CE und EMV Prüfung

M

Matthias Karl

Guest
Hallo,

ich habe mich etwas mit dem EMV-Gesetz
und der CE-Kennzeichnung beschäftigt. Leider
werde ich nicht ganz schlau daraus, was nun
nötig ist um ein Gerät (etwa, wie ein Tisch-
Multimeter) CE zu kennzeichnen.

Ich gehe davon aus, dass man um eine grundlegende
Messung der Störaussendung und der
Störfestigkeit nicht herum kommt, obwohl
dazu keine direkte Aussage im Gesetz steht.
(als Nachweis)

Was ist gängige Praxis?

Kann mir jemand ein preiswertes Prüflabor
empfehlen? (Oder ist Ausleih der Messtechnik günstiger.)

Danke vorab
Matthias
 
Matthias Karl <ma19____@gmx.de> wrote:

werde ich nicht ganz schlau daraus, was nun
nötig ist um ein Gerät (etwa, wie ein Tisch-
Multimeter) CE zu kennzeichnen.
Ein Aufkleber koennte schon reichen. :-]


Ich gehe davon aus, dass man um eine grundlegende
Messung der Störaussendung und der
Störfestigkeit nicht herum kommt, obwohl
dazu keine direkte Aussage im Gesetz steht.
(als Nachweis)
Das haengt von deinem Mut zum Risiko ab. Du brauchst den ganzen
Klimbim im Prinzip nur damit du etwas auf den Tisch legen kannst wenn
dich einer vor Gericht zerrt.
Wenn du fuenf Millionen Handys verkaufen willst dann wuerde ich nicht
drauf verzichten. Baust du nur 10 Geraete welche einen NE555 im
Metallgehaeuse enthalten taet ich nur den Aufkleber drauf.

Kann mir jemand ein preiswertes Prüflabor
empfehlen? (Oder ist Ausleih der Messtechnik günstiger.)
Auf dem Mond oder Mars?


Je komplizierter dein Produkt ist und umso weniger Erfahrung du hast
umso sinnvoller kann es sein erstmal etwas auszuleihen damit dein
Schiff nicht im Labor komplett auf Grund laeuft.

Olaf




--
D.i.e.s.S. (K.)
 
Das mit dem Aufkleber stimmt schon, wird in der Praxis auch wohl sehr
häufig betrieben, und wird auch sehr oft bemängelt.
Hoffe dir ist bekannt das den CE-Aufkleber aber nicht jeder anbringen
darf. Man weiss ja nie wer hier was postet (hobbybastler). Gehe aber
nicht davon aus, wollt ich nur gesagt haben.
Zu bedenken ist aber:
Selbst bei kleinen Stückzahlen, wenn das Gerät in Flammen aufgeht bist
du dran, also abwägen.

Im Gesetz steht:
Wenn gegen die Herstellererklärung( anbringen der CE-Kennzeichnung bzw.
Konformitätserklärung ) verstossen wird:
-> Einziehen betroffener Produkte
-> Geldstrafen
-> Gefängnisstrafen( bisher ist mir da allerdings kein Fall bekannt)

Also erst mal Normen checken, ob da was vorhanden ist. Bzw.
Einzelrichtlinen(z.B. MEdizintechnik), denn da ist eine Prüfung streng
vorgeschrieben.

Labors sind immer teuer, also wie bereits gesagt wurde:
Selber testen was geht.... und dann hoffen das im Labor alles gutgeht

MfG Sebastian
--
 
Sebastian Röhrer wrote:
Das mit dem Aufkleber stimmt schon, wird in der Praxis auch wohl sehr
häufig betrieben, und wird auch sehr oft bemängelt.
Hoffe dir ist bekannt das den CE-Aufkleber aber nicht jeder anbringen
darf. Man weiss ja nie wer hier was postet (hobbybastler). Gehe aber
nicht davon aus, wollt ich nur gesagt haben.
Zu bedenken ist aber:
Selbst bei kleinen Stückzahlen, wenn das Gerät in Flammen aufgeht bist
du dran, also abwägen.
Wenn der aufkleber bzw stempelaufdruck verbrennt, ist dir nichts
nachzuweisen.


Im Gesetz steht:
Wenn gegen die Herstellererklärung( anbringen der CE-Kennzeichnung bzw.
Konformitätserklärung ) verstossen wird:
-> Einziehen betroffener Produkte
-> Geldstrafen
-> Gefängnisstrafen( bisher ist mir da allerdings kein Fall bekannt)
Ich habe hier ein steckernetsteil mit CE aufdruck für ein älteres händy.
Dieses netzteil verseucht regelrecht die "umgebung". Rundfunkempfang mit
zimmerantenne ist unmöglich.
Danach müßte der hersteller lebenslang gefängnis mit anschließender
sicherheitsaufbewahrung erhalten.
Habe aber noch nie gehört, das hersteller empfindliche strafen bekommen
haben :-(
--
mfg horst-dieter
 
Matthias Karl wrote:

Hallo,

ich habe mich etwas mit dem EMV-Gesetz
und der CE-Kennzeichnung beschäftigt. Leider
werde ich nicht ganz schlau daraus, was nun
nötig ist um ein Gerät (etwa, wie ein Tisch-
Multimeter) CE zu kennzeichnen.
siehe unten

Ich gehe davon aus, dass man um eine grundlegende
Messung der Störaussendung und der
Störfestigkeit nicht herum kommt, obwohl
dazu keine direkte Aussage im Gesetz steht.
(als Nachweis)
Diese Aussagen sind duch Eurpäisches Recht vorgegeben.
Dort gibt es Verordungen zu diesen Themen.

Im Zweifelsfall ruf mal bei der RegTP an.
Die sollten Dir diese Verordungen nennen können.
(Habe ich bei uns in der Firma auch schon gemacht)

Was ist gängige Praxis?
Bei uns Normen und Verordnugen besorgen, Prüflabor
anrufen und messen lassen.

Du kannst die CE-Kennzeichnung (den Aufkleber bzw.
die Konformitätserklarung) ohne Messung abgeben.
Das passiert aber euf eigenes Risiko.
Sollte Dein Gerät bei einer Kontrolle oder im laufenden
Betrieb Schwierigkeiten machen (Störaussendung o.ä., Saftey)
dann kannst Du für evtl. Schaden haftbar gemacht werden und bist
verpflichtet diese Probleme abzustellen.

Kann mir jemand ein preiswertes Prüflabor
empfehlen? (Oder ist Ausleih der Messtechnik günstiger.)
Ich denke mal es gibt in dem Bereich kein preiswertes Prüflabor.
Die Kosten immer ein bis ein paar Kilo-Euro.
Für eine Übericht reicht es aus Google zu befragen.
Wenn Du diese Messungen selber machen möchtest musst Du die Normen
kennen. (Es sind ein paar und diese sind schon mal schwer zu lesen)
Ebenso sollte Dir klar sein das Du Prüfberichte anfertigen musst.

Danke vorab
Matthias
Bitte,
ich hoffe geholfen zu haben

Gruß
Andre
 
Andre Krautschick schrieb in Nachricht ...
Matthias Karl wrote:

Hallo,

endlich mal jemand der eine vernünftige Aussage macht. Alle anderen haben ja
schon zur vorsätzlichen Fahrlässigkeit aufgerufen.

Bei uns Normen und Verordnugen besorgen, Prüflabor
anrufen und messen lassen.

Gibt es bei VDE-Verlag oder Beuth-Verlag. Leider nicht gerade preiswert.

Kann mir jemand ein preiswertes Prüflabor
empfehlen? (Oder ist Ausleih der Messtechnik günstiger.)

Ausleihen der Geräte ist auch nicht unbedingt billiger (z.B. bei Livingston
in Darmstadt). Man muß aber die richtigen Geräte kennen und die sind sind
nicht einfach zu bedienen. Handbücher so dick wie Ordner. Ein Messempfänger
ist kein Multimeter sondern ein sehr teueres Spezialgerät (ab mehreren
10-tausend Euro, fast 6-stellig). Und eine Menge Zubehör notwendig.

Wenn Du diese Messungen selber machen möchtest musst Du die Normen
kennen. (Es sind ein paar und diese sind schon mal schwer zu lesen)
Ebenso sollte Dir klar sein das Du Prüfberichte anfertigen musst.

Ist unabdingbar Vorraussetzung zum messen, die richtigen Normen zu kennen.

Gruß
Norbert
 
Olaf Kaluza wrote:

Matthias Karl <ma19____@gmx.de> wrote:

werde ich nicht ganz schlau daraus, was nun
nötig ist um ein Gerät (etwa, wie ein Tisch-
Multimeter) CE zu kennzeichnen.

Ein Aufkleber koennte schon reichen. :-]

Zumal eine CE Konformitätserklärung eine Erklärung ist. Du erklärst
damit, dass Du nach bestem Wissen und Gewissen die CE Norm einhälst. Wie
gut Dein Wissen und wie dehnbar Dein Gewissen ist, hängt nun von Dir ab.
Jedenfalls brauchst Du für eine CE keine EMV.
Ich gehe davon aus, dass man um eine grundlegende
Messung der Störaussendung und der
Störfestigkeit nicht herum kommt, obwohl
dazu keine direkte Aussage im Gesetz steht.
(als Nachweis)

Das haengt von deinem Mut zum Risiko ab. Du brauchst den ganzen
Klimbim im Prinzip nur damit du etwas auf den Tisch legen kannst wenn
dich einer vor Gericht zerrt.
Wenn du fuenf Millionen Handys verkaufen willst dann wuerde ich nicht
drauf verzichten. Baust du nur 10 Geraete welche einen NE555 im
Metallgehaeuse enthalten taet ich nur den Aufkleber drauf.

So isses.

Kann mir jemand ein preiswertes Prüflabor
empfehlen? (Oder ist Ausleih der Messtechnik günstiger.)

Hier macht das u.A. die Fachhochschule. Für einen Drucker, bestehend aus
einem zugekauften Druckwerk und zwei eigenentwickelten Platinen im 19"
Einschub sollte das etwa 1500 EUR kosten. Erklärungen und
Verbesserungsratschläge inklusive.

Je komplizierter dein Produkt ist und umso weniger Erfahrung du hast
umso sinnvoller kann es sein erstmal etwas auszuleihen damit dein
Schiff nicht im Labor komplett auf Grund laeuft.

Aus zuvor genanntem Grund halte ich das für unsinnig. Der Umgang mit
EMV-Messgeräten ist sehr kompliziert und verlangt imenses Fachwissen. Da
kannst Du auch gleich sagen: Handy reinlegen, anrufen und sehen ob die
Mimik abstürzt. Wenn nicht, dann EMV bestanden. Das kostet nix und gibt
einen ersten Überblick.

Die ersten EMV-Messversuche würde ich in einem Labor oder einer
FH/TH/UNI machen. Die bieten das an um ihr Equipment zu finanzieren.
Damit trifft man Leute die von dem was da zu machen ist Ahnung haben und
einem mit diversen Verbesserungen in Bezug auf Layout oder Gehäusedesign
zur Seite stehen können.
Wenn man dann weiß was zu machen ist, kann man zur Kostensenkung das
Equipment ausleihen und selber messen. Wann das günstiger ist, muss
jeder selber ausrechnen, denn es ist nicht nur die Zeit, die das Messen
kostet, sondern auch die Einarbeitungszeit einzurechnen.

Gruß,

Ulrich
 
ich habe mich ... beschäftigt.
Mit dem Ziel ein Gerät auf den Markt zu bringen ?

Was ist gängige Praxis?
Da gehen die Meinungen auseinander. Man kann
diese newsgroup aber unter "Papperl"
"CE-Prüfung" usw. googlen.

Kann mir jemand ein preiswertes Prüflabor
empfehlen?
Die Kosten wurden ja schon genannt. Sie sind
durchaus fair, da ja der Meßgerätepark und das
Personal bezahlt sein muß.
Labor in räumlicher Nähe ist zwar angenehm, aber
langfristig wird ein guteingeführter Laden wie
Rasek oder Mikes ( bezogen auf Bayern ) das
Erfahrung hat und auch exotische Prüfungen
machen kann günstiger sein.
Das Personal dort wird einen auch beraten wie
man ein vorhandenes Gerät passend doktert.
Letztlich muß sich aber der Entwickler selber
mit der Problematik anfreunden. Wenn das Gerät
fertig ist, ists zu spät sich um EMV usw.
nachträglich zu kümmern.

(Oder ist Ausleih der Messtechnik günstiger.)
Da ist es sinnvoller und preiswerter sich
Geräte bei ebay zu beschaffen.

MfG JRD
 
horst-d.winzler wrote:

Sebastian Röhrer wrote:

Das mit dem Aufkleber stimmt schon, wird in der Praxis auch wohl sehr
häufig betrieben, und wird auch sehr oft bemängelt.
Hoffe dir ist bekannt das den CE-Aufkleber aber nicht jeder anbringen
darf. Man weiss ja nie wer hier was postet (hobbybastler). Gehe aber
nicht davon aus, wollt ich nur gesagt haben.
Zu bedenken ist aber:
Selbst bei kleinen Stückzahlen, wenn das Gerät in Flammen aufgeht bist
du dran, also abwägen.


Wenn der aufkleber bzw stempelaufdruck verbrennt, ist dir nichts
nachzuweisen.

So kann man es auch sehen :) Aufkleber über das schwächste Bauteil kleben?
[...]

Ich habe hier ein steckernetsteil mit CE aufdruck für ein älteres händy.
Dieses netzteil verseucht regelrecht die "umgebung". Rundfunkempfang mit
zimmerantenne ist unmöglich.
Danach müßte der hersteller lebenslang gefängnis mit anschließender
sicherheitsaufbewahrung erhalten.
Habe aber noch nie gehört, das hersteller empfindliche strafen bekommen
haben :-(
Nein, eine CE bedingt keine EMV!
(Bitte mal CE genau nachlesen oder die einschlägigen Veranstaltungen von
z.B. der IHK besuchen.)

Gruß,

Ulrich
 
Ich habe hier ein steckernetsteil mit CE aufdruck für ein älteres händy.
Dieses netzteil verseucht regelrecht die "umgebung". Rundfunkempfang mit
zimmerantenne ist unmöglich.
Danach müßte der hersteller lebenslang gefängnis mit anschließender
sicherheitsaufbewahrung erhalten.
Habe aber noch nie gehört, das hersteller empfindliche strafen bekommen
haben :-(
.... Wo kein Kläger, da kein Richter...

Martin
 
Ulrich Prinz schrieb in Nachricht ...

Nein, eine CE bedingt keine EMV!
(Bitte mal CE genau nachlesen oder die einschlägigen Veranstaltungen von
z.B. der IHK besuchen.)

Wer eine´Kenzeichnung "CE" auf einem Gerät oder Anlage anbringt, erklärt das
Gerät/Anlage mit allen für diese Gerät/Anlage zutreffenden EU-Richtlinien
als konform. Diese da sein können EMV-, Maschinen-,
Niederspannungsrichtlinien, etc. Es muss eine Konformitätserklärung
(schriftlich) angelegt und unterschrieben werden, in welcher die hierfür
angewandten Normen ersichtlich sind.
Sobald ein Gerät elektrische und/oder elektronische Komponenten beinhaltet,
ist die EMV zu bewerten. Selbst mein Gaskochfeld (mit elektr. Zündung) wurde
diesem unterzogen.

Gruß
Norbert
 
"horst-d.winzler" <horst.d.winzler@web.de> wrote in message news:<c0cd13$vl7$00$1@news.t-online.com>...

Wenn der aufkleber bzw stempelaufdruck verbrennt, ist dir nichts
nachzuweisen.
Unsinn. Definitiv dürfen nur noch Geräte in Verkehr gebracht werden,
die den einschlägigen EU-Regelungen entsprechen. Ob und wer da einen
Aufkleber draufpappt oder nicht, ist egal.

Ich habe hier ein steckernetsteil mit CE aufdruck für ein älteres händy.
Dieses netzteil verseucht regelrecht die "umgebung". Rundfunkempfang mit
zimmerantenne ist unmöglich.
Die Prüfung auf Emissionen wird AFAIK nur im Frequenzbereich ab 80MHz
durchgeführt. Was sich darunter abspielt, ist dem Gesetzgeber egal.
Wenn das Netzteil zufällig auf 10.7MHz abstrahlt, verstopft es den
UKW-ZF-Verstärker. Das ist aber ganz legal. Ich hab mal einen uC mit
dem 8052 und 11.0592MHz gebaut, der stopfte das UKW-Radio daneben auch
voll zu.

Winfried Büchsenschütz
 
"Matthias Karl" <ma19____@gmx.de> wrote in message news:<c0b5qi$qvm$03$2@news.t-online.com>...

Ich gehe davon aus, dass man um eine grundlegende
Messung der Störaussendung und der
Störfestigkeit nicht herum kommt, obwohl
dazu keine direkte Aussage im Gesetz steht.
(als Nachweis)
Wie Du die Konformität mit CE-Regelungen herstellst bzw. den Nachweis
derselben erbringst, ist dem Gesetzgeber auch wurscht. Im Gesetz wird
AFAIK nur auf div. EU-Normen Bezug genommen. Die sind teilweise aber
noch wesentlich verwirrender als das Gesetz selbst.

Kann mir jemand ein preiswertes Prüflabor
empfehlen?
Widerspruch in sich. (Zertifizierte) Prüflabore sind nicht preiswert.

(Oder ist Ausleih der Messtechnik günstiger.)
Wenn Du Deine Hütte selbst in einen Freifeld-Meßraum umbauen kannst,
oder einen (ungenutzten) Fußballplatz auf dem Grundstück hast, ja.

Winfried Büchsenschütz
 
"Matthias Karl" <ma19____@gmx.de> wrote in message news:<c0b5qi$qvm$03$2@news.t-online.com>...

Kann mir jemand ein preiswertes Prüflabor
empfehlen? (Oder ist Ausleih der Messtechnik günstiger.)
Beim einzigen EMV-Test, den ich bisher mitgemacht habe (bei Rasek,
sehr kompetente Leute) wurde erst mal ein 'Vortest' gemacht, d.h. mit
einer (nicht ganz) Nahfeldsonde wurde erstmal gekuckt, in welchen
Bereichen überhaupt Emissionen auftraten, und die Abstrahlung über das
Netzkabel wurde überprüft. Wenn bei diesen relativ einfachen Tests
nicht viel (an Störungen) rauskommt, ist das schon die halbe Miete.

Winfried Büchsenschütz
 
Also danke erstmal für die Antworten.

Man erkennt, dass zu diesem Thema jede Menge Unklarheit
herscht und auf 10 Leute 10 unterschiedliche Meinungen
kommen. Gibt es wirklich keine verbindliche, gesetzliche
Regelung?

Gruß Matthias
 
Ob und wer da einen Aufkleber draufpappt oder nicht, ist egal.
Das Fehlen des Papperls ist aber genau das was die zuständige Behörde
tatsächlich bei ihren stichprobenartigen Prüfungen bemängelt.
Echte EMV-Prüfung wird wegen Aufwand/Kosten von denen nur
sporadischst durchgeführt. Vermutlich schrauben sie die Schachteln
auf und abhängig vom verheerenden optischen Eindruck machen sie sich
dann ans Messen wenn "Erfolg" fast sicher ist.

Die Prüfung auf Emissionen wird AFAIK nur im Frequenzbereich ab 80MHz
durchgeführt. Was sich darunter abspielt, ist dem Gesetzgeber egal.
EMV-Vorschriften gibts seit den frühen 30er Jahren mit dem Zweck
Rundfunkempfang zu schützen ( wehe wer versucht einen Deutschen daran
zu hindern der Friedensrede des Führers am Volksempfänger zu lauschen ).
Tatsächlich ist ein verstörter Nachbar der das Funkmeßwägelchen
kommen lässt wohl eine realere Bedrohung als die stichprobenartige
Prüfung der Behörde in Warenhäusern.

MfG JRD
 
Winfried Buechsenschuetz schrieb:
"horst-d.winzler" <horst.d.winzler@web.de> wrote in message news:<c0cd13$vl7$00$1@news.t-online.com>...

Wenn der aufkleber bzw stempelaufdruck verbrennt, ist dir nichts
nachzuweisen.

Unsinn. Definitiv dürfen nur noch Geräte in Verkehr gebracht werden,
die den einschlägigen EU-Regelungen entsprechen. Ob und wer da einen
Aufkleber draufpappt oder nicht, ist egal.

Ich habe hier ein steckernetsteil mit CE aufdruck für ein älteres händy.
Dieses netzteil verseucht regelrecht die "umgebung". Rundfunkempfang mit
zimmerantenne ist unmöglich.

Die Prüfung auf Emissionen wird AFAIK nur im Frequenzbereich ab 80MHz
durchgeführt. Was sich darunter abspielt, ist dem Gesetzgeber egal.
Wenn das Netzteil zufällig auf 10.7MHz abstrahlt, verstopft es den
UKW-ZF-Verstärker. Das ist aber ganz legal. Ich hab mal einen uC mit
dem 8052 und 11.0592MHz gebaut, der stopfte das UKW-Radio daneben auch
voll zu.

Ich weis die grenze jetzt auch nicht, nur das unter 9kHz nix reguliert
ist, aber unter 80MHz gibt es soviele Funkdienste (Behörden, Amateur,
Fernsehen, div. Hörfunk uvm.). Ich kann mir nicht vorstellen, daß die
Grenze so hoch oben liegt.

Martin
 
Gibt es wirklich keine verbindliche, gesetzliche Regelung?
Klar: alle EU-Normen die mit dem Produkt was zu tun haben
könnten. Aber wie ja schon angedeuted:
* es sind eine Unmenge. Vermutlich mehr als eine einzelne
Person die nebenbei auch noch was sinnvolles tun soll
durcharbeiten kann.
* welche für ein Produkt relevant sind muß man schon selber
entscheiden.
* Normen werden laufend "überarbeited". Selbst wenn man eine
hat und gelesen hat: sie kann schonwieder veralted sein.
* wenn es zu drastischen Flops kommt, z.B. Personenschaden
der via Produkthaftung beim Hersteller landet, gehts vor
Gericht. Einhaltung von irgendwelchen Normen muß dem
Gericht nicht genügen. Es geht dann eher um Stand der
Technik, Sorgfaltspflicht, Gutachterstreit. Insofern retted
ein vergilbtes Edel-Papperl vom externen Prüflabor den
Hersteller dann nichtmehr.
* EMV-Meßtechnik ist nicht beliebig genau und reproduzierbar.
Mit vertretbarem Aufwand sind Geräte meist nicht weit unter
die Grenzwerte zu drücken. Insofern sind auch entstörte
reale Geräte meist knapp drin / knapp draussen. Abhängig
wer wo wie wann womit mißt.

MfG JRD
 
Winfried Buechsenschuetz schrieb:
Die Prüfung auf Emissionen wird AFAIK nur im Frequenzbereich ab 80MHz
durchgeführt. Was sich darunter abspielt, ist dem Gesetzgeber egal.
Leider flasch! Leitungsgebundene Störausstrahlung nach EN 61000-6-4 wird
von 150 kHz bis 30 MHz gemessen. Haben gerade solche Tests hinter und
gebracht.

Michael
 
"Andre Krautschick" schrieb im Newsbeitrag

Ich habe ein .pdf-File auf dem sind ein paar Labore aufgeführt.
Wenn Du möchtest maile ich Dir diese Datei zu.
Ebenfalls kann ich Dir ein paar Links zu den Verordnungen schicken.
Hallo,

da hätte ich Interesse dran.

Bitte aus meiner email-Adresse beim antworten die
Unterstriche entfernen.

Danke und viele Grüße
Matthias
 

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