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Rupert Haselbeck
Guest
Axel Berger schrieb:
Ja, die Sektsteuer diente dem Volksmund nach dem Aufbau der Marine. Aber im
Gesetz findet das keine StĂźtze, schon garnicht heutzutage
Ja. GebĂźhren werden fĂźr eine konkrete Leistung des Staates bzw. der
Ăśffentlichen Verwaltung erhoben.
Beiträge werden fßr die MÜglichkeit der Nutzung einer Üffentlichen Anlage,
also z.B. einer Abwasseranlage, erhoben
Kann man das? Der Anschluss- und Benutzungszwang ist nicht ins Belieben des
GrundstĂźckseigentĂźmers gestellt. Eine Befreiung bedarf in der Regel einer
gesetzlichen Grundlage, z.B. des Verbots der Einleitung gewisser Stoffe in
die Ăśffentliche Abwasseranlage und deren Behandlung/Entsorgung auf andere
Weise
Das BVerfG drĂźckt das in der Rundfunkbeitragsentscheidung so aus:
| Beiträge unterscheiden sich von Gebßhren dadurch, dass sie bereits fßr die
| potentielle Inanspruchnahme einer Ăśffentlichen Einrichtung oder Leistung
| erhoben werden. Durch Beiträge sollen diejenigen an den Kosten einer
| Ăśffentlichen Einrichtung beteiligt werden, die von dieser - jedenfalls
| potentiell - einen Nutzen haben
Der wesentliche Unterschied zu einer Steuer besteht zum Einen darin, dass
Steuern unabhängig von einer Gegenleistung sind und zum Andern an der
fehlenden Zweckbindung. Die HĂśhe von Steuern ist auch nicht gedeckelt durch
das bei GebĂźhren und Beiträgen maĂgebliche Kostendeckungsprinzip sondern
durch die gleichmäĂige Belastung aller nach dem Motto "Starke Schultern
tragen schwerere Lasten als schwache Schultern".
Das BVerfG hat all das in seiner Entscheidung vom 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
recht eindrĂźcklich herausgearbeitet. Die LektĂźre sei auch all jenen
empfohlen, welche sich klĂźger dĂźnken als die Richter dort...
Auch hier zeigt sich aber garnicht selten der Dunning-Kruger-Effekt
MfG
Rupert
Rupert Haselbeck wrote:
Und dennoch vermagst du die wesentlichen Unterschiede zwischen Steiern
und GebĂÂźhren nicht zu erkennen?
Genau diese Fähigkeit nehme ich fĂźr mich in Anspruch. Was auĂer der
Zweckbindung siehst Du denn? Und zweckgebundene Steuren gab es iirc auch
schon offiziell.
Ja, die Sektsteuer diente dem Volksmund nach dem Aufbau der Marine. Aber im
Gesetz findet das keine StĂźtze, schon garnicht heutzutage
Bei GebĂźhren sehe ich die Gegenleistung und die MĂśglichkeit (in der
Praxis manchmal hypothetisch), aus der GebĂźhrenpflicht zu entkommen.
Ja. GebĂźhren werden fĂźr eine konkrete Leistung des Staates bzw. der
Ăśffentlichen Verwaltung erhoben.
Ist
fĂźr die Glotze irgendwo wie beim Abwasser der AnschluĂzwang
festgeschrieben (immerhin wird ja dasselbe transportiert)?
Beiträge werden fßr die MÜglichkeit der Nutzung einer Üffentlichen Anlage,
also z.B. einer Abwasseranlage, erhoben
Und selbst dem kann man beim Abwasser begrĂźndet entgehen, wenn man
eine Alternative nachweist.
Kann man das? Der Anschluss- und Benutzungszwang ist nicht ins Belieben des
GrundstĂźckseigentĂźmers gestellt. Eine Befreiung bedarf in der Regel einer
gesetzlichen Grundlage, z.B. des Verbots der Einleitung gewisser Stoffe in
die Ăśffentliche Abwasseranlage und deren Behandlung/Entsorgung auf andere
Weise
Das BVerfG drĂźckt das in der Rundfunkbeitragsentscheidung so aus:
| Beiträge unterscheiden sich von Gebßhren dadurch, dass sie bereits fßr die
| potentielle Inanspruchnahme einer Ăśffentlichen Einrichtung oder Leistung
| erhoben werden. Durch Beiträge sollen diejenigen an den Kosten einer
| Ăśffentlichen Einrichtung beteiligt werden, die von dieser - jedenfalls
| potentiell - einen Nutzen haben
Der wesentliche Unterschied zu einer Steuer besteht zum Einen darin, dass
Steuern unabhängig von einer Gegenleistung sind und zum Andern an der
fehlenden Zweckbindung. Die HĂśhe von Steuern ist auch nicht gedeckelt durch
das bei GebĂźhren und Beiträgen maĂgebliche Kostendeckungsprinzip sondern
durch die gleichmäĂige Belastung aller nach dem Motto "Starke Schultern
tragen schwerere Lasten als schwache Schultern".
Das BVerfG hat all das in seiner Entscheidung vom 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
recht eindrĂźcklich herausgearbeitet. Die LektĂźre sei auch all jenen
empfohlen, welche sich klĂźger dĂźnken als die Richter dort...
Auch hier zeigt sich aber garnicht selten der Dunning-Kruger-Effekt
MfG
Rupert