CE und EMV Prüfung

Ulrich Prinz <ulr.prinz@t-online.de> wrote:


Das ist jetzt aber was anderes.
Wieso ist das was anderes? Auch die Einstrahlung wird im Rahmen der
EMV Messung untersucht.

Du kannst hoechstens noch festlegen ob dein Geraet eher fuer
industriellen oder privaten Einsatz sein soll und dann wird es
unterschiedlich stark bewertet.


Wir das Gerät aber in der Umgebung anderer Geräte betrieben, dann kann
die Abstrahlung wichtig sein.
Naja, wichtig ist blabla. Du legst doch fest zu welchen Normen du
konform sein willst und dann bist du bei der MEssung eben da drin oder
nicht.


Den Aufwand mit dem Einstrahlungstest kannst Du Dir also getrost sparen,
wenn es egal ist, dass das Gerät schon mal resettet.
Nein. Lies mal EN-blabla. (nach Feierabend vergesse ich die Normen grundsaetzlich :)


Aber Du kannst Dir den EM-Abstrahlungstest eventuell nicht sparen, wenn
Dein Gerät andere resettet :)
Es ist vollkommen egal ob du Aerger bekommst weil du die anderen
Geraete stoerst oder weil dein Geraet nicht richtig laeuft wenn du zu
empfindlich bist. In beiden Faellen hast DU ein problem.

Olaf


--
D.i.e.s.S. (K.)
 
Norbert Hitzel wrote:

es _können_ also EMV Messungen für die CE Erklärung herangezogen
werden.

Was sonst! Geht nur über Messungen.
Keineswegs. Es lässt sich beispielsweise sehr plausibel begründen,
warum z.B. eine Armband-Quarzuhr auch ohne Labormessungen den
EMV-Normen entspricht. Aussagen wie erzeugte Frequenzen, umgesetzte
Leistungen etc. erlauben eine recht brauchbare Aussage über die
EMV-Tauglichkeit eines Gerätes. Entwicklungsbegleitende Prüfungen mit
vergleichsweise einfacher Testausrüstung (insbesondere leitungsgeführte
Störgrößen) können diese Annahmen noch weiter erhärten.

EMV (=Elektromagnetische Verträglichkeit) ist vorgeschrieben.
Die _Einhaltung_ der EMV ist vorgeschrieben. Das ist ein kleiner
aber wesentlicher Unterschied.
Der Gesetzgeber hat jedenfalls ganz bewusst nicht vorgeschrieben,
dass jedes elektronische Gerät, welches in Umlauf gebracht wird, in
einem Labor zu prüfen sei (ausgenommen Geräte, welche unter das FTEG
fallen), denn dies würde sowohl die Kapazitäten der Messlabors um
Zehnerpotenzen überschreiten als auch die meisten Produkte gewaltig
verteuern.

Thomas.
 
Hi Mathias,


IMHO sind für "Laborausrüstungen" und für "Ausstellungsstücke (auf
Messen)" keine Messungen sowie keine Einhaltung der irgendwelcher
Normen notwendig solange niemand durch das Gerät gefährdert wird. Hab
da mal was mit Laser entwicklet und hatte zur Messe noch nicht die
gesetzlich vorgeschriebene Laserklassifizierung. War dann aber (wenn
ich mich richtig erinnere laut Aussage der Landesgewerbeanstalt in
Bayern, LGA) für die Messe kein Problem.


Wenn du wirklich nur ein Messgerät baust sollte das (Laborausrüstung!)
kein Problem sein.
Was meint der Rest der NG dazu?


Gruß


Frank
 
<frankhaussmann@web.de> schrieb im Newsbeitrag


Wenn du wirklich nur ein Messgerät baust sollte das (Laborausrüstung!)
kein Problem sein.
Was meint der Rest der NG dazu?
Es wird aufgrund der Spezifik ehr selten im Labor
eingesetzt werden, hauptsächlich im Servicebereich,
also Mobil.

Gruß Matthias
 
w-buechsenschuetz@web.de (Winfried Buechsenschuetz) wrote in message news:<a547ca8.0402112337.11a696ac@posting.google.com>...

In vielen Bereichen leider nicht. Bei der CE-Überprüfung eines unserer
Geräte stellte sich raus, daß der Ableitwiderstand (zwischen Phase und
PE) nach der Niederspannungsrichtlinie zu groß war.
Muß natürlich heißen: 'zu klein war'.

WB
 
Wenn du wirklich nur ein Messgerät baust sollte das (Laborausrüstung!
hauptsächlich im Servicebereich, also Mobil.
Die Frage ist wieviele werden gebaut ? Wer setzt das Zeug ein ?
Bei einem Prüfgerät das nur in Kleinstserie hergestellt wird und nur
von den Serviceleuten der eigenen Firma verwendet wird ist CE-Papperl
nicht relevant. Elektrische Sicherheit sollte aber bei nichts
fehlen das man anderen Leuten in die Hand gibt.
Wenn es ein Einzelgerät ist, das man jemand als "Produkt" verkauft
kann das Papperl relevanter sein. CE sagt nicht wie groß die
Serie sein muß, es wird nur von "Inverkehrbringung" gemurmelt.

MfG JRD
 
Wenn du wirklich nur ein Messgerät baust sollte das (Laborausrüstung!
hauptsächlich im Servicebereich, also Mobil.
Die Frage ist wieviele werden gebaut ? Wer setzt das Zeug ein ?
Bei einem Prüfgerät das nur in Kleinstserie hergestellt wird und nur
von den Serviceleuten der eigenen Firma verwendet wird ist CE-Papperl
nicht relevant. Elektrische Sicherheit sollte aber bei nichts
fehlen das man anderen Leuten in die Hand gibt.
Wenn es ein Einzelgerät ist, das man jemand als "Produkt" verkauft
kann das Papperl relevanter sein. CE sagt nicht wie groß die
Serie sein muß, es wird nur von "Inverkehrbringung" gemurmelt.

MfG JRD
 
Am Wed, 11 Feb 2004 06:09:10 +0100, meinte "horst-d.winzler"
<horst.d.winzler@web.de>:

Selbst bei kleinen Stückzahlen, wenn das Gerät in Flammen aufgeht bist
du dran, also abwägen.
Wenn der aufkleber bzw stempelaufdruck verbrennt, ist dir nichts
nachzuweisen.
Wenn da etwas brennt, dann ist ein ohne entsprechende Prüfung
aufgebapptes CE-Bapperl das geringste Problem ...
Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "nginfo"] * www.drkoenig.de
 
Am Thu, 12 Feb 2004 20:03:27 +0100, meinte Thomas Rehm
<Th.Rehm@T-Online.de>:

Der Gesetzgeber hat jedenfalls ganz bewusst nicht vorgeschrieben,
dass jedes elektronische Gerät, welches in Umlauf gebracht wird, in
einem Labor zu prüfen sei (ausgenommen Geräte, welche unter das FTEG
fallen), denn dies würde sowohl die Kapazitäten der Messlabors um
Zehnerpotenzen überschreiten als auch die meisten Produkte gewaltig
verteuern.
Sie glauben doch nicht wirklich im Ernst, daß sich der Erschaffer
dieser CE-Bapperl-Norm wirklich qualifizierte Gedanken gemacht hat?
Sie müssen sich doch nur mal anschauen, worum es geht: Sie bestätigen
mit dem Bapperl, daß Sie sich an die geltenden Vorschriften halten.
Klasse, aber diese Vorschriften geltend auch so und deren
Nichtbeachtung führt zu Sanktionen - auch ohne eine "unberechtigt"
aufgebapptes Bapperl. Gerade dieses CE-Bapperl zeigt überdeutlich den
Wert dieser (aller) EU-Reglementierungen ... und damit auch der EU,
wie sie sich darstellt, selbst begreift und weiter werden will ...
(Viel zu) Hochbezahlte Funktionäre und Beamtentypen wie Monti, die
sich selbst keinem Wettbewerb stellen (müssen), wollen in einer schier
unerträglichen Arroganz anderen, die jeden Tag ihr Geld aufs neue
selbst verdienen müssen, etwas vom erforderlichen Wettbewerb erzählen
.... Und andere meinen, daß ein CE-Bapperl den Kosumenten schützen
würde ...

Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "nginfo"] * www.drkoenig.de
 
Am 11 Feb 2004 04:14:11 -0800, meinte w-buechsenschuetz@web.de
(Winfried Buechsenschuetz):

Unsinn. Definitiv dürfen nur noch Geräte in Verkehr gebracht werden,
die den einschlägigen EU-Regelungen entsprechen. Ob und wer da einen
Aufkleber draufpappt oder nicht, ist egal.
Leider nicht. Sie denken vernünftig, aber daher nicht EU-konform. Ohne
Bapperl sind Sie dran, mit Bapperl gilt erst mal, daß dank Bapperl
alles o.k. ist, und solange sich niemand beschwert ...
EU-Logik, EU-Denken.

Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "nginfo"] * www.drkoenig.de
 
RA Dr.M.Michael König wrote:
Sie glauben doch nicht wirklich im Ernst, daß sich der Erschaffer
dieser CE-Bapperl-Norm wirklich qualifizierte Gedanken gemacht hat?
Die technischen Gremien, die sich kontret mit der Technik und den
Vertretern der Industrie auseinandersetzen mussten, schon.

Thomas.
 
RA Dr.M.Michael König <nospam@drkoenig.de> schrieb im Beitrag <dlrq205hk9kfd5i54fgb5o59q7aia6eudi@4ax.com>...

Gerade dieses CE-Bapperl zeigt überdeutlich den Wert dieser (aller)
EU-Reglementierungen ...
Praktisch und pragmatsch ?

Die EU macht derzeit in Europa die vernuenftigsten Vorschriften,
und wehrte oft genug katastrophale deutsche Regelungen ab.

Das was unsere Bundesregierung verzapft geht auf keine Kuhhaut,
die meisten Gesetzesvorstoesse scheitern gluecklicherweise bereits
am ersten Tage wegen unsaeglicher konzeptioneller Fehler oder
unzweifelhaftem klarem Verstoss gegen unsere Verfassung. Haben
die Politiker nicht auf die Verfassung geschworen ? Sie haben
die offenbar niemals gelesen....
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 
RA Dr.M.Michael König wrote:

Sie glauben doch nicht wirklich im Ernst, daß sich der Erschaffer
dieser CE-Bapperl-Norm wirklich qualifizierte Gedanken gemacht hat?
Es gibt keine CE-Bapperl-Norm, es gibt nicht mal eine CE-Norm. Sie
sollten nicht _Richtlinien_ mit _Normen_ verwechseln oder sie
durcheinander schmeißen.

Sie müssen sich doch nur mal anschauen, worum es geht: Sie bestätigen
mit dem Bapperl, daß Sie sich an die geltenden Vorschriften halten.
Nein, derjenige der in der EU ein Gerät in Verkehr bringt, bestätigt
durch das Anbringen der Kennzeichnung, daß er eine CE-Erklärung
ausgestellt hat, auf der vermerkt ist mit welchen _Richtlinien_ das
Gerät konform ist. Zusätzlich muß er eine technische Dokumentation
erstellt haben, aus der die Konformität hervorgeht. Der Beweis der
Konformität kann u.a. durch das Anführen von _Normen_ erfolgen.
Allerdings sind in vielen Normen Messungen vorgeschrieben, d.h. es
müssen auch Meßergebnisse vorliegen, wenn eine solche Norm in der
CE-Erklärung oder der Dokumentation aufgeführt ist. (BTW. schreiben auch
einige Richtlinien explizit Prüfungen für bestimmte Geräte bei benannten
Stellen vor, z.B. die ATEX-Richtlinie).

Die CE-Erklärung muß der In-Verkehr-Bringer jedem Kunden auf Wunsch
aushändigen, die technische Dokumentation nur auf Nachfrage der
Aufsichtsbehörde, das allerdings noch bis 20 Jahre nachdem das letzte
Gerät in Verkehr gebracht wurde.

Wenn Sie das europäische System nicht mögen oder nicht verstehen,
versuchen Sie lieber nicht sich durch die amerikanischen Codes zu wühlen
oder schweizer, skandinavische, kanadische, japanische, argentinische,
russische, etc. Kennzeichnungen aufzubringen. Oder vielleicht sollten
Sie das doch machen, denn dann werden Sie feststellen, daß die Idee
hinter der CE-Kennzeichnung gar nicht so abwegig ist.

Michael
 
MaWin wrote:

Das was unsere Bundesregierung verzapft geht auf keine Kuhhaut,
die meisten Gesetzesvorstoesse scheitern gluecklicherweise bereits
am ersten Tage wegen unsaeglicher konzeptioneller Fehler oder
unzweifelhaftem klarem Verstoss gegen unsere Verfassung. Haben
die Politiker nicht auf die Verfassung geschworen ? Sie haben
die offenbar niemals gelesen....
Was sich da darstellt, ist das ergebnis 3.entwicklungen.

Die arbeit erfahrener, kompetenter beamte wurden zunehmend durch
"parteigänger" ersetzt.
Die politik hat es soweit gebracht, das sie nur noch von lochflickerei
zu lochflickerei hastet. Mit immer kürzer werdender dichtigkeitdauer
ihrer flickerei.
Anstelle von parteienzugehörigkeit sollten die wähler gleich den
lobbyverein wählen dürfen. Wäre ehrlicher.

Ich habe mir mal vor der letzten wahl das programm der F.D.P.
angeschaut. Danach müßte man diese partei sofort wählen!!
Schaut man sich jedoch mal die matadore dieser partei an, wird mir nur
noch übel. Wenn ich dann erfahre, wie diese partei ihre clientel
bedient, dann kann ich garnicht so schnell essen wie ich kotzen muß.

Das exemplarisch auch für die anderen parteien.
--
mfg horst-dieter
 
"Michael Dunin v. Przychowski" <MDvP@gmx.de> schrieb:

[...]

Nein, derjenige der in der EU ein Gerät in Verkehr bringt, bestätigt
durch das Anbringen der Kennzeichnung, daß er eine CE-Erklärung
ausgestellt hat, auf der vermerkt ist mit welchen _Richtlinien_ das
Die positive Wirkung des CE-Zeichens liegt m.E. darin, daß manche
"Inverkehrbringer" doch Skrupel haben, das CE-Zeichen anzubringen,
ohne sich tatsächlich um die Konformität gekümmert zu haben. Nicht
alle, aber doch mehr als seinerzeit, als es noch die
Amtsblattverfügung einzuhalten gielt. Das wußten viele nicht einmal.
Insofern ist das CE-Zeichen wahrscheinlich doch in einem gewissen Maße
nützlich.

Gerät konform ist. Zusätzlich muß er eine technische Dokumentation
erstellt haben, aus der die Konformität hervorgeht. Der Beweis der
Konformität kann u.a. durch das Anführen von _Normen_ erfolgen.
Allerdings sind in vielen Normen Messungen vorgeschrieben, d.h. es
aber beides (Dokumentation, Messung) nicht bei EMV, solange man
harmonisierte Normen anwendet.

Servus

Oliver
--
Oliver Betz, Muenchen
 
Oliver Betz wrote:

Die positive Wirkung des CE-Zeichens liegt m.E. darin, daß manche
"Inverkehrbringer" doch Skrupel haben, das CE-Zeichen anzubringen,
ohne sich tatsächlich um die Konformität gekümmert zu haben.
Hängt davon ab wer es ist. Ein Fernost-Hersteller der an einen
unabhängigen Importeur liefert ist nicht betroffen und sagt bestenfalls
"Sagen Sie uns wie das Zeichen aussieht und wir drucken es auf". Die
Bedeutung des CE-Zeichens ist dann eher CE=Chinese-Export. Der kleine
Importeur als eigentlicher Inverkehrbringer freut sich, daß das Zeichen
schon drauf ist, interpretiert CE=Confusion_Everywhere und ist bei
Problemen genauso schnell aus dem Handelsregister verschwunden wie er
aufgetaucht ist.
Bei einem Hersteller mit Sitz in der EU ist das natürlich anders. Denn
dann ist er selber Inverkehrbringer und hat bei Problemen grade zu
stehen.

Insofern ist das CE-Zeichen wahrscheinlich doch in einem gewissen Maße
nützlich.
Nützlicher als die Kennzeichnung ist IMHO das dahinter stehende
harmonisierte System. Es gelten schließlich, wie vorher auch, in jedem
Land die nationalen Gesetze. Nur müssen nun die Richtlinien in einer
Übergangsfrist in nationale Gesetze übernommen werden, wobei die
Richtlinie explizit die Höchstforderung darstellt. Die Mitgliedsländer
dürfen die Forderungen abschwächen, z.B. um eigene Industrien zu
schützen oder klimatischen Verhältnissen Rechnung zu tragen, aber Sie
dürfen Sie nicht verschärfen. Dadurch erfüllt derjenige
Inverkehrbringer, der sich an die Richtlinie hält, grundsätzlich alle
nationalen Gesetze und kann sein Gerät in der ganzen EU vertreiben.

Die Gesetzgeber in .de verpennen ja regelmäßig die Übergangsfristen,
zahlen dann erst Strafe und meißeln dann auf die Schnelle den
deutschsprachigen Richtlinientext in ein Gesetz, so daß es hier
eigentliche keine nationalen Abweichungen gibt.

aber beides (Dokumentation, Messung) nicht bei EMV, solange man
harmonisierte Normen anwendet.
Kommt auf das Gerät an. In sicherheitskritischen Bereichen, zB.
Medizingeräte oder explosionsgefährdeter Bereich, gelten andere
Vorschriften und Prüfbedinungen als z.B. im Industriebereich, auch für
die EMV.

Die üblichen EMV-Normen fordern aber keine Prüfung, sondern geben nur
Grenzwerte vor. Es wäre ja auch unsinnig eine teure Prüfung der
HF-Abstrahlung bei einem Gerät vorzunehmen das per Design keine HF
erzeugen kann. Der Inverkehrbringer muß aber trotzdem jederzeit
glaubhaft und nachvollziehbar begründen können, warum er auf eine
Prüfung verzichtet hat.

Michael
 
Hallo,

RA Dr.M.Michael König schrieb:
[...]
Sie glauben doch nicht wirklich im Ernst, daß sich der Erschaffer
dieser CE-Bapperl-Norm wirklich qualifizierte Gedanken gemacht hat?
[weitere interssante Außerungen bezüglich der EU]

Full ACK!
 
Oliver Betz <OBetz@despammed.com> schrieb:

Die positive Wirkung des CE-Zeichens liegt m.E. darin, daß manche
"Inverkehrbringer" doch Skrupel haben, das CE-Zeichen anzubringen,
ohne sich tatsächlich um die Konformität gekümmert zu haben.
Zumindest ließ sich nach Einführen der CE-Pflicht feststellen, daß die
Abstrahlung des mittleren Feld-, Wald- und Wiesen-PC um einiges besser
geworden ist. Man sah's den Gehäusen dann auch an: einigermaßen
HF-taugliche Kammkontakte an den Gehäusedeckeln, auch ein paar mehr
Ferritperlen etc. Zumindest kann ich heutzutage einigermaßen
problemlos den Afu-Empfänger neben meinem PC anschalten und höre etwas
mehr als nur Rauschen. (Ich lebe offenbar noch nicht im Gebiet der
PLC-Feldversuche...) Als ich mal irgendwann den uralten 386/16
eingeschaltet habe: Pfeifen, Prasseln, Brummen. Keineswegs nur auf
16 MHz oder einer Vielfachen davon...
--
Jörg Wunsch

"Verwende Perl. Shell will man können, dann aber nicht verwenden."
Kristian Köhntopp, de.comp.os.unix.misc
 
Jorgen Lund-Nielsen <jorgen.lund-nielsen@xxxxxxdesy.de> schrieb im Beitrag <4030B454.C4CB70A5@xxxxxxdesy.de>...

Z.B. Bleifreies Löten... (SCNR) Jorgen
Auch das ist 100% sinnvoll.

Und zwar weil die Japaner damals (2001 ?) bereits beschlossen
hatten, ab (2005 ?) nur noch bleifrei produzieren zu duerfen
und nur noch bleifrei importieren zu duerfen.

Natuerlich kannst du dich als weltfremder ewiggestriger auf
deine Insel Europa zurueckziehen, deine Produkte nur noch hier
verkaufen, den japanischen Markt wegflutschen lassen, im
Arbeitgeberlager ueber den unglaublichen Vorteil von 0.01%
gesparten Gestehungskosten deiner Produkte jubeln die deinen
Profit um unsaegliche 0.01% steigern, und dann doch versuchen
die teurer als Importware auf dem heimischen Markt loszuschlagen,
aber nach wenigen Jahren haettest du merken muessen, das die
Zeit dich ueberholt hat.

Solche ewiggestigen gibt es zwar reichlich, auch in dutzenden
andere Branchen, aber es gibt keinen Grund auf sie zu hoeren,
denn sie sind dumm, strohdoof, lernrenitent. Die plappern nur
immer dieselbe Leier. Haben eben auch da nie dazugelernt, das
das Geseiere den Leuten schon aus den Ohren raushaengt.

Daher war die Entscheidung, auch hier alles auf bleifrei
umzustellen, zu 100% richtig. Besonders fuer die Produzenten von
Rohwaren (Chips, Anlagen). Auch interessant, weil wir mal merken,
das es besser ist, ohne daemliche Pseudo-Patente auszukommen,
die in den U.S.A. die bleifrei Entwicklung extrem bremsen.

Wer meint, in ganz spezifischen Anwendungsfaellen auf Antrag des
Abnehmers noch Blei verwenden zu muessen, kann das ja tun.
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.



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MaWin schrieb:
RA Dr.M.Michael König <nospam@drkoenig.de> schrieb im Beitrag <dlrq205hk9kfd5i54fgb5o59q7aia6eudi@4ax.com>...

Gerade dieses CE-Bapperl zeigt überdeutlich den Wert dieser (aller)
EU-Reglementierungen ...

Praktisch und pragmatsch ?

Die EU macht derzeit in Europa die vernuenftigsten Vorschriften,
Z.B. Bleifreies Löten...

(SCNR)

Jorgen
 

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