fahrradbeleuchtung durch LED ersetzten ?

Und niemand wehrt sich gegen neue, noch unsinnigere Gesetze,
Wie bittem du erkennst unsinnige Gesetze und wehrst dich nicht dagegen?
Was ist das denn für eine undemokratische Einstellung??
die
eigentlich nur noch den Fluss von Vermoegen und Ansehen in eine Richtung
schuetzen, naemlich "nach oben" -
aaaaaaaaahhh wo zum Teufel ist oben? Der Himmel, der Mieter über dir,
oder wo??
In einem funktionierenden System fließt Geld, Vermögen und Ansehen
dahin, wo Leistung erbracht wird. Das funktioniert von ganz alleine -
dafür brauchen wir keine Politik, da dieses Prinzip einige Leute
ausssiebt, haben wir ein Sicherungssystem, dass dafür sorgt, dass Geld
umverteilt wird, von den Leistungserbringern zu denen, die nix leisten
können und leider auch zu denen, die nix leisten wollen. Dafür
brauchen wir Politik - und das machen die genannten Parteien.
Wenn du unzufrieden bist, dann ändere es es liegt in deiner Macht -
gibts du jemandem die Schuld, gibts du ihm diese Macht.

aber waehlen tun wir immer noch genau die gleichen, die unsere
Gesetzgebung schon seit 1950 praegen: CDU/CSU, SPD, FDP und spaeter noch
die Gruenen...
 
Henning Paul wrote:
Eine redundate Fahrradbeleuchtung ist in Deutschland verboten, wenn man
sich auf oeffentlichen Strassen bewegt. Eine brauchbare, mit der man was
sieht und die nicht bloss ein Positionslicht darstellt, erst recht.

Aber hieß es nicht, daß mittlerweile die Montage (nicht der Betrieb) von
batteriebetriebenem Rücklicht und/oder Scheinwerfer parallel zu einer
funktionstüchtigen, festmontierten, dynamogespeisten Lichtanlage erlaubt
sei?
In der Schweiz ist es nur gerinfügig laxer. Erschwerend kommt
jedoch hinzu, dass die Polizei oftmals die StVO nicht genau
kennt und kurzerhand eine eigene Interpretation erfindet.
Besonders fahrradfeindlich scheint die Stadtpolizei in Bern
zu sein. (Die enge Innenstadt ist, nicht zuletzt wegen der
eigenwilligen Fahrweise der Automobilisten in diesem Kanton,
sehr gefährlich für Fahrräder. Deswegen hat man sie für
_Fahrräder_ gesperrt.) Ein Kollege hatte x-mal Ärger mit der
Trachtengruppe und konnte Strafen nur abwenden, da er vorsorglich
die einschlägigen Passagen auswendig gelernt hatte resp.
als Kopie dabei hatte.
So wie ich es mitgekriegt habe, muss nur nachts das Licht
funktionieren. Rückstrahler vorn und hinten sind vorgeschrieben.
Am Fahrer dürfen weitere Rückstrahler und Lampen sein.
Blaue Rückstrahler am Ärmel geben in besagtem Kanton
Ärger, da diese angeblich für Autofahrer "verwirrend" seien.
Besagter Kollege hatte aber "zufällig" gelben Ersatz dabei.

Henning (mit KBA-zugelassenem LED-Rücklicht am Fahrrad)
Demnächst braucht man in DE wohl ein BKA-zugelassenes Licht.

--
mfg Rolf Bombach
 
jonpro wrote:

In einem funktionierenden System fließt Geld, Vermögen und Ansehen
dahin, wo Leistung erbracht wird. Das funktioniert von ganz
alleine - dafür brauchen wir keine Politik,
Schön wär's. Existierende Gesellschaften wie die BRD sind leider
keine solcher "funktionierenden Systeme". Oder warum verdienen sich
so viele Leute mit zig-Stunden-Wochen mühsam ihren Lebensunterhalt
mit ein wenig Komfortrahmen, während andere ein ganzes Unternehmen
ruinieren, damit tausende Arbeitnehmer an die Luft setzen und dann
dafür noch ihr Ferienhaus finanziert bekommen? Meinjanur.

Grüße,


Björn

--
BOFH Excuse #141:

disks spinning backwards - toggle the hemisphere jumper.
 
Juergen Klein wrote:


Also wenn ich mir nen dicken 24V Landescheinwerfer aus nem Jet an den
Helm montiere ist das legal?
Ich vermute mal wenn Du dieses Teil bei Dunkelheit im Verkehr
einschaltest, wäre das ein Verstoß gegen §1 der StVO, und ich hoffe
zumindest daß man Dir dafür auf die Finger klopfen würde - rein
hypothetisch natürlich ;-).
 

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