfügung, gilt er als
haushaltszwangsabgabenpflichtig. Die Anstalt beruft sich dabei auf den
Rundfunkgebührenstaatsvertrag, in dem zum Leidwesen der Anstalten
Ausnahmen stehen. Und da steht nunmal nur Bafög, und nichts weiteres,
behaupten sie.

Gut, dass ich damals in NL wohnte :)


- Die Zweitwohnungssteuer, die zum Jahr 2013 eingeführt wurde, wurde vor
knapp einem Jahr vom Bundesverfassungsgericht entsorgt. Wer glaubt, daß
die Betroffenen ihr unrechtmäßig gefordertes Geld, ggf. auf Antrag,
zurückerhalten würden, hat sich getäuscht. Diese mußten gegenteilig
sogar einen Antrag auf zukünftige Befreiung stellen, obwohl die
Anstalten in ihren Datenbanken die Meldedaten der Einwohnermeldeämter
lückenlos und zeitnah vorliegen haben. Freiberufler, die eine
Betriebsstätte außerhalb ihrer Wohnung haben, müssen weiterhin für diese
Betriebsstätte bezahlen. Lediglich eine zur Wohnung gehörende
Betriebsstätte wird auf Antrag befreit, denn eine Betriebsstätte ist
"selbstverständlich" keine Zweitwohnung. Und zur Betriebsstätte liegt
kein Urteil des Verfassungsgerichts vor. Solch eines wird nicht mal
kommen, weil das Verfassungsgericht einen solchen Antrag zur Annahme
abgelehnt hat.

Bin ich froh, in einem doch etwas freieren Land zu wohnen. Hier gibt es
keine GEZ.

Befreiungen gelten üblicherweise nur 3Jahre rückwirkend, wenn überhaupt.
Und das entscheidet die Landesrundfunkanstalt nach eigenem Ermessen. Das
zugehörige Verwaltungsgericht entscheidet (wie auch das Landesparlament)
sowieso gemäß den Vorgaben der Anstalt.

Wenn Dich dieses Thema interessiert, dann gibt's einen informativen
Vortrag von Olaf Kretschmann (rund 1,5Stunden), der dabei auch die
Historie belechtet:
https://www.youtube.com/watch?v=yi9LdMeirQU

Danke, aber von solcher Buergerdrangsalierung habe ich mich vor
Jahrzehnten befreit, da muss ich das auch nicht mehr wissen.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
 
Am 25.06.2019 um 18:09 schrieb Joerg:

> Bin ich froh, in einem doch etwas freieren Land zu wohnen.

Hauptsache man glaubt dran.


> Hier gibt es keine GEZ.

In Deutschland auch nicht.
 
On Tue, 25 Jun 2019 09:09:42 -0700, Joerg wrote:
On 2019-06-25 08:16, Ralf Kiefer wrote:
Im Bereich der Haushaltszwangsabgabe gilt schon immer die
Beweislastumkehr.
Bin ich froh, in einem doch etwas freieren Land zu wohnen. Hier gibt es
------------------------------^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
keine GEZ.

Beim "etwas freieren Land" ist mir dann doch ein Schmunzler ausgekommen.
Keine Ahnung, warum.

Volker
 
Uhu wrote:
> In Deutschland auch nicht.

Ja klar, und auch keine SED. Namen ändern reicht und Leute wie Du
glauben, es habe sich am Inhalt etwas geändert.

--
/Ż\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067
\ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069
 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
/ \ Mail | -- No unannounced, large, binary attachments, please! --
 
Joerg wrote:
Bin ich froh, in einem doch etwas freieren Land zu wohnen. Hier gibt es
keine GEZ.

Noch vor zehn Jahren habe ich solchen Argumenten stets vehement
widersprochen und gekontert "auch kein Radio mit Niveau." Aber seit sie
hier den Beitrag verdreifacht und den Fernsehzuschlag für alle zwingend
gemacht haben, wurde gutes Radio auch hier abgeschafft.

--
/Ż\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067
\ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069
 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
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Joerg wrote:
> Oder gilt bei Euch inzwischen "guilty until proven innocent"?

Gegenüber dem Finanzamt und der GEZ eindeutig ja.

--
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 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
/ \ Mail | -- No unannounced, large, binary attachments, please! --
 
Am 25.06.2019 um 19:54 schrieb Joerg:

> weil dort die Leute "von der anderen Partei" wohnen.

Hauptsache man pflegt seinen Verfolgungswahn.
 
On 2019-06-25 10:21, Volker Bartheld wrote:
On Tue, 25 Jun 2019 09:09:42 -0700, Joerg wrote:
On 2019-06-25 08:16, Ralf Kiefer wrote:
Im Bereich der Haushaltszwangsabgabe gilt schon immer die
Beweislastumkehr.
Bin ich froh, in einem doch etwas freieren Land zu wohnen. Hier gibt es
------------------------------^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
keine GEZ.

Beim "etwas freieren Land" ist mir dann doch ein Schmunzler ausgekommen.
Keine Ahnung, warum.

Das kann ich erklaeren. Auch wir erleben Versuche solcher
Freiheitseingriffe. Das letzte lokale Beispiel war eine "Feuersteuer" in
Kalifornien. Die wurde nur Leuten ausserhalb von grossen Staedten
aufgedonnert, weil dort die Leute "von der anderen Partei" wohnen. Nach
zwei Jahren wurde diese Ungerechtigkeit vom Gericht gekippt. Das Geld
haben wir natuerlich nicht wiederbekommen, da bereits verprasst.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
 
Am 25.06.2019 um 20:32 schrieb Axel Berger:
Uhu wrote:
In Deutschland auch nicht.

Ja klar, und auch keine SED. Namen ändern reicht und Leute wie Du
glauben, es habe sich am Inhalt etwas geändert.

Noch so ein Übergeschnappter.
 
Hallo Marc,

Du schriebst am Tue, 25 Jun 2019 17:33:58 +0200:

Projektionsscheinwerfern Werbung auf Straße oder vorausfahrende
Fahrzeuge eingeblendet.
Gruß, Ralf, "mein Abblendlicht hat 4k Pixel in 16Mio Farben"

Hey, bring die nicht auf dumme Ideen...

Zu spät - die Ideen gibt's schon. (Noch) nicht Werbung, aber jede Menge
unsinnige Projektionen auf die Straße.
Audi e-tron - weitere sicher geplant.

--
--
(Weitergabe von Adressdaten, Telefonnummern u.ä. ohne Zustimmung
nicht gestattet, ebenso Zusendung von Werbung oder ähnlichem)
-----------------------------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen, S. Schicktanz
-----------------------------------------------------------
 
Falk DÂľebbert schrieb:

[...]
In dem gleichen RZ sind zwei Banken und diverse Versicherungen. Gut
die haben ganze "Suiten" gemietet und noch eine TĂźr mehr zwischen
sich und dem plebis. ^^^^^^^^^^

.... der Plebs.

SCNR

Reinhard
 
Am 25.06.19 um 22:32 schrieb Reinhard Zwirner:
In dem gleichen RZ sind zwei Banken und diverse Versicherungen. Gut
die haben ganze "Suiten" gemietet und noch eine TĂźr mehr zwischen
sich und dem plebis. ^^^^^^^^^^
... der Plebs.

Sorry - meine Latein-Lehrer waren nur mit Zaubertrank zu etwas fähig.

Falk D.
 
On 2019-06-25 11:31, Axel Berger wrote:
Joerg wrote:
Bin ich froh, in einem doch etwas freieren Land zu wohnen. Hier gibt es
keine GEZ.

Noch vor zehn Jahren habe ich solchen Argumenten stets vehement
widersprochen und gekontert "auch kein Radio mit Niveau."

Seit ich die USA kenne, und das sind inzwischen einige Jahrzehnte, gab
es hier immer Rundfunksender mit Niveau. Die besten sind die ganz
kleinen lokalen. Die leben von Spenden und (geringen) Werbeeinnahmen.


... Aber seit sie
hier den Beitrag verdreifacht und den Fernsehzuschlag für alle zwingend
gemacht haben, wurde gutes Radio auch hier abgeschafft.

Man hat eine "Captured Audience" geschaffen und damit besteht kein
Leistungszwang mehr. Ziel erreicht. Mich wundert nur immer wieder, dass
die Leute so ein Gesetz ohne Murren schlucken.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
 
On 2019-06-25 11:27, Axel Berger wrote:
Joerg wrote:
Oder gilt bei Euch inzwischen "guilty until proven innocent"?

Gegenüber dem Finanzamt und der GEZ eindeutig ja.

Das waere bei uns rechtlich nicht durchsetzbar und sollte es bei Euch
auch nicht sein. Warum strebt dagegen niemand eine Verfassungsklage an?
Oder erlaubt Eure Verfassung solche Willkuer?

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
 
Am 26.06.19 um 00:56 schrieb Joerg:
                                              ... Aber seit sie
hier den Beitrag verdreifacht und den Fernsehzuschlag fĂźr alle zwingend
gemacht haben, wurde gutes Radio auch hier abgeschafft.


Man hat eine "Captured Audience" geschaffen und damit besteht kein
Leistungszwang mehr. Ziel erreicht. Mich wundert nur immer wieder, dass
die Leute so ein Gesetz ohne Murren schlucken.

Es wird ja nicht ohne Murren geschluckt. Es gibt durchaus Widerstand und
Kritik. Nur reicht das eben nicht aus. Dabei ist die grundsätzliche Idee
ja nicht falsch. Der Rundfunk soll sich keine finanziellen Sorgen machen
mĂźssen und seine Energie in die Programme stecken. Nur leider klappt das
nicht so ganz. Beispiel Flurfunk. Wenn sich die lieben Kollegen mit
ihren Intrigenspielen beschäftigen, um sich ihren Anteil vom Kuchen zu
sichern. Die MĂźhe und Zeit, die allein dafĂźr aufgewendet wird, fehlt in
der Gestaltung guter Sendungen; falls die Kämpfer dazu noch fähig sind.

Holger
 
Am 26.06.2019 um 16:04 schrieb Joerg:

Das ist traurig und sieht so aus, als ob
die Gerichtsbarkeit unter der Knute der Politik ist. Sowas sollte nicht
sein.

Ist in den USA ja noch schlimmer.
 
Horst-D. Winzler schrieb:

> [...]

Warum wĂźrdigst du derart feiges Gesocks denn eigentlich einer Antwort?

MfG
Rupert
 

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