Der blaue Klaus...

Arno Welzel wrote:
> So sind halt die Spielregeln

Nein. Ich kam zwei Jahre zu spät und das kostet eine Strafgebühr. Damit
habe ich keinerlei Problem. Weil der neue am anderen Ende jetzt auch
zwei Jahre länger gilt, habe ich netto vermutlich sogar gespart. Bis
hier kein Einwand.

Der Punkt ist, daß die Frau mir direkt ins Gesicht eine Lüge vorwirft
obwohl ich ihre Behauptung, Termine seien entgegen meiner Aussage
mühelos zu bekommen, sofort widerlegen konnte. Muß ich mich im Amt
beschimpfen lassen?

> entweder Du kannst belegen,

Ich muß gar nichts belegen. Belegen muß der, der einen anderen
öffentlich der Lüge bezichtigt.


--
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On Tue, 10 May 2022 10:45:52 +0200, Rupert Haselbeck wrote:

Axel Berger schrieb:
Arno Welzel wrote:
Welcher Beweis dafür, dass keine Termin verfügbar *waren*?

Natürlich keiner, aber eine Widerlegung des patzigen \"Kann gar nicht
sein, glaube ich nicht\"

Du kommst einfach mit einer Behauptung an, welche der gute Mann dort
wohl dutzende Male gehört hat und die dutzende Male frei erfunden war.
Was erwartest du? Du willst etwas von _ihm_, nicht er von _dir_!

Die leider typische Einstellung in Deutschland. Die Frau im \"Amt\" ist für
die Bürger da, nicht umgekehrt. Sie wird schließlich von denen bezahlt.

Insbesondere behaupte ich allerdings auch, mit einmal alle vierzehn
Tage zu irgendeiner Tageszeit Nachsehen alle meine Bürgerpflichten voll
erfüllt zu haben. Punktgenau fünf Minuten nach Mitternacht oder fünf
Minuten nach sieben Uhr morgens kann und darf der Staat von mir nicht
verlangen.

Es wird \"dem Staat\" völlig egal sein, wann du nachgesehen haben
könntest. Da spielt doch keiner Kindermädchen. Entscheidend ist
lediglich, dass du deine gesetzliche Pflicht nicht erfüllt hast...
Es wäre deine Sache, zu belegen, dass du das nicht rechtzeitig tun
konntest - aus Gründen, welche du nicht zu vertreten hast.

Wie wäre es, wenn der Staat, sich darum kümmert, dass der Bürger seine
\"gesetzliche Pflicht\" überhaupt erfüllen kann, anstatt ihn dafür zu
betrafen, wenn er es aus Gründen, die beim Staat zu suchen sind, nicht
kann.

Nur mal ein Beispiel, wie es woanders geht: Im letzten Jahr hatten wir
hier in Taiwan einen teilweisen Lockdown. Alle Ausländer müssen
regelmäßig ihre Aufenthaltsgenehmigung (ARC) erneuern. Als die Büros der
NIA (National Immigration Agency) geschlossen wurden, wurden einfach alle
ARCs automatisch verlängert.
Sogar Visa, von Leuten, die Anfang 2020 hierher kamen, sind inzwischen
automatscih verlängert wurden. Einige Leute sind inzwischen trotz
ursprünglich nur 90 Tage Visum mehr als zwei Jahre legal hier.

--
Reinhardt
 
Axel Berger:

Arno Welzel wrote:
So sind halt die Spielregeln

Nein. Ich kam zwei Jahre zu spät und das kostet eine Strafgebühr. Damit
habe ich keinerlei Problem. Weil der neue am anderen Ende jetzt auch
zwei Jahre länger gilt, habe ich netto vermutlich sogar gespart. Bis
hier kein Einwand.

Der Punkt ist, daß die Frau mir direkt ins Gesicht eine Lüge vorwirft
obwohl ich ihre Behauptung, Termine seien entgegen meiner Aussage
mühelos zu bekommen, sofort widerlegen konnte. Muß ich mich im Amt
beschimpfen lassen?

Womit konntest Du es denn belegen? Ich dachte, Du hattest *keinen* Beleg
dafür.

entweder Du kannst belegen,

Ich muß gar nichts belegen. Belegen muß der, der einen anderen
öffentlich der Lüge bezichtigt.

Nein, ganz offensichtlich nicht. Sonst hättest Du die Strafgebühr ja
nicht bezahlen müssen.

Deshalb ja meine Empfehlung, in solchen Fällen explizit den Termin
persönlich anzufragen und sich das Ergebnis schriftlich geben zu lassen.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
Am 11.05.22 um 19:39 schrieb Arno Welzel:

Nein. Ich kam zwei Jahre zu spät und das kostet eine Strafgebühr. Damit
habe ich keinerlei Problem. Weil der neue am anderen Ende jetzt auch
zwei Jahre länger gilt, habe ich netto vermutlich sogar gespart. Bis
hier kein Einwand.

Der Punkt ist, daß die Frau mir direkt ins Gesicht eine Lüge vorwirft
obwohl ich ihre Behauptung, Termine seien entgegen meiner Aussage
mühelos zu bekommen, sofort widerlegen konnte. Muß ich mich im Amt
beschimpfen lassen?

Womit konntest Du es denn belegen? Ich dachte, Du hattest *keinen* Beleg
dafür.

entweder Du kannst belegen,

Ich muß gar nichts belegen. Belegen muß der, der einen anderen
öffentlich der Lüge bezichtigt.

Nein, ganz offensichtlich nicht. Sonst hättest Du die Strafgebühr ja
nicht bezahlen müssen.

Deshalb ja meine Empfehlung, in solchen Fällen explizit den Termin
persönlich anzufragen und sich das Ergebnis schriftlich geben zu lassen.

Und wie soll das widerlegen, daß \"Termine [...] mühelos zu bekommen
[wären]\"? \"Mühelos\" ist nicht quantifizierbar, und irgendwer wird in der
Zeit sicherlich einen Termin bekommen haben. Axels Pech, daß er nicht
einer derjenigen war.

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 
Arno Welzel wrote:
obwohl ich ihre Behauptung, Termine seien entgegen meiner Aussage
mühelos zu bekommen, sofort widerlegen konnte.

Womit konntest Du es denn belegen? Ich dachte, Du hattest *keinen* Beleg
dafür.

Ich könte, gegen ihre Behauptung, zeigen, daß es *jetzt* keinen Termin
gab, für volle sechzig Tage in die Zukunft nicht, keinen einzigen,
nirgends in ganz Köln.

Daß dasselbe genau so schon monatelang galt, konnte ich nicht belegen.
Die Behauptung war aber nicht, bei genug Mühe hätte es irgendwann in
zwei Jahren mondestens einen Termin irgendwann einmal gegeben, sondern
Termine seien problemlos zu bekommen.


--
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Hanno Foest:

Am 11.05.22 um 19:39 schrieb Arno Welzel:

Nein. Ich kam zwei Jahre zu spät und das kostet eine Strafgebühr. Damit
habe ich keinerlei Problem. Weil der neue am anderen Ende jetzt auch
zwei Jahre länger gilt, habe ich netto vermutlich sogar gespart. Bis
hier kein Einwand.

Der Punkt ist, daß die Frau mir direkt ins Gesicht eine Lüge vorwirft
obwohl ich ihre Behauptung, Termine seien entgegen meiner Aussage
mühelos zu bekommen, sofort widerlegen konnte. Muß ich mich im Amt
beschimpfen lassen?
[...]
Deshalb ja meine Empfehlung, in solchen Fällen explizit den Termin
persönlich anzufragen und sich das Ergebnis schriftlich geben zu lassen.

Und wie soll das widerlegen, daß \"Termine [...] mühelos zu bekommen
[wären]\"? \"Mühelos\" ist nicht quantifizierbar, und irgendwer wird in der
Zeit sicherlich einen Termin bekommen haben. Axels Pech, daß er nicht
einer derjenigen war.

Es geht nicht darum, ob es \"mühelos\" war oder nicht, sondern dass man
überhaupt einen Termin *angefragt* hat. Nur online nachzusehen, um dann
festzustellen, dass es keinen Termin mehr gibt, reicht halt nicht, wenn
man im Zweifelsfall Fristen verpasst. Genau dann sollte man sich *immer*
schriftlich von der zuständigen Stelle bestätigen lassen, dass *sie*
*selbst* keinen Termin mehr haben.

Ansonsten endet man eben da, wie hier gezeigt: es steht Aussage gegen
Aussage und man muss Strafgebühren bezahlen, gegen die man auch nichts
tun kann, weil man eine gesetzliche Frist verpasst hat.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
Axel Berger:

Arno Welzel wrote:
obwohl ich ihre Behauptung, Termine seien entgegen meiner Aussage
mühelos zu bekommen, sofort widerlegen konnte.

Womit konntest Du es denn belegen? Ich dachte, Du hattest *keinen* Beleg
dafür.

Ich könte, gegen ihre Behauptung, zeigen, daß es *jetzt* keinen Termin
gab, für volle sechzig Tage in die Zukunft nicht, keinen einzigen,
nirgends in ganz Köln.

Das war aber nicht gerfragt, sondern wie es *vorher* war.

> Daß dasselbe genau so schon monatelang galt, konnte ich nicht belegen.

Eben.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
Arno Welzel wrote:
Ansonsten endet man eben da, wie hier gezeigt: es steht Aussage gegen
Aussage und man muss Strafgebühren bezahlen, gegen die man auch nichts
tun kann, weil man eine gesetzliche Frist verpasst hat.

Nochmal und zum n+1-sten Mal: Es ging nie um die lächerliche Gebühr, es
ging und geht mir darum, gerade ins Gesicht ein Lügner genannt zu werden
von einer, die noch dann \"glaub\' ich nicht\" sagt, wenn man die Aussage
belegen kann.


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Arno Welzel wrote:
Das war aber nicht gerfragt, sondern wie es *vorher* war.
Eben.

Die Öffnungszeiten und die Terminsituation sinf gerade jetzt in den
letzten Monaten im Vergleich zu den beiden Jahren vorher deutlich
entspanmnter geworden. Ein Grund, warum ich es jetzt endlich angegangen
bin.

Ich muß eine Aussge, die ich immerhin plausibel machen konnte, nicht
beweisen können, wenn ich erwarte, von einer Beamten im Dienst nicht
Lügner genannt zu werden. Das ist immerhinhin eine Beleidigung. Ihr habt
ja vielleicht den Obrigkeitsstaat genug verinnerlicht, um Euch einfach
so beschimpfen zu lassen und das gar nicht mehr zu merken.


--
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Am Tue, 10 May 2022 11:02:21 -0000 (UTC) schrieb Reinhardt Behm:

On Tue, 10 May 2022 10:45:52 +0200, Rupert Haselbeck wrote:

Axel Berger schrieb:
Arno Welzel wrote:
Welcher Beweis dafür, dass keine Termin verfügbar *waren*?

Natürlich keiner, aber eine Widerlegung des patzigen \"Kann gar nicht
sein, glaube ich nicht\"

Du kommst einfach mit einer Behauptung an, welche der gute Mann dort
wohl dutzende Male gehört hat und die dutzende Male frei erfunden war.
Was erwartest du? Du willst etwas von _ihm_, nicht er von _dir_!

Die leider typische Einstellung in Deutschland. Die Frau im \"Amt\" ist
für die Bürger da, nicht umgekehrt. Sie wird schließlich von denen
bezahlt.

Das stimmt zwar, die sehen das aber anders. Meine Anekdote hierzu:

Freundin bekam bösen Brief vom Amt, Ausweis sei seit über einem Jahr
(waren gut 10 Monate) abgelaufen, Paragraf blabla, Ordnungswiedrigkeit,
Strafe 70€.

Bei genanntem Paragrafen nachgelesen, \"ordnungswiedrig handelt, wer keinen
Ausweis besitzt...\"

Einspruch gegen Bußgeld eingelegt, Begründung: Besitz des Ausweises war
gegeben, im Paragrafen steht nichts von gültigem Ausweis. Bußgeld nicht
gezahlt. Ist nie wieder was gekommen. Natürlich hat sie inzwischen einen
gültigen Ausweis.

----------------------------------------------------------------------

Um mal wieder zum Ursprungspost zurückzukommen: Conrad-Filiale Berlin
Hasenheide war auch Firma \"hamwanich\": Im Netz Bauteile gewählt, laut Netz
ausreichende Stückzahlen vorhanden, war eilig also hingefahren, lange
Schlange am Bauteiletresen, nach 20 Minuten drangekommen, Liste
hingegeben, Mitarbeiter sieht kurz drauf, \"hamwanich, mussich bestellen\".

Es war sehr verwunderlich, daß ein derart unmotivierter Mensch jeden
Morgen den aktuellen Lagerbestand auswendig gelernt und die verkauften
Exemplare jedes Artikels im Kopf subtrahiert hatte. Anscheinend ein
Naturtalent ;-)

Der einzige Vorteil war immer, daß das alles in der Arbeitszeit passierte,
und daß ich auf dem Weg von der Ubahn zum Klaus an einem Imbiß vorbeikam,
an dem es Kartoffelpuffer gab.

Leider haben wir dann nach diversen solcher Erfahrungen immer in Hirschau
bestellt, war immer nach zwei Tage da.

Eilig: Segor (leider Bus fahren)

--
mfG Andreas
 
On Thu, 12 May 2022 21:18:42 -0000 (UTC), Andreas Graebe wrote:
Freundin bekam bösen Brief vom Amt, Ausweis sei seit über einem Jahr
[...] abgelaufen, Paragraf blabla, Ordnungswiedrigkeit

-widrig.

Bei genanntem Paragrafen nachgelesen, \"ordnungswiedrig handelt, wer
keinen Ausweis besitzt...\" Einspruch gegen Bußgeld eingelegt,
Begründung: Besitz des Ausweises war gegeben, im Paragrafen steht
nichts von gültigem Ausweis.

Muß vor der Novellierung von § 1 PAuswG oder eine ziemlich junge
Freundin gewesen sein [1]: \"[...] Deutsche [...] sind verpflichtet,
einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre sind [...]\".

Volker

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html
 
Am 12.05.2022 um 23:18 schrieb Andreas Graebe:

Um mal wieder zum Ursprungspost zurückzukommen: Conrad-Filiale Berlin
Hasenheide war auch Firma \"hamwanich\": Im Netz Bauteile gewählt, laut Netz
ausreichende Stückzahlen vorhanden, war eilig also hingefahren, lange
Schlange am Bauteiletresen, nach 20 Minuten drangekommen, Liste
hingegeben, Mitarbeiter sieht kurz drauf, \"hamwanich, mussich bestellen\".

Es war sehr verwunderlich, daß ein derart unmotivierter Mensch jeden
Morgen den aktuellen Lagerbestand auswendig gelernt und die verkauften
Exemplare jedes Artikels im Kopf subtrahiert hatte. Anscheinend ein
Naturtalent ;-)

Der einzige Vorteil war immer, daß das alles in der Arbeitszeit passierte,
und daß ich auf dem Weg von der Ubahn zum Klaus an einem Imbiß vorbeikam,
an dem es Kartoffelpuffer gab.

Leider haben wir dann nach diversen solcher Erfahrungen immer in Hirschau
bestellt, war immer nach zwei Tage da.

Warum bestellt man nach solchen Erfahrungen überhaupt noch bei diesem
Saftladen?
 
On 05/13/2022 09:53, Eric Bruecklmeier wrote:
Am 12.05.2022 um 23:18 schrieb Andreas Graebe:

[...]
Der einzige Vorteil war immer, daß das alles in der Arbeitszeit passierte,
und daß ich auf dem Weg von der Ubahn zum Klaus an einem Imbiß vorbeikam,
an dem es Kartoffelpuffer gab.

Leider haben wir dann nach diversen solcher Erfahrungen immer in Hirschau
bestellt, war immer nach zwei Tage da.

Warum bestellt man nach solchen Erfahrungen überhaupt noch bei diesem Saftladen?

Die negative Erfahrung lag im Conrad-Ladengeschäft.
Die alternative Bestellung in Hirschau war - wie immer - makellos.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
 
Am 13.05.2022 um 11:21 schrieb Helmut Schellong:
On 05/13/2022 09:53, Eric Bruecklmeier wrote:
Am 12.05.2022 um 23:18 schrieb Andreas Graebe:

[...]
Der einzige Vorteil war immer, daß das alles in der Arbeitszeit
passierte,
und daß ich auf dem Weg von der Ubahn zum Klaus an einem Imbiß
vorbeikam,
an dem es Kartoffelpuffer gab.

Leider haben wir dann nach diversen solcher Erfahrungen immer in
Hirschau
bestellt, war immer nach zwei Tage da.

Warum bestellt man nach solchen Erfahrungen überhaupt noch bei diesem
Saftladen?

Die negative Erfahrung lag im Conrad-Ladengeschäft.
Die alternative Bestellung in Hirschau war - wie immer - makellos.

Du schaffst es immer wieder, Dich selbst zu übertreffen....
 
On 05/13/2022 11:37, Eric Bruecklmeier wrote:
Am 13.05.2022 um 11:21 schrieb Helmut Schellong:
On 05/13/2022 09:53, Eric Bruecklmeier wrote:
Am 12.05.2022 um 23:18 schrieb Andreas Graebe:

[...]
Der einzige Vorteil war immer, daß das alles in der Arbeitszeit passierte,
und daß ich auf dem Weg von der Ubahn zum Klaus an einem Imbiß vorbeikam,
an dem es Kartoffelpuffer gab.

Leider haben wir dann nach diversen solcher Erfahrungen immer in Hirschau
bestellt, war immer nach zwei Tage da.

Warum bestellt man nach solchen Erfahrungen überhaupt noch bei diesem Saftladen?

Die negative Erfahrung lag im Conrad-Ladengeschäft.
Die alternative Bestellung in Hirschau war - wie immer - makellos.

Du schaffst es immer wieder, Dich selbst zu übertreffen....

Ich kann auch über meinen eigenen Schatten springen, bin also schneller als das Licht!


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
 
Helmut Schellong <rip@schellong.biz> wrote:
> Ich kann auch über meinen eigenen Schatten springen, bin also schneller als das Licht!

Ist man danach dann unterbelichtet?
 
On 05/13/2022 14:03, Enrik Berkhan wrote:
Helmut Schellong <rip@schellong.biz> wrote:
Ich kann auch über meinen eigenen Schatten springen, bin also schneller als das Licht!

Ist man danach dann unterbelichtet?

Nur während ich über meinen Schatten springe, bin ich unterbelichtet.
Danach lastet das Licht ja - mit Lichtgeschwindigkeit - wieder auf mir.

Nachts bin ich auch unterbelichtet (Sonne); ich träume stets kompletten Blödsinn.
Wache ich auf, weiß ich nicht, ob ich immer noch träume - schnuddel beng.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
 
Axel Berger:

Arno Welzel wrote:
Ansonsten endet man eben da, wie hier gezeigt: es steht Aussage gegen
Aussage und man muss Strafgebühren bezahlen, gegen die man auch nichts
tun kann, weil man eine gesetzliche Frist verpasst hat.

Nochmal und zum n+1-sten Mal: Es ging nie um die lächerliche Gebühr, es
ging und geht mir darum, gerade ins Gesicht ein Lügner genannt zu werden
von einer, die noch dann \"glaub\' ich nicht\" sagt, wenn man die Aussage
belegen kann.

Du konntest die Aussage aber nicht belegen.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
Axel Berger:

Arno Welzel wrote:
Das war aber nicht gerfragt, sondern wie es *vorher* war.
Eben.

Die Öffnungszeiten und die Terminsituation sinf gerade jetzt in den
letzten Monaten im Vergleich zu den beiden Jahren vorher deutlich
entspanmnter geworden. Ein Grund, warum ich es jetzt endlich angegangen
bin.

Ich muß eine Aussge, die ich immerhin plausibel machen konnte, nicht
beweisen können, wenn ich erwarte, von einer Beamten im Dienst nicht
Lügner genannt zu werden. Das ist immerhinhin eine Beleidigung. Ihr habt
ja vielleicht den Obrigkeitsstaat genug verinnerlicht, um Euch einfach
so beschimpfen zu lassen und das gar nicht mehr zu merken.

Ich ignoriere derlei Aussagen zu \"kann gar nicht sein\" etc. einfach.
Entweder ich kann sowas *beweisbar* widerlegen oder ich bin halt einfach
still und denke mir meinen Teil - denn ändern kann man ohnehin nichts.


--
Arno Welzel
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Andreas Graebe:

[...]
Das stimmt zwar, die sehen das aber anders. Meine Anekdote hierzu:

Freundin bekam bösen Brief vom Amt, Ausweis sei seit über einem Jahr
(waren gut 10 Monate) abgelaufen, Paragraf blabla, Ordnungswiedrigkeit,
Strafe 70€.

Bei genanntem Paragrafen nachgelesen, \"ordnungswiedrig handelt, wer keinen
Ausweis besitzt...\"

<https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html>

\"(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind
verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen (...)\"

Und ein Ausweis, dessen Gültigkeit abgelaufen ist, ist halt kein
\"gültiger Ausweis\" mehr.

Einspruch gegen Bußgeld eingelegt, Begründung: Besitz des Ausweises war
gegeben, im Paragrafen steht nichts von gültigem Ausweis. Bußgeld nicht
gezahlt. Ist nie wieder was gekommen. Natürlich hat sie inzwischen einen
gültigen Ausweis.

Ja, Glück gehabt. Formal gilt ein Ausweis, der nicht mehr gültig ist,
wie \"kein Besitz\".


--
Arno Welzel
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