Berufsunfähigkeit b ei Elektronikern w as: Layouts, Freela

Thomas 'tom' Malkus wrote:
Am 22.06.2012 19:23, schrieb Joerg:

Nein. Es hat viele Jahre regelmaessige Bibelstunden und Predigten
erfordert bis ich wenigstens die Grundzuege kapiert hatte. Die Bibel
durch blosses Lesen von A bis Z von allein zu verstehen halte ich fuer
voellig unmoeglich.

Das bedeutet, dass Menschen mit geringerem Bildungsniveau als Deines,
die Bibel nie verstehen werden, wenn Du in Jahren bei Deiner Bildung
erst die Grundzüge verstanden hast.
Das ist nicht der Fall. In unseren Bibelstunden sind Leute aller
moeglichen Bildungsstaende, die meisten haben keinen Uni-Abschluss.
Einige davon verstehen das besser als ich.


Oder ist Bildung für das Verstehen der Bibel eher hinderlich, weil man
sich zu viele eigene Gedanken macht?
Manchmal ist da was dran. Ein sehr guter Pastor im Ruhestand (frueher
Distriktsvorsitzender, Dr. der Theologie, usw.) sagte mal dass er trotz
weit ueber einem halben Jahrhundert Ausuebung des Pastorenjobs immer
noch gelegentlich Zweifel haette. Zweifel die seine inzwischen
verstorbene Frau niemals hatte. Diese Ehrlichkeit fand ich erstaunlich.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
 
Am 22.06.2012 20:13, schrieb Joerg:

Und ein Jahr später sieht es so aus:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12286312/61299/Zillmann-reagiert-auf-Jobcenter-Geldforderung-Alle-sechs-Ehrenaemter.html

Zitat "... um vor dem Sozialgericht zu klagen. Außerdem reichte sie eine
Petition in den Landtagspetitionsausschuss ein". Plus Presse. Hut ab,
die Frau hat genau das getan was getan werden muss.
Du hast vergessen "mit einem Ergebnis ist in 2-3 Jahren zu rechnen" zu
zitieren ;-)

Zum anderen ging es in Deinem Link um GElder aus 2011. Wenn Du meinen
Link nochmal aufmerksam liest wirst Du u.a. folgendes sehen, Zitat "Der
Kompromiss bei der Hartz-IV-Reform, auf den sich der
Vermittlungsausschuss am 25.2.2011 geeinigt hat ..."
^^^^^^^^^^^^
Spielt keine Rolle Joerg, §11 SGB II ist dazu mit Randbemerkungen
versehen worden. Was eine ehrenamtliche Tätigkeit in welcher Institution
ist, legt das Amt fest ...

Im uebrigen kommt es durchaus vor dass Staatsbedienstete, Versorger,
Monopolisten usw. ihre Macht ausspielen wollen und dabei sogar Gesetze
und Verordnungen biegen oder komplett ignorieren. Was aehnliches hatte
.... und Recht hast Du hier, aber Klagen in diesem Bereich haben immer
die obigen Laufzeiten. Was nĂźtzt das dann real, wenn man in 3 Jahren
Recht bekommt? So lange das Einzelfallentscheidungen sind, wird es so
was immer wieder geben.

73, Tom
--
DL7BJ * DL-QRP-AG #1186 * AGCW-DL #2737 * DARC OV I19 *
http://www.dl7bj.de https://twitter.com/#!/dl7bj
Do you know http://www.radiocaroline.co.uk?
 
Am 22.06.2012 17:30, schrieb Rupert Haselbeck:

Wenn du das merkst, ehe du bezahlt hast, dann kannst du recht schnell zu der
korrekten Rechnung kommen, weil du dadurch einen guten Grund hast, die
Zahlung, zumindest teilweise, zu verweigern, bis dir eine ordnungsgemäße
Rechnung vorliegt.
Ja. Da man aber die Steuererklärung üblicherweise später macht und da
auf die Idee kommt, die Rechnungen der Handwerksleistungen einzubringen,
war das in meinem Falle zu spät. OK, für das nächste mal ist man dann
schlauer.

http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Betrieb/6862.html

Bernd
 
Am 22.06.2012 20:08, schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras:

Möglich ist das :) Sinnlos, mit Jörg darüber zu diskutieren. Theologen
als Beleg, wie schwierig es doch sei, dieses Buch zu verstehen *lol*
Das Problem dabei ist immer wieder, dass der Glauben fest verankert ist
und einem Schema folgt. Dieses Schema wird von ein paar Institutionen
seit Jahrhunderten vorgegeben. Dabei gibt es keinerlei realen Beweis.

Ich halte es mit der Bibel ähnlich wie Du und mit den Kirchen auch nicht
gerade anders. Für einen Glauben, gleich welcher Art, benötige ich weder
ein Buch noch ein Gebäude oder eine Institution wie die Kirchen.

Und über die Rolle der Kirchen in der Geschichte des Planeten brauchen
wir glaube ich nicht zu reden. Nächstenliebe war da über Jahrhunderte
ein absolutes Fremdwort. Eher traf Tod und Vernichtung zu. Und auch
heute noch sind die meisten Kriege Glaubenskriege. Da fehlt dem Menschen
der längst überfällige Schritt zur nächsten Evolutionsstufe.

73, Tom
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Am 21.06.2012 23:38, schrieb Thomas 'tom' Malkus:

Es gibt genĂźgend MĂśglichkeiten die Steuerlasten bei der
Altersvorsorge in den Zeitraum der verminderten Einkommensteuer zu
verschieben.
Ich befĂźrchte, dass die Einzigen die in 20 Jahren noch Geld haben die
Rentner sein werden, Jugendliche + mittlere Generation eher ohne.

Ich mÜchte wetten, dass die Rentner mit normaler Rente dann kräftig
gemolken werden.
GenerationenSolidarAbzug, AusbildungsSoli, ÖkoEnergieWendenpauschale,
RentnerbergEntsorgungsBeitrag etc. etc.



Butzo
 
Waldemar Krzok wrote:
Joerg wrote:

Ralph A. Schmid, dk5ras wrote:
Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> wrote:

Wenn du das merkst, ehe du bezahlt hast, dann kannst du recht schnell zu
der korrekten Rechnung kommen, weil du dadurch einen guten Grund hast,
die Zahlung, zumindest teilweise, zu verweigern, bis dir eine
ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Wie hat denn eine korrekte Rechnung auszusehen, so in drei Worten? Ich
würde erwarten, USt. ausgewiesen, ordentliche Anschrift der Firma,
dann sollte das doch passen?!

In Europa muss da z.B. die VAT-ID draufstehen, sonst "gilt" die Rechnung
m.W. nicht als echt. Ihr solltet Euren Beamten mal ... nein, ich sach's
jetzt nicht, auch wenn es schwer zu verkneifen ist.

Jörg, du redest flasch. VAT-ID muß auf der Rechnung nur dann draufstehen,
wenn du ein Geschäft über die Grenzen der EU-Staaten durchführst und beide
Geschäftspartner Vorsteuerabzugsberechtigt sind. Sie dient der Bestätigung,
dass der Geschäftspartner Vorsteuerabzugsberechtigt ist (also MwSt abrechnen
kann). Sonst schreibst du eine Bruttorechnung (mit VAT) und gut isses.
Ansonsten muß auf der Rechnung die normale Steuernummer stehen.

Eben. Es muss eine von einem Finanzamt erteilte Identifikationsnummer
draufstehen. Ob die VAT-ID, USt-ID, oder sonstwie heisst ist egal. IIRC
war das zu meiner Zeit in Europa einfach meine normale Steuernummer
unter der ich immer die USt-Erklaerungen machte. M.W. muss so eine
Nummer drauf sein, sonst kann das hier passieren:

http://www.handwerk-magazin.de/rechnung-auf-steuernummer-achten/150/11/35233/


... In USA ist
es m.w. ähnlich. Nicht die Steuernummer, aber irgendwelche IDs sind auf den
Rechnungen auch aufgedruckt. ...

Njet. Auf meinen Rechnungen steht als Identifikation des
Rechnungsstellers lediglich meine vollstaendige Adresse, Telefonnummer
und Email drauf. Legal wuerde die Adresse allein reichen. Seit ueber 10
Jahren geht das anstandslos so durch. Da ich auch sehr grosse Firmen als
Kunden habe kann man davon ausgehen dass alles seine Ordnung hat, denn
die sind normalerweise super-korrekt was die Einhaltung von Vorschriften
angeht. Mein Steuerberater ist da ebenfalls penibel, der hat frueher mal
bei der Steuerbehoerde gearbeitet.


... Nur in USA ist es total chaotisch, wenn es um
VAT oder eigentlich Warenumsatzsteuer, geht. In jedem Laden (na ja, fast
;-)) gibt es andere Steuersätze, die Steuer wird nicht angezeigt etc. Ihr
mußt eure Beamten mal ..., nein, ich sach's jetzt nicht, auch wenn es hier
auch schwer zu verkneifen ist.
Ist was dran. Zumindest in Kalifornien koennte man IMHO mehr als die
Haelfte der Buerokraten ersatzlos entlassen und es wuerde besser.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
 
Thomas 'tom' Malkus wrote:
Am 22.06.2012 20:13, schrieb Joerg:

Und ein Jahr später sieht es so aus:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12286312/61299/Zillmann-reagiert-auf-Jobcenter-Geldforderung-Alle-sechs-Ehrenaemter.html


Zitat "... um vor dem Sozialgericht zu klagen. Außerdem reichte sie eine
Petition in den Landtagspetitionsausschuss ein". Plus Presse. Hut ab,
die Frau hat genau das getan was getan werden muss.

Du hast vergessen "mit einem Ergebnis ist in 2-3 Jahren zu rechnen" zu
zitieren ;-)
Und? Es geht darum recht zu bekommen, sowas dauert immer. Ich glaube
kaum dass es der Frau um das Geld geht, denn sie hat es ja von der
Feuerwehr anstatt der Bundesagentur bekommen. Es hatte dieselbe Kaufkraft.


Zum anderen ging es in Deinem Link um GElder aus 2011. Wenn Du meinen
Link nochmal aufmerksam liest wirst Du u.a. folgendes sehen, Zitat "Der
Kompromiss bei der Hartz-IV-Reform, auf den sich der
Vermittlungsausschuss am 25.2.2011 geeinigt hat ..."
^^^^^^^^^^^^
Spielt keine Rolle Joerg, §11 SGB II ist dazu mit Randbemerkungen
versehen worden. Was eine ehrenamtliche Tätigkeit in welcher Institution
ist, legt das Amt fest ...
Ja, sowas haben bei mir auch schon Aemter gemeint, aber nicht lange :)


Im uebrigen kommt es durchaus vor dass Staatsbedienstete, Versorger,
Monopolisten usw. ihre Macht ausspielen wollen und dabei sogar Gesetze
und Verordnungen biegen oder komplett ignorieren. Was aehnliches hatte

... und Recht hast Du hier, aber Klagen in diesem Bereich haben immer
die obigen Laufzeiten. Was nĂźtzt das dann real, wenn man in 3 Jahren
Recht bekommt? So lange das Einzelfallentscheidungen sind, wird es so
was immer wieder geben.
Und wenn sich niemand wehrt a la "Kann man eh nix machen" oder "Die da
oben machen sowieso was sie wollen", dann werden Buerger immer weiter
entmuendigt. Das willst Du doch sicher nicht, oder?

--
Gruesse, Joerg

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Am 22.06.2012 20:54, schrieb Joerg:

Eben. Es muss eine von einem Finanzamt erteilte Identifikationsnummer
draufstehen. Ob die VAT-ID, USt-ID, oder sonstwie heisst ist egal. IIRC
war das zu meiner Zeit in Europa einfach meine normale Steuernummer
unter der ich immer die USt-Erklaerungen machte. M.W. muss so eine
Nummer drauf sein, sonst kann das hier passieren:
Es gibt beides Joerg. Es gibt die Steuernummer und die USt.-ID. Die
Steuernummer bekommt man vom Finanzamt bei der Gewerbeanmeldung zugeteilt.

Die USt.-ID muss man beantragen, beim Zentralamt für Steuern in
Saarlouis. Aber dazu besteht keine Pflicht. Wenn man nur in Deutschland
tätig ist, braucht man keine USt.-ID. Die USt.-ID. wird ja auch nicht
einfach nur auf eine Rechnung gedruckt. Alle innergemeinschaftlichen
Umsätze sind auch zu melden und werden abgeglichen. Man sollte also
nicht etwas frei von Umsatzsteuer liefern, an jemanden der keine
USt.-ID. hat. Deswegen besteht auch die Pflicht für einen Unternehmer zu
prüfen, ob der Abnehmer eine USt.-ID. hat, diese gültig ist und der
Name des Unternehmens zu dieser USt.-ID. gehört. Das macht man über eine
Website (oder der Steuerberater über DATEV) und bekommt dann bei der
qualifizierten Prüfung ein Schreiben. Das dient dem Nachweis, dass der
Empfänger ein Unternehmer ist und das die Lieferung ohne USt. rechtens war.

http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Identifikationsnummer/FAQ/FAQ_Bestaetigungsverfahren/Bestaetigungsverf_FAQ_node.html;jsessionid=7643CE4874C71CB2B925D4A047EF99EA


73, Tom
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Am 22.06.2012 20:09, schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras:
Rupert Haselbeck<mein-rest-muell@gmx.de> wrote:

Alles ganz einfach...

urgs. Zum Glück bin ich kein Kaufmann :) Danke!
Ich auch nicht, aber die rudimentären Dinge eignet man sich im Laufe der
Jahre an.

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Am 22.06.2012 20:59, schrieb Joerg:

Und wenn sich niemand wehrt a la "Kann man eh nix machen" oder "Die da
oben machen sowieso was sie wollen", dann werden Buerger immer weiter
entmuendigt. Das willst Du doch sicher nicht, oder?
Habe ich ja auch nicht behauptet!

Ich habe Kritik an dem System geĂźbt, dass es 1. immer alles
Einzelfallentscheidungen sind, weil die Gesetze und Verordnungen so
schwammig formuliert sind und 2. die Zeitdauer fĂźr Widerspruchsklagen
viel zu lang sind.

SGB und Steuerrecht, das sind Kilometer an Papier und keiner steigt da
mehr so richtig durch :-(

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Thomas 'tom' Malkus wrote:
Am 22.06.2012 20:54, schrieb Joerg:

Eben. Es muss eine von einem Finanzamt erteilte Identifikationsnummer
draufstehen. Ob die VAT-ID, USt-ID, oder sonstwie heisst ist egal. IIRC
war das zu meiner Zeit in Europa einfach meine normale Steuernummer
unter der ich immer die USt-Erklaerungen machte. M.W. muss so eine
Nummer drauf sein, sonst kann das hier passieren:

Es gibt beides Joerg. Es gibt die Steuernummer und die USt.-ID. Die
Steuernummer bekommt man vom Finanzamt bei der Gewerbeanmeldung zugeteilt.
Als Freiberufler muss man aber kein Gewerbe anmelden, jedoch trotzdem
USt berechnen, abfuehren und ist vorsteuerabzugsberechtigt. Oder hat
sich da was geaendert?


Die USt.-ID muss man beantragen, beim Zentralamt für Steuern in
Saarlouis. Aber dazu besteht keine Pflicht. Wenn man nur in Deutschland
tätig ist, braucht man keine USt.-ID. Die USt.-ID. wird ja auch nicht
einfach nur auf eine Rechnung gedruckt. Alle innergemeinschaftlichen
Umsätze sind auch zu melden und werden abgeglichen. Man sollte also
nicht etwas frei von Umsatzsteuer liefern, an jemanden der keine
USt.-ID. hat. Deswegen besteht auch die Pflicht für einen Unternehmer zu
prüfen, ob der Abnehmer eine USt.-ID. hat, diese gültig ist und der
Name des Unternehmens zu dieser USt.-ID. gehört. Das macht man über eine
Website (oder der Steuerberater über DATEV) und bekommt dann bei der
qualifizierten Prüfung ein Schreiben. Das dient dem Nachweis, dass der
Empfänger ein Unternehmer ist und das die Lieferung ohne USt. rechtens war.

http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Identifikationsnummer/FAQ/FAQ_Bestaetigungsverfahren/Bestaetigungsverf_FAQ_node.html;jsessionid=7643CE4874C71CB2B925D4A047EF99EA
Ich hoffe mal da gilt wenigstens die Online-Bestaetigung als Beleg. Hier
muessen wir so einen Buerokratismus nicht machen. Eine
verkaufssteuerfreie Lieferung von Waren innerhalb des gleichen
Bundesstaates braucht zwar auch eine Tax-ID, aber da ist der Empfaenger
normalerweise fuer die Korrektheit selbiger haftbar. So sollte das ja
auch sein. Ich finde es nicht gut wenn man diese Verantwortung einfach
rumdreht.

Consultants (Freiberufler) sind da voellig raus, allerdings auch nicht
vorsteuerabzugsberechtigt. Das ist der Grund warum ich die ganzen
Anfragen "ob ich mal eben was in USA besorgen koennte" ablehne. Denn
dann wird man ruckzuck als Haendler gestempelt und darf fortan satt
Papierkram dafuer machen.

--
Gruesse, Joerg

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Thomas 'tom' Malkus wrote:
Am 22.06.2012 20:59, schrieb Joerg:

Und wenn sich niemand wehrt a la "Kann man eh nix machen" oder "Die da
oben machen sowieso was sie wollen", dann werden Buerger immer weiter
entmuendigt. Das willst Du doch sicher nicht, oder?

Habe ich ja auch nicht behauptet!

Ich habe Kritik an dem System geĂźbt, dass es 1. immer alles
Einzelfallentscheidungen sind, weil die Gesetze und Verordnungen so
schwammig formuliert sind und 2. die Zeitdauer fĂźr Widerspruchsklagen
viel zu lang sind.

SGB und Steuerrecht, das sind Kilometer an Papier und keiner steigt da
mehr so richtig durch :-(
Wenn die Beamten dazu nicht faehig sind muss es ein Gericht tun. So oft
und so heftig bis sie es kapieren. Plus ordentlich Presserummel. Der
allein kann manchmal schon reichen, solange es laut genug wird. BTDT.

--
Gruesse, Joerg

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Am 22.06.2012 21:41, schrieb Joerg:

Als Freiberufler muss man aber kein Gewerbe anmelden, jedoch trotzdem
USt berechnen, abfuehren und ist vorsteuerabzugsberechtigt. Oder hat
sich da was geaendert?
Nö, noch nicht. Aber die Steuernummer hat der Freiberufler ja trotzdem.

Ab 2015 hat er sogar zwei, die persönliche Steuernummer und die
Wirtschafts-Identifikationsnummer, für die wirtschaftliche Tätigkeit.
Die wird extra eingeführt, damit der wirtschaftliche Teil vom privaten
Teil getrennt ist.

Bei Kapitalgesellschaften ist das heute schon so. Ich habe meine
persönliche Steuernummer und die GmbH hat als juristische Person eine
Steuernummer und eine USt.-ID.

Ich hoffe mal da gilt wenigstens die Online-Bestaetigung als Beleg. Hier
Für die qualifizierte Prüfung bekommt man ein Schreiben mit der
Bestätigung, dass die USt.-ID gültig ist.

Bundesstaates braucht zwar auch eine Tax-ID, aber da ist der Empfaenger
normalerweise fuer die Korrektheit selbiger haftbar. So sollte das ja
Hier halt beide, die ihre USt.-ID für innergemeinschaftliche Geschäfte
verwenden.

73, Tom
--
DL7BJ * DL-QRP-AG #1186 * AGCW-DL #2737 * DARC OV I19 *
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Thomas 'tom' Malkus wrote:
Am 22.06.2012 21:41, schrieb Joerg:

Als Freiberufler muss man aber kein Gewerbe anmelden, jedoch trotzdem
USt berechnen, abfuehren und ist vorsteuerabzugsberechtigt. Oder hat
sich da was geaendert?

Nö, noch nicht. Aber die Steuernummer hat der Freiberufler ja trotzdem.

Ab 2015 hat er sogar zwei, die persönliche Steuernummer und die
Wirtschafts-Identifikationsnummer, für die wirtschaftliche Tätigkeit.
Die wird extra eingeführt, damit der wirtschaftliche Teil vom privaten
Teil getrennt ist.

Bei Kapitalgesellschaften ist das heute schon so. Ich habe meine
persönliche Steuernummer und die GmbH hat als juristische Person eine
Steuernummer und eine USt.-ID.
Klar, aber der normale Freiberufler hat keine GmbH, meist weil er das
aufgrund der zusaetzlichen Buerokratie nicht moechte.


Ich hoffe mal da gilt wenigstens die Online-Bestaetigung als Beleg. Hier

Für die qualifizierte Prüfung bekommt man ein Schreiben mit der
Bestätigung, dass die USt.-ID gültig ist.
Habe ich gelesen. Sowas ist ja echt vorsintflutlich.


Bundesstaates braucht zwar auch eine Tax-ID, aber da ist der Empfaenger
normalerweise fuer die Korrektheit selbiger haftbar. So sollte das ja

Hier halt beide, die ihre USt.-ID für innergemeinschaftliche Geschäfte
verwenden.
Da haetten unsere Industrie- und Handelskammern dermassen auf den Tisch
gehauen dass in den Congress-Bueros die Glaeser vom Tisch gesprungen
waeren. Mit denen legt sich hier kein Politiker gern an, weil das u.U.
karriere-beendend wirken koennte.

Die derzeitige Regierung hatte eingefuehrt dass saemtliche Zahlungen
ueber $600 an irgendwen, egal wen, an die Steuerbehoerde zu melden sind.
Mit allen Daten. Die Dems hatten das sogar schon als Gesetz
durchgedrueckt. Dann haette jeder Trucker bei jeder Tankfuellung erstmal
haufenweise Steuerformulare ausfuellen muessen. Solchem Stuss muss
Einhalt geboten werden, was denn durch die Wahl 2010 auch geschah.

--
Gruesse, Joerg

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Axel Berger wrote:
Joerg wrote on Thu, 12-06-21 20:27:
Ich habe aber etliche jammern hoeren dass das nicht genug sei. Was
stimmt denn jetzt?

Die Antwort, ob etwas genug sei, wird sich zwischen Geber und Empfänger
immer unterscheiden und ist kaum allgemein objektivierbar.

Erschwerend kommt dazu, daß die Fähigkeit ein eigenenes Einkommen zu
erzielen und die, gut zu wirtschaften und mit wenig effektiv
auszukommen, stark korrelieren. Schon allein für einen Legastheniker,
der lesen aber nicht überfliegen kann, wird das Couponjonglieren Deiner
Frau echt Arbeit.

Wieso das denn?

Weil Du gebenenfalls Verpflichtungen eingehst, die Dich zeitlich binden.
Bei Ehrenaemtern muss man das nicht. Es kann auch durchaus der Fairness
halber klargemacht werden dass das ganze nach Finden eines neuen Jobs
ein Ende haben muss oder zumindest nicht mehr in dem Masse wie jetzt
weitergehen kann, weil der Tag nur 24h hat. Sowas sieht jeder
vernuenftige Mensch ein.


Das sehe ich als Zukunft,

Das grundsätzliche Problem dabei ist, daß Du dann in zwei Berufen gut
sein mußt. Einmal Deinem eigenen und dann noch einguter Kaufmann, der
Aufwand korrekt abschätzt, Preise angemessen festlegt und so weiter. In
der Praxis sind damit z.B. auch viele Ärzte überfordert, obwohl sie
dank Detailregulierung ohnehin keine echten Freiberufler sind, weshalb
ich Polykliniken mit angestellten Ärzten ohnehin für das bessere Modell
halte. Ich könnte das jedenfalls nicht.
Ok, ist nicht jedermanns Sache. Doch man kann das auch lernen, habe
letztens einem dabei geholfen. Nicht alles was man beruflich machen muss
kann auch immer Spass machen. Buchfuehrungskram mag ich z.B. ueberhaupt
nicht, trotzdem sind Montag mehrere Stunden dafuer angesetzt damit ich
das nicht alles einen Tag vor Quartalsende unter Zeitdruck machen muss.


Das hat auf Dauer noch nirgends funktioniert.

Den meisten, und da unterscheiden sich sich DAX Vorstände und Politiker
nur bedingt, genügt es, wenn es für die eigene Amtszeit funktioniert.
Ja, leider :-(

--
Gruesse, Joerg

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Wolfgang Horejsi <zuhause@horejsi.de> wrote:
"Klaus Butzmann" <k.butzmann.deletethis.@butzo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4fe38039$0$9521$9b4e6d93@newsspool1.arcor-online.net...
Am 21.06.2012 20:05, schrieb Wolfgang Horejsi:

Du bekommst keinen Cent, wenn du frĂźher einmal so "clever" warst, fĂźr
das Alter vorzusorgen. Erst wenn du fast pleite bist und deine
Altersreserve vorzeitig aufgebraucht hast, kannst du an Anträge denken.
Leider!
SchonvermĂśgen 520 Eur pro Lebensjahr bis zum 65 zigsten.

Was nicht einmal im Ansatz reicht, um den erwĂźnschten Zweck - eine private
Altersabsicherung ausserhalb der gesetzlichen Rente - zu erreichen.
Es sollte jedoch die Kosten fĂźr
- eine Flasche Schnaps
- eine Pistole
- einen Schuß Munition
- Reinigungsdienst
- das Begräbnis mit Leichenschmaus
bei Erreichen des Rentenalters gerade so abdecken.

Man liest sich,
Alex.
--
"Opportunity is missed by most people because it is dressed in overalls and
looks like work." -- Thomas A. Edison
 
Ralph A. Schmid, dk5ras <ralph@schmid.xxx> wrote:
Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> wrote:

Wenn du das merkst, ehe du bezahlt hast, dann kannst du recht schnell zu der
korrekten Rechnung kommen, weil du dadurch einen guten Grund hast, die
Zahlung, zumindest teilweise, zu verweigern, bis dir eine ordnungsgemäße
Rechnung vorliegt.

Wie hat denn eine korrekte Rechnung auszusehen, so in drei Worten? Ich
wĂźrde erwarten, USt. ausgewiesen, ordentliche Anschrift der Firma,
dann sollte das doch passen?!
Bißchen mehr muß schon sein, darunter Rechnungsnummer, Datum, Liste der
Artikel/Leistungen, Steuersatz, ...

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html Absatz 4.


Man liest sich,
Alex.
--
"Opportunity is missed by most people because it is dressed in overalls and
looks like work." -- Thomas A. Edison
 
Am 22.06.2012 22:31, schrieb Joerg:

haufenweise Steuerformulare ausfuellen muessen. Solchem Stuss muss
Einhalt geboten werden, was denn durch die Wahl 2010 auch geschah.
Wenn man das hier mit Wahlen machen wollte, müsste jeden Tag eine Wahl
stattfinden ;-)

73, Tom
PS: vielleicht auch besser stündlich...
--
DL7BJ * DL-QRP-AG #1186 * AGCW-DL #2737 * DARC OV I19 *
http://www.dl7bj.de https://twitter.com/#!/dl7bj
Do you know http://www.radiocaroline.co.uk?
 
Joerg wrote on Fri, 12-06-22 19:23:
Die Bibel durch blosses Lesen von A bis Z von allein zu verstehen halte
ich fuer voellig unmoeglich.
Seit wann bist Du Katholik geworden? Luther sah die Sache bekanntlich
ganz anders.
 
Joerg wrote:

Eben. Es muss eine von einem Finanzamt erteilte Identifikationsnummer
draufstehen. Ob die VAT-ID, USt-ID, oder sonstwie heisst ist egal. IIRC
war das zu meiner Zeit in Europa einfach meine normale Steuernummer
unter der ich immer die USt-Erklaerungen machte.
Die normale Steuernummer reicht immer noch, wenn du Geschäfte innerhalb de
machst. Aber für Geschäfte innerhalb der EU ist VAT-ID vorgeschrieben. Es
erleichtert auch den Handel, weil du nicht erstmal die VAT des Quelllandes
vorstrecken muß, wie vorher, sondern machst du es gleich ohne.
Übrigens, viele Geschäfte geben auch innerhalb de nur die VAT-ID an, weil
sie sicherer ist, als die normale Nummer. Es gab Fälle, wo fremde Leute bei
FA angerufen haben und sich nach Steuerschuld etc erkundigt haben. Manchmal
nicht sehr wünschenswert.

Waldemar

--
My jsme Borgové. Sklopte ¨títy a vzdejte se. Odpor je marný.
 

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