BĂśse Falle ;-)

  • Thread starter Reinhard Zwirner
  • Start date
Am 14.04.2015 um 20:59 schrieb Rolf Bombach:

wie auch immer. Scheint auch so zu sein, dass ich mich in DE
nicht "Dr." ohne weitere Hinweise nennen darf.

Ein Ex-Chef hieß Dennis R. Kiralfy (den zweiten Namen hat er mir nie
verraten). Er kĂźrzte gerne mit D.R. Kiralfy ab :)

Leider ist er viel zu frĂźh von uns gegangen.

Bernd
 
Am 14.04.2015 um 20:59 schrieb Rolf Bombach:
Eric BrĂźcklmeier schrieb:
Am 09.04.2015 um 21:00 schrieb Rolf Bombach:
[...]
Nun ja, in DE ist der Titel amtlicher Bestandteil des Namens, in CH
nicht.

Das ist auch in D nicht der Fall.

Tatsächlich. Hat man das mit der Reform endlich weggekriegt?

Das ist schon seit anno Tobak so.

Gratuliere. FrĂźher schrammte man ja knapp an Beamtenbeleidigung
vorbei, wenn man den Chef nicht angeblich korrekt mir Dr.
angeredet hat.
Das Juristenzeuch ist mir allerdings zu kompliziert, handelt
es sich hier ja um einen Grad und nicht um einen Titel oder
wie auch immer. Scheint auch so zu sein, dass ich mich in DE
nicht "Dr." ohne weitere Hinweise nennen darf.

Meinst Du mit *Du* jetzt *Dich* oder man?


--
http://www.headless-brewing.com/
 
Eric BrĂźcklmeier schrieb:
Am 14.04.2015 um 20:59 schrieb Rolf Bombach:
Eric BrĂźcklmeier schrieb:
Am 09.04.2015 um 21:00 schrieb Rolf Bombach:
[...]
Nun ja, in DE ist der Titel amtlicher Bestandteil des Namens, in CH
nicht.

Das ist auch in D nicht der Fall.

Tatsächlich. Hat man das mit der Reform endlich weggekriegt?

Das ist schon seit anno Tobak so.

Gratuliere. FrĂźher schrammte man ja knapp an Beamtenbeleidigung
vorbei, wenn man den Chef nicht angeblich korrekt mir Dr.
angeredet hat.
Das Juristenzeuch ist mir allerdings zu kompliziert, handelt
es sich hier ja um einen Grad und nicht um einen Titel oder
wie auch immer. Scheint auch so zu sein, dass ich mich in DE
nicht "Dr." ohne weitere Hinweise nennen darf.

Meinst Du mit *Du* jetzt *Dich* oder man?

Sowohl als auch, die Schweiz betreffend. Die ist ja weder in der EU
noch im EWR und hat, soweit ich weiss, keine Sonderregelung wie
der Vatikan. Wie gesagt, ich blicke nicht durch, schon gar nicht,
was in DE auf Bundes- und was auf Länderebene geregelt wird. Unter-
schwellig wird in DE immer gleich mit § 132a StGB gedroht, bis
hin zur Freiheitsstrafe.
Ich weiss auch nicht, wie sich die Scharen von deutschen Doktoranden
in CH arrangiert haben.

--
mfg Rolf Bombach
 
Am 15.04.2015 um 21:20 schrieb Rolf Bombach:

Sowohl als auch, die Schweiz betreffend. Die ist ja weder in der EU
noch im EWR und hat, soweit ich weiss, keine Sonderregelung wie
der Vatikan. Wie gesagt, ich blicke nicht durch, schon gar nicht,
was in DE auf Bundes- und was auf Länderebene geregelt wird. Unter-
schwellig wird in DE immer gleich mit § 132a StGB gedroht, bis
hin zur Freiheitsstrafe.
Ich weiss auch nicht, wie sich die Scharen von deutschen Doktoranden
in CH arrangiert haben.

Guckst Du hier: http://anabin.kmk.org/

--
http://www.headless-brewing.com/
 
Eric BrĂźcklmeier schrieb:
Am 15.04.2015 um 21:20 schrieb Rolf Bombach:


Sowohl als auch, die Schweiz betreffend. Die ist ja weder in der EU
noch im EWR und hat, soweit ich weiss, keine Sonderregelung wie
der Vatikan. Wie gesagt, ich blicke nicht durch, schon gar nicht,
was in DE auf Bundes- und was auf Länderebene geregelt wird. Unter-
schwellig wird in DE immer gleich mit § 132a StGB gedroht, bis
hin zur Freiheitsstrafe.
Ich weiss auch nicht, wie sich die Scharen von deutschen Doktoranden
in CH arrangiert haben.


Guckst Du hier: http://anabin.kmk.org/

Die Frage war a) eher rhetorischer Natur und b) in die andere
Richtung gemeint.

Obiger Link: Nicht wirklich hilfreich, die Datenbank (hab nur
CH angesehen) ist hoffnungslos veraltet (mindestens 7 Jahre
zurßck) und enthält zum Teil irrefßhrende Fehler.

--
mfg Rolf Bombach
 

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