fahrradbeleuchtung durch LED ersetzten ?

Sebastian Suchanek wrote:

"oe", "ue", "ae" und "ss" existieren wie gesagt.
.... und sind die offizielle Umschreibung für die deutschen Umlaute.

Und Formeln etc. lesen sich in LaTeX-Schreibeweise besser
und sicherer als ohne diese Schreibeweise....

Griechische Sonderzeichen und Formeln lasse ich gerne als
Ausnahme gelten.
Die Maple-oide Schreibweise ist auch nicht schlecht. Z. B. statt
\lambda einfach lambda...

Grüße,


Björn

--
BOFH Excuse #159:

Stubborn processes
 
Am Thu, 08 Dec 2005 20:46:38 +0100 schrieb Guido Grohmann
<guido.grohmann@gmx.de>:

Martin schrieb:
Du bist teilweise sehr schlecht zu lesen - ich denke ich ich bin damit
nicht alleine, keinen "tex"-compiler eingebaut zu haben.

Kene Arme, keine Kekse und keinen Realnamen.

Erstens ist das mein realer (Vor)name und zweitens stört ein
unvollständiger oder (sogar fehlender) Name des Posters die Lesbarkeit des
Textes nicht, im Gegensatz zu der Tex Sonderzeichenansammlung. Sowas sieht
ja teilweise wie eine schwer gestörte Funkübertragung aus :)

--
Martin
 
Martin schrieb:
Am Thu, 08 Dec 2005 20:46:38 +0100 schrieb Guido Grohmann
guido.grohmann@gmx.de>:

Martin schrieb:

Du bist teilweise sehr schlecht zu lesen - ich denke ich ich bin
damit nicht alleine, keinen "tex"-compiler eingebaut zu haben.


Kene Arme, keine Kekse und keinen Realnamen.

Erstens ist das mein realer (Vor)name und zweitens stört ein
unvollständiger oder (sogar fehlender) Name des Posters die Lesbarkeit
des Textes nicht, im Gegensatz zu der Tex Sonderzeichenansammlung.
Martin ist kein Name, sondern ein Sammelbegriff. ;-) Viele Leser filtern
deine Postings deswegen gleich raus. Außerdem ist es unhöflich im dt.
Usenet.

Latex mag sicher etwas strange aussehen, aber ein Latex-Compiler gehört
imho auf jeden PC, wenn manns nicht selber lesen kann.

Guido
 
Bjoern Schrader <b.schrader@gmx.de> wrote:

Beim Fahrrad ist die Polizei meist auch eher froh, wenn mal überhaupt
jemand das Licht eingeschaltet hat.
Mein Fahrradhaendler hat mir vorgestern erzaehlt, dass einer seiner Kunden
25 Euro zahlen musste, weil seine (vorhandene) Beleuchtung nicht
StVZO-konform war.

--
+ Ulli Horlacher + framstag@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
 
Christian Hoffmann <brcwcs@gmx.net> wrote:

Welche Spannung liefert ein standard Fahrraddynamo. Wechselspannung oder
Wechselstrom ?

Meiner Wechselstrom, Spannung bis max. ca. 7.5V eff.
Was hast du fuer einen komischen Dynamo? Bis auf ganz wenige Ausnahmen
geben die alle bis ueber 30 V ab.


Nabendynamos teilweise bis ca. 45V!
220 V sind auch kein Problem - passend angesteuert.


Du solltest daran denken, das Du für eine eingermassen brauchbare
Licht-Leistung etwa genauso viel Leistung brauchst, wie vorher für
die Glühlampe. Zwei oder drei "Ultrahelle" 5mm-LEDs reichen auf
keinen Fall aus!

Neun LED's a' 3000mCd @30mA aber schon, finde ich.
Das gibt ein besseres Positionslicht aber auf keinen Fall ein brauchbares
Fahrlicht.


--
+ Ulli Horlacher + framstag@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
 
Guido Grohmann <guido.grohmann@gmx.de> wrote:

Auch um die
überall angebotenen Batterieleuchten kümmert sich ja kein
Mensch, obwohl auch diese für Alltagsfahrräder verboten sind.

Oh, warum sind die denn verboten?


Weil lt StVZO nur für 'Rennräder unter 11kg' gedacht sind, siehe §67
Abs. 11.

Danke. Die spinnen, die Römer ...
Nein, das war geniale Lobbyarbeit von Franz Josef Strauss, als er noch
Rennrad fuhr. Er wollte fuer sich uns seine Rennradkumpels eine
Ausnahmegenehmigung und hat sie in der StVZO durchgeboxt.
Nein, das Ganze ist KEIN Witz.


--
+ Ulli Horlacher + framstag@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
 
John Orlando <orlando10@gmx.de> wrote:

Da mein Filius mal wieder seine Frontleuchte zerdeppert hat.
kam bei mir die Idee auf die Frontleuchte durch LED zu ersetzten.
Die koennen genauso kaputt gehen.


Welche Spannung liefert ein standard Fahrraddynamo. Wechselspannung oder
Wechselstrom ? Gleich spannung oder Gleichstrom ?
Kein Messinstrument zuhause? Und dann willst du LED-Beleuchtung basteln?
Mutig! :)

In Kurzfassung: typische Fahrraddynamos produzieren Wechselstrom mit 500
mA, Spannung richtet sich nach Verbraucher, also Stromquellencharakterstik.


Also: 2 Led's antiparallel
Ergibt irres Geflackere, kommt bestimmt "cool" an bei den Kiddies :)


Abschliessend: Wer hat so etwas schon gemacht oder kann konstruktives dazu
beitragen ?
http://tandem-fahren.de/Mitglieder/Framstag/Luxeon/

Das ist aber optimiert auf Beleuchtungsstaerke und nicht auf
Zerdepperungswiderstand.


Wichtige Anmerkung:
Alle selbstgebastelten Fahrradbeleuchtungen sind illegal im Bereich der
StVZO!


--
+ Ulli Horlacher + framstag@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
 
Harald Wilhelms wrote:
Waas? Es gibt Fahrräder mit Licht?
Ich habe seit Wochen keins gesehen!
Ja, leider. Meist dann noch ein ganzer Pulk, nebeneinander.
Kein Licht, keine Reflektoren.
Vor einigen Wochen war mir sofort aufgefallen, dass hier
fast alle (>95%) der Räder tip-top Beleuchtung hatten,
praktisch über Nacht. Kurz darauf in der Zeitung die Erklärung:
Die Polizei hatte die Aktion "Lux" (auweia, wie originell)
durchgeführt und offenbar auch ziemlich durchgegriffen.
Jetzt, einige Wochen später, ist die "Beleuchtungsquote"
wieder bei den üblichen 30% eingependelt. Ich verstehe
weder die Kinder noch die Eltern, das ist doch wirklich
wahnsinnig gefährlich.

--
mfg Rolf Bombach
 
Bjoern Schliessmann wrote:
Die Maple-oide Schreibweise ist auch nicht schlecht. Z. B. statt
\lambda einfach lambda...
Naja, macht man sonst beim Programmieren auch so.
BTW, schreib ich jetzt phi oder varphi? ;-)
Letzteres sieht eleganter aus, in LATEX.

--
mfg Rolf Bombach
 
Ansgar Strickerschmidt wrote:

Also ich persönlich habe eine recht hohe FVF (so bei grob 75 Hz) und
sehe also diese LED-Rücklichter deutlich flackern... die werden
bestimmt nur mit 50 Hz gepulst...
Oder ist das ein anderer psychooptischer Effekt? Ich meine, man könnte
die Teile doch sicher auch mit 1 kHz und reduziertem Tastverhältnis
von, sagen wir, 20% betreiben...
Bei dem heutigen hektischen Verkehr muss man den Blick
ja ebenfalls hektisch schweifen lassen :-]. Da sieht
man wohl auch kHz als Pünktchenspur.

--
mfg Rolf Bombach
 
Rolf_B wrote:

Bjoern Schliessmann wrote:

Die Maple-oide Schreibweise ist auch nicht schlecht. Z. B. statt
\lambda einfach lambda...

Naja, macht man sonst beim Programmieren auch so.
BTW, schreib ich jetzt phi oder varphi? ;-)
Letzteres sieht eleganter aus, in LATEX.
\def\phi{\varphi}

:)

Olaf
 
Ulli Horlacher schrieb:

Bjoern Schrader <b.schrader@gmx.de> wrote:

Beim Fahrrad ist die Polizei meist auch eher froh, wenn mal überhaupt
jemand das Licht eingeschaltet hat.

Mein Fahrradhaendler hat mir vorgestern erzaehlt, dass einer seiner Kunden
25 Euro zahlen musste, weil seine (vorhandene) Beleuchtung nicht
StVZO-konform war.
Hmm, wie wäre es denn, wenn man so eine trübe StVZO-Lampe als
Alibi montiert, und die "echte" Beleuchtung dann als "Verzierung"
bezeichnet?
Gruss
Harald
 
Ulli Horlacher <framstag@tandem-fahren.de> writes:

Hmm, wie wäre es denn, wenn man so eine trübe StVZO-Lampe als
Alibi montiert, und die "echte" Beleuchtung dann als "Verzierung"
bezeichnet?

Die StVZO schreibt EINEN Scheinwerfer vor. Zwei sind schon illegal. Mit
den anderen Beleuchtungseinrichtungen ist es aehnlich. Reflektierende
Folie am Rahmen ist auch illegal und kann 25 Euro kosten. Jedesmal.
Der Staat tut ja echt alles ("pro-aktiv"), dass diese lästigen Konsum- und
PKW-Verweigerer unter die Räder kommen. Bei Fussgängern und insb. Kindern wird ja
immer darauf hingewiesen, dass sie in der Dunkelheit Kleidung mit Leuchtstreifen
anhaben sollen, damit man sie bloss nicht übersieht. Und bei Radfahrern soll das
illegal sein? Wundert mich, dass da noch kein Radfahrer dagegen geklagt hat.

--
Georg Acher, acher@in.tum.de
http://www.lrr.in.tum.de/~acher
"Oh no, not again !" The bowl of petunias
 
Harald Wilhelms <newsgroup@ich.ms> wrote:

Mein Fahrradhaendler hat mir vorgestern erzaehlt, dass einer seiner Kunden
25 Euro zahlen musste, weil seine (vorhandene) Beleuchtung nicht
StVZO-konform war.

Hmm, wie wäre es denn, wenn man so eine trübe StVZO-Lampe als
Alibi montiert, und die "echte" Beleuchtung dann als "Verzierung"
bezeichnet?
Die StVZO schreibt EINEN Scheinwerfer vor. Zwei sind schon illegal. Mit
den anderen Beleuchtungseinrichtungen ist es aehnlich. Reflektierende
Folie am Rahmen ist auch illegal und kann 25 Euro kosten. Jedesmal.


--
+ Ulli Horlacher + framstag@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
 
Ulli Horlacher schrieb:

Eine redundate Fahrradbeleuchtung ist in Deutschland verboten, wenn man
sich auf oeffentlichen Strassen bewegt. Eine brauchbare, mit der man was
sieht und die nicht bloss ein Positionslicht darstellt, erst recht.
Aber hieß es nicht, daß mittlerweile die Montage (nicht der Betrieb) von
batteriebetriebenem Rücklicht und/oder Scheinwerfer parallel zu einer
funktionstüchtigen, festmontierten, dynamogespeisten Lichtanlage erlaubt
sei?

Gruß
Henning (mit KBA-zugelassenem LED-Rücklicht am Fahrrad)
--
henning paul home: http://www.geocities.com/hennichodernich
PM: henningpaul@gmx.de , ICQ: 111044613
 
Georg Acher <acher@in.tum.de> wrote:

Die StVZO schreibt EINEN Scheinwerfer vor. Zwei sind schon illegal. Mit
den anderen Beleuchtungseinrichtungen ist es aehnlich. Reflektierende
Folie am Rahmen ist auch illegal und kann 25 Euro kosten. Jedesmal.

Der Staat tut ja echt alles ("pro-aktiv"), dass diese lästigen Konsum- und
PKW-Verweigerer unter die Räder kommen. Bei Fussgängern und insb. Kindern wird ja
immer darauf hingewiesen, dass sie in der Dunkelheit Kleidung mit Leuchtstreifen
anhaben sollen, damit man sie bloss nicht übersieht. Und bei Radfahrern soll das
illegal sein?
Bei RADFAHRERN ist das auch nicht illegal, sondern bei FAHRRAEDERN. Die
StVZO bezieht sich ausschliesslich auf Fahrzeuge, nicht auf
Fahrzeugfuehrer oder Passagiere. Die duerfen auch einen Flakscheinwerfer
Marke "Varta Volkssturm" mit sich fuehren. Er darf nur nicht am Fahrrad
montiert sein.

Eine redundate Fahrradbeleuchtung ist in Deutschland verboten, wenn man
sich auf oeffentlichen Strassen bewegt. Eine brauchbare, mit der man was
sieht und die nicht bloss ein Positionslicht darstellt, erst recht.

Oder man faehrt da, wo die StVZO nicht gilt. Das ist meine offizielle
Ausrede :)


Wundert mich, dass da noch kein Radfahrer dagegen geklagt hat.
Es sind schon beruehmtere Leute an Windmuehlen klaeglich gescheitert.


--
+ Ulli Horlacher + framstag@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
 
Henning Paul <henningpaul@gmx.de> wrote:

Aber hieß es nicht, daß mittlerweile die Montage (nicht der Betrieb) von
batteriebetriebenem Rücklicht und/oder Scheinwerfer parallel zu einer
funktionstüchtigen, festmontierten, dynamogespeisten Lichtanlage erlaubt
sei?
Gilt nur fuers Ruecklicht. Das muss aber auch amtlich zugelassen sein. Hat
es keine K-Nummer, ist es illegal. Faellt der einzige erlaubte
Frontscheinwerfer aus, musst du schieben. Sogar tagsueber.

Montage und Betrieb sind ansonsten nach Gesetz Synonyme.



--
+ Ulli Horlacher + framstag@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
 
Ulli Horlacher <framstag@tandem-fahren.de> schrieb:

Bei RADFAHRERN ist das auch nicht illegal, sondern bei FAHRRAEDERN. Die
StVZO bezieht sich ausschliesslich auf Fahrzeuge, nicht auf
Fahrzeugfuehrer oder Passagiere. Die duerfen auch einen Flakscheinwerfer
Marke "Varta Volkssturm" mit sich fuehren. Er darf nur nicht am Fahrrad
montiert sein.
Also wenn ich mir nen dicken 24V Landescheinwerfer aus nem Jet an den
Helm montiere ist das legal?

Wie sieht es aus, wenn ich die zwei Autobatterien die ich dafür
benötige auf dem Gepäckträger habe?

Gruß
Jürgen
--
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Juergen Klein <news@ek-p.de> wrote:

Bei RADFAHRERN ist das auch nicht illegal, sondern bei FAHRRAEDERN. Die
StVZO bezieht sich ausschliesslich auf Fahrzeuge, nicht auf
Fahrzeugfuehrer oder Passagiere. Die duerfen auch einen Flakscheinwerfer
Marke "Varta Volkssturm" mit sich fuehren. Er darf nur nicht am Fahrrad
montiert sein.

Also wenn ich mir nen dicken 24V Landescheinwerfer aus nem Jet an den
Helm montiere ist das legal?
Genau. Du darfst damit nur keine Verkehrsteilnehmer blenden.


Wie sieht es aus, wenn ich die zwei Autobatterien die ich dafür
benötige auf dem Gepäckträger habe?
Sollte legal sein. Aber probiers aus, mach eine Selbstanzeige und
berichte uns vom Ergebnis :)


--
+ Ulli Horlacher + framstag@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
 
Sebastian Suchanek wrote:



sind
AFAIK nocht nicht solange her:) Und nicht alle haben ein
de-KBD vor sich und eine entsprechend zurechtgebogene
Keymap...

"oe", "ue", "ae" und "ss" existieren wie gesagt. Und IMHVO lässt
sich das von einem durchschnittlichen Menschen auch deutlich
flüssiger lesen als '"o', '"u', '"a' und '"s'.
Schon. Aber wie unterscheidest Du zwischen einem oe daß ö bedeutet und
einem welches eben oe bedeuten soll? Kommt in Namen durchaus vor, gerade
hier am Niederrhein. Genau deshalb hatte die c't die TeX-Schreibweise im
Fido-Net (7-Bit ASCII) für Leserbriefe eingeführt. Those were the
days...

Und auf Fernschreibern (5-Bit Baudot) wurde ß durch sz ersetzt, um es
vom ss zu unterscheiden.
 

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