CE und EMV Prüfung

Hallo,

Matthias Karl wrote:

Also danke erstmal für die Antworten.
Bitte sehr

Man erkennt, dass zu diesem Thema jede Menge Unklarheit
herscht und auf 10 Leute 10 unterschiedliche Meinungen
kommen. Gibt es wirklich keine verbindliche, gesetzliche
Regelung?
Wie ich vorher schon geschrieben habe, sind die Regelungen
verbindlich.
Das CE-Kennzeichen ist die Konformität mit europäischem
Recht. Dies wird halt in Verordungen geregelt.
Welche Normen Du nehmen musst steht da nicht drin.
Die musst Du Dir selber zusammensuchen.

Jedes akkreditierte Prüflabor kann Die unter normalen
Umständen sagen, welche Normen relevant sind.

Ich habe ein .pdf-File auf dem sind ein paar Labore aufgeführt.
Wenn Du möchtest maile ich Dir diese Datei zu.
Ebenfalls kann ich Dir ein paar Links zu den Verordnungen schicken.

Gruß Matthias
Gruß Andre

PS: Das Thema ist beliebig kompliziert. Du solltest etwas Zeit dafür
mitbringen. Mir ging es am anfang genauso wie Dir.
 
Hallo,

Martin Lenz wrote:

[..]
Ich habe hier ein steckernetsteil mit CE aufdruck für ein älteres
händy. Dieses netzteil verseucht regelrecht die "umgebung".
Rundfunkempfang mit zimmerantenne ist unmöglich.

Die Prüfung auf Emissionen wird AFAIK nur im Frequenzbereich ab 80MHz
durchgeführt. Was sich darunter abspielt, ist dem Gesetzgeber egal.
Wenn das Netzteil zufällig auf 10.7MHz abstrahlt, verstopft es den
UKW-ZF-Verstärker. Das ist aber ganz legal. Ich hab mal einen uC mit
dem 8052 und 11.0592MHz gebaut, der stopfte das UKW-Radio daneben auch
voll zu.

Ich weis die grenze jetzt auch nicht, nur das unter 9kHz nix reguliert
ist, aber unter 80MHz gibt es soviele Funkdienste (Behörden, Amateur,
Fernsehen, div. Hörfunk uvm.). Ich kann mir nicht vorstellen, daß die
Grenze so hoch oben liegt.
Liegt sie auch nicht. Lt. DIN EN 55022 (für Geräte der Informationstechnik)
beginnt die Messung der leitungsgeführten Störgröße bei 150kHz !!
und die gestrahlte Störgröße bei 30Mhz.

Gruß
Andre
 
Hallo,

Michael Redmann wrote:

Winfried Buechsenschuetz schrieb:
Die Prüfung auf Emissionen wird AFAIK nur im Frequenzbereich ab 80MHz
durchgeführt. Was sich darunter abspielt, ist dem Gesetzgeber egal.

Leider flasch! Leitungsgebundene Störausstrahlung nach EN 61000-6-4 wird
von 150 kHz bis 30 MHz gemessen. Haben gerade solche Tests hinter und
gebracht.
Damit keine Verwirrung durch mein anderes Posting
entsteht.
Die EN61000-6-4 ist die Fachgrundnorm auf die
sich die EN 55022 beruft..

Gruß
Andre
 
Matthias Karl schrieb:

werde ich nicht ganz schlau daraus, was nun
nötig ist um ein Gerät (etwa, wie ein Tisch-
Multimeter) CE zu kennzeichnen.
Mit dem CE-Stempel "unterschreibst" du daß du alle für dein Produkt
relevanten Europäischen Vorschriften kennst und berücksichtigt hast.
In der zugehörigen Konformitätserklärung listest du die in Frage
kommenden Vorschriften auf.
Du mußtest aber schon immer die entsprechenden für den Raum des
Inverkehrbringens gültigen Vorschriften berücksichtigen.
Die CE-Geschichte soll den innereuropäischen Warenverfehr durch
Harmonisierung der Vorschriften vereinfachen.

CE hat nicht nur mit Elektronik zu tun. Auch z.B. eine Fahrradballhupe
braucht ein CE-Zeichen wenn sie in Europa verkauft weden soll.

Ich gehe davon aus, dass man um eine grundlegende
Messung der Störaussendung und der
Störfestigkeit nicht herum kommt,
Die EMV-Thematik ist eventuell eine der Vorschriften die du
berücksichtigen mußt. Wenn dein beispielhaftes Multimeter ein analoges
wäre, bräuchtest du dir um notwendige Messungen wohl kaum Gedanken machen.
EMV ist ebenfalls nichts neues. Früher wachte da die bis an die Zähne
bewaffnete "Graue Post" drüber.

obwohl dazu keine direkte Aussage im Gesetz steht.
*Du* mußt als Hersteller wissen bzw. entscheiden ob eine Messung
notwendig ist. *Du* versicherst mit dem Anbringen des CE-Zeichens daß
das Produkt den Vorschriften entspricht. Ein Meßlabor kann dir diese
Verantwortung nicht abnehmen. Es kann dir allenfalls Gewissheit
verschaffen wenn du unsicher bist ob dein Produkt den Vorschriften gemäß
arbeitet.

Was ist gängige Praxis?
Sauber entwickeln und Stempel drauf...

Kann mir jemand ein preiswertes Prüflabor
empfehlen? (Oder ist Ausleih der Messtechnik günstiger.)
Mit der Meßtechnik wirst du nicht umgehen können bzw. du wirst die Daten
nicht interpretieren können.


Preiswertes EMV-Testequipment: Weller TCP Lötstation, Schütz in
Rappelschaltung, illegale 2 Meter Handfunke, möglichst altes Kofferadio.
(in Germaniumausführung auch als Werkstattthermometer zu verwenden)
Hardcoretester für ľC-Schaltungen: Elektrische Zündung aus einem Gasbrenner.

Gruß

Uwe, schon immer mit einem Bein im Knast
 
Rafael Deliano <Rafael_Deliano@t-online.de> wrote:

Echte EMV-Prüfung wird wegen Aufwand/Kosten von denen nur
sporadischst durchgeführt. Vermutlich schrauben sie die Schachteln
Ich schaetze mal die werden nur von der jeweiligen Konkurrenz
durchgefuehrt und auch nur dann wenn man selber sehr sicher ist eine
bluetenweisse Weste zu haben. :)

Olaf


--
D.i.e.s.S. (K.)
 
Ulrich Prinz <ulr.prinz@t-online.de> wrote:



umso sinnvoller kann es sein erstmal etwas auszuleihen damit dein
Schiff nicht im Labor komplett auf Grund laeuft.

Aus zuvor genanntem Grund halte ich das für unsinnig. Der Umgang mit
EMV-Messgeräten ist sehr kompliziert und verlangt imenses Fachwissen. Da
kannst Du auch gleich sagen: Handy reinlegen, anrufen und sehen ob die
Mimik abstürzt. Wenn nicht, dann EMV bestanden. Das kostet nix und gibt
einen ersten Überblick.
Naja, ich wuerde auch nicht die komplette EMV-Kammer ausleihen. Ich
habe aber mal so eine Kiste welche die 2000V Stoersignale erzeugt
ausgeliehen weil mein Geraet damit immer zum absturz zu bringen
war. Und wenn man eine Bedienungsanleitung lesen kann dann ist es
eigentlich kein Problem damit umzugehen.

Olaf


--
D.i.e.s.S. (K.)
 
Winfried Buechsenschuetz wrote:
Die Prüfung auf Emissionen wird AFAIK nur im Frequenzbereich ab 80MHz
durchgeführt. Was sich darunter abspielt, ist dem Gesetzgeber egal.
Für die gestrahlten Störgrößen trifft dies zu, nicht aber für die
leitungsgebundenen Störungen. Sofern also an einem Gerät Leitungen
ageschlossen werden können, so sind die entsprechenden Grenzwerte
einzuhalten. Leitungsgebundene Störungen sind aber auch wesentlich
einfacher zu messen, da keine Antennen und normgemäße Räumlichkeiten
zur korrekten Erfassung nötig sind. Ein Spekki von eBay reicht - BTDT.

Thomas.
 
Hallo,

Am 11.02.2004 09:50 schrieb Norbert Hitzel:

Ist unabdingbar Vorraussetzung zum messen, die richtigen Normen zu kennen.
In denen nette Ausführungen zu den Messbedingungen stehen, wie 10m
Freifeld oder Absorberkammer. Mache dich doch einfach mal schlau, was es
für Labore gibt und dann ruf einfach mal an, ich denke die meisten geben
dir auch telefonisch Auskunft, welche Normen für dein Gerät gelten
könnten. Zumindest das Labor in dem ich zeitweilig arbeite gibt dir da
gern Auskunft.

MfG

Stefan

--
Letzen Worte des Bergsteigerlehrlings: "Ach, so muß man die Knoten machen."
 
Hallo,

Am 11.02.2004 18:19 schrieb Uwe Bredemeier:
Mit dem CE-Stempel "unterschreibst" du daß du alle für dein Produkt
relevanten Europäischen Vorschriften kennst und berücksichtigt hast.
In der zugehörigen Konformitätserklärung listest du die in Frage
kommenden Vorschriften auf.
Hier mal eine kleine Anmerkung von einem RegTP Mitarbeiter auf
Nachfrage, schon formale Fehler in der CE-Erklärung, z.B. Aufführen von
veralteten Normen, kann zu einer Sperrung des Gerätes führen. Und wenn
die RegTP einen mal auf dem Kieker hat, dann sollte man besondere
Sorgfalt bei seinen Produkten walten lassen, zumindest die nächsten 5 Jahre.

MfG

Stefan

--
Letzen Worte des Bergsteigerlehrlings: "Ach, so muß man die Knoten machen."
 
Andre Krautschick <akrautschick@compuserve.de> wrote:

Matthias Karl wrote:

Hallo,

Hallo,

ich habe mich etwas mit dem EMV-Gesetz
und der CE-Kennzeichnung beschäftigt. Leider
werde ich nicht ganz schlau daraus, was nun
nötig ist um ein Gerät (etwa, wie ein Tisch-
Multimeter) CE zu kennzeichnen.

siehe unten

Ich gehe davon aus, dass man um eine grundlegende
Messung der Störaussendung und der
Störfestigkeit nicht herum kommt, obwohl
dazu keine direkte Aussage im Gesetz steht.
(als Nachweis)

Diese Aussagen sind duch Eurpäisches Recht vorgegeben.
Dort gibt es Verordungen zu diesen Themen.

Im Zweifelsfall ruf mal bei der RegTP an.
Die sollten Dir diese Verordungen nennen können.
(Habe ich bei uns in der Firma auch schon gemacht)

Was ist gängige Praxis?

Bei uns Normen und Verordnugen besorgen, Prüflabor
anrufen und messen lassen.

Du kannst die CE-Kennzeichnung (den Aufkleber bzw.
die Konformitätserklarung) ohne Messung abgeben.
Das passiert aber euf eigenes Risiko.
Die Prüfstelle nimmt dir dieses Risiko aber nicht ab. Sie erleichtert
ggf. nur das Gewissen.

Sollte Dein Gerät bei einer Kontrolle oder im laufenden
Betrieb Schwierigkeiten machen (Störaussendung o.ä., Saftey)
dann kannst Du für evtl. Schaden haftbar gemacht werden und bist
verpflichtet diese Probleme abzustellen.
Dies aber unabhängig davon, ob du einen Prüfbescheid hast oder nur
Aufkleber gekauft hast.

Die Prüfung weist lediglich nach, dass du bei der CE-Kennzeichnung
gewissenhaft vorgegangen bist und bewirkt, dass kein Verdacht auf
mutwillige Normverletzung aufkommt (und erleichtert ggf. die Abwehr
von Produkthaftungsansprüchen).
Das Prüfergebnis bzw. CE-Kennzeichen ist für die RegTP kein Grund, auf
eigene Messungen (und die Masssgeblichkeit ihrer Ergebnisse) zu
verzichten.

aha
--
Yogi Berra said, "In theory, theory and practice are the same, but in
practice they are different".
 
On Wed, 11 Feb 2004 12:35:17 +0100, Ulrich Prinz
<ulr.prinz@t-online.de> wrote:
Hier macht das u.A. die Fachhochschule. Für einen Drucker, bestehend aus
einem zugekauften Druckwerk und zwei eigenentwickelten Platinen im 19"
Einschub sollte das etwa 1500 EUR kosten. Erklärungen und
Verbesserungsratschläge inklusive.
Welche Fachhochschule?

Pieter Hoeben
http://www.hoeben.com
 
Norbert Hitzel wrote:

Ulrich Prinz schrieb in Nachricht ...


Nein, eine CE bedingt keine EMV!
(Bitte mal CE genau nachlesen oder die einschlägigen Veranstaltungen von
z.B. der IHK besuchen.)



Wer eine´Kenzeichnung "CE" auf einem Gerät oder Anlage anbringt, erklärt das
Gerät/Anlage mit allen für diese Gerät/Anlage zutreffenden EU-Richtlinien
als konform. Diese da sein können EMV-, Maschinen-,
es _können_ also EMV Messungen für die CE Erklärung herangezogen werden.

Niederspannungsrichtlinien, etc. Es muss eine Konformitätserklärung
(schriftlich) angelegt und unterschrieben werden, in welcher die hierfür
angewandten Normen ersichtlich sind.
Sobald ein Gerät elektrische und/oder elektronische Komponenten beinhaltet,
ist die EMV zu bewerten. Selbst mein Gaskochfeld (mit elektr. Zündung) wurde
diesem unterzogen.

Da steht bewerten. Bewerten heißt nicht, dass die EMV durchzuführen ist.
Wenn ich bewerte, dass eine EMV gewährleistet ist, dann ist das so und
ich unterschreibe das Blatt damit. Ein Meßprotokoll ist dafür nicht
anzufertigen.
Sonst stünde da:
Für eine CE Konformität ist eine EMV Prüfung nach Norm x und Norm y
durchzuführen und der CE Erklärung sind die Messprotokolle nach Blatt xy
anzufügen.

Tatsache ist ( O-Ton IHK), dass die Formulierungen zur CE eine EMV
implizieren möchten, richtig übersetzt, diese aber nicht vorschreiben.
Dies ist jedoch nur juristen-sprachlich geschulten Personen erkennbar.

Gruß,

Ulrich
 
Olaf Kaluza wrote:

Rafael Deliano <Rafael_Deliano@t-online.de> wrote:

Echte EMV-Prüfung wird wegen Aufwand/Kosten von denen nur
sporadischst durchgeführt. Vermutlich schrauben sie die Schachteln

Ich schaetze mal die werden nur von der jeweiligen Konkurrenz
durchgefuehrt und auch nur dann wenn man selber sehr sicher ist eine
bluetenweisse Weste zu haben. :)

Störungen bis zum Nachbarn rüber sind schon mit einiger Sendeleistung
verbunden. Der Messwagen kommt i.d.R. garnicht oder nur wenn wirklich
massive Störungen angesagt sind. Die sind nämlich viel zu beschäftigt um
D-Netzte und UMTS zu etablieren.
Abgesehen davon wird der Nachbar ersetinmal die Rechnung über den
Messwageneinsatz bekommen bis geklärt ist, ob das sendende Gerät
tatsächlich gegen die vermeintliche CE verstoßen hat. Dann kann er von
der Herstellerfirma die Einsatzkosten zurückklagen.... brrr da wird
einem schwindelig und kaum einer wirds versuchen.

Da eine EMV mit den nötigen Nachweisen schon für die eigenen Produkte
teuer genug ist, wird man sich kaum die Produkte der Konkurrenz unter
die Antenne legen. Sonst würde Mattel sich ja die ganzen Chinaimitate
ganz leicht vom Hals schaffen können und hätte dan halben Spielzeugmarkt
in der Hand.

Gruß,

Ulrich
 
Olaf Kaluza wrote:

Ulrich Prinz <ulr.prinz@t-online.de> wrote:



umso sinnvoller kann es sein erstmal etwas auszuleihen damit dein
Schiff nicht im Labor komplett auf Grund laeuft.

Aus zuvor genanntem Grund halte ich das für unsinnig. Der Umgang mit
EMV-Messgeräten ist sehr kompliziert und verlangt imenses Fachwissen. Da
kannst Du auch gleich sagen: Handy reinlegen, anrufen und sehen ob die
Mimik abstürzt. Wenn nicht, dann EMV bestanden. Das kostet nix und gibt
einen ersten Überblick.

Naja, ich wuerde auch nicht die komplette EMV-Kammer ausleihen. Ich
habe aber mal so eine Kiste welche die 2000V Stoersignale erzeugt
ausgeliehen weil mein Geraet damit immer zum absturz zu bringen
war. Und wenn man eine Bedienungsanleitung lesen kann dann ist es
eigentlich kein Problem damit umzugehen.

Olaf


Das ist jetzt aber was anderes.

Du mußt grundsätzlich unterscheiden zwischen der EM-Abstrahlung und der
EM-Einstrahlung.
Baust Du ein Gerät, dass wichtige Prozesse oder Maschinen steuert oder
Daten für Prozesser erfaßt, die finaziell immanent für einen Nutzer sein
können, oder medizinische Geräte, dann ist die EM-Einstrahlung sehr
wichtig.

Wir das Gerät aber in der Umgebung anderer Geräte betrieben, dann kann
die Abstrahlung wichtig sein.

Den Aufwand mit dem Einstrahlungstest kannst Du Dir also getrost sparen,
wenn es egal ist, dass das Gerät schon mal resettet.
Aber Du kannst Dir den EM-Abstrahlungstest eventuell nicht sparen, wenn
Dein Gerät andere resettet :)

Gruß,

Ulrich
 
Rafael Deliano <Rafael_Deliano@t-online.de> wrote in message news:<402A3A90.F12C7FF9@t-online.de>...

Das Fehlen des Papperls ist aber genau das was die zuständige Behörde
tatsächlich bei ihren stichprobenartigen Prüfungen bemängelt.
....weils erstmal das offensichtlichste ist.

Die Prüfung auf Emissionen wird AFAIK nur im Frequenzbereich ab 80MHz
durchgeführt. Was sich darunter abspielt, ist dem Gesetzgeber egal.
EMV-Vorschriften gibts seit den frühen 30er Jahren mit dem Zweck
Rundfunkempfang zu schützen ( wehe wer versucht einen Deutschen daran
zu hindern der Friedensrede des Führers am Volksempfänger zu lauschen ).
IIRC wurden die ersten Rundfunkgesetze bereits in den späten 20er
Jahren beschlossen. Da war aber glaub ich nur recht allgemein von
Störungen des Rundfunkempfangs die Rede. Damals war der Rundfunk
allerdings noch rein staatlich, ob diese Regelungen heute noch gelten
oder gelten können, weiß ich nicht.

Früher gab es eine Bestimmung, daß Rundfunkgeräte nur mit einer
gewissen Feldstärke die ZF abstrahlen durften.

Tatsächlich ist ein verstörter Nachbar der das Funkmeßwägelchen
kommen lässt wohl eine realere Bedrohung als die stichprobenartige
Prüfung der Behörde in Warenhäusern.
ACK.

Ein Kollege, der früher mal als Computerschrauber gearbeitet hat,
sagte mir, sein Ex-Brötchengeber habe eine große Rolle mit CE-Zeichen
gehabt, die hätten sie dann auf die fertigen PCs hinten drauf geklebt.
Bei der EMV-Prüfung einer unserer Anlagen gab es auch Probleme mit
Emissionen bei 133MHz - der Steuerrechner hatte natürlich ein
CE-Zeichen.

Winfried Büchsenschütz
 
Martin Lenz <m.lenz@kreuzgruber.com> wrote in message news:<402A4206.6937B532@kreuzgruber.com>...

Ich weis die grenze jetzt auch nicht, nur das unter 9kHz nix reguliert
ist, aber unter 80MHz gibt es soviele Funkdienste (Behörden, Amateur,
Fernsehen, div. Hörfunk uvm.). Ich kann mir nicht vorstellen, daß die
Grenze so hoch oben
Uups, kann sein, daß ich da was durcheinander warf. Die
Einstrahlfestigkeit wird aber definitiv erst ab 80MHz gemessen, bei
der Abstrahlung bin ich mir nicht sicher. Denke aber, daß es da
ähnlich ist.

Winfried Büchsenschütz
 
"Matthias Karl" <ma19____@gmx.de> wrote in message news:<c0dbde$r0p$04$1@news.t-online.com>...
Also danke erstmal für die Antworten.

Man erkennt, dass zu diesem Thema jede Menge Unklarheit
herscht und auf 10 Leute 10 unterschiedliche Meinungen
kommen. Gibt es wirklich keine verbindliche, gesetzliche
Regelung?
In vielen Bereichen leider nicht. Bei der CE-Überprüfung eines unserer
Geräte stellte sich raus, daß der Ableitwiderstand (zwischen Phase und
PE) nach der Niederspannungsrichtlinie zu groß war. Übeltäter war eine
am Netz hängende Motorendstufe, der Hersteller sagte uns, daß diese
der Maschinenrichtlinie entspreche und somit von seiner Seite aus
alles in Butter wäre...

Winfried Büchsenschütz
 
Rafael Deliano <Rafael_Deliano@t-online.de> wrote in message news:<402A4348.59DF8F54@t-online.de>...

Einhaltung von irgendwelchen Normen muß dem
Gericht nicht genügen. Es geht dann eher um Stand der
Technik, Sorgfaltspflicht, Gutachterstreit. Insofern retted
ein vergilbtes Edel-Papperl vom externen Prüflabor den
Hersteller dann nichtmehr.
Der 'Stand der Technik' manifestiert sich aber nach juristischer
Meinung häufig in den relevanten Normen und Lehrmeinungen. Ich bin mal
per Zufall auf ein Urteil gestoßen, wo einem beim Nageln Stahlsplitter
vom Nagel ins Auge geflogen sind. Der Hersteller kam davon, weil in
den Normen für Nägel nur von 'Stahl nach Wahl des Herstellers'
(sinngemäß) die Rede ist, aber nicht von Härte, Schlagfestigkeit usw.

Jedenfalls ist vor Gericht ein Prüfprotokoll vom Labor sicher
hilfreich.

Winfried Büchsenschütz
 
Ulrich Prinz <ulr.prinz@t-online.de> schrieb:

Abgesehen davon wird der Nachbar ersetinmal die Rechnung über den
Messwageneinsatz bekommen bis geklärt ist, ob das sendende Gerät
tatsächlich gegen die vermeintliche CE verstoßen hat.
Ich denke, hier irrst Du. Es steht Dir als normalem Bürger zu, die
RegTP zu Hilfe zu rufen, wenn Du den Verdacht auf Funkstörungen hegst.
Solange der begründet ist, mußt Du auch nicht befürchten, dafür eine
Rechnung präsentiert zu bekommen.

Die kosten werden teilweise staatlich getragen (Begründung: der Staat
hat ein Interesse an der Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung)
und zu einem anderen Teil kollektiv von denen, die elektromagnetische
Strahlung betriebsmäßig verursachen. Frag' mal den nächstbesten
Funkamateur, den Du kennst, nach dem Stichwort ,,EMV-Beitrag''. Die
sind mittlerweile höher als die sogenannten Frequenznutzungsbeiträge.

--
Jörg Wunsch

"Verwende Perl. Shell will man können, dann aber nicht verwenden."
Kristian Köhntopp, de.comp.os.unix.misc
 
Ulrich Prinz schrieb in Nachricht ...
Norbert Hitzel wrote:

Wer eine´Kenzeichnung "CE" auf einem Gerät oder Anlage anbringt, erklärt
das
Gerät/Anlage mit allen für diese Gerät/Anlage zutreffenden EU-Richtlinien
als konform. Diese da sein können EMV-, Maschinen-,

es _können_ also EMV Messungen für die CE Erklärung herangezogen werden.

Was sonst! Geht nur über Messungen.


Da steht bewerten. Bewerten heißt nicht, dass die EMV durchzuführen ist.

Schon das Bewerten ist eine EMV-Maßnahme. Aber es ist leider nur subjektiv.

Wenn ich bewerte, dass eine EMV gewährleistet ist, dann ist das so und
ich unterschreibe das Blatt damit. Ein Meßprotokoll ist dafür nicht
anzufertigen.
Kann man machen, aber man sollte sich da der Sache sehr sicher sein. Hierzu
gehört jahrelange EMV-Erfahrung, auch im Messen. Alles andere ist grob
fahrlässig und kann im ernstfall massive rechtliche folgen haben. Auch kenne
ich niemanden der EMV riechen, schmecken oder fühlen kann. Ein echter
Nachweis geht nur über eine Messung. Es sei denn es handelt sich um eine
einfache überschaubare Schaltung (z.B. Schalter mit Glühlampe). Aber bei
einem elektronischen Messgerät (wahrscheinlich mit Prozessor, auch noch
getaktet) ist eine Messung unabdingbar.

Sonst stünde da:
Für eine CE Konformität ist eine EMV Prüfung nach Norm x und Norm y
durchzuführen und der CE Erklärung sind die Messprotokolle nach Blatt xy
anzufügen.

Das Gesetz geht hier nicht ins Detail, aber der Richter der darüber urteilt,
wenn es zur Haftung kommt. Denn der Invehrkehrbringer haftet, erst recht
wenn sein Nachweis Lücken (fehlende Messungen) hat und nur auf Vermutungen
basiert.

Stellt euch ein Auto vor bei dem der Händler sagt ich vermute das es fährt.
Was wenn nicht? Behaltet Ihr das Auto oder stellt ihr Forderungen an den
Händler (Invehrkehrbringer).

Tatsache ist ( O-Ton IHK), dass die Formulierungen zur CE eine EMV
implizieren möchten, richtig übersetzt, diese aber nicht vorschreiben.
Dies ist jedoch nur juristen-sprachlich geschulten Personen erkennbar.

EMV (=Elektromagnetische Verträglichkeit) ist vorgeschrieben. Siehe
EMV-Gesetzt von 1998. Gesetze sind bindend. Hier geht es aber um die
Messungen zum Nachweis der EMV.

Gruß
Norbert
 

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