M
Marco Pagliero
Guest
Ich habe weder Radio noch Fernseher und die GEZ immer auf die Pelle,
deshalb elektronikfreie Wohnung.
Ich möchte aber einen Videorekorder haben, um Kassetten abzuspielen.
Ein Videorekorder gilt aber als Rundfunkapparat, weil er auch
Fernsehsendungen empfangen könnte. Und der Fernsehapparat um die
Kassetten zu sehen natürlich auch.
Seitdem in Berlin ohne Konverter kein Fernsehempfang möglich ist, gilt
ein Videorekorder ohne Konverter immer noch einfach so als
Rundfunkapparat?
Wenn ja, kann man den Empfängerteil so zerstören, daß das Gesetz
zufrieden ist, obwohl Kassetten noch abspielbar bleiben?
Ich kenne auch andere, die sich das wünschen. Es gäbe vielleicht
einen Markt für empfangsunfähige Videoabspielgeräte mit kastriertem
Fernseher.
Grüße
Marco
deshalb elektronikfreie Wohnung.
Ich möchte aber einen Videorekorder haben, um Kassetten abzuspielen.
Ein Videorekorder gilt aber als Rundfunkapparat, weil er auch
Fernsehsendungen empfangen könnte. Und der Fernsehapparat um die
Kassetten zu sehen natürlich auch.
Seitdem in Berlin ohne Konverter kein Fernsehempfang möglich ist, gilt
ein Videorekorder ohne Konverter immer noch einfach so als
Rundfunkapparat?
Wenn ja, kann man den Empfängerteil so zerstören, daß das Gesetz
zufrieden ist, obwohl Kassetten noch abspielbar bleiben?
Ich kenne auch andere, die sich das wünschen. Es gäbe vielleicht
einen Markt für empfangsunfähige Videoabspielgeräte mit kastriertem
Fernseher.
Grüße
Marco