Der blaue Klaus...

Marc Haber schrieb:
Volker Bartheld <news2022@bartheld.net> wrote:
Puh. Na bumm. Der Smartphonekauf ist im Jahr 2021 also - wie alle
anderen Anschaffung auch - eine schwierige Sache, nur für Experten und
nur nach reiflichster Recherche. Meine drei Tage reichten offenbar
nicht.

Nur wenn man Nerd ist. Normale Leute gehen ins Geschäft, kaufen das
teuerste was sie sich leisten können und merken nichtmal wenn man sie
betupft hat.

Unsereins macht das was Du oben beschrieben hast und ärgert sich über
den Kompromiss den er eingehen musste.

Manchmal glaube ich, normale Leute sind im Leben glücklicher als wir.

Ich halte mich da für ein Zwischending. Beim Smartphonekauf habe ich nach
manchen Enttäuschungen gelernt, dass kein Weg am angebissenen Apfel
vorbeiführt. Also wird geschaut, wo ein möglichst aktuelles Auslaufmodell
zum Preis <350 Euro erhältlich ist. Aktuell tut es privat immer noch ein 6s
mit selbst gewechseltem Akku.


--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
 
Marc Haber wrote:
Normale Leute gehen ins Geschäft, kaufen das
teuerste was sie sich leisten können und merken nichtmal wenn man sie
betupft hat.

Es gibt Ausnahmen. Ich wurde von einer älteren Verkäuferin (OK,
vermutlich immer noch jünger als ich) hervorragend beraten. Bei meinem
ersten Smartphone hatte ich keinerlei Vorwissen oder Preisvorstellung.
Die Frage bei jungen Kommilitonen hatte erbracht, unter 400 Euro gäbe es
nichs. Also war ich darauf vorbereitet, so viel zu bezahlen.

Meine erste Frage war \"Welches ist Ihr billigstes Smartphone?\" Die
zweite: \"Wenn ich jetzt mehr ausgebe, was bekomme ich dann für mein
Geld?\" Die Antwort lautete, gefiltert mit meinen Bedürfnissen, \"nichts\".
Ich verließ den Laden um wenig mehr als 100 Euro erleichtert mit dem
zweitbilligsten und war und bin hochzufrieden. So sieht gute Beratung
aus. Es war übrigens nicht das erste Mal, daß ich im Saturn besser
beraten wurde, als im sogenannten \"Fachgeschäft\". Die \"Fachverkäufer\"
konnten wirklich nur Kisten schieben und waren mit den einfachsten
Fragen überfordert. (Gut, zugegeben, \"gibt es das auch in Pink und mit
Glitzersteinen?\" hätten sie vermutlich gewußt.)


--
/¯\\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067
\\ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069
 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
/ \\ Mail | -- No unannounced, large, binary attachments, please! --
 
Rupert Haselbeck wrote:

Es geht aber nicht um Support, sondern um Beschreibung dessen,
was verkauft wird. Anständigerweise sollte das schon VOR der Bestellung
auffindbar sein.

Jeder halbwegs normale Mensch wird einen Kaufvertrag über eine
Investition von mehreren tausend Euro erstmal durchlesen, ehe er ihn
unterschreibt. Und er wird nachfragen, wenn er dort etwas nicht versteht
oder vermisst.

Jeder halbwegs verständige Mensch hätte auch nach der Abschaltvor-
richtung gefragt, bevor er einen VW-Diesel gekauft hätte?

Es ist doch ohne langwierige Recherche kaum noch möglich zu erahnen,
auf was man sich einlässt. Und um etwas zu vermissen, muss man wissen,
daß es hätte explizit als vorhanden erwähnt sein müssen. Normalerweise
zu Erwartendes wird man nicht als explizit Beschriebenes erwarten, wie
zB den Durchmesser der Wandmontageschrauben. Der muss einfach
gross genug sein, um das Teil zu halten.

Du hast doch den Kaufvertrag unterschrieben. Wenn du zu blöd bist, den
vorher zu lesen, dann jammer nicht moantelang rum.

Ja, wenn im Kaufvertrag dringestanden hätte, dass
- eine permanente Verbindung zum Internet nötig wäre

Wozu ist die denn eigentlich nötig?

Das ist genau die Frage. Wenn ich den Router abschalte, gibt es
prompt eine \"Ereignis-Meldung\". Ich konnte bisher nicht herausfinden,
ob die Internet-Verbindung nur für Updates der Wechselrichter-Software
(natürlich unangekündigt) gebraucht wird, wie sie behaupten, oder ob
sie die Leistungswerte permanent abfragen und ausgewertet zurück-
schicken.

Nur Vermutungen lässt diese Aussage zu:
https://manuals.sma.de/HM-20/de-DE/6688555275.html
\"In meiner Anlage gab es Kommunikationsprobleme aufgrund
eines Internetausfalls. Sind nun alle Erzeugungsdaten für die
Zeit des Ausfalls verloren?

Die Daten sind nicht verloren. Bei max. 24 angeschlossenen
Geräten kann der Sunny Home Manager 2.0 eine Zeit von ca.
5 Tagen ohne Datenverlust bei Ausfall der Internetverbindung
überbrücken. Bei weniger installierten Geräten verlängert
sich der Zeitraum anteilig.\"

Aber wer ist der \"Sunny Home Manager 2.0\"? Ich habe den nicht.
Bei meiner Anlage waren jedenfalls plötzlich alle Tagesverlaufswerte
rückwirkend weg - nur noch die Tagessummen liessen sich exportieren.

Immerhin:
https://www.pv-magazine.de/2018/10/04/verbraucherzentrale-klagt-wegen-batteriespeicher-garantien/
\"4. Oktober 2018
... dass die Garantie nicht von einer dauerhaften Internet-
verbindung abhängig gemacht werden dürfe. „Wenn die Garantie
auf einen Stromspeicher davon abhängig gemacht wird, dass das
Gerät dauerhaft mit dem Internet verbunden ist, der
Hersteller personenbezogene Daten ohne klare Eingrenzung
sammeln und nutzen sowie Updates zu nahezu beliebigen Zwecken
aufspielen darf, ist das nicht hinnehmbar“\"

- kein Zähler für den erzeugte Solarstrom vorgesehen ist,

Wie stellt der Netzbetreiber dann fest, welche Vergütung du bekommst,
wenn kein Zähler vorhanden ist?

Der Netzbetreiber ist fein raus, weil er seinen Zweirichtungszähler
eingebaut hat. Aber das Finanzamt, welches die Umsatzsteuer für
den Eigenverbrauch will, kann nur das kriegen, was ich als Differenz
aus Erzeugung vom Wechselrichter und Abgabe ans Netz errechne.
Eigentlich untypisch für Finanzbehörden, sich mit so schwach
definierten Zahlen abzufinden.

Der insoweit maßgebliche Zähler kommt übrigens von einem
Messdienstleister, den du dir selber aussuchen kannst, wenn du das
willst. Und wie schon mal erwähnt, kannst du dir natürlich zusätzlich
einen eigenen Zähler einbauen lassen.

Na klar, hier ist es doch alles beschrieben (Google liefert das pdf):
VBEW-Messkonzepte Handout zur Auswahl der Messkonzepte

Auf Seite 4: Ich wollte das Messkonzept MK A3 (Überschusseinspeisung
mit Erzeugungsmessung). Nö, gibts nicht, Sie kriegen nur MK A2
(Überschusseinspeisung).

Der Auftrag zum Einbau eines Erzeugungszählers liegt schon lange beim
Installateur der Anlage - unbeantwortet :).

- eine zwangsweise Abregelung auf 70 % erfolgt,

Das weiß jeder verständige Käufer, alldieweil das im Gesetz steht. Und
er weiß auch, dass und wie er dies vermeiden kann. Das wurde dir auch
hier schon mehrfach erklärt.
Kannst oder willst du derart einfache Dinge wirklich nicht verstehen?

Frage doch mal rum, welcher Käufer VOR dem Kauf das EEG21gelesen
hat. Oder der weiss, dass er das gelesen haben sollte. Oder ob er das
dann auch verstanden hätte, so schön klar, wie es formuliert ist.

Wer es gelesen hätte, wäre klug gewesen, die Finger von der Sache zu
lassen, denn er hätte vielleicht verstanden, dass die Tendenz zu einer
vollständigen Steuerung der Einspeisung durch den Netzbetreiber gehen
wird.

- nur in das Niederspannungsnetz eingespeist werden kann,

Wohin willst du denn sonst einspeisen? Ins Gasnetz? Oder in die
Wasserleitung?

Witzbold. Das Niederspannungsnetz ist lokal und begrenzt. Warum
verlangt wohl der Netzbetreiber eine Einspeisegenehmigung und
strebt nach fernsteuerbarer Regelung der Erzeugeranlagen? Wann
muss ich anfangen, meine Nachbarn zu bitten, ihre Geräte einzu-
schalten, um meinen Solarstrom loszuwerden?

Ich habe doch in einem Thread die Frage aufgeworfen, wie denn die
Energie aus dem Niederspannungsnetz in höhergespannte und
weiträumigere Netze gebracht werden kann. Gab es etwa eine Antwort?

Und wie findet man einen inselbetriebsfähigen Wechselrichter, ohne
ein-Jahr-7/24 suchen zu müssen?

Wer verkaufen will, koste es, was es wolle, der informiert eben
seine Kunden gründlich, oder etwa nicht :)?

Wenn ein Kunde so einfältig ist, dass er nicht nachfragt, wenn er den
Inhalt eines Vertrages nicht versteht, so ist das eher nicht die Schuld
des Verkäufers, solange nicht wirklich deutliche Hinweise auf die
Geschäftsunfähigkeit des Kunden erkennbar sind.

Du solltest die Gerichtsurteile zum VW-Diesel-Problem nachlesen.

PV-Anlagen sind nun wirklich kein derart exotisches Gut mehr, dass ein
Interessent sich nicht schon vor den ersten Kaufverhandlungen genau
darüber informieren könnte, was dabei von Bedeutung ist.

VW-Diesel gibt es schon wesentlich länger als Solaranlagen.

Ich finde es allerdings schon komisch, von einigen Typen hier
so angemacht zu werden, als wolle ich an ihr Eingemachtes.
Aber das hängt wohl damit zusammen, dass sie keine Argumente
haben. Oder vielleicht geht es wirklich um ihr Eingemachtes?

Bist du denn wirklich ganz sicher, dass du tatsächlich eine PV-Anlage
erworben hast? Dein allzu naiv gehaltenes Geschreibsel lässt das ja eher
nicht vermuten.
So blauäugig, wie du dich hier mal wieder darstellst, kann doch wirklich
kaum jemand sein

Einen VW-Diesel habe ich nicht gekauft. Aber ich bin dreimal gegen
Corona geimpft, obwohl mir niemand sagen konnte, ob die Qualität
der Vakzine unmittelbar beim Impfarzt wenigstens durch einige Stich-
proben geprüft wird. Könnte ja auch nur physiologische Kochsalzlösung
drin sein. Finanziell attraktiv genug isses auch :).

Grüße,
H.
 
On 23.04.22 12:37, Arno Welzel wrote:

Es ist natürlich theoretisch *denkbar*, daß bei einem Hersteller viele
Kunden mit gebricktem Gerät während der Garantiezeit auflaufen,
behaupten von nichts zu wissen, und der Hersteller hat darauf keinen
Bock. Dann hätte der Hersteller aber vielleicht besser seine Energie auf
einen zuverlässigen recovery mode im bootloader verwenden sollen -
andere schaffen das ja auch.

Wenn eifrige Anwender den Bootloader samt Recovery selbst überschreiben,
hilft das auch nicht mehr.

Dann sollten die Hersteller einen nichtüberschreibbaren Recovery-Modus
einbauen. Gibt es ja durchaus (EDL). Wenn Hersteller den allerdings
absichtlich abstellen oder kaputtkonfigurieren, sollte das eher ein
Sachmangel als das Problem des Kunden sein.

Genau das ist ja \"bricken\" - den Bootloader
so schrotten, dass man auch kein neues Recovery mehr schreiben kann.

\"Bricken\" ist \"Gerät konfigurativ oder per Software unbrauchbar machen\",
das geht auf mehr als eine Art. Ein aus Usersicht gebricktes Gerät kann
oft mit undokumentierten Prozeduren oder speziellen Privilegien vom
Service wieder zum Leben erweckt werden.

https://www.xda-developers.com/xiaomi-edl-unbrick-authorized-mi-accounts/

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 
On 2022-04-21, Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:
Wobei ich nicht weiß, inwiefern Regulierungsbehörden Baseband-Firmware
überhaupt auf dem Schirm haben. Ich kann mir kaum vorstellen, daß die
Personal und Wissen haben, da irgendeine Art von Abnahme oder gar
Zertifizierung durchzuführen. Die werden höchstens irgendwem auf die
Finger hauen, wenn es Probleme gibt. Oder? Weiß jemand mehr?

Kommt leider:

https://fsfe.org/activities/radiodirective/radiodirective.en.html

bei Privatleuten werden die kaum nachsehen kommen, solange es keine Störungen
gibt.

Bei Herstellern gibt es durchaus die Marktkontrolle durch die BNetzA: da
werden dann Muster besorgt und durchgemessen - auch in Details, die von der
BB-Firmware abhängen, bei WLAN z.B. DFS.

cu
Michael
 
Helmut Schellong:

On 04/23/2022 13:36, Arno Welzel wrote:
Marc Haber:

Volker Bartheld <news2022@bartheld.net> wrote:
Puh. Na bumm. Der Smartphonekauf ist im Jahr 2021 also - wie alle
anderen Anschaffung auch - eine schwierige Sache, nur für Experten und
nur nach reiflichster Recherche. Meine drei Tage reichten offenbar
nicht.

Nur wenn man Nerd ist. Normale Leute gehen ins Geschäft, kaufen das
teuerste was sie sich leisten können und merken nichtmal wenn man sie
betupft hat.

Was heißt \"wenn man sie betupft hat\"?


\'betuppt\' sollte das sein: betrügen, hinters Licht führen.

Du solltest Texte auch ganz lesen.

Was \"betupft\" oder \"betuppt\" bedeutet, ist mir bekannt. Mir ging es um
die Frage, wieso Leute betrogen wurden, wenn sie ein Smartphone gekauft
haben?


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
On 24.04.22 20:00, Michael Schwingen wrote:

Wobei ich nicht weiß, inwiefern Regulierungsbehörden Baseband-Firmware
überhaupt auf dem Schirm haben. Ich kann mir kaum vorstellen, daß die
Personal und Wissen haben, da irgendeine Art von Abnahme oder gar
Zertifizierung durchzuführen. Die werden höchstens irgendwem auf die
Finger hauen, wenn es Probleme gibt. Oder? Weiß jemand mehr?

Kommt leider:

https://fsfe.org/activities/radiodirective/radiodirective.en.html

\"The article requires that device manufacturers check all software which
can be loaded onto the device regarding its compliance with applicable
radio regulations (e.g. signal frequency and strength).\"

Die Hersteller testen das sowieso - neu ist lediglich der Teil, der das
Laden alternativer Firmware verhindern soll. Ich kenne die Problematik
von WLAN Treibern, aber das waren damals relativ simple Sachen. Seit
MIMO etc. dürfte die Komplexität der Firmware derart gestiegen sein, daß
man sowieso nicht mehr viele Chancen hat, die Firmware sinnvoll zu
ändern. Vielleicht hab ich ja was verpaßt - gibt es dafür irgendwelche
Projekte?

Bei Mobilfunk-Baseband ist die Situation noch mal einen Zacken
komplexer, also die Chancen noch schlechter. Und falls es aber doch
ausnahmsweise mal jemandem gelingen sollte, z.B. nach einem Hack in die
Systeme des Herstellers manipulierte Firmware zu bauen, dann möchte man
vielleicht nicht, daß damit haufenweise (kombiniert mit einem Wurm?)
Smartphones zu Störsendern macht, oder ähnlichen Unfug.

Der Drops ist doch eh gelutscht. Ohne /lib/firmware geht bei meinen
Rechnern nicht mehr viel, und falls doch, dann allenfalls, weil die
betreffenden Chips die Firmware nichtflüchtig gespeichert haben - was
die Situation auch nicht verbessert. Und ob ich die Firmware jetzt nicht
ändern kann, weil ich sie nicht verstehe, oder weil der Chip die
geänderte Firmware nicht lädt, ist auch recht egal.

Ich mag ja was übersehen, erzähl ruhig.
bei Privatleuten werden die kaum nachsehen kommen, solange es keine Störungen
gibt.

Bei Herstellern gibt es durchaus die Marktkontrolle durch die BNetzA: da
werden dann Muster besorgt und durchgemessen - auch in Details, die von der
BB-Firmware abhängen, bei WLAN z.B. DFS.

Klar, aber das sind ja nun allenfalls Stichproben - und bereits mit dem
nächsten Firmwareupdate sieht wieder alles anders aus.

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 
Arno Welzel <usenet@arnowelzel.de> wrote:
Was \"betupft\" oder \"betuppt\" bedeutet, ist mir bekannt. Mir ging es um
die Frage, wieso Leute betrogen wurden, wenn sie ein Smartphone gekauft
haben?

Für mich war das die Kurzform von \"ein Gerät mit schlechtem
Preis-Leistungs-Verhältnis, herausgepatchten wichtigen Features oder
ganz besonders krassen Antifeatures gekauft haben\".

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | \" Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom \" |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG \"Rightful Heir\" | Fon: *49 621 72739834
 
Heinz Schmitz <HeinzSchmitz@kra.org> wrote:
Normalerweise
zu Erwartendes wird man nicht als explizit Beschriebenes erwarten, wie
zB den Durchmesser der Wandmontageschrauben. Der muss einfach
gross genug sein, um das Teil zu halten.

Oder klein genug, um in die Schlüssellochaufhängung hineinzupassen.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | \" Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom \" |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG \"Rightful Heir\" | Fon: *49 621 72739834
 
Michael Schwingen wrote:

On 2022-04-21, Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:

Wobei ich nicht weiß, inwiefern Regulierungsbehörden Baseband-Firmware
überhaupt auf dem Schirm haben. Ich kann mir kaum vorstellen, daß die
Personal und Wissen haben, da irgendeine Art von Abnahme oder gar
Zertifizierung durchzuführen. Die werden höchstens irgendwem auf die
Finger hauen, wenn es Probleme gibt. Oder? Weiß jemand mehr?

Kommt leider:

https://fsfe.org/activities/radiodirective/radiodirective.en.html
\"... The article requires that device manufacturers check all
software which can be loaded onto the device regarding its
compliance with applicable radio regulations (e.g. signal
frequency and strength).\"

bei Privatleuten werden die kaum nachsehen kommen, solange es keine
Störungen gibt.

Bei Herstellern gibt es durchaus die Marktkontrolle durch die BNetzA: da
werden dann Muster besorgt und durchgemessen - auch in Details, die von der
BB-Firmware abhängen, bei WLAN z.B. DFS.

Vielleicht haben die sich von alten US-Gesetzbüchern anleiten lassen?
Ich habe hier einen ThinkPad R40 von IBM. Wenn man da eine neue
Netzwerkkarte reinsteckt, kommt beim Versuch des Hochfahrens die
Nachricht

\"1802: Unauthorized network card is plugged in - Power off and
remove the miniPCI network card.\"

weil im BIOS eine Whitelist mit erlaubten Kartentypen hinterlegt ist.
Das Verfahren wurde mit angeblichen Compliance-Forderungen der
FCC etc begründet.
Ach ja, da müsste man dringend den Rupert Haselbeck fragen, was
man denn da im Kaufvertrag hätte finden müssen :).

Grüße,
H.
 
Laurenz Trossel schrieb:
Rupert Haselbeck wrote:
- eine zwangsweise Abregelung auf 70 % erfolgt,

Das weiß jeder verständige Käufer, alldieweil das im Gesetz steht. Und
er weiß auch, dass und wie er dies vermeiden kann. Das wurde dir auch
hier schon mehrfach erklärt.
Kannst oder willst du derart einfache Dinge wirklich nicht verstehen?

Wenn es die Wahl gibt zwischen \"Wir haben bei der Beauftragung der Anlage
einen Fehler gemacht und dürfen nur 70% einspeisen\" und \"Die böse Regierung
erlaubt uns nur 70% einzuspeisen\" - welche Option würde unser Heintje da
bevorzugen?

Ich glaube ja nicht recht, dass er wirklich stolzer Besitzer einer
PV-Anlage ist, wie er behauptet, weil er dann wohl zwangsläufig ein paar
rudimentäre Kenntnisse zu den insoweit relevanten Themen haben müsste
und nicht derart viel Blödsinn abzulassen in der Lage wäre. Wer würde
denn schon mehrere große Scheine in die Hand nehmen, ohne auch nur einen
Funken Ahnung davon zu haben, was man damit kauft?
Beispielsweise würde ja auch die angebliche Verpflichtung des
Anlagenbetreibers zur Bereitstellung einer ständigen Internetanbindung
und eines Accounts für den Zugriff auf die Wechselrichter darauf
hinweisen, dass die Anlage durch den Netzbetreiber steuerbar sein soll
um die 70%-Regelung zu vermeiden. Das wäre ja auch durchaus vernünftig.
Andererseits blubbert er davon, sein Installateur würde sich weigern,
ihm einen Zähler zu installieren, was natürlich auch purer Unfug ist.
Hat der Installateur genügend Vertrauen zu ihm gehabt, ihm die PV-Anlage
zu verkaufen und zu installieren, dann wird er mit dem zusätzlichen
Zähler, gar wenn er schon im Kaufvertrag stand, auch kein Problem haben.
Aber vielleicht versteht der gute ja auch nur nicht, dass der für den
Netzanschluss und damit die Abrechnung der eingespeisten elektrischen
Arbeit relevante Zähler natürlich vom Netzbetreiber bzw. dem von ihm
selbst beauftragten Messstellenbetreiber installiert wird/wurde. Es ist
technisch ja keinerlei Problem, zwei, drei oder nach Belieben ein halbes
Dutzend an Zählern hintereinander zu betreiben, wenn jemand das so
möchte - und wirklich teuer ist sowas ja auch nicht...

MfG
Rupert
 
Marc Haber:

Arno Welzel <usenet@arnowelzel.de> wrote:
Was \"betupft\" oder \"betuppt\" bedeutet, ist mir bekannt. Mir ging es um
die Frage, wieso Leute betrogen wurden, wenn sie ein Smartphone gekauft
haben?

Für mich war das die Kurzform von \"ein Gerät mit schlechtem
Preis-Leistungs-Verhältnis, herausgepatchten wichtigen Features oder
ganz besonders krassen Antifeatures gekauft haben\".

Solange die Käufer damit zufrieden sind, wurden sie ja nicht \"betupft\",
sondern haben genau das bekommen, was sie wollten. Um Antifeatures als
Problem zu sehen, muss man diese überhaupt erstmal zur Kenntnis nehmen.
Aber wer freiwillig Whats App & Co. nutzt, den stören diverse Funktionen
bei Smartphones wohl eher nicht.

--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
On 2022-04-24, Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> wrote:
Die Hersteller testen das sowieso - neu ist lediglich der Teil, der das
Laden alternativer Firmware verhindern soll.

Ja.

Ich kenne die Problematik
von WLAN Treibern, aber das waren damals relativ simple Sachen. Seit
MIMO etc. dürfte die Komplexität der Firmware derart gestiegen sein, daß
man sowieso nicht mehr viele Chancen hat, die Firmware sinnvoll zu
ändern. Vielleicht hab ich ja was verpaßt - gibt es dafür irgendwelche
Projekte?

Das Problem ist, daß Du (zumindest bei Accesspoints, Clients sehen anders
aus) heute meistens keine einzelnen WLAN-Module mit Firmware mehr hast,
sondern ein komplettes SOC mit ARM-Kern, Ethernet und eben WLAN integriert -
auf dem läuft dann u.a. ein Linux (neben irgendwelchen Blobs für WLAN
etc.).

\"Die Firmware\" bedeutet dann bei einem WLAN-AP das komplette Linux - sprich:
der Hersteller muss verhindern, daß ich da ein OpenWRT draufpacken kann.

Bisher tun sie das relativ mild, aber zumindest bei QCA sind alle Mittel
vorhanden, um die Teile per Secure Boot so zuzunageln, daß Du keine Chance
hast, eigene Firmware zu booten, auch nicht per JTAG, direktem Schreiben ins
Flash etc..

cu
Michael
 
On 2022-04-25, Heinz Schmitz <HeinzSchmitz@kra.org> wrote:
Vielleicht haben die sich von alten US-Gesetzbüchern anleiten lassen?
Ich habe hier einen ThinkPad R40 von IBM. Wenn man da eine neue
Netzwerkkarte reinsteckt, kommt beim Versuch des Hochfahrens die
Nachricht

\"1802: Unauthorized network card is plugged in - Power off and
remove the miniPCI network card.\"

Kenne ich. Mein X230 hat ein gepatchtes BIOS, bei neueren Thinkpads soll das
mit der Whitelist angeblich nicht mehr so sein.

cu
Michael
 
On 25.04.22 21:01, Michael Schwingen wrote:

Das Problem ist, daß Du (zumindest bei Accesspoints, Clients sehen anders
aus) heute meistens keine einzelnen WLAN-Module mit Firmware mehr hast,

Ist mir bisher noch nicht untergekommen - aber klar, nicht unplausibel,
daß sowas kommt, oder schon da ist.

sondern ein komplettes SOC mit ARM-Kern, Ethernet und eben WLAN integriert -
auf dem läuft dann u.a. ein Linux (neben irgendwelchen Blobs für WLAN
etc.).

\"Die Firmware\" bedeutet dann bei einem WLAN-AP das komplette Linux - sprich:
der Hersteller muss verhindern, daß ich da ein OpenWRT draufpacken kann.

Ist die Frage, ob das so sein muß. Man kann auch chipintern den
WLAN-Firmware-Lader getrennt absichern. Aber ok, ich seh jetzt den
Unsicherheitsfaktor, danke.

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 
On 25 Apr 2022 19:03:34 GMT, Michael Schwingen wrote:
On 2022-04-25, Heinz Schmitz <HeinzSchmitz@kra.org> wrote:
Ich habe hier einen ThinkPad R40 von IBM. Wenn man da eine neue
Netzwerkkarte reinsteckt, kommt beim Versuch des Hochfahrens die
Nachricht
\"1802: Unauthorized network card is plugged in - Power off and
remove the miniPCI network card.\"
Kenne ich. Mein X230 hat ein gepatchtes BIOS, bei neueren Thinkpads soll das
mit der Whitelist angeblich nicht mehr so sein.

Ich schaue mir vor dem Kauf neuer (gebrauchter) Hardware typischerweise die
entsprechenden Linuxseiten an, ob es da potentielle Spaßbremsen gibt und
nehme ggfs. Abstand.

Am Thinkpad T480s muß/müßte man z. B. ein wenig fummeln:

https://support.lenovo.com/de/en/solutions/pd500210-linux-certification-thinkpad-t480s-20l8z3rmus
https://wiki.archlinux.org/title/Lenovo_ThinkPad_T480s
https://www.golem.de/news/lenovo-thinkpad-t480s-im-test-das-trotzdem-beste-business-notebook-1809-136376-3.html

.... aber prinzipiell ist das Ding offenbar gutartig, dito seine älteren
Brüder bis mindestens zurück in Jahr 2015.

Mit dem ollen Thinkpad T30 hatte ich Probleme mit WiFi-Netzwerk, aber wegen
des P-ATA-Ports ist die Aufrüstung auf zeitgemäßere Speichertechnik
sowieso ein Glücksspiel.

Wie sich der neue Computer meiner besseren Hälfte bestehend aus...

- ASUS PRIME B365M-K
- Intel Core i3 8100 1151 4x3,6GHz 6MB
- Kingston DDR4 16GB PC2666 CL19
- NOCTUA NH-U9S
- 500GB Samsung 850 Evo

.... als inkompatibel mit Windows 7 erwies, installierte ich achselzuckend
Linux Mint Mate und seitdem kann mich Microsoft am A. Reicht schon, wenn
ich mich in der Arbeit mit diesem Dreck erniedrigen muß. Obwohl, zur
Ehrenrettung sei gesagt: Ein Großteil des Ärgers geht wohl aufs Konto der
betrieblichen Sicherheitsapostelei und von Updaterepressalien.

Volker
 
Volker Bartheld wrote:

On 2022-04-25, Heinz Schmitz <HeinzSchmitz@kra.org> wrote:
Ich habe hier einen ThinkPad R40 von IBM. Wenn man da eine neue
Netzwerkkarte reinsteckt, kommt beim Versuch des Hochfahrens die
Nachricht
\"1802: Unauthorized network card is plugged in - Power off and
remove the miniPCI network card.\"

Kenne ich. Mein X230 hat ein gepatchtes BIOS, bei neueren Thinkpads soll das
mit der Whitelist angeblich nicht mehr so sein.

Ich schaue mir vor dem Kauf neuer (gebrauchter) Hardware typischerweise die
entsprechenden Linuxseiten an, ob es da potentielle Spaßbremsen gibt und
nehme ggfs. Abstand.

Natürlich ist hier mittlerweile bekannt, dass Du ein unübertreffliches
Genie bist, und auch für gerade neu auf den Markt gekommene Geräte
schon Kommentare findest, und das besonders zu Problemen, die
erst nach einiger Gebrauchsdauer offenbar werden :).

Am Thinkpad T480s muß/müßte man z. B. ein wenig fummeln:

https://support.lenovo.com/de/en/solutions/pd500210-linux-certification-thinkpad-t480s-20l8z3rmus
https://wiki.archlinux.org/title/Lenovo_ThinkPad_T480s
https://www.golem.de/news/lenovo-thinkpad-t480s-im-test-das-trotzdem-beste-business-notebook-1809-136376-3.html

... aber prinzipiell ist das Ding offenbar gutartig, dito seine älteren
Brüder bis mindestens zurück in Jahr 2015.

Natürlich kann man am BIOS rumfriemeln, wobei \"man\" eine Untergruppe
der Käufer ist, zu der Du verfreilich per verfügbarer Zeit zählst.

...
Wie sich der neue Computer meiner besseren Hälfte bestehend aus...

- ASUS PRIME B365M-K
- Intel Core i3 8100 1151 4x3,6GHz 6MB
- Kingston DDR4 16GB PC2666 CL19
- NOCTUA NH-U9S
- 500GB Samsung 850 Evo

... als inkompatibel mit Windows 7 erwies, installierte ich achselzuckend
Linux Mint Mate und seitdem kann mich Microsoft am A.

Hauptsache, daß die bessere Hälfte das nicht tut, weil bekanntermaßen
halsstarrige Leute sich weigern, von Microsoft Abstand zu nehmen :).

Reicht schon, wenn
ich mich in der Arbeit mit diesem Dreck erniedrigen muß. Obwohl, zur
Ehrenrettung sei gesagt: Ein Großteil des Ärgers geht wohl aufs Konto der
betrieblichen Sicherheitsapostelei und von Updaterepressalien.

Das finde ich jetzt sehr komisch. Wenn ich so schreibe, kommst Du doch
immer gleich mit dem Flammenwerfer :).

Grüße,
H.
 
Am 26.04.22 um 12:37 schrieb Heinz Schmitz:

Ich schaue mir vor dem Kauf neuer (gebrauchter) Hardware typischerweise die
entsprechenden Linuxseiten an, ob es da potentielle Spaßbremsen gibt und
nehme ggfs. Abstand.

Natürlich ist hier mittlerweile bekannt, dass Du ein unübertreffliches
Genie bist, und auch für gerade neu auf den Markt gekommene Geräte
schon Kommentare findest, und das besonders zu Problemen, die
erst nach einiger Gebrauchsdauer offenbar werden :).

Ich vermute sogar, daß er (ähnlich wie ich) schlau genug ist, nicht den
Aufpreis für das neueste und tollste zahlen zu wollen, nur um sich
danach an der bleeding edge die Finger aufzuschneiden. Nach so ca. einem
Jahr werden die Geräte deutlich günstiger, und ihre Macken bekannt.

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 
Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> wrote:

- eine zwangsweise Abregelung auf 70 % erfolgt,

Das weiß jeder verständige Käufer, alldieweil das im Gesetz steht. Und
er weiß auch, dass und wie er dies vermeiden kann. Das wurde dir auch
hier schon mehrfach erklärt.
Kannst oder willst du derart einfache Dinge wirklich nicht verstehen?

Das kann man vermeiden, wenn man sich darauf einlässt, dem Energie-
versorger die Möglichkeit einzuräumen, die Anlage nach SEINEM Gusto
abzuregeln, und so er denn über die Technik verfügt, das machbar zu
machen. Kannst oder willst Du ihm diese Möglichkeit nicht geben?

Wenn es die Wahl gibt zwischen \"Wir haben bei der Beauftragung der Anlage
einen Fehler gemacht und dürfen nur 70% einspeisen\" und \"Die böse Regierung
erlaubt uns nur 70% einzuspeisen\" - welche Option würde unser Heintje da
bevorzugen?

Ich glaube ja nicht recht, dass er wirklich stolzer Besitzer einer
PV-Anlage ist, wie er behauptet,

Mir drängt sich dagegen der Glaube auf, dass Du ein krummer Vogel
bist, der einfach in der Gegend herumstänkert, ohne auch nur den Hauch
des Beweises für seine abartigen Ahnungen zu haben und mitzuliefern.
Du warst auch einer von denen, die mich seinerzeit in die Grube treten
wollten, als ich gegen die merkwürdige Parxis der Telekom anschrieb,
ihre gerühmte Internet-Speed mit \"bis zu ..\" anzupreisen, dann aber
viel weniger zu liefern. Heute gilt das weithin akzeptiert als unfein:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/internetanschluss-zu-langsam-was-betroffene-tun-koennen-12763
\" 17.Januar 2022
Internetanschluss zu langsam? Was Betroffene tun können
... Ab 1. Dezember 2021 haben Verbraucher:innen durch die
TKG-Novelle mehr Rechte bei zu langsamer Internetverbindung.\"

weil er dann wohl zwangsläufig ein paar
rudimentäre Kenntnisse zu den insoweit relevanten Themen haben müsste
und nicht derart viel Blödsinn abzulassen in der Lage wäre.

Dann nenne doch bitte diesen Blödsinn, anstatt nur neblig zu mobben.
Vielleicht machst Du Dir vorher auch mal die Mühe, meine Postings zu
lesen. Aber sowas tun Mobber ja nicht.

Wer würde
denn schon mehrere große Scheine in die Hand nehmen, ohne auch nur einen
Funken Ahnung davon zu haben, was man damit kauft?

Wenn Du meine diesbezüglichen Argumente einfach nicht zur Kenntnis
nehmen willst, darfst Du gerne weiter herumstänkern, oder einen
VW-Diesel kaufen und auf Schadensersatz verzichten :).

Beispielsweise würde ja auch die angebliche Verpflichtung des
Anlagenbetreibers zur Bereitstellung einer ständigen Internetanbindung
und eines Accounts für den Zugriff auf die Wechselrichter darauf
hinweisen, dass die Anlage durch den Netzbetreiber steuerbar sein soll
um die 70%-Regelung zu vermeiden.

Jetzt fängst Du an, echt irr zu schreiben. Zu was der Wechselrichter-
Hersteller verpflichtet, und zu was der Energieversorger, sind zwei
völlig unterschiedliche Sachen. Zumal in weiten Bereichen noch
ganz ungeklärt ist, mit welcher Technik der Energieversorger zu-
und eingreifen will.

>Das wäre ja auch durchaus vernünftig.

Was Du natürlich beurteilen kannst :).

Andererseits blubbert er davon, sein Installateur würde sich weigern,
ihm einen Zähler zu installieren, was natürlich auch purer Unfug ist.

Der Installateur kann vermutlich mehr Knete abräumen, wenn er neue
Anlagen installiert, anstatt seine Zeit mit \"Zähler\" zu verbringen.
Ausserdem ist es doch für den Wechselrichter-Hersteller ein Traum,
wenn nur er weiss, was seine Anlage wirklich liefert. So war das doch
mit dem VW-Diesel-Abgas auch.

Hat der Installateur genügend Vertrauen zu ihm gehabt, ihm die PV-Anlage
zu verkaufen und zu installieren, dann wird er mit dem zusätzlichen
Zähler, gar wenn er schon im Kaufvertrag stand, auch kein Problem haben.

Da stand von Zähler garnichts drin. Konnte man davon ausgehen, dass
es so gemacht würde, wie man es nicht macht?

Aber vielleicht versteht der gute ja auch nur nicht, dass der für den
Netzanschluss und damit die Abrechnung der eingespeisten elektrischen
Arbeit relevante Zähler natürlich vom Netzbetreiber bzw. dem von ihm
selbst beauftragten Messstellenbetreiber installiert wird/wurde.

Natürlich bestimmt der Netzbetreiber, welchen Zähler ER haben muss,
und den hat er ja auch installiert. Dass ich einen zusätzlichen
Erzeugungszähler haben will (und haben solltte), ist nicht sein Bier.
Du dürftest meckern, wenn ich den hätte kostenlos haben wollen.

Es ist technisch ja keinerlei Problem, zwei, drei oder nach Belieben ein halbes
Dutzend an Zählern hintereinander zu betreiben, wenn jemand das so
möchte - und wirklich teuer ist sowas ja auch nicht...

Dann melde Dich doch bitte bei meinem oder einem Installateur und
überzeuge ihn, mir so ein Teil zu montieren. Danach darfste hier
rumnölen, Du krummer Vogel :).

Grüße,
H.
 
Hanno Foest wrote:

Am 26.04.22 um 12:37 schrieb Heinz Schmitz:

Ich schaue mir vor dem Kauf neuer (gebrauchter) Hardware typischerweise die
entsprechenden Linuxseiten an, ob es da potentielle Spaßbremsen gibt und
nehme ggfs. Abstand.

Natürlich ist hier mittlerweile bekannt, dass Du ein unübertreffliches
Genie bist, und auch für gerade neu auf den Markt gekommene Geräte
schon Kommentare findest, und das besonders zu Problemen, die
erst nach einiger Gebrauchsdauer offenbar werden :).

Ich vermute sogar, daß er (ähnlich wie ich) schlau genug ist,

Ja natürlich, Ihr Beiden seid hier die Intelligenzbestien, die alle
Anderen tief in den Schatten stellen,

nicht den
Aufpreis für das neueste und tollste zahlen zu wollen,

indem sie wissen, wann der ThinkPad R40 erzeugt wurde, und dass es
ein Gerät der Windows 98 Zeit war, sodass man zweckmässigerweise
auf Linux-Seiten nach Problemen suchen musste :).

nur um sich
danach an der bleeding edge die Finger aufzuschneiden. Nach so ca. einem
Jahr werden die Geräte deutlich günstiger, und ihre Macken bekannt.

Wenn man so ein Teil heutzutage billig bei eBay erwirbt, schneidet man
sich nicht in die Finger, und kann Probleme auch beheben. Ist man aber
so bescheuert gestrickt ist wie Du, kommt man natürlich nicht drauf,
dass ich das als Beispiel für damals in diese Falle gelaufene Käufer
gebracht habe, von denen viele diesen Sachverhalt gerne im Kaufvertrag
hätten finden wollen. Der Haselbeck wird vermutlich behaupten, die
hätten es doch aber ganz selbstverständlich ahnen müssen :).

Grüße,
H.
 

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