erneuerbare Energie...

Hanno Foest schrieb:
Am 13.06.23 um 20:28 schrieb Andreas Bockelmann:

Die Vorlage zur Gesetzesänderung an den Bundestag ist idT vollkomen unverständlich, da sie nur Änderungen enthält und nicht den zu ändernden Text.

Das erging mir so bei der letzten Änderung des WaffG. Ich habe tatsächlich den bis dahin geltenden Gesetzestext anhand des Änderungsgesetzes editiert um verstehen zu können was dabei rauskommt.

Klingt sinnvoll. Normalerweise möchte man nur wissen, was sich geändert hat. Die beiden Texte nebeneinanderlegen und die Unterschiede finden klingt schwieriger.

ACK, auch wenn ich die Situation in DE nicht genau kenne.
Die unterste Ebene ist, jedenfalls in CH, nicht das Gesetz, sondern
die Ausführungsbestimmungen (oder Vorschriften oder Ordnungen etc.;
andere Länder, andere Sitten). Und diese werden von den betreffenden
oder betroffenen Institutionen selber verfasst. Natürlich auf Basis
der betreffenden Gesetze. So wie ich es erlebt habe, ist es auf dieser
Ebene selbstverständlich üblich, eine Synopsis beizulegen. Die wird
dann Schritt für Schritt abgearbeitet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Synopse

/Eigentlich/ sollte man das auch für Gesetzesnovellen in DE erwarten dürfen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Novelle_(Recht)

--
mfg Rolf Bombach
 
Thomas Heger schrieb:
Das \'common law\' genannte angelsächsische Rechtssystem war mir in besonders unangenehmer Erinnerung geblieben, da es auf \'Diffs\' basiert und nur die \'Diffs\' veröffentlicht, wodurch für Normalos
unmöglich wird, die eigentliche Rechtslage in Erfahrung zu bringen.

Erschwehrend kommt hinzu, das keineswegs nur die jeweilligen Gesetze gelten, sonder man alle bislang erlassenen Entscheidungen der mit ähnlichen Fällen befaßten Gerichte durchforsten muß um
rauszukriegen, was derzeit Stand der Gerechtigkeit in den Staaten ist.

Das kann man aber als normaler Bürger nicht tun, da ein Studium der Rechtswissenschaften und ausreichend Zeit dafür erforderlich wären.

Also ist das System an sich ungerecht, da normale Bürger benachteilligt und Anwälte gefördert werden.

Das US-System ist insofern pervers, als dass die Anwaltskosten astronomisch sind.
Ein Scheidungskrach kann da durchaus Anwaltskosten von über 100k bis 1M$ nach
sich ziehen. Das endet dann meist damit, dass sich der/die Unterlegene umbringt.
Privatrecht ist da nur was für Superreiche.
Ich hatte nun gemeint kritisieren zu können, dass hier ähnliche Strukturen auch zur Anwendung kommen.

Statt dessen meine ich, dass die \'class actions\' schon super fragwürdig sind, da auf einem von mir abgelehnten Prinzip basierend.

Nur so kann sich der kleine Mann wehren. Dass die Anwälte dann das meiste
kassieren, quasi auf Erfolgsbasis, ist die Schattenseite.

Ich meine nämlich, dass die Richter/Gerichte sich nach den Gesetzen richten sollen und dafür einen gewissen Ermessensspielraum im Einzelfall benötigen.

Bei der Sammelklage geht es aber nicht mehr um den Einzelfall, sondern ein Gericht entscheidet über eine Vielzahl von Fällen.

Hierbei geht die Unabhängigkeit der Gerichte verloren und außerdem das Primat der expliziten Gesetze.

Quatsch.

--
mfg Rolf Bombach
 
Thomas Heger schrieb:
Mir kommt die moderne Physik vor wie eine Theaterinszenieriung, wo eine Farce auf eine Bühne gestellt wird und alle hinten im Chor Unsinn murmeln.

Was meinst du, wie uns deine strukturierte Raumzeit vorkommt?


Tatsächlich gemeint ist auch nicht Energie, sondern die Vorschrift besagt, dass die Heizung zu 65% mit Quellen der Energie betrieben werden muß, die \'erneuerbar\' sind. (gemeint ist eigentlich
\'unerschöpflich\')

Nein, es geht schon um die Energie. Die Quelle (etwa die Sonne) ist nicht erneuerbar.

> Die Norm definiert nun CO2 als Schadstoff, was eine frivole Lüge darstellt, da CO2 natürlich vorkommt und für das Leben auf der Erde unerläßlich ist.

Wirklich? CO2 wird normalerweise als Klimagas eingestuft
und nicht als Schadstoff.
Nur zu viel CO2 sollte es tatsächlich nicht werden, da CO2 ab bestimmten Konzentrationen giftig ist.

Auf das \'Weltklima\' hat das Gas ohnehin nur geringen bis garkeinen Einfluß, da Klima ein lokales Phänomen ist und lokalen Bedingungen unterworfen ist.

Wetter ist ein räumlich/zeitlich fluktuierendes lokales Phänomen.
Klima ist global und ändert nur schleichend, im Vergleich zu Wetter zumindest.

> Anstatt sich nun mit dem Klima an sich zu beschäftigen setzt das GEG Normen bezüglich der Art des Brennstoffs, welchen die Bürger der BRD zu benutzen hätten.

Elektrische Energie hätte ich jetzt nicht als Brennstoff gesehen.

--
mfg Rolf Bombach
 
Am 29.06.2023 um 16:59 schrieb Rolf Bombach:
Thomas Heger schrieb:

Das \'common law\' genannte angelsächsische Rechtssystem war mir in
besonders unangenehmer Erinnerung geblieben, da es auf \'Diffs\' basiert
und nur die \'Diffs\' veröffentlicht, wodurch für Normalos unmöglich
wird, die eigentliche Rechtslage in Erfahrung zu bringen.

Erschwehrend kommt hinzu, das keineswegs nur die jeweilligen Gesetze
gelten, sonder man alle bislang erlassenen Entscheidungen der mit
ähnlichen Fällen befaßten Gerichte durchforsten muß um rauszukriegen,
was derzeit Stand der Gerechtigkeit in den Staaten ist.

Das kann man aber als normaler Bürger nicht tun, da ein Studium der
Rechtswissenschaften und ausreichend Zeit dafür erforderlich wären.

Also ist das System an sich ungerecht, da normale Bürger
benachteilligt und Anwälte gefördert werden.

Das US-System ist insofern pervers, als dass die Anwaltskosten
astronomisch sind.
Ein Scheidungskrach kann da durchaus Anwaltskosten von über 100k bis 1M$
nach
sich ziehen. Das endet dann meist damit, dass sich der/die Unterlegene
umbringt.
Privatrecht ist da nur was für Superreiche.

Ich hatte nun gemeint kritisieren zu können, dass hier ähnliche
Strukturen auch zur Anwendung kommen.

Statt dessen meine ich, dass die \'class actions\' schon super
fragwürdig sind, da auf einem von mir abgelehnten Prinzip basierend.

Nur so kann sich der kleine Mann wehren. Dass die Anwälte dann das meiste
kassieren, quasi auf Erfolgsbasis, ist die Schattenseite.

Ich meine nämlich, dass die Richter/Gerichte sich nach den Gesetzen
richten sollen und dafür einen gewissen Ermessensspielraum im
Einzelfall benötigen.

Bei der Sammelklage geht es aber nicht mehr um den Einzelfall, sondern
ein Gericht entscheidet über eine Vielzahl von Fällen.

Hierbei geht die Unabhängigkeit der Gerichte verloren und außerdem das
Primat der expliziten Gesetze.

Quatsch.

Wenn vorangegangene Gerichtsentscheidungen von Gerichten der gleichen
Ebene andere Gericht binden, dann geht die Unabhängigkeit der Gerichte
verloren, weil Gericht nicht zur Legislative zählen.

Gerichten mangelt es daher an der demokratischen Legitimation Gesetze zu
erlassen.

Gerichte sollen sich nach den Gestzen richten, welche die Legislative
beschlossen hat.

Außerdem braucht ein Gericht für einen Einzelfall einen gewissen
Ermessensspielraum, welcher jeweils durch die geltenden Gesetze begrenzt
wird.

Wenn ein Gericht nun in einem Einzelfall eine Entscheidung trifft und
dabei den diesem Gericht zugestandenen Ermessensspielraum auch komplett
ausschöpft und andere Gerichte der gleichen Ebene dem folgen müssen,
dann verlieren die anderen Gerichte offensichtlich ihren
Ermessenspielraum für die dort anhängigen anderen Einzelfälle, da sie
die Gesetze ja auch noch beachten müssen.

Daher müssen die Gerichte die Gesetze beachten und gerichtliche
Entscheidungen nur, wenn sie von den Gerichten der höhren Ebenen
Grundsatzentscheidungen erlassen werden.

Diese Grundsatzentscheidungen betreffen aber keine Einzelfälle, denn die
Rechtsfolge ist, dass Gerichte niederer Ebenen den Fall noch mal
erörtern müssen.

Daher sind Sammelklage wie in den USA hier nicht machbar.

Zwar können auch mehrere Parteien sich zusammenschließen und gemeinsam
klagen, aber das ist etwas anderes als eine Sammelklage. Die wäre hier
nicht zulässig, da die jeweils zuständigen Gerichte in ihren
Entscheidungen im Rahmen der Rechtslage frei entscheiden können.

Das würden sie aber nicht können, wenn sie sich nach den Entscheidungen
anderer Gerichte zu richten hätten, die Parallel-Fälle auf der gleichen
Ebene behandeln.



Außerdem müssen sich die Gerichte nach den Gesetzen richten und können
die nicht eigenmächtig \'umbiegen\'.

Dies würde das Legalitätsprinzip verletzen, da zeitlich rückwirkende
Gesetze nicht zulässig sind.

Die Entscheidung eines Gerichtes kann aber grundsätzlich nur nach einem
Ereignis fallen, weswegen sie beim Ereignis selber noch nicht gilt.

Rückwirkend kann die Rechtslage aber nicht geändert werden, weswegen zu
dem Zeitpunkt nur die Rechtslage galt, die eben zu dem betreffenden
Zeitpunkt galt, was die spätere Entscheidung des Gerichts unwirksam als
Rechtsgrundlage macht, da zeitlich rückwirkend (was verboten ist).




TH
 
Am 29.06.2023 um 17:06 schrieb Rolf Bombach:
Thomas Heger schrieb:

Mir kommt die moderne Physik vor wie eine Theaterinszenieriung, wo
eine Farce auf eine Bühne gestellt wird und alle hinten im Chor Unsinn
murmeln.

Was meinst du, wie uns deine strukturierte Raumzeit vorkommt?

Ich bin aber kein Chor sondern eine Einzelperson.

Ich vertrete eine gewisse eigene Meinung, welche aber auffällig mit dem
sogn. mainstream kollidiert.

Der mainstream murmelt nun ein Chor seine Mantras und eigene Meinungen
sind da nicht vorgesehen.



Tatsächlich gemeint ist auch nicht Energie, sondern die Vorschrift
besagt, dass die Heizung zu 65% mit Quellen der Energie betrieben
werden muß, die \'erneuerbar\' sind. (gemeint ist eigentlich
\'unerschöpflich\')

Nein, es geht schon um die Energie. Die Quelle (etwa die Sonne) ist
nicht erneuerbar.
????

What???

Die Norm definiert nun CO2 als Schadstoff, was eine frivole Lüge
darstellt, da CO2 natürlich vorkommt und für das Leben auf der Erde
unerläßlich ist.

Wirklich? CO2 wird normalerweise als Klimagas eingestuft
und nicht als Schadstoff.

Das ist alles totaler Quatsch!

Meiner ansicht nach ist der Anstieg des CO2-Gehaltes der Luft eine Folge
des Klimawandels und nicht dessen Ursache.

Die Ursache liegt außer an Veränderungen der Erde an sich (-> Growing
Earth) und Sonnenzyklen hauptsächlich tatsächlich an den Menschen.

Aber der Mechanismen geht imho ganz anders und basiert auf dem Abholzen
der Wälder, der Landwirtschaft und der zuhemenden Verstädterung.



....

TH
 
Am 29.06.2023 um 16:48 schrieb Rolf Bombach:
Hanno Foest schrieb:
Am 13.06.23 um 20:28 schrieb Andreas Bockelmann:

Die Vorlage zur Gesetzesänderung an den Bundestag ist idT vollkomen
unverständlich, da sie nur Änderungen enthält und nicht den zu
ändernden Text.

Das erging mir so bei der letzten Änderung des WaffG. Ich habe
tatsächlich den bis dahin geltenden Gesetzestext anhand des
Änderungsgesetzes editiert um verstehen zu können was dabei rauskommt.

Klingt sinnvoll. Normalerweise möchte man nur wissen, was sich
geändert hat. Die beiden Texte nebeneinanderlegen und die Unterschiede
finden klingt schwieriger.

ACK, auch wenn ich die Situation in DE nicht genau kenne.
Die unterste Ebene ist, jedenfalls in CH, nicht das Gesetz, sondern
die Ausführungsbestimmungen (oder Vorschriften oder Ordnungen etc.;
andere Länder, andere Sitten). Und diese werden von den betreffenden
oder betroffenen Institutionen selber verfasst. Natürlich auf Basis
der betreffenden Gesetze. So wie ich es erlebt habe, ist es auf dieser
Ebene selbstverständlich üblich, eine Synopsis beizulegen. Die wird
dann Schritt für Schritt abgearbeitet.

Die Gesetze, Verordnungen und und Erlasse nenne ich der Einfachheit
halber summarisch \'Gesetze\'.

Das stimmt zwar nicht so ganz, ist aber sinnvoll.

Die unteren Ebenen der staatlichen Anordnungen stammen dann nicht mehr
aus dem Parlament, sondern aus der Exekutive.

Allerdings sind auch solche Anordnungen ja für die Bürger gültig und
müssen beachtet werden.

Die staatlichen Erlasse müssen aber für den Bürger verständlich
veröffentlicht werden, bevor sie wirksam werden und solche \'Diffs\'
werden die Anforderungen an Verständlichkeit mit Sicherheit nicht erfüllen.


https://de.wikipedia.org/wiki/Synopse

/Eigentlich/ sollte man das auch für Gesetzesnovellen in DE erwarten
dürfen.

Gesetzesänderungen kommen idT häufig vor und technisch gesehen mag es
sich dabei um die Einfügung eines Wortes oder die Löschung eines
Absatzes handeln.

Aber dann wäre trotzdem zu erwarten, dass eine nach der Änderung gültige
Form des Gesetzes erstellt wird, in welchen die Änderungen eingearbeitet
sind.

Bei so umfangreichen Gesetzen wie z.B. dem BGB braucht man natürlich
nicht das ganze Gesetz zu veröffentlichen.

Aber wenn ein Paragraph geändert wurde, dann wäre die Veröffentlichung
des geänderten Paragraphen sicherlich nicht zuviel verlangt.

Der status quo ante braucht nicht extra veröffentlicht zu werden, da der
ja bereits veröffentlicht wurde.

Evtl. wäre aber die Nennung der Änderungen zusätzlich trotzdem nützlich.


TH
 

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