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Thorsten Ostermann
Guest
Ich habe mich nochmal ein bischen bei der EAR in der FAQ umgesehen. Nach
deren Definition von Gerät:
http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_antworten/anwendungsbereich_elektrog/
neige ich zu der Einschätzung, das Bausätze erstmal keine Geräte sind,
weil sie noch aufgebaut werden müssen und weil dafür ein "Fachmann"
erforderlich ist. Vom fehlenden Gehäsue, Netzteil usw. mal ganz
abgesehen. Oder bin ich da auf dem Holzweg? Schließlich heißt es da
auch: "Komponenten und Baugruppen fallen dann nicht in den
Anwendungsbereich des ElektroG, wenn sie selbst nicht die Eigenschaften
von Geräten im o. g. Sinn aufweisen."
Wie sieht es z.B. bei (Schritt)-Motoren aus? Die sind ja auch nicht
eigentständig nutzbar, sondern erst mit der dazugehörigen Endstufe und
einer übergeordneten Steuerung. Demnach wäre ein Schrittmotor kein Gerät
im Sinne des ElektroG? Dagegen spräche, das sich die EAR an die
Definitionen der EMV-Rechtsprechnung anlehnt und daraus ableitet, das
"Geräte" mit CE-Zeichen Geräte im Sinne des ElektroG seien. Mal
abgesehen davon, dass auch Kinderspielzeug CE-Kennzeichnungen trägt,
selbst wenn keine Elektronik drinnsteckt ;-) Es gibt vereinzelt auch
Schrittmotoren mit CE-Kennzeichnung. Macht das aus ihnen gleich ein Gerät?
Dazu kommt (im Fall der Motoren), dass ich sie nicht selbst herstelle,
sondern von der Niederlassung des Herstellers oder einem Distributor im
EU-Raum beziehe. Wer ist hier der Hersteller? Und wer ist für die
Entsorgung verantwortlich?
Gruß
Thorsten
deren Definition von Gerät:
http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_antworten/anwendungsbereich_elektrog/
neige ich zu der Einschätzung, das Bausätze erstmal keine Geräte sind,
weil sie noch aufgebaut werden müssen und weil dafür ein "Fachmann"
erforderlich ist. Vom fehlenden Gehäsue, Netzteil usw. mal ganz
abgesehen. Oder bin ich da auf dem Holzweg? Schließlich heißt es da
auch: "Komponenten und Baugruppen fallen dann nicht in den
Anwendungsbereich des ElektroG, wenn sie selbst nicht die Eigenschaften
von Geräten im o. g. Sinn aufweisen."
Wie sieht es z.B. bei (Schritt)-Motoren aus? Die sind ja auch nicht
eigentständig nutzbar, sondern erst mit der dazugehörigen Endstufe und
einer übergeordneten Steuerung. Demnach wäre ein Schrittmotor kein Gerät
im Sinne des ElektroG? Dagegen spräche, das sich die EAR an die
Definitionen der EMV-Rechtsprechnung anlehnt und daraus ableitet, das
"Geräte" mit CE-Zeichen Geräte im Sinne des ElektroG seien. Mal
abgesehen davon, dass auch Kinderspielzeug CE-Kennzeichnungen trägt,
selbst wenn keine Elektronik drinnsteckt ;-) Es gibt vereinzelt auch
Schrittmotoren mit CE-Kennzeichnung. Macht das aus ihnen gleich ein Gerät?
Dazu kommt (im Fall der Motoren), dass ich sie nicht selbst herstelle,
sondern von der Niederlassung des Herstellers oder einem Distributor im
EU-Raum beziehe. Wer ist hier der Hersteller? Und wer ist für die
Entsorgung verantwortlich?
Gruß
Thorsten