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stefan
Guest
Am 28.06.2023 um 18:58 schrieb Erika Ciesla:
Ja, es ist immer wieder nötig, denjenigen die nicht verstanden haben was
Freiheit und Grundrechte bedeuten deutlich zu machen, dass sie falsch
liegen.
> Es gilt Grundgesetz Artikel 11 Absatz 2, und da steht: die⢠dürfen das.
Nur wenn es dafür einen Grund gibt und den gab es nicht.
Wer diese Ausnahme in Anspruch nimmt muss nachweisen, dass seine
Handlungen gerechtfertigt waren. Dass können diese Leute aber nicht.
Aber ein Mensch, der einer Partei angehört die eine Mauer errichtet hat
und dort Menschen hat ermorden lassen die sich dem Einfluss dieser
Partei entsziehen wollen wird das vermutlich nie verstehen.
Am 23.06.23 um 13:14 Uhr stefan schrieb:
Nur wenn es dafür einen Grund gibt und den gab es nicht.
War es nötig, diesen Scheià zweimal zu scheiben?
Ja, es ist immer wieder nötig, denjenigen die nicht verstanden haben was
Freiheit und Grundrechte bedeuten deutlich zu machen, dass sie falsch
liegen.
> Es gilt Grundgesetz Artikel 11 Absatz 2, und da steht: die⢠dürfen das.
Nur wenn es dafür einen Grund gibt und den gab es nicht.
Wer diese Ausnahme in Anspruch nimmt muss nachweisen, dass seine
Handlungen gerechtfertigt waren. Dass können diese Leute aber nicht.
Aber ein Mensch, der einer Partei angehört die eine Mauer errichtet hat
und dort Menschen hat ermorden lassen die sich dem Einfluss dieser
Partei entsziehen wollen wird das vermutlich nie verstehen.