Bastelprojekte am USB eines Android-Handys

On 12/20/18 2:03 PM, Hanno Foest wrote:
On 20.12.18 13:49, Gerrit Heitsch wrote:

Du musst schon einen Chip bringen, der von sich behauptet
FT232-kompatibel zu sein, aber das FTDI-Logo beim Kauf nicht
aufgedruckt hat.

NĂś. Die theoretische MĂśglichkeit reicht,

Also gibt es einen solchen Chip nicht, alle Fakes gaben sich bisher auch
auf dem Gehäuse als FT232 aus und kopierten das FTDI-Logo. Der Grund
dafĂźr ist als echt durchzugehen weil man eben vom Erfolg von FTDI
profitieren will ohne selbst investieren zu mĂźssen.

Gäbe es den SR1107 ohne FTDI-Logo hätten wir davon gelesen.

Gerrit
 
On 12/20/18 2:01 PM, Hanno Foest wrote:
Nur sehr eventuell. Wer sorgfältig arbeitet, sieht die MÜglichkeit eines
Rollbacks vor.

.... und testet vorher auf einem identischen Testsystem. Wenn nicht er,
dann der Hersteller der Anlage. Und wenn es dann schiefgeht hat man
einen Servicevertrag und der Hersteller das Problem. Ok, er hatte es
schon vorher, er wusste es nur nicht.

Gerrit
 
On 12/20/18 2:12 PM, Hanno Foest wrote:
On 20.12.18 14:07, Gerrit Heitsch wrote:

Habe ich.. Was beim FTDI der Treiber ist beim PC das BIOS.

Nein - das BIOS wird mit dem Gerät mitverkauft, der Treiber
automatisch gefunden. Was beim FTDI der Treiber, ist beim PC das
Windows, oder das Office.

Der Treiber redet mit der Hardware, ebenso das BIOS. Passt.

Ich rede auch manchmal mit meiner Hardware ("Dreckskiste! Warum geht das
nicht!"). Bin ich jetzt ein BIOS?

Du weisst wie es gemeint war.


Ansonsten schrieb ich schon, daß du so einen Chip gerne bauen darfst,
du darfst ihn dann nur nicht als von FTDI stammend verkaufen.

Das schrieb ich selber auch schon. Und die Selbstjustiz des Treibers
wird dann sehr offensichtlich illegal.

Es gibt auf dem Markt aber keinen FT232-kompatiblem Chip der nicht das
FTDI-Logo trägt. Gäbe es ihn wäre alles vor Gericht ausgetragen worden.

Gerrit
 
On 12/20/18 2:13 PM, Eric Bruecklmeier wrote:
Am 20.12.2018 um 13:47 schrieb Gerhard Hoffmann:
Am 20.12.18 um 13:15 schrieb Eric Bruecklmeier:
Am 20.12.2018 um 13:10 schrieb Gerrit Heitsch:

Bei USB gehĂśrt aber die VID jeweils einem Hersteller. Bei second
source hat also der 'Nachbau' eine eigene VID. Wenn er legal ist
kennt der Treiber sicher beide.

VÜllig unabhängig von eurer Diskussion eine ernstgemeinte(!) Frage:
Wenn ich mit dem USB Konsortium keinen Vertrag habe, dann kĂśnnen die
mich bei Verwendung einer beliebigen Vendor ID doch auch nicht
belangen. Die Nummer kann ja wohl kaum strafbewehrt geschĂźtzt sein -
oder?

Wie nun,
Du behauptest wahrheitswidrig, du hättest mit denen einen Vertrag
mit der Nummer xxxxx,

Ich (wenn ich der Pirat wäre) behaupte gar nichts, meine Hardware
liefert auf Anfrage eine Nummer - so what? Das macht Ăźbrigens auch jeder
Chip in Nachbauten von Toner-Kartuschen so...

Und da kann es auch passieren, daß die nach einem Update der
Durckerfirmware nicht mehr laufen. War da nicht neulich was?

Gerrit
 
AT Thursday 20 December 2018 20:15, Eric Bruecklmeier wrote:

Am 20.12.2018 um 13:10 schrieb Gerrit Heitsch:

Bei USB gehĂśrt aber die VID jeweils einem Hersteller. Bei second source
hat also der 'Nachbau' eine eigene VID. Wenn er legal ist kennt der
Treiber sicher beide.

VÜllig unabhängig von eurer Diskussion eine ernstgemeinte(!) Frage: Wenn
ich mit dem USB Konsortium keinen Vertrag habe, dann kĂśnnen die mich bei
Verwendung einer beliebigen Vendor ID doch auch nicht belangen. Die
Nummer kann ja wohl kaum strafbewehrt geschĂźtzt sein - oder?

Du solltest dann aber nicht das USB Logo benutzen, oder behaupten, dass dein
Teil USB macht.

--
Reinhardt
 
On 12/20/18 2:07 PM, Hanno Foest wrote:
On 20.12.18 13:57, Gerrit Heitsch wrote:

Aber wenn du etwas als funktionsidentisches drop-in-replacement
verkaufen mĂśchtest, warum dann nicht die VID-PID Kombination vom
Original benutzen?

Wenn du das nicht vorher mit dem Besitzer der VID abgesprochen hast
kann der dir das Ăźbel nehmen, eine Erkennung fĂźr deine Hardware
einbauen und die nicht mehr mit seinem Treiber bedienen.

Also quasi Verdongelung. Ja, kommt vor.

Naja, wenn deine Hardware per Software vom Original unterscheidbar ist,
dann ist sie wohl doch nicht funktionsidentisch und der Treiber tut gut
daran sie nicht zu unterstĂźtzen. KĂśnnte ja auch an wichtigen Stellen
Unterschiede geben.


> "Nicht mehr bedienen" ist ja auch ok. Kaputtmachen weniger.

Es war kein 'halt and catch fire'.

Gerrit
 
On 20.12.18 13:57, Gerrit Heitsch wrote:

Aber wenn
du etwas als funktionsidentisches drop-in-replacement verkaufen
mĂśchtest, warum dann nicht die VID-PID Kombination vom Original benutzen?

Wenn du das nicht vorher mit dem Besitzer der VID abgesprochen hast kann
der dir das Ăźbel nehmen, eine Erkennung fĂźr deine Hardware einbauen und
die nicht mehr mit seinem Treiber bedienen.

Also quasi Verdongelung. Ja, kommt vor.

"Nicht mehr bedienen" ist ja auch ok. Kaputtmachen weniger.

Hanno
 
Am 20.12.18 um 13:15 schrieb Eric Bruecklmeier:
Am 20.12.2018 um 13:10 schrieb Gerrit Heitsch:

Bei USB gehĂśrt aber die VID jeweils einem Hersteller. Bei second
source hat also der 'Nachbau' eine eigene VID. Wenn er legal ist kennt
der Treiber sicher beide.

VÜllig unabhängig von eurer Diskussion eine ernstgemeinte(!) Frage: Wenn
ich mit dem USB Konsortium keinen Vertrag habe, dann kĂśnnen die mich bei
Verwendung einer beliebigen Vendor ID doch auch nicht belangen. Die
Nummer kann ja wohl kaum strafbewehrt geschĂźtzt sein - oder?

Wie nun,
Du behauptest wahrheitswidrig, du hättest mit denen einen Vertrag
mit der Nummer xxxxx, die paar tausend Euro dafßr abgedrßckt, wärst
mithin Mitglied der Organisation und kannst nicht belangt werden,
weil eh alles gelogen ist?

Gerhard
 
On 12/20/18 1:32 PM, Hanno Foest wrote:
On 20.12.18 13:16, Gerrit Heitsch wrote:

Woher weißt du das? Wenn ich einen 7400 verbaue ist der nicht
notwendigerweise immer von Texas Instruments. Und insbesondere: Woher
soll der Treiber das wissen?

Na, dann zeig mir mal den FT232-kompatiblen Chip auf dem kein
FTDI-Logo zu finden ist.

*abschleif* da.

Nope, zählt nicht. Oder meinst du jemand wird solche ICs kaufen und
verbauen?

Es geht hier immer noch darum, daß ehrlichen Kunden gefälschte Chips
untergemogelt wurden. Auf denen war das FTDI-Logo.

Du musst schon einen Chip bringen, der von sich behauptet
FT232-kompatibel zu sein, aber das FTDI-Logo beim Kauf nicht aufgedruckt
hat.

Gerrit
 
On 20.12.18 13:40, Gerhard Hoffmann wrote:

Dann rede mal mit usb.org. Die vergeben die VID und erlauben nicht
anderen
die gleiche zu benutzen.

Muß mich aber nicht interessieren, da nicht strafrechtlich bewehrt.
Und das ist auch sinnvoll so, da man ansonsten keine kompatiblen Dinge
mehr

Benutzung fremder Warenzeichen, nicht strafbewehrt?
Fälschung der Herkunft, kein Zollvergehen?

Anderes Thema, hatte ich bereits in <g804keFj709U1@mid.individual.net>
erwähnt:

"Ich hab nirgends was davon gefunden, daß man die VID-PID Kombination
markenrechtlich schĂźtzen kĂśnnte. Was den FTDI-Nachbau zum illegalen
"Fake" macht, ist allenfalls die mißbräuchliche Verwendung des
Firmenlogos auf dem Gehäuse, bzw. eine falsche Zusicherung des
Lieferanten Ăźber die Herkunft der Chips."

Lauf mal mit einer China-Rolex in Frankfurt durch den Zoll.
Selbst als Endkunde. Dann kannst du recht schnell merken,
was strafrechtlich so geht.

Sicher einiges, aber keine Selbstjustiz von Rolex. Thema war die
Selbstjustiz von FTDI.

Hanno
 
On 20.12.18 13:42, Gerrit Heitsch wrote:

Noch mal: Es geht nicht um das BIOS, sondern um die Hardware. Der FTDI
Chip hat auch kein BIOS. Daß irgendwelche Software (beim PC die
Programme, beim FTDI Chip der Treiber) damit zusammenarbeiten ist Sinn
der Sache.

Bitte beantworte die Frage.

Habe ich.. Was beim FTDI der Treiber ist beim PC das BIOS.

Nein - das BIOS wird mit dem Gerät mitverkauft, der Treiber automatisch
gefunden. Was beim FTDI der Treiber, ist beim PC das Windows, oder das
Office.

Versuchs noch mal.

Hanno
 
On 12/20/18 1:44 PM, Hanno Foest wrote:
On 20.12.18 13:20, Axel Berger wrote:

Ich hab nirgends was davon gefunden, daß man die VID-PID Kombination
markenrechtlich schßtzen kÜnnte.

Ich habe nie behauptet, viel davon zu verstehen. Aber hier wurde gesagt,
die ID (und implizit wohl das Recht zu ihrer Nutzung) mĂźsse fĂźr Geld
gekauft werden. Da erscheint es mir plausibel, daß man die nicht einfach
so fĂźr lau kopieren darf.

Wie schon gesagt: Privates Konsortium, private Regeln, fĂźr Dritte nicht
bindend. Daß die der Meinung sind, daß man ihnen unbedingt viel Geld
geben müsse, muß mich nicht tangieren. Wenn du möchtest, daß deine
Spezialhardware von deinem Spezialtreiber zuverlässig gefunden wird und
nicht morgen deine von dir ausgewĂźrfelte VID von irgendwem anderem
benutzt wird, ist das Geld sicher sinnvoll angelegt. Aber wenn du etwas
als funktionsidentisches drop-in-replacement verkaufen mĂśchtest, warum
dann nicht die VID-PID Kombination vom Original benutzen?

Wenn du das nicht vorher mit dem Besitzer der VID abgesprochen hast kann
der dir das Ăźbel nehmen, eine Erkennung fĂźr deine Hardware einbauen und
die nicht mehr mit seinem Treiber bedienen.

Deshalb werden fßr sowas Verträge ausgehandelt und abgeschlossen. Sich
einfach eine VID greifen machen nur Privatbastler (*) und Produktpiraten.

(*) Meines Wissens haben FTDI und Microchip einige PIDs fĂźr
Selbstbauhardware freigegeben, bzw. du kannst ein PDI von ihnen
bekommen. Was auch impliziert, daß du dann ihre VID verwenden kannst.
Sind natĂźrlich PIDs die nicht von den eigenen Produkten benutzt werden.

Gerrit
 
On 20.12.18 13:24, Ralph A. Schmid, dk5ras wrote:

Und sich auch als kein anderer Chip mehr meldet (PID 0000). Das ist fĂźr
alle praktischen Belange kaputt, bricked, mithin Sachbeschädigung und
justiziabel. Daß man mit speziellem know-how unbricken kann steht dem
nicht entgegen.

Nun ja, der Chip hat angefangen, er wollte mit einem Treiber sprechen,
der für ihn gar nicht zuständig ist, also muß er damit klarkommen, was
dieser Treiber ihm so erzählt :)

Drehs mal um: Wenn ein Treiber, der gar nicht fĂźr den (echten) FTDI Chip
zuständig ist, mit diesem spricht, und der hinterher unbrauchbar ist -
ist dann auch der Chip schuld, daß er sich was hat erzählen lassen?

Ich sehe das eher von der sportlichen
Seite. Im realen Leben interessiert das keinen Menschen, derjenige,
der das nicht mehr funktionierende Ding dahergeschleppt hat, muß
Abhilfe schaffen, fertig, aus.

Vermutlich. Aber spätestens bei Schadenersatz wird es eng.

Und der, der in der funktionierenden
produktiven Anlage einfach so ein Update gemacht hat, der hat evtl.
auch Erklärungsbedarf.

Nur sehr eventuell. Wer sorgfältig arbeitet, sieht die MÜglichkeit eines
Rollbacks vor. Daß das Update unwissentlich permanente Änderungen macht,
die das Rollback ineffektiv werden lassen, sollte nicht vorkommen.

Und gar keine Updates machen ist auch keine Option, dann hast du die
Sicherheitskatastrophe von Medizingeräten.

Hanno
 
On 20.12.18 13:49, Gerrit Heitsch wrote:

Du musst schon einen Chip bringen, der von sich behauptet
FT232-kompatibel zu sein, aber das FTDI-Logo beim Kauf nicht aufgedruckt
hat.

NĂś. Die theoretische MĂśglichkeit reicht, um die Selbstjustiz des
FTDI-Treibers nicht nur wahrscheinlich, sondern sehr sicher illegal
werden zu lassen.

Hanno
 
On 12/20/18 1:53 PM, Hanno Foest wrote:
On 20.12.18 13:42, Gerrit Heitsch wrote:

Noch mal: Es geht nicht um das BIOS, sondern um die Hardware. Der
FTDI Chip hat auch kein BIOS. Daß irgendwelche Software (beim PC die
Programme, beim FTDI Chip der Treiber) damit zusammenarbeiten ist
Sinn der Sache.

Bitte beantworte die Frage.

Habe ich.. Was beim FTDI der Treiber ist beim PC das BIOS.

Nein - das BIOS wird mit dem Gerät mitverkauft, der Treiber automatisch
gefunden. Was beim FTDI der Treiber, ist beim PC das Windows, oder das
Office.

Der Treiber redet mit der Hardware, ebenso das BIOS. Passt.

Ansonsten schrieb ich schon, daß du so einen Chip gerne bauen darfst, du
darfst ihn dann nur nicht als von FTDI stammend verkaufen.

Nimm mal an, jemand hätte den SR1107 (*) als solchen verkauft, mit dem
Hinweis 'FT232-compatible'. Dann wäre nichts passiert, FTDI hätte die
Firma verklagt und der Rest vor Gericht stattgefunden, egal wie es dann
ausgeht. Die ganze Affäre fand nur statt weil es eben keinen
auffindbaren Hersteller fĂźr den SR1107 gibt und der sich erdreistet
nicht nur die Funktion mehr oder weniger vollständig zu kopieren sondern
auch noch die Aufschrift auf dem Gehäuse und damit vorgibt etwas zu sein
was er nicht ist.


(*) https://zeptobars.com/en/read/FTDI-FT232RL-real-vs-fake-supereal


Gerrit
 
Eric Bruecklmeier schrieb:

Am 20.12.2018 um 13:20 schrieb Axel Berger:
Hanno Foest wrote:
Ich hab nirgends was davon gefunden, daß man die VID-PID Kombination
markenrechtlich schßtzen kÜnnte.

Ich habe nie behauptet, viel davon zu verstehen. Aber hier wurde gesagt,
die ID (und implizit wohl das Recht zu ihrer Nutzung) mĂźsse fĂźr Geld
gekauft werden. Da erscheint es mir plausibel, daß man die nicht einfach
so fĂźr lau kopieren darf.

Wenn ich mit denen keinen Vertrag habe - wer oder was sollte mich hindern?

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

MfG
Rupert
 
On 20.12.18 16:00, Rupert Haselbeck wrote:

Ich habe nie behauptet, viel davon zu verstehen. Aber hier wurde gesagt,
die ID (und implizit wohl das Recht zu ihrer Nutzung) mĂźsse fĂźr Geld
gekauft werden. Da erscheint es mir plausibel, daß man die nicht einfach
so fĂźr lau kopieren darf.

Wenn ich mit denen keinen Vertrag habe - wer oder was sollte mich hindern?

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Wo wird da die Nutzung von VID-PID Kombinationen geregelt?

Hanno
 
Hanno Foest schrieb:

On 20.12.18 16:00, Rupert Haselbeck wrote:

Ich habe nie behauptet, viel davon zu verstehen. Aber hier wurde
gesagt, die ID (und implizit wohl das Recht zu ihrer Nutzung) mĂźsse fĂźr
Geld gekauft werden. Da erscheint es mir plausibel, daß man die nicht
einfach so fĂźr lau kopieren darf.

Wenn ich mit denen keinen Vertrag habe - wer oder was sollte mich
hindern?

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Wo wird da die Nutzung von VID-PID Kombinationen geregelt?

§ 3 I UWG und § 3 III iV.m. Nr. 13 des Anhangs zu § 3 III UWG

MfG
Rupert
 
On 20.12.18 17:30, Rupert Haselbeck wrote:

Wenn ich mit denen keinen Vertrag habe - wer oder was sollte mich
hindern?

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Wo wird da die Nutzung von VID-PID Kombinationen geregelt?

§ 3 I UWG

Nicht zutreffend.

> und § 3 III iV.m. Nr. 13 des Anhangs zu § 3 III UWG

Nicht zutreffend - eine Hardwarekennung ist keine Werbung, Herkunft
steht auf dem Gehäuse (Firmenlogo) oder Lieferschein.

Falls du anderer Meinung bist, kannst du sicher einschlägige Urteile
zitieren.

Hanno
 
Am 20.12.18 um 14:24 schrieb Reinhardt Behm:
AT Thursday 20 December 2018 20:15, Eric Bruecklmeier wrote:

Am 20.12.2018 um 13:10 schrieb Gerrit Heitsch:

Bei USB gehĂśrt aber die VID jeweils einem Hersteller. Bei second source
hat also der 'Nachbau' eine eigene VID. Wenn er legal ist kennt der
Treiber sicher beide.

VÜllig unabhängig von eurer Diskussion eine ernstgemeinte(!) Frage: Wenn
ich mit dem USB Konsortium keinen Vertrag habe, dann kĂśnnen die mich bei
Verwendung einer beliebigen Vendor ID doch auch nicht belangen. Die
Nummer kann ja wohl kaum strafbewehrt geschĂźtzt sein - oder?

Du solltest dann aber nicht das USB Logo benutzen, oder behaupten, dass dein
Teil USB macht.

Klar, darum ging es ja nicht.


--
Ich muss nicht kultiviert *aussehen* - ich bin es.

Profiklaus in d.r.f.
 

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