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Michael Schwingen
Guest
On 2023-08-28, Volker Bartheld <news2023@bartheld.net> wrote:
Das ist vermutlich zulässig, bzw. es reicht, wenn in der Anleitung steht,
daà man das zu unterlassen hat.
Das Problem ist, daà die Zulassung eben einen redundanten NA-Schutz incl.
Relais fordert, den der Original-Wechselrichter nicht hat. Der NA-Schutz
darf aber auch extern sein, ggf. gemeinsam für mehrere Wechselrichter (mein
Stand, man korrigiere mich, wenn ich das falsch in Erinnerung habe).
*Das* ist anscheinend nicht wirklich gefordert. Es geht hier nicht um das,
was in bestimmten Szenarien sinnvoll/hilfreich wäre, sondern um das, was die
Norm fordert. Auch an anderen Elektrogeräten kann man sich umbringen, wenn
man die Anleitung missachtet, trotzdem fordert z.B. niemand, Toaster zu
verbieten.
Es erfüllt (vermutlich) die Anforderungen aus der Norm, nicht mehr und nicht
weniger. Mir ist auch nicht wirklich klar, warum die Norm das Relais als 2.
Schutzebene fordert, aber solange das so ist, muà das halt vorhanden sein.
Ich vermute mal, die Anforderungen kommen eher daher, daà das gesamte
Hausnetz bei einem Netzausfall bzw. gewollter Abschaltung spannungsfrei
sein soll - an den Schukostecker und solche Kleinanlagen hat bei der
Erstellung des Papiers vermutlich noch niemand gedacht.
cu
Michael
--
Some people have no respect of age unless it is bottled.
Also entweder verstehe ich was falsch oder Du mich nicht.
Irgendwie wird der ganze Kram doch immer noch an der Schukosteckdose auf dem
Balkon angeschlossen. Wenn nicht (wie Rupert behauptet) durch Kommunikation mit
der Box, Firmwareupdate, usw. verhindert, dann könnten User des Wechselrichters
das Ding trotzdem noch ohne die Vorschaltbox betreiben, an den Schukostecker
fassen und im Falles eines Defekts einen Schlag bekommen. Was man ja mit dem
Trennrelais - welches es intern nicht gibt - vermeiden wollte.
Das ist vermutlich zulässig, bzw. es reicht, wenn in der Anleitung steht,
daà man das zu unterlassen hat.
Das Problem ist, daà die Zulassung eben einen redundanten NA-Schutz incl.
Relais fordert, den der Original-Wechselrichter nicht hat. Der NA-Schutz
darf aber auch extern sein, ggf. gemeinsam für mehrere Wechselrichter (mein
Stand, man korrigiere mich, wenn ich das falsch in Erinnerung habe).
Nun ist das Trennrelais extern und es muà sichergestellt werden, daÃ
Wechselrichter und externe Box nur noch im Verbund betrieben werden können.
*Das* ist anscheinend nicht wirklich gefordert. Es geht hier nicht um das,
was in bestimmten Szenarien sinnvoll/hilfreich wäre, sondern um das, was die
Norm fordert. Auch an anderen Elektrogeräten kann man sich umbringen, wenn
man die Anleitung missachtet, trotzdem fordert z.B. niemand, Toaster zu
verbieten.
Zur Klarstellung: Ich fand das ganze Aufhebens schon vorher etwas überzogen.
Aber wenn man genau deswegen nun ein groÃes Faà aufmacht und dann ist es doch
nur wieder ein halbgare Lösung, dann wirkt das Aufhebens eben noch viel
unangebrachter.
Es erfüllt (vermutlich) die Anforderungen aus der Norm, nicht mehr und nicht
weniger. Mir ist auch nicht wirklich klar, warum die Norm das Relais als 2.
Schutzebene fordert, aber solange das so ist, muà das halt vorhanden sein.
Ich vermute mal, die Anforderungen kommen eher daher, daà das gesamte
Hausnetz bei einem Netzausfall bzw. gewollter Abschaltung spannungsfrei
sein soll - an den Schukostecker und solche Kleinanlagen hat bei der
Erstellung des Papiers vermutlich noch niemand gedacht.
cu
Michael
--
Some people have no respect of age unless it is bottled.