DAB+: fast zu schĂśn, um wahr zu sein

  • Thread starter Wilhelm C. SchĂźtze
  • Start date
Wolfgang Allinger schrieb:
Hier in der Tiefgarage in Brugg: TrÜÜt, Blinklicht, "Abgase zu hoch"
leuchtet, Schilder empfehlen zĂźgiges Verlassen des Tatorts.
Was soll ich jetzt tun?
Ich hab's mal mit Ignorieren versucht.
Eine Woche später: TrÜÜt, Blinklicht, "Abgase zu hoch".
Zwei Wochen später: dito.
Drei Wochen später: Lichtorgel geht noch, zum Glßck ist die TrÜte kaputt.
Vier Wochen später (heute): dito.

Insbesondere die Reaktionszeit der Inhaber gibt zu denken.

Update: Sechs Wochen später blinkt es immer noch.

> Berner? <flachduckundweg>

Ötzi war Berner (von Gletscher eingeholt und überrollt).

--
mfg Rolf Bombach
 
Joerg schrieb:

> "Warranty void if removed - no user-serviceable parts inside" beseitigen, eh ich den reparieren konnte. Die

Was habt ihr denn fĂźr eine komische Verfassung, welche solche illegalen
Hinweise zulässt?

--
mfg Rolf Bombach
 
Hanno Foest schrieb:
....
> ... Und ich hab 30k PDFs auf der Platte, man bekommt ja praktisch nichts anderes.

Nachdem auch einfache Reader wie Foxit es schaffen, die Textsuche Ăźber mehrere
Files (z.B. alle im gleichen Directory) auszudehnen, ist auch vieles einfacher
geworden.

--
mfg Rolf Bombach
 
On 28 Jul 19 at group /de/sci/electronics in article qhl1c5$ds8$1@dont-email.me
<rolfnospambombach@invalid.invalid> (Rolf Bombach) wrote:

Wolfgang Allinger schrieb:


Hier in der Tiefgarage in Brugg: Trööt, Blinklicht, "Abgase zu hoch"
leuchtet, Schilder empfehlen zügiges Verlassen des Tatorts.
Was soll ich jetzt tun?
Ich hab's mal mit Ignorieren versucht.
Eine Woche später: Trööt, Blinklicht, "Abgase zu hoch".
Zwei Wochen später: dito.
Drei Wochen später: Lichtorgel geht noch, zum Glück ist die Tröte kaputt.
Vier Wochen später (heute): dito.

Insbesondere die Reaktionszeit der Inhaber gibt zu denken.

Update: Sechs Wochen später blinkt es immer noch.

Berner? <flachduckundweg

Ötzi war Berner (von Gletscher eingeholt und überrollt).

Jau, zu schnell für Berner :)



Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig)
Wolfgang

--
Ich bin in Paraguay lebender Trollallergiker :) reply Adresse gesetzt!
Ich diskutiere zukünftig weniger mit Idioten, denn sie ziehen mich auf
ihr Niveau herunter und schlagen mich dort mit ihrer Erfahrung! :p
(lt. alter usenet Weisheit) iPod, iPhone, iPad, iTunes, iRak, iDiot
 
Rolf Bombach schrieb:

Joerg schrieb:
"Warranty void if removed - no user-serviceable parts inside"
beseitigen, eh ich den reparieren konnte. Die

Was habt ihr denn fĂźr eine komische Verfassung, welche solche illegalen
Hinweise zulässt?

Welche Verfassung wĂźrde diesen Hinweis denn verbieten?

MfG
Rupert
 
Am 29.07.2019 um 11:40 schrieb Rupert Haselbeck:
Rolf Bombach schrieb:

Joerg schrieb:
"Warranty void if removed - no user-serviceable parts inside"
beseitigen, eh ich den reparieren konnte. Die

Was habt ihr denn fĂźr eine komische Verfassung, welche solche illegalen
Hinweise zulässt?

Welche Verfassung wĂźrde diesen Hinweis denn verbieten?

Eine humoristische.
 
Am 29.07.19 um 11:56 schrieb Uhu:
Am 29.07.2019 um 11:40 schrieb Rupert Haselbeck:
Rolf Bombach schrieb:

Joerg schrieb:
 "Warranty void if removed - no user-serviceable parts inside"
 beseitigen, eh ich den reparieren konnte. Die

Was habt ihr denn fĂźr eine komische Verfassung, welche solche illegalen
Hinweise zulässt?

Welche Verfassung wĂźrde diesen Hinweis denn verbieten?

Eine humoristische.

Immer wieder die selben holden Geister welche Ăźber dargeboten StĂśckchen
Springen. :)

--
---hdw---
 
Falk DÂľebbert schrieb:

Rupert Haselbeck:
Wo sollte da Raum sein fĂźr die Idee, irgendjemand (etwa das
Inkassounternehmen?) wĂźrde sich damit einer Amtsanmassung schuldig
machen?

Vollstreckungsverfahren nach AO dĂźrfen nur an die im jeweiligen
Finanzverwaltungsgesetz des Landes als VollstreckungsbehĂśrden
aufgefßhrten *BehÜrden* abgegeben werden (§249 AO 1. Absatz 3. Satz).

Hier gehts doch Ăźberhaupt nicht um Vollstreckungsverfahren der
FinanzbehĂśrden.
Es geht vielmehr um Amtshilfe, welche die kommunalen BehĂśrden der jeweiligen
Landesrundfunkanstalt leisten (mßssen). Der § 249 AO ist hier daher ohne
Bedeutung weil seine Voraussetzungen nicht vorliegen.
Der Auftrag an ein Inkassounternehmen ist keine Amtshilfe, weil das
Inkassounternehmen keine BehĂśrde ist, sondern ein ganz gewĂśhnliches
privatrechtliches Rechtsverhältnis, welches sich also nach BGB-Regeln
richtet.

MfG
Rupert
 
Am 29.07.2019 um 12:01 schrieb Horst-D. Winzler:

Immer wieder die selben holden Geister welche Ăźber dargeboten StĂśckchen
Springen. :)

Und wenn du deine Neuroleptika nehmen wßrdest wärs noch viel besser.
 
Am 29.07.19 um 12:53 schrieb Uhu:
Am 29.07.2019 um 12:01 schrieb Horst-D. Winzler:

Immer wieder die selben holden Geister welche Ăźber dargeboten StĂśckchen
Springen. :)

Und wenn du deine Neuroleptika nehmen wßrdest wärs noch viel besser.

Und wenn du deine bedingt humoristischen Einlagen zurĂźckziehen wĂźrdet,
wärest du etwas klßger. Dir wäre dann klar, was passiert ist.

Denn das mein Post nicht fĂźr diese Gruppe bestimmt war, ist dir
selbstverständlich entgangen.

--
---hdw---
 
Am 29.07.19 um 12:30 schrieb Rupert Haselbeck:
Vollstreckungsverfahren nach AO dĂźrfen nur an die im jeweiligen
Finanzverwaltungsgesetz des Landes als VollstreckungsbehĂśrden
aufgefßhrten*BehÜrden* abgegeben werden (§249 AO 1. Absatz 3. Satz).
Hier gehts doch Ăźberhaupt nicht um Vollstreckungsverfahren der
FinanzbehĂśrden.
Es geht vielmehr um Amtshilfe, welche die kommunalen BehĂśrden der jeweiligen
Landesrundfunkanstalt leisten (mßssen). Der § 249 AO ist hier daher ohne
Bedeutung weil seine Voraussetzungen nicht vorliegen.

Der Auftrag an ein Inkassounternehmen ist keine Amtshilfe, weil das
Inkassounternehmen keine BehĂśrde ist, sondern ein ganz gewĂśhnliches
privatrechtliches Rechtsverhältnis, welches sich also nach BGB-Regeln
richtet.

Du kannst natĂźrlich einen Radio Eriwan pullen und alles umdeuten.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sah es anders als Du:
https://www.bundestag.de/resource/blob/491786/f950c55b9b0cca84af8172a4874c27fe/wd-10-057-16-pdf-data.pdf


Vor allem aber darf ein Inkassounternehmer nicht den Anschein erwecken,
eine Vollstreckung fortzufĂźhren, die noch nicht niedergeschlagen oder
wegen Fruchtlosigkeit eingestellt wurde. Genau das war damals aber so
eingetreten und das laute Raunen fßhrte 2016/2017 auch zum jähen Ende
der Praxis.

Da die Wohnsitzsteuer aber eindeutig OT ist, ist fĂźr mich jetzt auch EOT
und EOD.

Falk D.
 
Falk DÂľebbert schrieb:

Am 29.07.19 um 12:30 schrieb Rupert Haselbeck:
Vollstreckungsverfahren nach AO dĂźrfen nur an die im jeweiligen
Finanzverwaltungsgesetz des Landes als VollstreckungsbehĂśrden
aufgefßhrten*BehÜrden* abgegeben werden (§249 AO 1. Absatz 3. Satz).
Hier gehts doch Ăźberhaupt nicht um Vollstreckungsverfahren der
FinanzbehĂśrden.
Es geht vielmehr um Amtshilfe, welche die kommunalen BehĂśrden der
jeweiligen Landesrundfunkanstalt leisten (mßssen). Der § 249 AO ist hier
daher ohne Bedeutung weil seine Voraussetzungen nicht vorliegen.

Der Auftrag an ein Inkassounternehmen ist keine Amtshilfe, weil das
Inkassounternehmen keine BehĂśrde ist, sondern ein ganz gewĂśhnliches
privatrechtliches Rechtsverhältnis, welches sich also nach BGB-Regeln
richtet.

Du kannst natĂźrlich einen Radio Eriwan pullen und alles umdeuten.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sah es anders als Du:

https://www.bundestag.de/resource/blob/491786/f950c55b9b0cca84af8172a4874c27fe/wd-10-057-16-pdf-data.pdf

Seltsam. Das zitierte Dokument des wissenschaftlichen Dienstes sieht das
ebenso wie ich

Vor allem aber darf ein Inkassounternehmer nicht den Anschein erwecken,
eine Vollstreckung fortzufĂźhren, die noch nicht niedergeschlagen oder
wegen Fruchtlosigkeit eingestellt wurde. Genau das war damals aber so
eingetreten und das laute Raunen fßhrte 2016/2017 auch zum jähen Ende
der Praxis.

Auch das steht dort anders. Der Inkassounternehmer betreibt den
Forderungseinzug aufgrund eines vollziehbaren Beitragsbescheides.
Selbstverständlich muß er also die Forderung in dem Status aufnehmen, in
welchem sie ihm Ăźbergeben wird

Da die Wohnsitzsteuer aber eindeutig OT ist, ist fĂźr mich jetzt auch EOT
und EOD.

Wohnsitzsteuer? ReichsbĂźrger? Germanit?
Na gut...

MfG
Rupert
 
Am 29.07.2019 um 14:58 schrieb Horst-D. Winzler:
Und wenn du deine bedingt humoristischen Einlagen zurĂźckziehen wĂźrdet,
wärest du etwas klßger. Dir wäre dann klar, was passiert ist.

Denn das mein Post nicht fĂźr diese Gruppe bestimmt war, ist dir
selbstverständlich entgangen.

Und wenn du deine Neuroleptika nehmen wßrdest wärs noch viel besser.
 
On 29.07.19 15:40, Rupert Haselbeck wrote:

Du kannst natĂźrlich einen Radio Eriwan pullen und alles umdeuten.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sah es anders als Du:

https://www.bundestag.de/resource/blob/491786/f950c55b9b0cca84af8172a4874c27fe/wd-10-057-16-pdf-data.pdf

Seltsam. Das zitierte Dokument des wissenschaftlichen Dienstes sieht das
ebenso wie ich

Seltsam. Das zitierte Dokument des wissenschaftlichen Dienstes sieht das
nicht so wie du.

Hanno
 
Am 29.07.19 um 15:40 schrieb Rupert Haselbeck:
Falk DÂľebbert schrieb:

https://www.bundestag.de/resource/blob/491786/f950c55b9b0cca84af8172a4874c27fe/wd-10-057-16-pdf-data.pdf


Seltsam. Das zitierte Dokument des wissenschaftlichen Dienstes sieht das > ebenso wie ich

Was an
"Zusammenfassend bedarf das Tätigwerden von Dritten, hier maßgeblich
von Inkassounterneh- men, für die Rundfunkanstalten der vorherigen
*Ausschöpfung* des staatlichen Vollstreckungsver- fahrens." (Seite 7)
hast Du nicht verstanden?

Und:

"Die Realisierung solch einer Vorgehensweise wäre nur nach einer
Änderung der rechtlichen Anforde- rungen möglich." (Seite 8)

liest sich jetzt irgendwie nicht nach Deinem

Der Auftrag an ein Inkassounternehmen ist keine Amtshilfe, weil das
Inkassounternehmen keine BehĂśrde ist, sondern ein ganz gewĂśhnliches
privatrechtliches Rechtsverhältnis, welches sich also nach BGB-
Regeln richtet.

Sondern vielmehr nach "Das kann man so machen. Es ist dann nur kacke."
Die ÖRR wollten die Vorteile beider Welten, aber die Nachteile von
keiner. Sprich: sich den Bescheid selbst ausdrucken und dann trotzdem
kostengĂźnstige private Inkassodienstleister nutzen.

Vor allem aber darf ein Inkassounternehmer nicht den Anschein erwecken,
eine Vollstreckung fortzufĂźhren, die noch nicht niedergeschlagen oder
wegen Fruchtlosigkeit eingestellt wurde. Genau das war damals aber so
eingetreten und das laute Raunen fßhrte 2016/2017 auch zum jähen Ende
der Praxis.

Auch das steht dort anders. Der Inkassounternehmer betreibt den
Forderungseinzug aufgrund eines vollziehbaren Beitragsbescheides.
Selbstverständlich muß er also die Forderung in dem Status aufnehmen, in
welchem sie ihm Ăźbergeben wird

Nochmal für Dich zum Mitmeißeln - Sinnentnehmendes Lesen ist ja nicht
Deine Stärke. Der Ablauf war:

Servicezentrale Rundfunkbeitrag bzw. der jeweilige Sender erĂśffnet z.B.
Ăźber die Kommune Vollstreckungsverfahren nach AO.

(Das Verfahren kommt nicht vorwärts, weil die Kommunen erstmal ihre
eigenen Sachen vollstrecken.)

Privates Inkassounternehmen mit mehr Personal (Verzicht auf Beamte macht
das einfach billiger) schreibt Beitragschuldner an und nimmt Bezug auf
das Vollstreckungsverfahren nach AO - es wurde sogar das Aktenzeichen
der Vollstreckung und kein eigenes oder die Beitragskonto-Nummer
benutzt. Die Schreiben machten den Anschein, das Inkassounternehmen wäre
ab jetzt zuständig.

Damit die Beauftragung überhaupt rechtmäßig wäre, hätte das *Ende* des
staatlichen Vollstreckungsverfahrens (nach 30 Jahren oder Einstellung
durch Akt) abgewartet werden mĂźssen und selbst dann ist die
Weiterleitung von Unterlagen aus dem Verfahren nicht zulässig. Das
Befassen damit auch nicht.

Da die Wohnsitzsteuer aber eindeutig OT ist, ist fĂźr mich jetzt auch EOT
und EOD.

Wohnsitzsteuer? ReichsbĂźrger? Germanit?

Ah... die Nazikeule. (PLONK! btw.)

Falk D.
 
Am 11.07.19 um 16:08 schrieb Joerg:
YouTube geht mit Pi 1. BTDT.
Allerdings ist die Bedienung im Browser *grottig* lahm. Die ganze
Spionagescripte ziehen da erst mal 100% Systemlast. Wenn man es aber
erst mal ins Vollbild geschafft hat, läuft das Video.
Ich habe natĂźrlich als H.264 gestreamt. FĂźr VP9 hat er keinen
Hardwaredekoder, und es hat sich auch noch keiner erbarmt, eine
Shader-beschleunigten Dekoder dafĂźr zu schreiben.

D.h. dann geht es bei vielen Videos am Ende doch nicht richtig?

Naja, Pi Model /1/ ist heutzutage nicht eben state of the Art. Auf einem
Pi 3 kann man den Web-Browser schon bedienen.


[YT]>>> Android Boxes konnten das schon immer, selbst die mit aelteren
Allwinner Cortex-Core Prozessoren.

Nein, die kĂśnnen das nicht, aber die Mali und PowerVR GPUs packen das.
Aber da wurden halt auch Leute dafĂźr bezahlt, sich darum zu kĂźmmern.

Doch, die koennen das. Vermutlich wird es mit dem Youtube App
installiert.

Missverständnis. Ich meinte, die /CPUs/ kÜnnen das auch nicht, sondern
nur die /GPUs/. Das gilt fĂźr Androiden und Raspis sowie andere
Kleincomputer gleichermaßen. Nur wird eben niemand dafür bezahlt, dass
er fĂźr einen Raspi die notwendige Software schreibt.


Der Raspi-Browser und Chromium kĂśnnen Ăźber die OMX-Pipeline dekodieren.
H.264 läuft damit dank Hardwaredecoder sogar mit niedriger Systemlast,
selbst auf einem Pi 1. Ich habe mal zum Testen währen der TV-Wiedergabe
im Hintergrund Fouriertransformationen auf der GPU eines Pi 1 laufen
lassen. Die waren keine 20% langsamer als ohne TV-Wiedergabe. (Das
sollte eigentlich mal digital room correction werden.)

Ah, geht der OMX Player dann also doch ohne Command Line?

OMX alias OpenMAX ist eine Streaming API. Omxplayer ist nur ein
Kommandozeilenprogramm, was selbige nutzt.
Broadcom liefert die Anbindung an die Hardwaredecoder des Pi als OMX
aus. Jedenfalls bei Videocore IV. Beim neuen VC 6 haben sie die API
gewechselt - wäre ja sonst zu einfach.


Als NAS sind alle außer dem Pi 4 ungeeignet. Mehr als 5MB/s rücken die
nicht raus, weil sich Platte und Netzwerk um den einzigen und zudem eher
schlechten USB2-Anschluss prĂźgeln. Das ist nicht einmal Fast Ethernet.

Das waere bei mir nicht wild, weil ich keine grossen Datenmengen waelzen
muss. Es geht mehr um Database Files, MS-Works Files, *.doc Texte, PDF
Files. Alles klein und kommen nicht in Form von Sintfluten. Im prinzip
nur, damit ich z.B. die Buchhaltung mal draussen im Garten beim
Bierbrauen machen kann.

Ein MS-Word File mit Bildern, und Du denkst anders.

Es wuerde mir vollkommen reichen, eine 32GB Micro SD Card
hineinzustecken. Die Haelfte fuer OS und Software, die andere Haelfte
fuer gespeicherte Daten. Der USB Anschluss bliebe unbenutzt, wenn ich
nicht gerade mal fuer Experimente eine Tastatur und einen Monitor
anschliesse.

Naja, die Netzwerkkarte hängt am USB, auch wenn das Leiterbahn-Kabel
nicht so auffällt. ;-)

Das geht natuerlich nicht fuer Leute, die komplette Filmsammlungen oder
hunderte Musik-Alben speichern oder Streaming darueber machen moechten.

Musik wäre kein Problem. Selbst eine Floppy hat genug Datenrate fßr MP3.


UrsprĂźnglich wollte ich den Burschen eigentlich zum Basteln haben. Mit
24/192 Sounddevice hätte er einen probaten NF Netzwerkanalysator
abgegeben. Aber ich musste recht schnell feststellen, dass der SPI-Port
zum Audichip die Datenrate fĂźr Full Duplex gar nicht packt.

Das ist allerdings ernuechternd, denn so viel ist das bei 24-bit 192k
nicht. Wobei unsereins 48k reichen. Im Prinzip noch weit weniger, als
langjaehriger Funkamateur und Kurz- und Mittelwellenhoerer.

Naja, fĂźr ESR(f) Messungen will man schon mal bis 80 kHz messen. Da sind
192 kHz Samplingrate schon sinnvoll. Und damit sind wir fĂźr Full-Duplex
schon mal bei fast 20 MBit/s. Allerdings kĂśnnte man fĂźr den Zweck
mutmaßlich auf die 24 Bit verzichten, wenn man die PGAs sinnvoll
einstellt. Aber auch das lief bei mir damals nicht ohne Sample-Drops.
Es kann aber auch sein, dass einfach der Treiber Mist war. Mittlerweile
wurde der wohl stark Ăźberarbeitet. Ich muss dass evtl. doch nochmal testen.


[Radio]
Und selbstverständlich kostet alles Geld. Nicht nur das Personal, auch
die Sendelizenz, der Sendebetrieb und natĂźrlich die Gema-GebĂźhren.
Gerade fĂźr kleinere Sender hauen letztere Ăźbel rein. Nur wenn man /gar
keine/ Werbung hat (garantiert nichtkommerzielles Programm) kommt man
einigermaßen günstig davon.

Hier spielen sie meist "Indie", lokale Musiker, die auf diese Art
bekannt werden. Da sind richtig gute drunter. Dann fallen keine
Copyright-Gebuehren an.

Das ist hierzulande selten. Die meisten Kreativen sind bei einer
Verwertungsgesellschaft unter Vertrag, also Gema oder VGWort. Das hat
viel damit zu tun, dass man bei einer Mitgliedschaft praktisch sofort
Geld bekommt. Das ist gerade fĂźr Junge KĂźnstler attraktiv. Damit
unterliegt alles, was sie in ihrem Leben schaffen, der GebĂźhrenpflicht.


Marcel
 
Uwe Borchert schrieb:
In Nordamerika, besonders den USA, haben Deindustrialisierung
und Umweltschutz da ganze Arbeit geleistet und die Erwärmung
innerhalb der Städte extrem gemindert. Wenn unsere Wirtschaft
erst mal an die Grenzen des Wachstums stößt und dann als ein
Konjunkturprogramm wieder in Umweltschutz investiert wird, dann
ist es aus mit den Verlockungen des tropischen Paradies in den
Städten. Dann mßssen wir alle doch wieder in den Sßden dßsen.
Und das gibt dann Kondensstreifen, also Cirren, welche eine
Abschattung verursachen, was dann die Strahlungsbilanzen etwas
verringert und zu einer AbkĂźhlung fĂźhrt. Und dann mĂźssen wir
erst recht in den SĂźden dĂźsen ... Teufelskreislauf!1elf *lach*

Ist es nicht so, dass die Cirren dadurch kĂźhlen, dass sie die
Albedo der Erde erhĂśhen und nicht dadurch, dass sie abschatten?
Was wiederum bedeutet, dass, wenn in den Kondenskeimen ein
RusskĂśrnchen steckt, alles ganz anders rauskommen kann.

--
mfg Rolf Bombach
 
Peter Thoms schrieb:
Am 13.07.19 um 20:01 schrieb Rolf Bombach:

unter
http://www.intervalsignals.net/
liegt
http://www.intervalsignals.net/sounds/dnk-z-dr_1062kHz_190207.mp3
Meditativ unschlagbar

Das Pausenzeichen des SĂźdwestfunks (RIP) hab ich noch immer im Ohr.

Vielleicht findest du es in der Liste.

Leider nein. Aber vielen Dank fĂźr den Link! Deutsche Welle Kigali/Ruanda
ist fßr mich familiär interessant; der Mentzlewski-Zweig der Familie
hat dort beim Bau und Betrieb der Station mitgearbeitet.

--
mfg Rolf Bombach
 
On 2019-07-29 11:08, Marcel Mueller wrote:
Am 11.07.19 um 16:08 schrieb Joerg:
YouTube geht mit Pi 1. BTDT.
Allerdings ist die Bedienung im Browser *grottig* lahm. Die ganze
Spionagescripte ziehen da erst mal 100% Systemlast. Wenn man es aber
erst mal ins Vollbild geschafft hat, läuft das Video.
Ich habe natĂźrlich als H.264 gestreamt. FĂźr VP9 hat er keinen
Hardwaredekoder, und es hat sich auch noch keiner erbarmt, eine
Shader-beschleunigten Dekoder dafĂźr zu schreiben.

D.h. dann geht es bei vielen Videos am Ende doch nicht richtig?

Naja, Pi Model /1/ ist heutzutage nicht eben state of the Art. Auf einem
Pi 3 kann man den Web-Browser schon bedienen.


[YT]>>> Android Boxes konnten das schon immer, selbst die mit aelteren
Allwinner Cortex-Core Prozessoren.

Nein, die kĂśnnen das nicht, aber die Mali und PowerVR GPUs packen das.
Aber da wurden halt auch Leute dafĂźr bezahlt, sich darum zu kĂźmmern.

Doch, die koennen das. Vermutlich wird es mit dem Youtube App
installiert.

Missverständnis. Ich meinte, die /CPUs/ kÜnnen das auch nicht, sondern
nur die /GPUs/. Das gilt fĂźr Androiden und Raspis sowie andere
Kleincomputer gleichermaßen. Nur wird eben niemand dafür bezahlt, dass
er fĂźr einen Raspi die notwendige Software schreibt.

Es ist vielleicht das Henne-Ei Problem. Wenn man die Raspberries
wirklich popular machen moechte, muss Youtube laufen. Sonst werden es
Bastler-Computer bleiben, aber vielleicht ist das ja auch das Ziel.


Der Raspi-Browser und Chromium kĂśnnen Ăźber die OMX-Pipeline dekodieren.
H.264 läuft damit dank Hardwaredecoder sogar mit niedriger Systemlast,
selbst auf einem Pi 1. Ich habe mal zum Testen währen der TV-Wiedergabe
im Hintergrund Fouriertransformationen auf der GPU eines Pi 1 laufen
lassen. Die waren keine 20% langsamer als ohne TV-Wiedergabe. (Das
sollte eigentlich mal digital room correction werden.)

Ah, geht der OMX Player dann also doch ohne Command Line?

OMX alias OpenMAX ist eine Streaming API. Omxplayer ist nur ein
Kommandozeilenprogramm, was selbige nutzt.
Broadcom liefert die Anbindung an die Hardwaredecoder des Pi als OMX
aus. Jedenfalls bei Videocore IV. Beim neuen VC 6 haben sie die API
gewechselt - wäre ja sonst zu einfach.

Dann koennte ein Youtube "App" darauf aufbauen, wenn es denn eines
gaebe, so wie bei Android.

Als NAS sind alle außer dem Pi 4 ungeeignet. Mehr als 5MB/s rücken die
nicht raus, weil sich Platte und Netzwerk um den einzigen und zudem eher
schlechten USB2-Anschluss prĂźgeln. Das ist nicht einmal Fast Ethernet.

Das waere bei mir nicht wild, weil ich keine grossen Datenmengen
waelzen muss. Es geht mehr um Database Files, MS-Works Files, *.doc
Texte, PDF Files. Alles klein und kommen nicht in Form von Sintfluten.
Im prinzip nur, damit ich z.B. die Buchhaltung mal draussen im Garten
beim Bierbrauen machen kann.

Ein MS-Word File mit Bildern, und Du denkst anders.

Wie, das schafft ein Raspi nicht? Das ist selbst mit meinem Samsung NC10
kein Problem, obwohl das "nur" 1GB Speicher, ueber 10 Jahre alt ist und
die erste Generation Atom-Prozessor hat. Ich schreibe solche Dokumente
staendig in Form von Module Specs fuer Schaltungsentwicklungen. Darin
enthalten sind Fotos, Zeichnungen, Scope Plots, Schaltbilder, und so weiter.


Es wuerde mir vollkommen reichen, eine 32GB Micro SD Card
hineinzustecken. Die Haelfte fuer OS und Software, die andere Haelfte
fuer gespeicherte Daten. Der USB Anschluss bliebe unbenutzt, wenn ich
nicht gerade mal fuer Experimente eine Tastatur und einen Monitor
anschliesse.

Naja, die Netzwerkkarte hängt am USB, auch wenn das Leiterbahn-Kabel
nicht so auffällt. ;-)

Beim Pi Zero W braucht man keine externe Netzwerkkarte und in meinem
Fall wuerde ich den sogar ueber WLAN als kleinen Server laufen lassen.
So kann man ihn vor Ort auch fuer andere Sachen benutzen, wenn es kein
Kabel-Wirrwarr gibt.


Das geht natuerlich nicht fuer Leute, die komplette Filmsammlungen
oder hunderte Musik-Alben speichern oder Streaming darueber machen
moechten.

Musik wäre kein Problem. Selbst eine Floppy hat genug Datenrate fßr MP3.

Jedoch nicht genug Speicherplatz.

UrsprĂźnglich wollte ich den Burschen eigentlich zum Basteln haben. Mit
24/192 Sounddevice hätte er einen probaten NF Netzwerkanalysator
abgegeben. Aber ich musste recht schnell feststellen, dass der SPI-Port
zum Audichip die Datenrate fĂźr Full Duplex gar nicht packt.

Das ist allerdings ernuechternd, denn so viel ist das bei 24-bit 192k
nicht. Wobei unsereins 48k reichen. Im Prinzip noch weit weniger, als
langjaehriger Funkamateur und Kurz- und Mittelwellenhoerer.

Naja, fĂźr ESR(f) Messungen will man schon mal bis 80 kHz messen. Da sind
192 kHz Samplingrate schon sinnvoll. Und damit sind wir fĂźr Full-Duplex
schon mal bei fast 20 MBit/s. Allerdings kĂśnnte man fĂźr den Zweck
mutmaßlich auf die 24 Bit verzichten, wenn man die PGAs sinnvoll
einstellt. Aber auch das lief bei mir damals nicht ohne Sample-Drops.
Es kann aber auch sein, dass einfach der Treiber Mist war. Mittlerweile
wurde der wohl stark Ăźberarbeitet. Ich muss dass evtl. doch nochmal testen.

Fuer so etwas habe ich Labormessgeraete. Im Prinzip reicht aber schon
ein Generator und ein Demodulator oder ein glorifizierter RSSI
Anzeige-Chip. Dann gaebe es noch den Labjack, der einen On-Board uC hat.


[Radio]
Und selbstverständlich kostet alles Geld. Nicht nur das Personal, auch
die Sendelizenz, der Sendebetrieb und natĂźrlich die Gema-GebĂźhren.
Gerade fĂźr kleinere Sender hauen letztere Ăźbel rein. Nur wenn man /gar
keine/ Werbung hat (garantiert nichtkommerzielles Programm) kommt man
einigermaßen günstig davon.

Hier spielen sie meist "Indie", lokale Musiker, die auf diese Art
bekannt werden. Da sind richtig gute drunter. Dann fallen keine
Copyright-Gebuehren an.

Das ist hierzulande selten. Die meisten Kreativen sind bei einer
Verwertungsgesellschaft unter Vertrag, also Gema oder VGWort. Das hat
viel damit zu tun, dass man bei einer Mitgliedschaft praktisch sofort
Geld bekommt. Das ist gerade fĂźr Junge KĂźnstler attraktiv. Damit
unterliegt alles, was sie in ihrem Leben schaffen, der GebĂźhrenpflicht.

Bei uns ist das alles was freier, wobei wir auch eine Art GEMA haben.
Doch Independent Artists koennen ihr Schaffen aehnlich gestalten, wie
das viele Linux-Autoren tun. Sie verkaufen ihre Musik z.B. viel vor Ort.
Ein Restaurant oder aehnliches bezahlt sie moderat fuer einen Live
Auftritt und sie duerfen dort ihre CDs verkaufen. Auf die Art haben wir
einige gekauft.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
 
Am 21.06.2019 um 08:13 schrieb Gerald Oppen:

Die Zukunft des Autofahrens:
Pro 100km Fahrstrecke 1h die Playlist zusammenstellen und 1h die
Fahrstrecke fĂźr das selbstfahrende Auto festlegen damit es nicht den
"werbegĂźnstigen" Weg entlang der Sonderangebote nimmt...

Ein BOM hat einen Oldtimer mit RĂśhrenradio (UKW). Was kĂśnnte der tun, um
z.B. auch Nachrichten stilgerecht wiederzugeben?

Ich persÜnlich wäre ja fßr ein stilechtes Panel, mit dem sich ein
modernes Radio bedienen läßt. Das Röhrenradio kann dann werterhaltend
eingemottet werden, bis zum Weiterverkauf des Autos im Originalzustand.

DoDi
 

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