[OT] GEZ-Pflicht für internetfähige PCs

  • Thread starter Thomas Pototschnig
  • Start date
OM Braun, DD5XL wrote:
Und da müßtest Du schon komplett abstinent werden, denn wenn
heutzutage bereits die GEZ ihre Informationen ohne Probleme von
Einwohnermeldeämtern beziehen darf, wird sie in Zukunft
wahrscheinlich auch Zugriff auf Deine Telefonrechnung bekommen
können...

Ciao...Bert

Steht zu befürchten. Sag' ich ja, in einem totalitären System geht
alles. Viele haben auch schon länger geahnt, was ein verwässerter
Datenschutz für uns alle bedeutet :(

Das Internet ist aber nach wie vor verdammt nochmal kein Rundfunk. Wenn
per Gesetz irgendwelche Gebühren eingezogen werden sollen, ist das für
mich noch kein überzeugender Grund, diese zu zahlen.


Gruß,

Julien
 
"Bert Braun, DD5XL" wrote:
Axel Schwenke schrieb:

Und dann gibts da noch einen Punkt: die GEZ-Schergen haben *keinerlei*
Befugnisse. Also einfach nix anmelden und die Fragebögen in die runde
Ablage befördern. Den GEZ-Leuten die Tür vor der Nase zuknallen.
Solange man selber nix anmeldet, können die einem gar nichts.

Stimmt so nicht.
Doch.

Als Bürger hast Du eine Auskunftspflicht, der Du genügen mußt. Einfach
Unsinn. Als _Bürger_ Hast du gegenüber den GEZ-Chergen zunächst genau
gar nichts!

Türzuschlagen ist nicht.
Doch! Lies das Gesetz und die Kommentare hierzu.

Du gibts dem Schergen an der Haustür daher einfach die
unmißverständliche Auskunft "Bei mir ist alles ordnungsgemäß
Wozu?

angemeldet", was Du tatsächlich angemeldet hast, sieht er ja selbst und
Nein, denn ich lasse ihn nicht in die Wohnung. Auch dann nicht, wenn ich
alles ordnungsgemäß angemeldet habe. Wäre ja noch schöner ...

gut ists. Damit bist Du dann Deiner Auskunftspflicht nachgekommen.
"Ich habe Radio und TV bereits angemeldet" an der Sprechanlage ist im
Falle vorhandener Geräte völlig ausreichend, wenn da jemand
dahergelaufen kommt.
Solange du keine Geräte zum Empfang bereithältst, bist du zu nichts
verpflichtet. Nicht einmal zu einer Auskunft. Wenn ich wirklich Radio
und TV bereithalte, dann muß ich das denen mitteilen, wenn nicht, dann
aber nicht. Natürlich liegt es auch im Eigeninteresse, dem Typ zu sagen:
"Ist angemeldet", damit die mich gleich in Ruhe lassen. Es spricht ja
nichts dagegen, in diesem Fall mit dem Typ freundlich zu reden und das
Hilft meiner Erfahrung nach auch und dauert Sekunden. Nachprüfen kann er
das dann in seinem Büro. Es sind auch nicht alle Armleuchter, die für
die GEZ arbeiten, IMHO.

Lars, fuppend
 
Hi Julien,

*) Mein Standpunkt weiß auf schwarz unter:
http://www.kielnet.net/home/julien.thomas/jtsb/rundfunk.htm
Meine volle Zustimmung, insbesondere zu den letzten 4 Zeilen.

Gruss
Michael
 
Thomas Pototschnig wrote:
Wofür wollen die das überhaupt machen? Damit die noch mehr Fussball
einkaufen können? Das trägt doch keinesfalls zur
Nachrichtengrundversorgnung in Deutschland bei und ist sowiso eine
Frechheit dafür GEZ-Gebühren zu verwenden!
Wenn ich den ganzen Thread hier lese, frage ich mich: Warum regt sich
niemand darüber auf, wo die Einnahmen der Konzern-Sender herkommen?
Offensichtlich ist jeder bereit, denen werbefinanzierte Einnahmen zu
sichern. Damit gestalten die dann ihre Programme auf solch niedrigem Niveau,
daß selbst die ÖRe's Probleme haben, das zu unterbieten.

Ehrlich gesagt nervt mich das sogenannte "private" Fernsehen seit Bestehen.

Grüße
Michael
 
"Erik G." <vikinger@uni.de> wrote in message news:dpuelk$dcj$02$1@news.t-online.com...
Rafael Deliano schrieb:

Angeblich zahlen wir ja auch die Rente an der Tankstelle.

Und wenn ich kein Auto hab? Bekomme ich dann in 40 Jahren keine Rente?
Du bekommst in 40 Jahren keine Rente, egal ob Du Auto fährst oder
nicht :-(

Gruß
Gerd
 
Warum regt sich niemand darüber auf,
wo die Einnahmen der Konzern-Sender herkommen?
Weil das keine Zwangsabgaben sind.
Weder für die Auftraggeber der Werbung,
noch für die Zuschauer.

MfG JRD
 
"Axel Schwenke" <axel.schwenke@gmx.de> wrote in message news:qd8upd.kh4.ln@idefix.xl.local...

Ablage befördern. Den GEZ-Leuten die Tür vor der Nase zuknallen.
Solange man selber nix anmeldet, können die einem gar nichts.
Das wird Dir kaum etwas helfen, wenn Sie erst die Daten Deines
Providers haben.

Gruß
Gerd
 
Ob multimediafähig oder nicht, interessiert ja die GEZ nicht,
Deren Ansicht kollidiert öfters mit der der Richter.

Eine kompakte Zusammenfassung zum Legalismus:
http://www.barkemeyer.de/plaintext/000000927d0cdf304/00000092780949807/0000009278102e901/00000092800ad2405.html

Daraus zitiert:
# a) Was ist ein Rundfunkempfangsgerät ?
# Ein Rundfunkempfangsgerät ist jede technische Einrichtung,
# die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten
# Hör- oder Sichtbarmachung der Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen
# geeignet ist. Darunter fallen alle Radio- und Fernsehgeräte und auch
# Radiowecker und Autoradios. Auch Videorecorder sind davon erfaßt,
# da und soweit sie einen Empfangsteil für hochfrequente Signale haben
# (OVG Münster, ZUM 1987, 290). Weiterhin sind alle Geräte
#(z.B. Antennenmeßgeräte) erfaßt, die auch Rundfunkwellen empfangen
# könne, auch wenn sie primär für andere Zwecke hergestellt und
# verwendet sind (OVG Hamburg, DÖV 1985,1027). Denn auf die technische
# Beschaffenheit, Art und Zahl der empfangbaren Programme kommt es nicht
an.
# Selbst wenn das Gerät (z.B. durch eine Sperre) technisch nicht
geeignet
# wäre, öffentlich-rechtliche Programme zu empfangen, würde dies an der
# Gebührenpflicht nichts ändern. Auch auf die Art des Empfangs (Antenne,
# Kabel, Satellit) kommt es nicht an. Letztendlich sollen deshalb auch
# ab 2004 Internet-PCs erfaßt werden, bis dahin sind diese jedoch noch
# von der Gebührenpflicht ausgenommen, soweit keine Radio- oder TV-Karte
# eingebaut ist; ....

Mit der "Hör- oder Sichtbarmachung" haperts beim PC ohne Lautsprecher
als "neuartige Rundfunkempfänger" schonmal erheblich, der Anteil der
reinen Stummfilme am Programm ist niedrig. Das obengenannte "Antennen-
messgerät" wird auch Bild- und Ton dargestellt haben.

MfG JRD
 
scheint es ja schon juristische Schritte gegeben
zu haben. Wohl leider ohne Erfolg
Es erfolgt hier ja eine laufende Ausweitung, also
ändern sich auch die juristischen Rahmenbedingungen.
* Es ist die Frage der Verhältnismässigkeit von
"Grundversorgung" gegenüber einer Unzahl von
Programmen ( war man in den 70er Jahren mit weniger
Programmen "unterversorgt" ? ) mit Inhalten a la
Hollywoodfilmen und Bundesligaübertragungsrechten.
Was letztlich Unterhaltung ist und Grundversorgung
mit Unterhaltung hat Karlsruhe eventuell nicht
gemeint.
* es ist die Frage der Ausweitung der Gerätetypen
die gar keine Rundfunk und Fernsehgeräte
mehr sind.

Initativen mit Richtung Rechtsweg gibt es schon:

http://www.schon-abgezockt.de/klage/index.php

Aber die bräuchten bessere organisatorische Struktur
( Verein, vorzugsweise gemeinnützig ), mehr Leute,
und letztlich ausser warmen Worten auch finanzielle
Zuwendungen, Anwälte arbeiten nicht für lau.

Überigens kann die Opposition im Parlament
derzeit selbst per Normenkontrollklage Gesetze
nicht direkt zur Überprüfung nach Karlsruhe
schicken. Ein Grund mehr warum Oppostion
ausserparlamentarisch gemacht werden muß.

MfG JRD
 
Ulli Horlacher wrote:

automatisch das Geld vom Konto ab. Ausserdem schicken sie alle 2 Jahren
Klasse, darauf ankommen lassen, Geld zurückbuchen lassen. Sich bei der
Bank beschweren. Anzeige.

Bernd
 
Joerg <notthisjoergsch@removethispacbell.net> writes:


Warum schreibt Ihr denn nicht der
Angie?
Es gibt 'bei uns' keine Tradition, dass man 'seinem' Politiker
einen Brief schreibt. Beim Mehrheits-Wahlrecht weiss man manchmal
ja gar nicht, wer 'sein' Politiker(in) ist...

Und umgekehrt gilt dann auch, dass man als Politiker(in) auf Briefe
vom Wahlbürger kam oder nichtssagend reagiert[*].

Gruss, Holger

[*] (altes) Beispiel:
Ich habe mal unseren Herrn Reisenhuber live in der FH-Aula von FLerlebt.
Sein Stimm-Volumen war schon -gegenüber dem des Kanzlers- beeindruckend.
ABER:
Das war kurz nach dem Bombenanschlag in Dschibutti, wo ein paar Meeres-
kundler aus Kiel verstarben bzw. schwer verletzt wurden. Ich sprach ihn
am Ende der Veranstaltung darauf an, und er bat mich, ihm einen Brief zu
senden (EMail gab's damals noch nicht :) Die Antwort seiner Referentin
war sowas von nichts-sagend, dass ich jede Lust verloren habe, noch ein-
mal in (E-) Briefkontakt mit einem Politiker zu kommen.
 
Rafael Deliano wrote:

# die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten
nicht zeitversetzt gibt es als Stream nicht. Genaugenommen ist das
bereits bei DVB nicht mehr nicht zeitversetzt, physikalische
Signallaufzeiten wie beim Analogempfang lasse ich mal aussenvor.

Mit der "Hör- oder Sichtbarmachung" haperts beim PC ohne Lautsprecher
als "neuartige Rundfunkempfänger" schonmal erheblich, der Anteil der
reinen Stummfilme am Programm ist niedrig. Das obengenannte "Antennen-
messgerät" wird auch Bild- und Ton dargestellt haben.
Da steht _oder_ da Du beim PC fast in jedem Falle ein Bild hast, sieht
es schon mal schlecht aus. Ein Blinder muß für den TV-Ton
Fernsehgebühren zahlen, so er sich nicht befreien lässt.

Bernd
 
"Bert Braun, DD5XL" <dd5xl@darc.de> schrieb im Newsbeitrag
news:42hm35F1i2nvcU1@individual.net...
Stimmt so nicht.
Als Bürger hast Du eine Auskunftspflicht, der Du genügen mußt. Einfach
Türzuschlagen ist nicht.

NEIN, wer keine Empfangsgeraet besitzt, muss der GEZ gar nichts
sagen, nicht mal Guten Tag. Vonwegen Auskunftspflicht.
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 
Rafael Deliano <Rafael_Deliano@t-online.de> schrieb:
Ob multimediafaehig oder nicht, interessiert ja die GEZ nicht,
[...]
Mit der "Hoer- oder Sichtbarmachung" haperts beim PC ohne Lautsprecher
als "neuartige Rundfunkempfaenger" schonmal erheblich, der Anteil der
reinen Stummfilme am Programm ist niedrig. Das obengenannte "Antennen-
messgeraet" wird auch Bild- und Ton dargestellt haben.
Um derlei boese, boese Demagogie zu knicken, reicht ja auch eine
Aufzeichnungsmoeglichkeit fuer die "Gebuehrenpflicht" - ein Amiga mit
TCP/IP-Stack und schwups...

Folgende Dinge bringen laut RAbzockV *nichts*:

- Streamingsoftware deinstallieren (siehe oben: Aufzeichnung, und
man kann auch live in ein mp3 oder mpg encoden und das einfach ueber
HTTP raustun)
- vt100 anschliessen (s.o.: Aufzeichnungen sind moeglich)
- boeserfunk.de DENY ALL im Router: Webbildchen sind kein Rundfunk, und die
"Gebuehrenpflicht" ist vollkommen unabhaengig davon, ob die OeR
Bild und Ton anbieten oder senden oder ob IRGENDJEMAND das tut

Wer an der Idee arbeiten will: Modifizierter squid, von cd-rom gebootet,
keine Festplatte, am Squid-Rechner ("BOX") Audio und Video unbrauchbar.
Squid verzoegert alles, was nicht auf einer Whitelist steht, um
10d2+15 Sekunden, tunlichst ohne es zu puffern. BOX am besten
von externem Dienstleister und verplombt (wegen der Sicherheit,
wissenschon).
 
"Michael Redmann" <redmann@despammed.com> schrieb im Newsbeitrag
news:dq0ejp$4u5$00$1@news.t-online.com...
Wenn ich den ganzen Thread hier lese, frage ich mich: Warum regt sich niemand
darüber auf, wo die Einnahmen der Konzern-Sender herkommen?
Nicht wirklich. Sat1/Pro7 ist schon pleite, diese und andere Sender
wie 9Life lassen sich nun persoenlich sponsoren von Totaltrotteln
die in Quizshows irgendwelche obskuren 0190er-Nummern anrufen
bis die Moderatorin bezahlt ist, das Studio bezahlt ist, und
100 EUR als Gewinnsausschuettung uebrig sind. Hab ich kein Problem
damit, wer so doof ist darf das Fernsehen ruhig bezahlen.

Ansonsten ist die Erwaehnung eines Produkts im Werbefernsehen
ja sowieso eine Kaufwarnung die man befolgen sollte - wenn man
denn bei gewisser Werbung ueberhaupt noch erfaehrt, wer denn
wofuer wirbt.

Productplacement entkommt man auch im oeffentlich-rechtlichen nicht.
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 
Rafael Deliano schrieb:
Ein Blinder muß für den TV-Ton Fernsehgebühren zahlen,

Gibts da ein zitierbares Urteil ?
Vermutlich vom AG Schilda.:)


CNR, Dieter
 
Heiko Weinbrenner schrieb:

Michael J. Schülke schrieb:

Hallo!

Analog würde ich davon ausgehen, daß wenn Du kein "Empfangsteil"
(Modem/ISDN-TA/DSL-Karte/DSL-Router/etc.) bereithältst, auch keine
Rundfunkgebühren anfallen; allerdings dürfte dieses nicht-bereithalten
ziemlich schwierig sein, weil es so viele Wege ins Internet gibt.

Für einen Fernseher mit "Kabeltuner" muss man auch in einem reinen
DVB-T-Gebiet zahlen.
Ein PC hat neuerdings immer eine Netzwerkkarte auf dem Mainboard...
Eine Netzwerkkarte dürfte nicht reichen, denn dafür benötigt man
ja ein zusätzliches (externes) Modem. Bei einem eingebautem
(Analog-)modem sieht es da schon schlechter aus. Allerdings
wenn man nachweist, das man keinen Analogtelefonanschluss in
der Wohnung hat, dürfte die Beweislast wieder bei der GEZ liegen.
Gruss
Harald
 
Harald Wilhelms schrieb:

Eine Netzwerkkarte dürfte nicht reichen, denn dafür benötigt man
ja ein zusätzliches (externes) Modem. Bei einem eingebautem
(Analog-)modem sieht es da schon schlechter aus. Allerdings
wenn man nachweist, das man keinen Analogtelefonanschluss in
der Wohnung hat, dürfte die Beweislast wieder bei der GEZ liegen.
Ach wo, die werden 'Internetfähiger Computer' als einen definieren, auf
dem ein Browser laufen *könnte*.


Gruß Dieter
 
Mal angenommen ich verkaufe den Internet-fähigen PC, der in meinem Büro
steht, an jemanden der in China wohnt. Mit schriftlichem Kaufvertrag
natürlich.
Der Käufer bittet mich (schriftlich) den PC aufzubewahren, weil er ihn
irgendwann in ferner Zukunft persönlich abholen möchte.
Kann man jetzt immer noch sagen dass ich den PC "bereithalte", oder müsste
man nicht eher sagen dass der Käufer ihn bereithält? Soll die GEZ doch die
Gebühren in China eintreiben.

Gruss
Michael
 

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