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Falk Willberg
Guest
Martin Laabs schrieb:
Nutzung wie Massenversand von SPAM könnte zum Abklemmen führen.
Vermutlich hat der Netzbetreiber dann aber nur ein außerordentliches
Recht, den Vertrag zu kündigen, vereinbart. Und das wird er nicht tun..
Falk
--
Zwei Bits gekippt: http://www.youtube.com/watch?v=aD_A3JPSxlc
Ich glaube, das ist eine Frage der Verträge. Eineicht-bestimmungsgemäßeHallo,
Falk Willberg <Faweglassenlk@falk-willberg.de> wrote:
Oliver Bartels schrieb:
P.s.: ... der schon mal froh wäre, wenn DSL Kunden
wenigstens die vom Netzbetreiber kommenden Warnungen
bei konkretem Virenbefall beachten täten.
Wenn die Betreiber sämtliche SPAM-Schleudern schlicht abklemmen würden.
Ich glaube das geht rechtlich nicht so einfach...
Nutzung wie Massenversand von SPAM könnte zum Abklemmen führen.
Vermutlich hat der Netzbetreiber dann aber nur ein außerordentliches
Recht, den Vertrag zu kündigen, vereinbart. Und das wird er nicht tun..
Falk
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Zwei Bits gekippt: http://www.youtube.com/watch?v=aD_A3JPSxlc