Schutzklasse 1 ---> Metallgehäuse nicht gee rdet?

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Christian Schulz

Guest
Hallo, ich habe eine Frage zur SK1. Bislang war ich der Meinung: Wenn
ein Elektrogerät über ein metallisches Gehäuse (oder auch nur teilweise
metallisch) verfügt, dann muss dieses mit einem Schuko-Stecker
ausgerüstet sein. Der PE wird also mit ins Gerät geführt und alle
metallischen Gehäuseteile, die der Nutzer berühren kann, sind mit PE
verbunden.

Nun tauchen bei mir aber so langsam Zweifel auf: Beispielsweise habe ich
hier eine IKEA Schreibtischlame stehen (Gehäuse komplett Metall), welche
nur mit einem Eurostecker (nix PE) ausgerüstet ist. Da ich davon
ausgehe, dass diese Lampe legal auf dem deutschen Markt vertrieben
werden kann, frage ich mich wie die Kriterien lauten, nach denen ich
mein Elektrogerät mit Schuko-Stecker ausrüsten muss, oder eben nicht.

Ein Deckenfluter (300Watt, Metallkonstruktion) ist ebenfalls nicht
(mehr?) mit PE verbunden. Nicht einmal der Reflektor aus Aluminium... .
Irgendwie wundert mich das schon... .

Anderes Beispiel: Ein Wasserkochen mit Schukostecker. Das Gehäuse
besteht aus einem Alublech (gebürstet), welches nicht auf PE liegt. Wie
kann das sein? Lediglich die Metallfläche (innen), unter der die
Heizspiralen liegen, ist mit PE verbunden.

Noch ein Beispiel: Ein Ventilator (Schuko-Stecker, Standrohr aus
verchromter Metallstange, Gehäuse selbst aus Plastik, Schutzkorb des
Rotors aus verchromtem Metall). Die Metallflächen, die ich mit den
Fingern berühren kann, liegen nicht auf PE.

Hat die Tatsache, ob das Metall lackiert/eloxiert ist, einen Einfluss
darauf, ob ich die metallischen Gehäuseteile mit PE verbinden muss, oder
nicht?

Christian
 
Christian Schulz schrieb:
Hallo, ich habe eine Frage zur SK1. Bislang war ich der Meinung: Wenn
ein Elektrogerät über ein metallisches Gehäuse (oder auch nur teilweise
metallisch) verfügt, dann muss dieses mit einem Schuko-Stecker
ausgerüstet sein.
Nö. Beispiel: Gerät der SKII in Kochtopf legen, bleibt SKII.


Gruß Dieter
 
Christian Schulz schrieb:

Hallo, ich habe eine Frage zur SK1. Bislang war ich der Meinung: Wenn
ein Elektrogerät über ein metallisches Gehäuse (oder auch nur teilweise
metallisch) verfügt, dann muss dieses mit einem Schuko-Stecker
ausgerüstet sein. Der PE wird also mit ins Gerät geführt und alle
metallischen Gehäuseteile, die der Nutzer berühren kann, sind mit PE
verbunden.

Nun tauchen bei mir aber so langsam Zweifel auf: Beispielsweise habe ich
hier eine IKEA Schreibtischlame stehen (Gehäuse komplett Metall), welche
nur mit einem Eurostecker (nix PE) ausgerüstet ist. Da ich davon
ausgehe, dass diese Lampe legal auf dem deutschen Markt vertrieben
werden kann, frage ich mich wie die Kriterien lauten, nach denen ich
mein Elektrogerät mit Schuko-Stecker ausrüsten muss, oder eben nicht.

Ein Deckenfluter (300Watt, Metallkonstruktion) ist ebenfalls nicht
(mehr?) mit PE verbunden. Nicht einmal der Reflektor aus Aluminium... .
Irgendwie wundert mich das schon... .

Anderes Beispiel: Ein Wasserkochen mit Schukostecker. Das Gehäuse
besteht aus einem Alublech (gebürstet), welches nicht auf PE liegt. Wie
kann das sein? Lediglich die Metallfläche (innen), unter der die
Heizspiralen liegen, ist mit PE verbunden.

Noch ein Beispiel: Ein Ventilator (Schuko-Stecker, Standrohr aus
verchromter Metallstange, Gehäuse selbst aus Plastik, Schutzkorb des
Rotors aus verchromtem Metall). Die Metallflächen, die ich mit den
Fingern berühren kann, liegen nicht auf PE.

Hat die Tatsache, ob das Metall lackiert/eloxiert ist, einen Einfluss
darauf, ob ich die metallischen Gehäuseteile mit PE verbinden muss, oder
nicht?

Christian
Die Geräte werden nicht Schutzklasse 1 sein. vermutlich findet sich
ein Zeichen mit zwei Quadraten die ineinnander gezeichnet sind und das
ist SK2. SK2 besagt dass im Fehlerfall einer Isolierung das Gehäuse
nicht unter Spannung stehen kann. Entweder ist alles noch mal isoliert
oder es sind drähte die eine besonders gute isolierung haben. Gerade
die Ikea und andere Lampen haben dann Silikonschläuche beigelegt die
über die Adern geschoben werden müssen. Das Zuleitungskabel ist ja 2
fach isoliert (1mal Adern und einmal Mantel) und ist damit SK2. Die
Adern die dann direkt an der Fassung montiert werden sind mit
Silikonschlauch zusätzlich zu schützen.
Ventilator: Bei einem Isolationsfehler steht nix unter Spannung
(Gehäuse aus Kunsstoff) Standrohr mit Kabel innen oder Aussen ist ok.
Schutzkorb kann nicht mit defektem Leiter zusammen kommen.
Ist so weit ok und entspricht den Vorschriften
 
Gonzo wrote:


Die Geräte werden nicht Schutzklasse 1 sein. vermutlich findet sich
ein Zeichen mit zwei Quadraten die ineinnander gezeichnet sind und das
ist SK2. SK2 besagt dass im Fehlerfall einer Isolierung das Gehäuse
nicht unter Spannung stehen kann. Entweder ist alles noch mal isoliert
oder es sind drähte die eine besonders gute isolierung haben. Gerade
die Ikea und andere Lampen haben dann Silikonschläuche beigelegt die
über die Adern geschoben werden müssen. Das Zuleitungskabel ist ja 2
fach isoliert (1mal Adern und einmal Mantel) und ist damit SK2. Die
Adern die dann direkt an der Fassung montiert werden sind mit
Silikonschlauch zusätzlich zu schützen.
Ventilator: Bei einem Isolationsfehler steht nix unter Spannung
(Gehäuse aus Kunsstoff) Standrohr mit Kabel innen oder Aussen ist ok.
Schutzkorb kann nicht mit defektem Leiter zusammen kommen.
Ist so weit ok und entspricht den Vorschriften
Zum Thema IKEA-Lampe: Ja, es ist das SKII Symbol drauf. Und der Trick
scheint wirklich zu sein, dass das zweiadrige Netzkabel komplett durch
die Metallarme der Lampe geführt werden (also ist das Kabel in dem
Lampenarmen doppelt isoliert). Wie das in der Fassung realisiert wird,
weiss ich auch nicht.

Zum Thema Ventilator: Ich frage mich dann jedoch, warum der Hersteller
dann überhaupt ein Schukostecker nebst dreiadrigem Kabel einsetzt. Ich
würde dann als Hersteller auf ein 2adriges Kabel und Eurostecker
zurückgreifen.... . Vermutlich günstiger und flexibler.

Christian
 
Christian Schulz schrieb:

Zum Thema Ventilator: Ich frage mich dann jedoch, warum der Hersteller
dann überhaupt ein Schukostecker nebst dreiadrigem Kabel einsetzt.
Schutzkorb leicht abnehmbar? Motorwelle dann berührbar?


Gruß Dieter
 
In article <43987C18.9A4CB46C@t-online.de>,
Dieter Wiedmann <Dieter.Wiedmann@t-online.de> writes:
|> Christian Schulz schrieb:
|> >
|> > Hallo, ich habe eine Frage zur SK1. Bislang war ich der Meinung: Wenn
|> > ein Elektrogerät über ein metallisches Gehäuse (oder auch nur teilweise
|> > metallisch) verfügt, dann muss dieses mit einem Schuko-Stecker
|> > ausgerüstet sein.
|>
|> Nö. Beispiel: Gerät der SKII in Kochtopf legen, bleibt SKII.

Ok, wie läuft das dann bei den Consumergeräten mit Metallgehäuse (zB. CD-Player,
VCR, Amp, ...) mit Schaltnetzteil? Da entscheidet ja wohl dann das SNT, ob Schuko
oder nicht. Kann man das an irgendwelchen Merkmalen (Logos, Abkürzungen oder so)
sehen, ob es ohne Erde auskommen darf?

--
Georg Acher, acher@in.tum.de
http://www.lrr.in.tum.de/~acher
"Oh no, not again !" The bowl of petunias
 
Georg Acher schrieb:

Ok, wie läuft das dann bei den Consumergeräten mit Metallgehäuse (zB. CD-Player,
VCR, Amp, ...) mit Schaltnetzteil? Da entscheidet ja wohl dann das SNT, ob Schuko
oder nicht.
Nicht nur, auch die Luft- und Kriechstrecken für SK-II müssen
eingehalten werden. Im NT sind natürlich Trafo, Optokoppler und
Y-Kondensator relevant.


Kann man das an irgendwelchen Merkmalen (Logos, Abkürzungen oder so)
sehen, ob es ohne Erde auskommen darf?
Auf der Baugruppe Netzteil? Nein. Auf dem Gerät natürlich schon, kennst
du ja.


Gruß Dieter
 

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