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Eric Bruecklmeier
Guest
Am 22.12.2018 um 17:20 schrieb Rupert Haselbeck:
Sorry, aber dafĂźr mĂśchte ich einen Beleg sehen.
Das hilft bisweilen wenig, da in den Chips NVM Zähler verbaut sind.
das die Verletzung von Schutzrechten geahndet wird, schrieb ich da -
darum geht es aber immer noch nicht.
Dann kann ich nur feststellen, daĂ wir uns nicht einig sind. Ich gehe
weiterhin davon aus, daĂ die Verwendung einer Nummer nicht geahndet
werden kann, nur weil wer anders diese Nummer ebenfalls verwendet - nur
darum ging es und *nicht* um das Kopieren geschĂźtzter Chips...
Eric Bruecklmeier schrieb:
Du hast mit Sicherheit die fundierteren juristischen Kenntnisse, aber
hier liegst Du wohl falsch. Es ging mir nicht um gefälschte Chips an
sich, sondern um das Verwenden von Zahlen oder Kennungen die ein
kommerzielles Konsortium verwaltet.
Wenn dies dazu dient, sich selber geschäftliche Vorteile zu verschaffen,
dann wird das in aller Regel unlauter sein. Derjenige, der sich die Kennung
auf dem vorgesehenen Weg zuteilen lässt, hat dafßr Aufwendungen, welche
seine Kosten fĂźr das damit zu betreibende Produkt hĂśher werden lassen als
bei dem Konkurrenten, der der Einfachheut halber diese Kennung fĂźr seinen
eigenen, nachgebauten Chip, oder auch ein ganzes Produkt, ebenfalls
verwendet, dafĂźr aber nichts bezahlt.
Und ja, man kann trefflich darĂźber streiten, wo die Grenze zu ziehen ist
zwischen erlaubter Nachahmung eines bestimmten Verhaltens und unerlaubter
Kopie, also Ausnutzen der Leistung eines Anderen.
Das betrifft aber ausschliesslich diejenigen, welche geschäftsmässig, zur
Erzielung von Gewinn, handeln. Wer lediglich zu seinem PrivatvergnĂźgen
Kennungen Dritter berbastelt, hat aufgrund des UWG nichts zu fĂźrchten
Sorry, aber dafĂźr mĂśchte ich einen Beleg sehen.
Etwas sehr ähnliches findet z.B. bei
den nachgefĂźllten Tonerpatronen statt und auch dort haben etliche
Verfahren gezeigt: solange keine Schutzrechte verletzt werden, ist der
Orginalhersteller weitgehend machtlos, das reine sich Ausgeben als
Originalteil kann regelmäĂig nicht belangt werden...
Ja. Daher hat mancher Hersteller seine Tinten- oder Tonerpatronen mit einem
Chip versehen, Drucker und Tintenpatrone kryptografisch gesichert
miteinander reden lassen ("Noch Tinte da?") und - durchaus erfolgreich -
gegen all jene geklagt, welche baugleiche Toner- oder Tintenpatronen und
einen nachgebauten Chip nebst irgendwie geklauten SchlĂźsseln verkauften.
Es kommt ja nicht von ungefähr, dass die Lieferanten "kompatibler" Tinten-
und Tonerpatronen fßr leere Originalpatronen durchaus erkleckliche Beträge
zu zahlen bereit sind/waren.
Das hilft bisweilen wenig, da in den Chips NVM Zähler verbaut sind.
Sie sind gezwungen, Originale zu verwenden.
NachfĂźllen ist okay, nachbauen marken- oder patentrechtlich geschĂźtzter
Produkte dagegen nicht.
das die Verletzung von Schutzrechten geahndet wird, schrieb ich da -
darum geht es aber immer noch nicht.
Mancher Hersteller legt groĂen Wert darauf, dem Kunden ein mĂśglichst gut
funktionierendes RĂźckgabesystem fĂźr seine Originalware anzudienen
(Sammelbehältnisse, kostenlose Abholung). Das hat keine Grßnde (zumindest
nicht allein), die im Ăśkologischen Bewusstsein des Herstellers zu suchen
wären.
Oder hast Du ein konkretes Urteil zu einem vergleichbaren Vorgang?
Sprry, ich suche fĂźr freundliche Diskussionen eher selten nach Urteilen. Gar
bei Sachverhalten mit recht klarer Rechtslage, wo dann in der Regel der
Gesetzestext durchaus ausreichend ist.
Dann kann ich nur feststellen, daĂ wir uns nicht einig sind. Ich gehe
weiterhin davon aus, daĂ die Verwendung einer Nummer nicht geahndet
werden kann, nur weil wer anders diese Nummer ebenfalls verwendet - nur
darum ging es und *nicht* um das Kopieren geschĂźtzter Chips...