Der blaue Klaus...

Rolf Bombach schrieb:
Heinz Schmitz schrieb:
Ich habe doch in einem Thread die Frage aufgeworfen, wie denn die
Energie aus dem Niederspannungsnetz in höhergespannte und
weiträumigere Netze gebracht werden kann. Gab es etwa eine Antwort?

Die gab es allerdings

Du kannst davon ausgehen, dass handelsübliche 50Hz-Ortstransformatoren
bidirektional wirken. Sie sind eng gekoppelt. Wenn die Spannung auf
Niederspannungsebene zu gross wird, muss ev. der Umrichter etwas
mogeln und mehr Blindleistung einspeisen. Wer dann überwacht, wie
die Leitungen und der Trafo darauf reagieren, keine Ahnung.

Als ich vor nunmehr 17 Jahren meine erste PV-Anlage in Betrieb nahm,
ging die Spannung, abhängig wohl von Last und Wetter schon mal hoch bis
255Volt. Bereits zwei oder drei Jahre später, ich hatte einige Nachahmer
gefunden, wurden die Trafos bei den Mittelspannungsstationen durch
regelbare Exemplare ersetzt, wie ich auf Nachfrage erfuhr. Seither
schwankt die Spannung nur noch im Normbereich

Niederspannungsseitig ist eh selten ein Netz, meist eine baumartige
Verteilung.

Hier, ein Ort mit immerhin 412 Einwohnern, gibt es zwei Trafostationen.
Wenn allerdings eine davon ausfällt, z.B. wegen Wartungsarbeiten, dann
sinkt die Spannung (bei bewölktem Himmel oder nachts) schon mal auf
190Volt oder weniger. Stromabschaltung wegen Wartungsarbeiten oder
dergleichen gabs schon seit Jahrzehnten nicht mehr

MfG
Rupert
 
Marc Haber schrieb:
Axel Berger <Spam@Berger-Odenthal.De> wrote:
Marc Haber wrote:
weiß somit dass
das R40 etwa zeitgleich mit dem T40 auf den Markt gekommen sein
müsste, und dass das deutlichst nach der Windows-98-Zeit war.

Ich weiß nicht wie genau Du xxx-Zeit definierst, aber zu meinem T42
gab/gibt es noch alle Hardwaretreiber für Win98.

\"Wird realistisch eingesetzt und nicht nur von alten Opas die Angst
vor dem Fortschritthaben\".

Na vielleicht solltest du dann doch mal nachsehen, wann das R40 auf dem
Markt kam und dann mal überlegen, welche Betriebssysteme zu diesem
Zeitpunkt so verwendet wurden. XP war zu diesem Zeitpunkt noch ziemlich
neu und Win2000 und ME fanden als Clientsystem nicht soo wirklich
Verbreitung.

Guido
 
Rolf Bombach schrieb:
Heinz Schmitz schrieb:
Wann hast Du sie gekauft, und wer hat sie hergestellt? Hast Du einen
separaten, eichfähigen Zahler dran?

Bist du sicher, dass Beglaubigungsfähigkeit nicht hinreichend ist?

Hierzulande sind die Einspeisezähler tatsächlich geeichte solche.
Aufgrund des Alters meiner Anlagen sind das sogar noch die guten alten
Ferraris-Zähler.
Nicht geeicht, aber erfahrungsgemäß durchaus ebenso genau wie ein
geeichter Zähler sind die Wechselrichter, welche die 70%-Regelung zu
erledigen haben. (Bei mir ist das allerdings nicht relevant)
Da ich der Genauigkeit der Wechselrichter anfangs nicht recht trauen
wollte, gleichwohl aber auf eine stetige Protokollierung der \"wahren\"
Leistung Wert legte, hatte ich die ersten paar Jahre neben der Abfrage
der Wechselrichter (die liefern ein RS232-Signal) noch einen
elektronischen Zähler nachgeschaltet, der inzwischen längst wieder
ausgebaut ist und mir jetzt sagen soll, was an der
Batterieauto-Ladestation durchgeht...
Alle drei lieferten Werte mit weniger als 2% Abweichung voneinander

MfG
Rupert
 
Marc Haber wrote:

Heinz Schmitz <HeinzSchmitz@kra.org> wrote:
Dass Du nicht weisst,
wann der ThinkPad R40 auf den Markt kam

Ich bin bekennendes Mitglied der Church of Thinkpad, weiß somit dass
das R40 etwa zeitgleich mit dem T40 auf den Markt gekommen sein
müsste, und dass das deutlichst nach der Windows-98-Zeit war.

Und das ganz ohne im Thinkwiki nachschauen zu müssen.

Der zweite ThinkPad R40 hier kam mit WinXP prof drauf. Wer damit
gearbeitet hat, muss schon ein Geduldsprofi gewesen sein. Auch
xubuntu ist damit zum, äh, Gähnen. Auch Linux Mint LMDE (wegen
no PAE) läuft zwar, man muss aber aufpassen, ihm zwischen den
Tastendrücken genug Zeit zu lassen. Der Pentium 3 Mobile mit
1,4 MHz ist eben arg gefordert. Mit Win98 kann man aber ganz gut
damit arbeiten.
Aber neue Software kommt ja oft vor der neuen Hardware, damit
man letztere dann kauft :).

Grüße,
H.
 
Rolf Bombach wrote:

Heinz Schmitz schrieb:

Ich habe doch in einem Thread die Frage aufgeworfen, wie denn die
Energie aus dem Niederspannungsnetz in höhergespannte und
weiträumigere Netze gebracht werden kann. Gab es etwa eine Antwort?

Du kannst davon ausgehen, dass handelsübliche 50Hz-Ortstransformatoren
bidirektional wirken. Sie sind eng gekoppelt. Wenn die Spannung auf
Niederspannungsebene zu gross wird, muss ev. der Umrichter etwas
mogeln und mehr Blindleistung einspeisen. Wer dann überwacht, wie
die Leitungen und der Trafo darauf reagieren, keine Ahnung.
Niederspannungsseitig ist eh selten ein Netz, meist eine baumartige
Verteilung.

Eine nachvollziehbare Antwort sehe ich allein in der Feststellung,
dass es bidirektionale Trafos sind, nicht. Eigentlich ist jeder Trafo
bidirektional, und man kann auch mit einem Röhrenheiztrafo 220V
erzeugen.
Wir haben aber dazu das Problem, dass die meisten Wechselrichter
netzgeführt und nicht inselbetriebsfähig sind, und dass die Energie zu
Zeiten verfügbar ist, zu denen sie nicht voll benötigt wird.

Ich kann die Situation, solange sie nicht nachvollziehbar anders
erklärt wird, nur daraus schliessen, dass
- man für eine einspeisende PV-Anlage eine Einspeisegenehmigung
des Energieerzeugers benötigt,
- das Bestreben erkennbar dahin geht, die PV-Anlagen ferngesteuert
regelbar zu machen und sie andernfalls gleich auf 70% begrenzt.

Beides klingt nicht nach einer Willkommenskultur für \"Erneuerbare\".

Grüße,
H.

PS
Ich glaube übrigens, dass unser Wohlstand zu großen Teilen auf der
Qualität und Zuverlässigkeit unserer Produkte beruht. Vorgänge wie
die Abschaltfenster der Abgasrückführung bei VW-Dieseln können
uns nur schaden. Ebenso blöde wäre es, wenn sich im Ernstfall
herausstellen würde, dass die installierte Solartechnik nichts nutzt,
weil man immer nur neue Generatoren gebaut hat, anstatt sich um die
Verteilung und Speicherung der gewonnenen Energie zu kümmern.
 
On Tue, 26 Apr 2022 21:17:20 +0200, Rolf Bombach wrote:
Axel Berger schrieb:
On Tue, 26 Apr 2022 15:06:14 +0200, Hanno Foest wrote:
Am 26.04.22 um 14:44 schrieb Heinz Schmitz:
Falls ich mich dann immer noch nach dem Kauf betrogen fühle:
Reklamation, Nachbesserung, ggf. Rechtsstreit.
Schwätzer. Wenn Du für sowas Rechtsanwälte
bemühen willst, kannste auf Rendite gleich verzichten.
Wenn ich mir betrogen vorkomme, ist mir die Rendite egal.
Das ist mir im ersten Ärger auch schon passiert. Das Finanzamt wollte
die Spendenquittung [...] nicht anerkennen. [Dann] schrieb ein
beauftragter Steuerberater inhaltlich nichts, das nicht schon in
meinen Schreiben gestanden hätte, und, oh Wunder, schon war die
Quittung akzeptiert. Dessen Rechnung war ein Mehrfaches meiner
Steuerersparnis und auf der blieb ich natürlich ganz allein sitzen,
von wegen Verursacherprinzip.

Je nun. Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die anderen.

Den Steuerberater hast Du freiwillig eingeschaltet um Deinem Anliegen
Nachdruck zu verleihen. Das entsprechende Honorar kann in der nächsten
Steuererklärung entweder pauschal mit bis zu 100¤ oder nach der
tatsächlichen Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Natürlich kriegst
Du dann - je nach Steuersatz - nur einen Bruchteil davon wieder.

Das mit dem fehlinterpretierten Verursacherprinzip ist übrigens mit privat
beauftragten Gutachtern nicht anders. Kraftfahrzeugversicherer erstatten
zwar gelegentlich - aber nicht regelmäßig die Kosten eines vom
Geschädigten beauftragten Gutachtens. Und schon gar nicht bei
Bagatellschäden.

Wer sparen will, schreibt dem Finanzbeamten erstmal, daß er beabsichtigt,
einen Rechtsbeistand einzuschalten, dessen Kosten im Erfolgsfall freilich
zu Lasten des Finanzamts gehen. Meistens hilft das schon. Als weitere
Eskalationsstufe kann man sich dann überlegen, ob eine Klage vor dem
Finanzgericht angemessen ist und Erfolg verspricht. Da braucht es dann
zumindest vorläufig eine tiefe Tasche und Sitzfleisch, Erfolgsgarantie
gibt es - wie bei allen anderen Gerichtsverfahren auch - natürlich nicht.

a) Warum hast du dem Verein nicht geschrieben? Normalerweise (jedenfalls
hier) haben die einen amtlichen Schrieb, welcher den Gemeinnutz oder
was auch immer in steuerlicher Hinsicht belegt.

Dazu hätte Axel erklären müssen, mit welcher Begründung sein Einspruch mit
einer Einspruchsentscheidung abgelehnt wurde. Seit 2017 ist die
Belegvorlagepflicht in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt worden, der
Finanzbeamte kann also nach diesem Zeitpunkt nur nach dem Begünstigten
entschieden haben. Einfach einem \"großen bundesweiten Verein\" Geld zu
spenden, reicht dazu nicht.

Denn Spenden sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie freiwillig und
ohne Gegenleistung, für steuerbegünstigte Zwecke an steuerbegünstigte
Organisationen geleistet und mit einer Zuwendungsbestätigung nachgewiesen
werden. Für Zuwendungsbestätigungen gilt eine entsprechende Form.
Obendrein existiert ein Höchstbetrag (typischerweise bis zu 20% des
Gesamtbetrags der Einkünfte) auf den der Finanzbeamte kürzen wird, der
Rest darf ins Folgejahr übertragen werden.

b) Tja, 90+% (?) aller Steuergesetzestexte weltweit sind auf Deutsch.
Das liegt an einem völlig übertriebenen deutschen Gerechtigkeitssinn
und wohl weniger an Österreich. IIRC wurden die /Ergänzungen/ zum Steuer-
gesetz anno dazumal /jährlich/ auf zwei CDs an Steueranwälte verteilt.

Ich finde allein schon die Idee, Spenden von der Steuer absetzen zu können,
irgendwie krank. Denn warum sollte diese menschliche Geste zu einer
Reduzierung des zu versteuernden Einkommens führen? Aber wenn
Arbeitspendelei in annähernd unbegrenzter Höhe erstattet wird
(frivolerweise kommen nur Kraftfahrer in den Genuß, mehr als 4\'500¤ pro
Jahr abzusetzen), dann muß wohl auch das sein.

Volker
 
Rupert Haselbeck wrote:
> Nicht geeicht, aber erfahrungsgemäß durchaus ebenso genau

Vorsicht. Mir hat man das noch eingebleut, daß \"geeicht\" nichts mit
\"genau\" zu tun hat. Die Eichung ist eine amtliche Bestätigung des
Einhaltens einer vorgegebenen Fehlerspanne, die allerdings kann durchaus
sehr groß sein.

Da ich der Genauigkeit der Wechselrichter anfangs nicht recht trauen
wollte,

Warum nicht? Überprüfen ist immer gut aber das

> Alle drei lieferten Werte mit weniger als 2% Abweichung voneinander

sind nur wirklich keine hohen Anforderungen.


--
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\\ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069
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Heinz Schmitz wrote:
> und sie andernfalls gleich auf 70% begrenzt.

Auf 70 % der nominellen Spitzenleistung der Module. Leistungsspitzen
sind selten und so etwas wie Starkregenereignisse in einem insgesamt zu
trockenen Jahr.

Oder anders gesagt, diese Begrenzung ist vergleicbar mit der
Anlaufstrombegrenzung starker Motoren.


--
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Axel Berger schrieb:
Rupert Haselbeck wrote:
Nicht geeicht, aber erfahrungsgemäß durchaus ebenso genau

Vorsicht. Mir hat man das noch eingebleut, daß \"geeicht\" nichts mit
\"genau\" zu tun hat. Die Eichung ist eine amtliche Bestätigung des
Einhaltens einer vorgegebenen Fehlerspanne, die allerdings kann durchaus
sehr groß sein.

Natürlich hat das mit \"genau\" zu tun. Und zwar so genau, wie das
Eichgesetz es für die jeweilige Messeinrichtung fordert. Ein Meßgerät,
welches die Fehlergrenzen des Eichgesetzes einhält, ist demnach
ausreichend genau

Da ich der Genauigkeit der Wechselrichter anfangs nicht recht trauen
wollte,

Warum nicht? Überprüfen ist immer gut aber das

Alle drei lieferten Werte mit weniger als 2% Abweichung voneinander

sind nur wirklich keine hohen Anforderungen.

Es sind die Anforderungen, welche auch das Eichamt stellt

MfG
Rupert
 
Volker Bartheld wrote:
Als weitere
Eskalationsstufe kann man sich dann überlegen, ob eine Klage vor dem
Finanzgericht angemessen ist und Erfolg verspricht.

Ich weiß nicht wlech Vorstellung du von der Höhe der Kleinseonmde eines
Studenten hast. Die Steuerersparnis war schon mit dem Porto meiner drei
Briefe aufgebraucht. Michj hatte einfach die pure Willkür und der
Starrsinn geärgert.

Dazu hätte Axel erklären müssen, mit welcher Begründung sein Einspruch mit
einer Einspruchsentscheidung abgelehnt wurde. Seit 2017 ist die
Belegvorlagepflicht in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt worden,

Das ist sehr lange her. Bestritten wurde die Gemeinnützigkeit des
Vereins und damit die Gültigkeit von ihm ausgestellter Quittungen.

Ich finde allein schon die Idee, Spenden von der Steuer absetzen zu können,
irgendwie krank.

Da stimme ich zu. Allerdings aus einen ganz anderen Grund. Wir sind hier
alle Wissenschaftler und haben gelernt, Bilanzen zu rechnen. Die
blumigen Formulierungen der Gesetzestexcte verschleiern nur. \"Absetzen\"
ist in dem Fall Quatsch. Der Begriff paßt für Betriebskosten, denn es
besteht ein offensichtlicher Unterschied zwischen Einnahmen und Gewinn.

Wenn meine Mutter eine Spende gemacht hat, dann legte der Fiskus aus dem
Geld der anderen Steuerzahler denselben Betrag noch einmal obendrauf.
(Diesen Anteil mußte sie vorstecken, aber das ändert nichts am
Gesamteffekt.) Wenn ich als junger Student an z.B. meine Kirchengemeinde
spenden wollte, dann habe ich das Geld meiner Mutter gegeben uijhd hat
den doppelten Betrag überwiesen. Für sie war das eine Nullsumme.

In einem Gemeindebreif erschien einmal mein Brief \"Bitte werfen Sie ihrt
Geld nicht in den Klingelbeutel\" mit genu dem Hinweis, daß dann auf den
Staatszuschlag verzichtet wird.

Das bedeutet, der Staat unterstützt aus den Seuern der großen Mehrheit
der Mittelverdiener die persönlichen Anliegen der Reichsten im Land. Das
kann nicht richtig sein. Wenn der Bürger wirklich verstünde, was die
Texte in unvertändlichem Juristensprech eigentlich bedeuten, wäre es
schon lange nicht mehr so.

Die größten Nutznießer sind übrigens -- welch ein Zufall -- die
politischen Parteien.
http://berger-odenthal.de/Politik/Tollhaus.htm#Parteigeld
(leider undatiert. Geschrieben zwischen 2005 und 2010.)


--
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Axel Berger schrieb:
Rupert Haselbeck wrote:
Nicht geeicht, aber erfahrungsgemäß durchaus ebenso genau

Vorsicht. Mir hat man das noch eingebleut, daß \"geeicht\" nichts mit
\"genau\" zu tun hat. Die Eichung ist eine amtliche Bestätigung des
Einhaltens einer vorgegebenen Fehlerspanne, die allerdings kann durchaus
sehr groß sein.

So ist es. Unsere Geigerzähler bei der Feuerwehr waren alle geeicht,
trotz -30%/+50% Ungenauigkeit je nach Messbereich. Die haben wir
selber geeicht.

--
mfg Rolf Bombach
 
Am 26.04.2022 um 17:22 schrieb Hanno Foest:
Am 26.04.22 um 16:46 schrieb Andreas Oehler:

Reichelt ist doch ein Voll-Katastrophe. Nahezu alles wird als \"lieferbar\"
angepriesen. Real passiert dann aber stets (bei meinen letzten 10
Bestellungen) eine Woche lang nichts und erst auf Anruf wird mitgeteilt,
was nicht oder nicht in ausreichender Zahl an Lager ist. Dann dauert es
real stets 3 Arbeitstage zwischen Versand-Email und Eintreffen hier.

Früher ging es etwas schneller, als noch mit DHL geliefert wurde. Jetzt
mit DPD ist es hier auch meist so, daß die Lieferung 2 oder eher 3 Tage
nach der Mail eintrifft.

Das finde ich insofern überraschend, als ich bei Reichelt durchaus schon
mal \"geringe Stückzahl\" bei irgendwas (ich glaub,
SMD-Keramik-Kondensatoren) dabeistehen hatte und dann nach 2 Stück im
Warenkorb auch tatsächlich Schluß war. Die 2 Stück hab ich dann aber
auch bekommen.

Mir ist es mal passiert, daß ich eine bestimmte Stückzahl in den
Warenkorb legen konnte, aber bei der Kontrolle vor der Bestellung
weniger drin waren. In der Zwischenzeit wurde da von jemand anderem eine
Bestellung aufgegeben und der Lagerbestand war reduziert. Ich meine, da
stand sogar eine entsprechende Bemerkung.

Allerdings hatte ich neulich den Fall, daß ich drei Federleisten
bestellt habe, die als lieferbar gekennzeichnet waren (ob mit \"geringer
Stückzahl\" weiß ich nicht mehr. Laut Infomail sollen die jetzt im
Oktober kommen... So ganz zuverlässig ist das also nicht.

Holger
 
Axel Berger:

Rolf Bombach wrote:
Womöglich noch garniert mit \"möglicherweise haben
SIE etwas falsch ins Formular eingetragen\").

Gerade habe ich eine kleine (stört im Vergleich zu übrigen Lästigkeit
nicht weiter) Strafgebühr für das verspätete Beantragen des neuen
Personalausweises gezahlt. Der alte war länger abgelaufen.

Definiere \"länger abgelaufen\".

\"Das kann gar nicht sein, daß sie keinen früheren Termin bekommen
haben.\"

D.h. der Personalausweis ist abgelaufen, *weil* Du keinen früheren
Termin bekommen hast?

Während sie mit dem Rücken zu mir länger irgendwas tippte, hatte ich
genug Zeit, auf dem Smartphone die Terminseite der Stadt aufzurufen.
Termine gibt es maximal 60 Tage im voraus. In dieser Zeitspanne und mit
der Vorgabe \"egal wo, ich bin bereit beliebig weit zu fahren\" (ich war
an dem Tag auch schon weit weg in einem anderen Bezirk auf der anderen
Rheinseite) gab es für Ausweise exakt null Termine, nichts, nada. Als
Sie sich wieder zu mir drehte hielt ich ihr das unter die Nase.

Und zu diesem Zeitpunkt war der Ausweis noch mehr als 60 Tage gültig?


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
Arno Welzel wrote:
> Definiere \"länger abgelaufen\".

Anfang 2020. Ungefähr im April hätte ichj mich drum kümmern müssen. Da
waren anfangs alle Dienststellen komplett geschlossen. Um die
komplizierten Regeln der \"Lockerung\" danach habe ich mir zugegeben wenig
gekümmert. Ich bin es fast fünf Jahrzehnte gewohnt, ohne Termin zum Amt
hinzugehen und nach kurzer Wartezeit bedient zu werden. Die wollen was
von mir, nicht umgekehrt.

> Und zu diesem Zeitpunkt war der Ausweis noch mehr als 60 Tage gültig?

Nein.


--
/¯\\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067
\\ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069
 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
/ \\ Mail | -- No unannounced, large, binary attachments, please! --
 
Axel Berger:

Arno Welzel wrote:
Definiere \"länger abgelaufen\".

Anfang 2020. Ungefähr im April hätte ichj mich drum kümmern müssen. Da
waren anfangs alle Dienststellen komplett geschlossen. Um die
komplizierten Regeln der \"Lockerung\" danach habe ich mir zugegeben wenig
gekümmert. Ich bin es fast fünf Jahrzehnte gewohnt, ohne Termin zum Amt
hinzugehen und nach kurzer Wartezeit bedient zu werden. Die wollen was
von mir, nicht umgekehrt.

Und zu diesem Zeitpunkt war der Ausweis noch mehr als 60 Tage gültig?

Nein.

Ok, also es galt dann meine angegebene Möglichkeit, dass der
Personalausweis abgelaufen ist, weil Du keinen früheren
Termin bekommen hast. Wenn deswegen dann eine Strafgebühr fällig werden
kann, würde ich es mir schriftlich geben lassen, dass ein Termin
angefragt wurde. Dass der nicht früher möglich ist, ist ja nicht dein
Problem.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
Arno Welzel wrote:
Wenn deswegen dann eine Strafgebühr fällig werden
kann, würde ich es mir schriftlich geben lassen,

Ach was. Ich mach\' doch für 20 Euro zusätzlich zu zweimal einem halben
Tag Lauferei plus 100 Euro \"normale\" Gebühr -- also eine Steuer, denn
ich kann micht der Pflicht nicht entziehen -- keinen Aufstand. Mich
ärgert einfach die nackte Chutzpe, mir ins Gesicht zu sagen \"glaube ich
Ihnen nicht\", wenn ich den Beweis sichtbar in der Hand halte.


--
/¯\\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067
\\ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069
 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
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Axel Berger:

Arno Welzel wrote:
Wenn deswegen dann eine Strafgebühr fällig werden
kann, würde ich es mir schriftlich geben lassen,

Ach was. Ich mach\' doch für 20 Euro zusätzlich zu zweimal einem halben
Tag Lauferei plus 100 Euro \"normale\" Gebühr -- also eine Steuer, denn
ich kann micht der Pflicht nicht entziehen -- keinen Aufstand. Mich
ärgert einfach die nackte Chutzpe, mir ins Gesicht zu sagen \"glaube ich
Ihnen nicht\", wenn ich den Beweis sichtbar in der Hand halte.

Welcher Beweis dafür, dass keine Termin verfügbar *waren*?


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
Arno Welzel wrote:
> Welcher Beweis dafür, dass keine Termin verfügbar *waren*?

Natürlich keiner, aber eine Widerlegung des patzigen \"Kann gar nicht
sein, glaube ich nicht\" Insbesondere behaupte ich allerdings auch, mit
einmal alle vierzehn Tage zu irgendeiner Tageszeit Nachsehen alle meine
Bürgerpflichten voll erfüllt zu haben. Punktgenau fünf Minuten nach
Mitternacht oder fünf Minuten nach sieben Uhr morgens kann und darf der
Staat von mir nicht verlangen.


--
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Axel Berger:

Arno Welzel wrote:
Welcher Beweis dafür, dass keine Termin verfügbar *waren*?

Natürlich keiner, aber eine Widerlegung des patzigen \"Kann gar nicht
sein, glaube ich nicht\" Insbesondere behaupte ich allerdings auch, mit
[...]

So sind halt die Spielregeln - entweder Du kannst belegen, dass kein
Termin zur Ausstellung eines neuen Ausweises verfügbar war, als Du
rechtzeitig danach gefragt hast oder man hält Dir halt vor, dass das nur
eine Schutzebehauptung ist, um sich die Gebühren zu sparen.

Es dürfte genügend Leute geben, die das genau so machen, weil sie
wissen, dass Termine schwer zu bekommen sind und im Zweifelsfall die
Aussage \"ich früher keinen Termin mehr bekommen\" schon stimmen wird.

einmal alle vierzehn Tage zu irgendeiner Tageszeit Nachsehen alle meine
Bürgerpflichten voll erfüllt zu haben. Punktgenau fünf Minuten nach
Mitternacht oder fünf Minuten nach sieben Uhr morgens kann und darf der
Staat von mir nicht verlangen.

Muss er auch nicht.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
Axel Berger schrieb:
Arno Welzel wrote:
Welcher Beweis dafür, dass keine Termin verfügbar *waren*?

Natürlich keiner, aber eine Widerlegung des patzigen \"Kann gar nicht
sein, glaube ich nicht\"

Du kommst einfach mit einer Behauptung an, welche der gute Mann dort
wohl dutzende Male gehört hat und die dutzende Male frei erfunden war.
Was erwartest du? Du willst etwas von _ihm_, nicht er von _dir_!

Insbesondere behaupte ich allerdings auch, mit
einmal alle vierzehn Tage zu irgendeiner Tageszeit Nachsehen alle meine
Bürgerpflichten voll erfüllt zu haben. Punktgenau fünf Minuten nach
Mitternacht oder fünf Minuten nach sieben Uhr morgens kann und darf der
Staat von mir nicht verlangen.

Es wird \"dem Staat\" völlig egal sein, wann du nachgesehen haben
könntest. Da spielt doch keiner Kindermädchen. Entscheidend ist
lediglich, dass du deine gesetzliche Pflicht nicht erfüllt hast...
Es wäre deine Sache, zu belegen, dass du das nicht rechtzeitig tun
konntest - aus Gründen, welche du nicht zu vertreten hast.

MfG
Rupert
 

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