J
Joerg
Guest
Hallo Gerrit,
erhoben und eingetragen. Du verlierst es aber dadurch nicht gleich. Bei
Verkauf muss dann nachgezahlt werden. Bei aelteren Leuten unter einer
gewissen Einkommensgrenze darf man das bei uns legal machen. Die Steuer
wird gestundet, bis der Todes- und damit Erbfall eintritt.
Nach Deiner Theorie waere ja Erbschaftssteuer dann auch Miete, oder?
Sozusagen Miete des eigenen Vermoegens ;-)
Gruesse, Joerg
http://www.analogconsultants.com
Nein. Bei Nichtbezahlung wird ein Lien (Grundlast?) gegen das ObjektErklaer doch mal den Unterschied zur Miete in diesem
Kontext. Du drueckst Geld ab, damit du den Gegenstand
(in diesem Falle Grundstueck und Haus) benutzen kannst.
Hoerst du auf zu zahlen gibts Probleme, im Extremfalle
verlierst du die Moeglichkeit der Nutzung.
erhoben und eingetragen. Du verlierst es aber dadurch nicht gleich. Bei
Verkauf muss dann nachgezahlt werden. Bei aelteren Leuten unter einer
gewissen Einkommensgrenze darf man das bei uns legal machen. Die Steuer
wird gestundet, bis der Todes- und damit Erbfall eintritt.
Nach Deiner Theorie waere ja Erbschaftssteuer dann auch Miete, oder?
Sozusagen Miete des eigenen Vermoegens ;-)
Gruesse, Joerg
http://www.analogconsultants.com