Berufsunfähigkeit b ei Elektronikern w as: Layouts, Freela

Bernd Laengerich wrote:
Am 22.06.2012 16:20, schrieb Joerg:

Das wuerde ich bis auf das Finanzgericht durchfechten, sowas lasst Ihr
Euch gefallen? Ich habe meine die betrieblich immer abgesetzt, und da
wurde auch nichts bemaengelt.

Wenn die Finanzbehörden Richtlinien erlassen, wie eine steuerlich
absetzbare Rechnung aufgebaut sein muß, der Handwerksbetrieb es aber
nicht gebacken bekommt, die Anforderungen zu erfüllen, dann wird das
Finanzgericht dabei genau gar nicht helfen.
Pffft ... mir wollten sie mal eine Rechnung nicht anerkennen. War aus
Korea, aber teilweise in Englisch. Da kann ich dann sehr penetrant
werden und nach einem Gespraech mit Cheffe wurde das sofort abgenickt.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
 
Am 22.06.2012 16:32, schrieb Bernd Laengerich:

Wenn die Finanzbehörden Richtlinien erlassen, wie eine steuerlich
absetzbare Rechnung aufgebaut sein muß, der Handwerksbetrieb es aber
nicht gebacken bekommt, die Anforderungen zu erfüllen, dann wird das
Finanzgericht dabei genau gar nicht helfen.
Wenn man §14 UStG nicht einhält, droht §26a UStG.

73, Tom
--
DL7BJ * DL-QRP-AG #1186 * AGCW-DL #2737 * DARC OV I19 *
http://www.dl7bj.de https://twitter.com/#!/dl7bj
Do you know http://www.radiocaroline.co.uk?
 
Am Fri, 22 Jun 2012 07:31:34 -0700 schrieb Joerg:

Woher soll denn der Sachbearbeiter wissen ob jemand z.B. ehrenamtlich
bei einer Kirche oder einem Altenheim mitmischt?
Darum geht es nicht. Aber wenn jemand ehrenamtlich tätig ist (egal wo)
dann steht er ja nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur VerfĂźgung - und das ist
ggf. das Kriterium. Details bitte selbst nachlesen.
--
Gruß Werner
 
Bernd Laengerich schrieb:

Versuche doch mal von einem Handwerksbetrieb eine steuerlich absetzbare
Rechnung zu erhalten. Wir haben alle Handwerksrechnungen der vergangenen
Jahre angesehen, keine davon entsprach den Anforderungen (und wird daher
auch nicht anerkannt).
Wenn du das merkst, ehe du bezahlt hast, dann kannst du recht schnell zu der
korrekten Rechnung kommen, weil du dadurch einen guten Grund hast, die
Zahlung, zumindest teilweise, zu verweigern, bis dir eine ordnungsgemäße
Rechnung vorliegt.

MfG
Rupert
 
Werner Holtfreter wrote:
Am Fri, 22 Jun 2012 07:31:34 -0700 schrieb Joerg:

Woher soll denn der Sachbearbeiter wissen ob jemand z.B. ehrenamtlich
bei einer Kirche oder einem Altenheim mitmischt?

Darum geht es nicht. Aber wenn jemand ehrenamtlich tätig ist (egal wo)
dann steht er ja nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur VerfĂźgung - und das ist
ggf. das Kriterium. Details bitte selbst nachlesen.

Das stimmt nicht. Inzwischen sollen sogar gewisse
Aufwandsentschaedigungen nicht mehr in Abzug kommen:

http://www.hier-luebeck.de/2011/03/hartz-iv-kompromiss-starkt-ehrenamt/

Zitat "Bis zu 175 Euro im Monat bleiben damit zum Beispiel dem
leistungsberechtigen Arbeitslosen, der sich im Altenheim engagiert, im
Geldbeutel".

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
 
Joerg wrote on Thu, 12-06-21 20:27:
Ich habe aber etliche jammern hoeren dass das nicht genug sei. Was
stimmt denn jetzt?
Die Antwort, ob etwas genug sei, wird sich zwischen Geber und Empfänger
immer unterscheiden und ist kaum allgemein objektivierbar.

Erschwerend kommt dazu, daß die Fähigkeit ein eigenenes Einkommen zu
erzielen und die, gut zu wirtschaften und mit wenig effektiv
auszukommen, stark korrelieren. Schon allein für einen Legastheniker,
der lesen aber nicht überfliegen kann, wird das Couponjonglieren Deiner
Frau echt Arbeit.

Wieso das denn?
Weil Du gebenenfalls Verpflichtungen eingehst, die Dich zeitlich binden.

Das sehe ich als Zukunft,
Das grundsätzliche Problem dabei ist, daß Du dann in zwei Berufen gut
sein mußt. Einmal Deinem eigenen und dann noch einguter Kaufmann, der
Aufwand korrekt abschätzt, Preise angemessen festlegt und so weiter. In
der Praxis sind damit z.B. auch viele Ärzte überfordert, obwohl sie
dank Detailregulierung ohnehin keine echten Freiberufler sind, weshalb
ich Polykliniken mit angestellten Ärzten ohnehin für das bessere Modell
halte. Ich könnte das jedenfalls nicht.

Das hat auf Dauer noch nirgends funktioniert.
Den meisten, und da unterscheiden sich sich DAX Vorstände und Politiker
nur bedingt, genügt es, wenn es für die eigene Amtszeit funktioniert.
 
Joerg <invalid@invalid.invalid> wrote:

Dann hast Du es nicht verstanden.
Du machst es Dir einfach. Ich habe es mir nicht einfach gemacht, ich
habe versucht, den Sinn darin zu erkennen. Meines Erachtens einfach
dazu gedacht, um in den damaligen Zeiten geringer Bildung über den
Aberglaube bei den Leuten bissl Ordnung und Bildung hineinzubekommen.
Hat sich überlebt, braucht's nimmer.

Und dieses ganze Glaubensgedöns gehört getrennt vom Staat, richtig,
nicht nur so pseudo. Kirchensteuereintreibung durch den Staat,


Das sehe ich auch so. In Amerika waere das illegal und wird nicht gemacht.
Bei uns ist man in der Hinsicht, äähm, seltsam.

Milliardenzahlungen aus uralten Verträgen, Diskriminierung
Andersdenkender durch die Kirche, Religionszugehörigkeit in amtlichen
Dokumenten vermerkt, Warnehmung öffentlicher Aufgaben durch die Kirche
- hallo, gehts noch?!


Allerdings hat sich der Staat auch aus der Kirche rauszuhalten. Das ist
Klaro.

bei der derzeitigen Administration hier nicht immer gegeben.
Du meinst die USA?



-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
 
Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> wrote:

Wenn du das merkst, ehe du bezahlt hast, dann kannst du recht schnell zu der
korrekten Rechnung kommen, weil du dadurch einen guten Grund hast, die
Zahlung, zumindest teilweise, zu verweigern, bis dir eine ordnungsgemäße
Rechnung vorliegt.
Wie hat denn eine korrekte Rechnung auszusehen, so in drei Worten? Ich
würde erwarten, USt. ausgewiesen, ordentliche Anschrift der Firma,
dann sollte das doch passen?!


-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
 
Horst-D.Winzler wrote on Fri, 12-06-22 07:33:
zB Sauberhalten von Stadtvierteln oder beaufsichtigen von Turnhallen.
Hier im Ort werden die Schulturnhallen nachmittags und abends kostenlos
von den Sportvereinen genutzt. (Der Versuch, sie nur an den direkt
selbstverursachten Kosten wie Licht, Wasser und Heizen zu beteiligen,
gab einen Aufschrei.) Sie sollten sich verpflichten, daß abends der
letzte einen Rundgang für Fenster, Wasser und Licht macht und hinter
sich abschließt. Ging nicht, es mußten auf Steuerkosten zusätzliche
Hausmeister eingestellt werden.
 
Ralph A. Schmid, dk5ras wrote:
Joerg <invalid@invalid.invalid> wrote:

Dann hast Du es nicht verstanden.

Du machst es Dir einfach. ...

Nein. Es hat viele Jahre regelmaessige Bibelstunden und Predigten
erfordert bis ich wenigstens die Grundzuege kapiert hatte. Die Bibel
durch blosses Lesen von A bis Z von allein zu verstehen halte ich fuer
voellig unmoeglich. Diese Meinung teilen auch Theologen mit
entsprechendem Uni-Abschluss.


... Ich habe es mir nicht einfach gemacht, ich
habe versucht, den Sinn darin zu erkennen. Meines Erachtens einfach
dazu gedacht, um in den damaligen Zeiten geringer Bildung über den
Aberglaube bei den Leuten bissl Ordnung und Bildung hineinzubekommen.
Hat sich überlebt, braucht's nimmer.
Sagte ich ja schon, Du hast die Bibel nicht verstanden.


Und dieses ganze Glaubensgedöns gehört getrennt vom Staat, richtig,
nicht nur so pseudo. Kirchensteuereintreibung durch den Staat,

Das sehe ich auch so. In Amerika waere das illegal und wird nicht gemacht.

Bei uns ist man in der Hinsicht, äähm, seltsam.

Milliardenzahlungen aus uralten Verträgen, Diskriminierung
Andersdenkender durch die Kirche, Religionszugehörigkeit in amtlichen
Dokumenten vermerkt, Warnehmung öffentlicher Aufgaben durch die Kirche
- hallo, gehts noch?!

Allerdings hat sich der Staat auch aus der Kirche rauszuhalten. Das ist

Klaro.

bei der derzeitigen Administration hier nicht immer gegeben.

Du meinst die USA?
Yup. Klassisches Beispiel:

http://www.washingtonpost.com/blogs/ezra-klein/post/the-catch-in-obamas-contraceptives-compromise/2012/02/10/gIQA5mbG4Q_blog.html

Ich habe eine Bibel stets griffbereit im Buero, es haengen auch Kreuze
und einige religioese Bilder im Haus. Haette ich Angestellte koennte ich
(derzeit) dadurch ziemlich Aerger bekommen. Ein weiterer Grund warum ich
niemanden einstelle.

Nun, man guckt auf November und hegt Hoffnung :)

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
 
Ralph A. Schmid, dk5ras wrote:
Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> wrote:

Wenn du das merkst, ehe du bezahlt hast, dann kannst du recht schnell zu der
korrekten Rechnung kommen, weil du dadurch einen guten Grund hast, die
Zahlung, zumindest teilweise, zu verweigern, bis dir eine ordnungsgemäße
Rechnung vorliegt.

Wie hat denn eine korrekte Rechnung auszusehen, so in drei Worten? Ich
würde erwarten, USt. ausgewiesen, ordentliche Anschrift der Firma,
dann sollte das doch passen?!
In Europa muss da z.B. die VAT-ID draufstehen, sonst "gilt" die Rechnung
m.W. nicht als echt. Ihr solltet Euren Beamten mal ... nein, ich sach's
jetzt nicht, auch wenn es schwer zu verkneifen ist.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
 
Ralph A. Schmid, dk5ras schrieb:

Rupert Haselbeck wrote:
Wenn du das merkst, ehe du bezahlt hast, dann kannst du recht schnell zu
der korrekten Rechnung kommen, weil du dadurch einen guten Grund hast, die
Zahlung, zumindest teilweise, zu verweigern, bis dir eine ordnungsgemäße
Rechnung vorliegt.

Wie hat denn eine korrekte Rechnung auszusehen, so in drei Worten?
Steht in § 14 IV Umsatzsteuergesetz:
| (4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
| 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden
| Unternehmers und des Leistungsempfängers,
| 2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder
| die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
| 3. das Ausstellungsdatum,
| 4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur
| Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben
| wird (Rechnungsnummer),
| 5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten
| Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
| 6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der
| Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts in den Fällen
| des Absatzes 5 Satz 1, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit
| dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist,
| 7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte
| Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im
| Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im
| Entgelt berücksichtigt ist,
| 8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden
| Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass
| für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und
| 9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die
| Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.
| In den Fällen des § 10 Abs. 5 sind die Nummern 7 und 8 mit der Maßgabe
| anzuwenden, dass die Bemessungsgrundlage für die Leistung (§ 10 Abs. 4)
| und der darauf entfallende Steuerbetrag anzugeben sind. Unternehmer,
| die § 24 Abs. 1 bis 3 anwenden, sind jedoch auch in diesen Fällen nur
| zur Angabe des Entgelts und des darauf entfallenden Steuerbetrags
| berechtigt.

Alles ganz einfach...

MfG
Rupert
 
Am 22.06.2012 18:10, schrieb Joerg:

http://www.hier-luebeck.de/2011/03/hartz-iv-kompromiss-starkt-ehrenamt/

Zitat "Bis zu 175 Euro im Monat bleiben damit zum Beispiel dem
leistungsberechtigen Arbeitslosen, der sich im Altenheim engagiert, im
Geldbeutel".
Und ein Jahr später sieht es so aus:

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12286312/61299/Zillmann-reagiert-auf-Jobcenter-Geldforderung-Alle-sechs-Ehrenaemter.html

Das ist nämlich nicht allgemeingßltig und wird bei jedem Einzelfall
geprßft, insbesondere ob die ehrenamtliche Tätigkeiten in einem
Wohlfahrtsverband stattfindet, der auch auch berĂźcksichtigt wurde.

Da sollte man dann doch schon das SGB zu Rate ziehen und nicht einfach
nur Artikel aus dem Netz glauben. §11 inkl. Randbemerkungen.

73, Tom
--
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http://www.dl7bj.de https://twitter.com/#!/dl7bj
Do you know http://www.radiocaroline.co.uk?
 
Am 22.06.2012 19:23, schrieb Joerg:

Nein. Es hat viele Jahre regelmaessige Bibelstunden und Predigten
erfordert bis ich wenigstens die Grundzuege kapiert hatte. Die Bibel
durch blosses Lesen von A bis Z von allein zu verstehen halte ich fuer
voellig unmoeglich.
Das bedeutet, dass Menschen mit geringerem Bildungsniveau als Deines,
die Bibel nie verstehen werden, wenn Du in Jahren bei Deiner Bildung
erst die Grundzüge verstanden hast.

Oder ist Bildung für das Verstehen der Bibel eher hinderlich, weil man
sich zu viele eigene Gedanken macht?

73, Tom
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http://www.dl7bj.de https://twitter.com/#!/dl7bj
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Am 22.06.2012 19:03, schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras:
Rupert Haselbeck<mein-rest-muell@gmx.de> wrote:

Wenn du das merkst, ehe du bezahlt hast, dann kannst du recht schnell zu der
korrekten Rechnung kommen, weil du dadurch einen guten Grund hast, die
Zahlung, zumindest teilweise, zu verweigern, bis dir eine ordnungsgemäße
Rechnung vorliegt.

Wie hat denn eine korrekte Rechnung auszusehen, so in drei Worten? Ich
würde erwarten, USt. ausgewiesen, ordentliche Anschrift der Firma,
dann sollte das doch passen?!
Steht hier, ist nicht viel:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

USt. darf nur ausgewiesen werden, wenn nicht die
Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG greift.

73, Tom
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http://www.dl7bj.de https://twitter.com/#!/dl7bj
Do you know http://www.radiocaroline.co.uk?
 
Joerg wrote:

Ralph A. Schmid, dk5ras wrote:
Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> wrote:

Wenn du das merkst, ehe du bezahlt hast, dann kannst du recht schnell zu
der korrekten Rechnung kommen, weil du dadurch einen guten Grund hast,
die Zahlung, zumindest teilweise, zu verweigern, bis dir eine
ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Wie hat denn eine korrekte Rechnung auszusehen, so in drei Worten? Ich
würde erwarten, USt. ausgewiesen, ordentliche Anschrift der Firma,
dann sollte das doch passen?!


In Europa muss da z.B. die VAT-ID draufstehen, sonst "gilt" die Rechnung
m.W. nicht als echt. Ihr solltet Euren Beamten mal ... nein, ich sach's
jetzt nicht, auch wenn es schwer zu verkneifen ist.
Jörg, du redest flasch. VAT-ID muß auf der Rechnung nur dann draufstehen,
wenn du ein Geschäft über die Grenzen der EU-Staaten durchführst und beide
Geschäftspartner Vorsteuerabzugsberechtigt sind. Sie dient der Bestätigung,
dass der Geschäftspartner Vorsteuerabzugsberechtigt ist (also MwSt abrechnen
kann). Sonst schreibst du eine Bruttorechnung (mit VAT) und gut isses.
Ansonsten muß auf der Rechnung die normale Steuernummer stehen. In USA ist
es m.w. ähnlich. Nicht die Steuernummer, aber irgendwelche IDs sind auf den
Rechnungen auch aufgedruckt. Nur in USA ist es total chaotisch, wenn es um
VAT oder eigentlich Warenumsatzsteuer, geht. In jedem Laden (na ja, fast
;-)) gibt es andere Steuersätze, die Steuer wird nicht angezeigt etc. Ihr
mußt eure Beamten mal ..., nein, ich sach's jetzt nicht, auch wenn es hier
auch schwer zu verkneifen ist.

Waldemar


--
My jsme Borgové. Sklopte ¨títy a vzdejte se. Odpor je marný.
 
Am 22.06.2012 19:25, schrieb Joerg:

In Europa muss da z.B. die VAT-ID draufstehen, sonst "gilt" die Rechnung
Kein Unternehmen muss eine VAT-ID (korrekt heisst das
Umsatzsteueridentifikationsnummer) haben.

Bei innergemeinschaftlichen Warenverkehr ohne Berechnung der USt. muss
die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Empfängers und des Senders
aufgeführt werden. Und ab 2013 muss nachgewiesen werden, dass der
Empfänger die Ware auch übernommen hat (das sollte bereits im März
kommen, wurde auf Juli verschoben und vor ein paar Tagen auf den
31.12.12, weil wohl die Transportunternehmer, über die der Nachweis der
Lieferung erfolgen soll, etwas Sturm gelaufen sind.)

Alles andere dazu hier
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html oder beim
Steuerberater des geringsten Misstrauens ;-).

73, Tom
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Thomas 'tom' Malkus <tom_201205@isnix.de> wrote:

Oder ist Bildung für das Verstehen der Bibel eher hinderlich, weil man
sich zu viele eigene Gedanken macht?
Möglich ist das :) Sinnlos, mit Jörg darüber zu diskutieren. Theologen
als Beleg, wie schwierig es doch sei, dieses Buch zu verstehen *lol*
Das ist ungefähr so, als würde man einen OT V zu den Schriften
Hubbards befragen.


-ras

--

Ralph A. Schmid

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Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> wrote:

Alles ganz einfach...
urgs. Zum Glück bin ich kein Kaufmann :) Danke!


-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
 
Thomas 'tom' Malkus wrote:
Am 22.06.2012 18:10, schrieb Joerg:

http://www.hier-luebeck.de/2011/03/hartz-iv-kompromiss-starkt-ehrenamt/

Zitat "Bis zu 175 Euro im Monat bleiben damit zum Beispiel dem
leistungsberechtigen Arbeitslosen, der sich im Altenheim engagiert, im
Geldbeutel".


Und ein Jahr später sieht es so aus:

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12286312/61299/Zillmann-reagiert-auf-Jobcenter-Geldforderung-Alle-sechs-Ehrenaemter.html
Zitat "... um vor dem Sozialgericht zu klagen. Außerdem reichte sie eine
Petition in den Landtagspetitionsausschuss ein". Plus Presse. Hut ab,
die Frau hat genau das getan was getan werden muss.

Das ist nämlich nicht allgemeingßltig und wird bei jedem Einzelfall
geprßft, insbesondere ob die ehrenamtliche Tätigkeiten in einem
Wohlfahrtsverband stattfindet, der auch auch berĂźcksichtigt wurde.

Da sollte man dann doch schon das SGB zu Rate ziehen und nicht einfach
nur Artikel aus dem Netz glauben. §11 inkl. Randbemerkungen.
Zum anderen ging es in Deinem Link um GElder aus 2011. Wenn Du meinen
Link nochmal aufmerksam liest wirst Du u.a. folgendes sehen, Zitat "Der
Kompromiss bei der Hartz-IV-Reform, auf den sich der
Vermittlungsausschuss am 25.2.2011 geeinigt hat ..."
^^^^^^^^^^^^

Im uebrigen kommt es durchaus vor dass Staatsbedienstete, Versorger,
Monopolisten usw. ihre Macht ausspielen wollen und dabei sogar Gesetze
und Verordnungen biegen oder komplett ignorieren. Was aehnliches hatte
einige Wochen jemand mit uns probiert. Bis gestern um 12:25h Ortszeit,
aber das ist eine andere Geschichte :cool:

--
Gruesse, Joerg

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